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   AG Ebersberg, 27.01.2020 - 7 C 1/20   

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https://dejure.org/2020,4234
AG Ebersberg, 27.01.2020 - 7 C 1/20 (https://dejure.org/2020,4234)
AG Ebersberg, Entscheidung vom 27.01.2020 - 7 C 1/20 (https://dejure.org/2020,4234)
AG Ebersberg, Entscheidung vom 27. Januar 2020 - 7 C 1/20 (https://dejure.org/2020,4234)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 535 Abs. 1, § 885; GG Art. 10; FamFG § 246; ZPO § 178 Abs. 1, § 180, § 181 Abs. 1, § 935, § 940; StGB § 56c Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1
    Anspruch auf Ausstattung der Mietsache mit einem Briefkasten in Wohngemeinschaften

  • rewis.io

    Anspruch auf Ausstattung der Mietsache mit einem Briefkasten in Wohngemeinschaften

  • mietrechtsiegen.de

    Wohngemeinschaft - Anspruch auf Ausstattung der Mietsache mit einem Briefkasten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruch auf Ausstattung der Mietsache mit einem Briefkasten in Wohngemeinschaften ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03

    Elektrische Installation in einer Altbauwohnung als Mangel

    Auszug aus AG Ebersberg, 27.01.2020 - 7 C 1/20
    Dabei kann ein Mieter nur erwarten, dass eine Wohnung entsprechend der allgemeinen Verkehrsanschauung den Standard aufweist, der der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Wohnungen entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 26.7.2004 - VIII ZR 281/03), mithin muss er seine Erwartungen am konkreten Mietobjekt ausrichten und diese in Relation zum Mietpreis setzen (vgl. Blank in Blank/Börstinghaus, Miete, 5. Aufl., § 535, Rn. 295).
  • LG Frankfurt/Oder, 28.05.2010 - 6a S 126/09

    Außenbriefkasten ist keine Vermieterpflicht!

    Auszug aus AG Ebersberg, 27.01.2020 - 7 C 1/20
    Während daher in einem gewöhnlichen Mietverhältnis betreffend eine gesonderte, abgeschlossene Wohneinheit ein Anspruch des Mieters auf einen eigenen, gebrauchsfähigen und verschließbaren Briefkasten besteht (vgl. LG Frankfurt(Oder), Urteil vom 28.5.2010 - 6a S 126/09; AG Mainz, Urteil vom 6.5.1996 - 8 C 98/96; Blank in Blank/Börstinghaus, Miete, 5. Aufl., § 536, Rn. 37; Lehr in Hannemann / Wiegner, Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, 5. Aufl., § 54, Rn. 126; Friedrich Klein-Blenkers in Dauern-Lieb / Langen, BGB - Schuldrecht, 3. Aufl., § 535, Rn. 68; Selk in Selk, Mietmängel und Mängelrechte, 2. Aufl., § 535, Rn. 31), und sich der Mieter auch nicht auf Gemeinschaftsbriefkästen verweisen lassen muss (vgl. Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Aufl., § 535, Rn. 316), entspricht dies dem Mietverhältnis zwischen den Parteien nicht.
  • AG Mainz, 06.05.1996 - 8 C 98/96

    Mietminderung bei Funktionsuntüchtigkeit des Briefkastens

    Auszug aus AG Ebersberg, 27.01.2020 - 7 C 1/20
    Während daher in einem gewöhnlichen Mietverhältnis betreffend eine gesonderte, abgeschlossene Wohneinheit ein Anspruch des Mieters auf einen eigenen, gebrauchsfähigen und verschließbaren Briefkasten besteht (vgl. LG Frankfurt(Oder), Urteil vom 28.5.2010 - 6a S 126/09; AG Mainz, Urteil vom 6.5.1996 - 8 C 98/96; Blank in Blank/Börstinghaus, Miete, 5. Aufl., § 536, Rn. 37; Lehr in Hannemann / Wiegner, Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, 5. Aufl., § 54, Rn. 126; Friedrich Klein-Blenkers in Dauern-Lieb / Langen, BGB - Schuldrecht, 3. Aufl., § 535, Rn. 68; Selk in Selk, Mietmängel und Mängelrechte, 2. Aufl., § 535, Rn. 31), und sich der Mieter auch nicht auf Gemeinschaftsbriefkästen verweisen lassen muss (vgl. Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Aufl., § 535, Rn. 316), entspricht dies dem Mietverhältnis zwischen den Parteien nicht.
  • LG Dortmund, 05.12.2017 - 1 S 28/17

    Anforderungen an die Gesamt- und die Einzelabrechnung der

    Auszug aus AG Ebersberg, 27.01.2020 - 7 C 1/20
    Während bei einem gewöhnlichen Mietverhältnis der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat, dass den übrigen Mietern nicht bekannt wird, welche Art von Sendungen er von wem erhält (z.B. bestimmte Zeitungen, Nachrichten von Vereinen oder Parteien, aber auch Mahnschreiben oder Gerichts- und Anwaltspost), was durch einen eigenen Briefkasten zu gewährleisten ist (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 05.12.2017 - 1 S 28/17; LG Itzehoe, Urt. v. 12.4.2013 - 11 S 98/12 jeweils zu einem Duldungsanspruch in einer WEG), ist dies bei einem auf ein Gemeinschaftsleben ausgerichteten, sozialen Wohnkonzept anders.
  • LG Itzehoe, 12.04.2013 - 11 S 98/12

    Ferienwohnungsanlage: Anspruch auf eigenen Briefkasten!

    Auszug aus AG Ebersberg, 27.01.2020 - 7 C 1/20
    Während bei einem gewöhnlichen Mietverhältnis der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat, dass den übrigen Mietern nicht bekannt wird, welche Art von Sendungen er von wem erhält (z.B. bestimmte Zeitungen, Nachrichten von Vereinen oder Parteien, aber auch Mahnschreiben oder Gerichts- und Anwaltspost), was durch einen eigenen Briefkasten zu gewährleisten ist (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 05.12.2017 - 1 S 28/17; LG Itzehoe, Urt. v. 12.4.2013 - 11 S 98/12 jeweils zu einem Duldungsanspruch in einer WEG), ist dies bei einem auf ein Gemeinschaftsleben ausgerichteten, sozialen Wohnkonzept anders.
  • LG München II, 12.03.2020 - 12 T 812/20

    Beschwer für Antrag auf eigenen Briefkasten

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ebersberg vom 27.01.2020, Az. 7 C 1/20, wird verworfen.
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