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   BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22   

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https://dejure.org/2023,6055
BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22 (https://dejure.org/2023,6055)
BAG, Entscheidung vom 30.03.2023 - 2 AZR 309/22 (https://dejure.org/2023,6055)
BAG, Entscheidung vom 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 (https://dejure.org/2023,6055)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Maßregelungsverbot des § 612a BGB; Kein Maßregelungsverbot bei Kündigung eines Medizinischen Fachangestellten wegen Ablehnung der Corona-Impfung; Beachtung der Grundrechte bei Anwendung zivilrechtlicher Generalklauseln; Sachlich begründeter Zweck der Corona-Impfung bei ...

  • rewis.io

    Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot

  • Betriebs-Berater

    Epidemische Lage von nationaler Tragweite - Medizinische Fachangestellte - Impfung - Wartezeit - Maßregelungsverbot -Generalklauseln - Grundrechte

  • datenbank.nwb.de

    Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung einer Impfverweigerin

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht | Wirksame fristgemäße Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht gegen Corona geimpfte Krankenschwester

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kündigung rechtmäßig: Im Krankenhaus arbeitende Impfgegnerin muss gehen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten ... - Corona-Virus

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gegen Corona ungeimpfte Mitarbeiterin durfte entlassen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung durch die Klinik nach Weigerung einer Krankenhausmitarbeiterin, sich gegen Covid impfen zu lassen.

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kündigung wegen fehlender Coronaimpfung - Verstoß gegen das Maßregelungsverbot?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Impfgegnerin in Klinik zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Verletzung der Impfpflicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten wirksam - Kündigung verstößt nicht gegen das Maßreglungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    IfSG § 20a ; KSchG § 1 Abs. 1
    Maßregelungsverbot des § 612a BGB ; Kein Maßregelungsverbot bei Kündigung eines Medizinischen Fachangestellten wegen Ablehnung der Corona-Impfung; Beachtung der Grundrechte bei Anwendung zivilrechtlicher Generalklauseln; Sachlich begründeter Zweck der Corona-Impfung bei ...

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2139
  • MDR 2023, 1324
  • NZA 2023, 898
  • NZA-RR 2023, 558
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    Das von ihr mit der Kündigung verfolgte Motiv, einen möglichst umfassenden Gesundheitsschutz für Patienten und die Belegschaftsangehörigen durch die Beschäftigung von gegen das Coronavirus geimpften Arbeitnehmern zu erreichen (vgl. Rn. 13) , verfolgt einen legitimen Zweck (vgl. zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 153, BVerfGE 161, 299) .

    Allerdings hat die Beklagte diejenigen Arbeitnehmer, die wegen der Nichterfüllung der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG die Voraussetzungen für den allgemeinen Kündigungsschutz nicht erfüllt hatten, wegen ihres geringen Bestandsschutzes de facto vor die Wahl gestellt, entweder ihre bisherige Tätigkeit aufzugeben oder aber in die Beeinträchtigung ihrer durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten körperlichen Integrität einzuwilligen (BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 209, BVerfGE 161, 299) .

    Dementsprechend können sich die dort behandelten Menschen nicht ohne Weiteres von solchen Einrichtungen und Unternehmen und den dort Tätigen fernhalten, um dadurch ihr Risiko zu senken, sich mit dem Coronavirus zu infizieren (BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 218, BVerfGE 161, 299) .

    Die Beklagte durfte - wie nachfolgend der Gesetzgeber des § 20a IfSG  - davon ausgehen, dass eine Impfung gegen das Coronavirus bei Personen, die im medizinischen Bereich eines Krankenhauses tätig sind, zum bestmöglichen Schutz des Lebens und der Gesundheit vulnerabler Menschen beitragen kann (BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 171 ff., aaO) .

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    Im Rahmen dieser Generalklauseln ist auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten (BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - zu III 1 a aa der Gründe; BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 13) .

    Verstößt das Rechtsgeschäft - wie eine an sich neutrale Kündigung (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 11; 21. März 1980 - 7 AZR 314/78 - zu II 3 der Gründe) - nicht bereits seinem Inhalt nach gegen die grundlegenden Wertungen der Rechts- oder Sittenordnung, muss ein persönliches Verhalten des Handelnden hinzukommen, welches diesem zum Vorwurf gemacht werden kann.

    Der Willkürvorwurf scheidet aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 17; 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - zu B III 1 b der Gründe) .

  • BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    Im Rahmen dieser Generalklauseln ist auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten (BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - zu III 1 a aa der Gründe; BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 13) .

    Dies gilt nicht nur im Kleinbetrieb, sondern auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Wartezeit gemäß § 1 Abs. 1 KSchG (vgl. BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - zu III 1 a bb (1) der Gründe) .

    Diese Grundsätze gelten auch bei einer Einstellung im öffentlichen Dienst (vgl. BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - zu III 1 a bb (2) der Gründe) .

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    Prüfungsmaßstab sind daher die zivilrechtlichen Generalklauseln und (mittelbar) die Grundrechte des Grundgesetzes (vgl. BVerfG 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - [Recht auf Vergessen I] Rn. 43 ff., BVerfGE 152, 152) .

    Die von der Klägerin angemahnte völkerrechtsfreundliche Auslegung (vgl. BVerfG 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - [Recht auf Vergessen I] Rn. 62, BVerfGE 152, 152) - etwa mit Blick auf Art. 8, 14 EMRK - ist durch die vorstehenden Ausführungen zu § 612a BGB und die Berücksichtigung der sich aus Art. 12 Abs. 1 GG sowie Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden Grundrechtsposition gewährleistet.

  • BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    Doch ist der von der Beklagten bezweckte Schutz hochwertiger Rechtsgüter Dritter - das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Patienten und der anderen Belegschaftsangehörigen (vgl. BVerfG 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 ua. - Rn. 131, 146)  - bei der Abwägung mit der Grundrechtsposition der Klägerin zu berücksichtigen.

    Da es indes nicht um eine mit Zwang durchsetzbare Impfpflicht, sondern nur um den Nachteil der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in der Wartezeit gemäß § 1 Abs. 1 KSchG geht, ist das Gewicht eines grundrechtlichen Eingriffs abgemildert (vgl. BVerfG 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 ua. - Rn. 145) .

  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21

    Hausangestellte - Arbeitgeberstellung von Ehegatten - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann eine Maßnahme iSv. § 612a BGB sein (vgl. BAG 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 28 mwN) .

    Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung oder Nichtüberzeugung des Berufungsgerichts von der Kausalität zwischen der zulässigen Rechtsausübung und der benachteiligenden Maßnahme kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (BAG 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 29 mwN; ebenso zur Würdigung der vom Landesarbeitsgericht gewonnenen Überzeugung einer Kausalität zwischen einem nach § 1 AGG verpönten Merkmal und einem Nachteil BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 - Rn. 29, BAGE 152, 134) .

  • EGMR, 08.04.2021 - 47621/13

    Impfpflicht in Tschechien: Impflicht für Kinder ist keine

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR 8. April 2021 - 47621/13 ua. - [Vavric ka ua. gegen Tschechien]) ist selbst die Statuierung einer bußgeldbewehrten Impfpflicht betreffend neun verschiedene Krankheiten ua. nach dem Prüfungsmaßstab des Art. 8 EMRK ("Achtung des Privatlebens", worunter auch die körperliche Unversehrtheit gezählt wird) nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    a) Die Beklagte, die als gemeinnützige GmbH in kommunaler Trägerschaft ein Krankenhaus betreibt, ist allerdings selbst nicht grundrechtsfähig (vgl. BVerfG 25. Oktober 2018 - 1 BvR 1689/16 - Rn. 2) , so dass nicht im Wege praktischer Konkordanz kollidierende Grundrechtspositionen der Parteien in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen sind, dass sie möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfG 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 - Rn. 32, BVerfGE 148, 267; 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 a der Gründe, BVerfGE 97, 169) .
  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22

    Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    Es kann vorliegend dahinstehen, ob überhaupt ein Eingriff in das Grundrecht der Klägerin auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG) vorliegt (vgl. zu vom Arbeitgeber angeordneten PCR-Tests BAG 1. Juni 2022 - 5 AZR 28/22 - Rn. 48 ff.) .
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
    a) Die Beklagte, die als gemeinnützige GmbH in kommunaler Trägerschaft ein Krankenhaus betreibt, ist allerdings selbst nicht grundrechtsfähig (vgl. BVerfG 25. Oktober 2018 - 1 BvR 1689/16 - Rn. 2) , so dass nicht im Wege praktischer Konkordanz kollidierende Grundrechtspositionen der Parteien in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen sind, dass sie möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfG 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 - Rn. 32, BVerfGE 148, 267; 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 a der Gründe, BVerfGE 97, 169) .
  • BVerfG, 25.10.2018 - 1 BvR 1689/16

    Fehlende Grundrechtsfähigkeit in öffentlicher Hand befindlicher Unternehmen

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14

    Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02

    Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit - Darlegungslast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21

    Wartezeitkündigung - medizinischen Fachangestellten im Krankenhaus - fehlender

  • BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16

    Invaliditätsrente - Ausscheiden vor dem Versorgungsfall

  • BGH, 16.07.2019 - II ZR 426/17

    Veräußerung von betriebsnotwendigem Vermögen durch eine GmbH an eine Gesellschaft

  • BAG, 21.03.1980 - 7 AZR 314/78

    Zum Zustimmungserfordernis der Hauptfürsorgestelle bei ordentlicher Kündigung

  • BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 359/22

    Schadensersatz - Nichtbeschäftigung als Eishockeyspieler

    das wesentliche Motiv für die benachteiligende Maßnahme ist (vgl. BAG 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 10; 18. November 2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 28) .
  • BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 55/23

    Kündigung - Täuschung über die vorläufige Impfunfähigkeit

    Dagegen hätten die ihr anvertrauten Patienten hinsichtlich ihres Gesundheitsschutzes keine Wahl gehabt (vgl. BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 218, aaO; BAG 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 27) , sondern hätten bei einer erfolgreichen Täuschung durch die Klägerin eine Gesundheitsgefährdung hinnehmen müssen, vor der der Gesetzgeber (BT-Drs. 20/188 S. 2) sie - in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 128 ff., aaO) - bewahren wollte (vgl. Kamanabrou aaO) .
  • BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 230/22

    Urlaubsabgeltung - Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und ob es den Tatsachenstoff vollständig verwertet hat (vgl. zum eingeschränkten Prüfungsmaßstab bei der Kausalitätsfeststellung BAG 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 11) .
  • BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Täuschung über die ärztliche

    Dagegen hätten die ihr anvertrauten Patienten hinsichtlich ihres Gesundheitsschutzes keine Wahl gehabt (vgl. BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 218, aaO; BAG 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 27) , sondern hätten bei einer erfolgreichen Täuschung durch die Klägerin eine Gesundheitsgefährdung hinnehmen müssen, vor der der Gesetzgeber (BT-Drs. 20/188 S. 2) sie - in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 128 ff., aaO)  - bewahren wollte (vgl. Kamanabrou RdA 2023, 188, 191) .
  • LAG Köln, 23.01.2024 - 4 Sa 389/23

    Kündigung im Kleinbetrieb; Verstoß gegen das Maßregelungsverbot; Darlegungs- und

    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann eine Maßnahme iSv. § 612a BGB sein (BAG 30.03.2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 10; 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 28 mwN) .

    Sind entscheidungserhebliche Behauptungen des Arbeitnehmers streitig, sind grundsätzlich die von ihm angebotenen Beweise zu erheben (BAG 30.03.2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 11) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2023 - 8 Sa 358/22

    Kündigung nach Mitteilung einer Quarantäneverlängerung - Maßregelungsverbot

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BAG 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - Rn. 50; 23.04.2009 - 6 AZR 189/08 - Rn. 12; 20.05.2021 - 2 AZR 560/20 - Rn. 26; 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 28; 30.03.2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 10, juris) liegt ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot vor, wenn die zulässige Rechtsausübung des Arbeitnehmers der tragende Beweggrund, also das wesentliche Motiv für die benachteiligende Maßnahme ist; es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet.

    Er hat einen Sachverhalt vorzutragen, der auf einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Maßnahme des Arbeitgebers und einer vorangegangenen zulässigen Ausübung von Rechten hindeutet (BAG 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - Rn. 50; 23.04.2009 - 6 AZR 189/08 - Rn. 13; 16.10.2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 38; 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 29; 30.03.2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 11, juris).

    Eine Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten ist aber nach der oben dargestellten Rechtsprechung nicht per se eine unzulässige Sanktionierung - insoweit sei darauf hingewiesen, dass § 612a BGB einen Sonderfall der Sittenwidrigkeit darstellt (BAG 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - Rn. 49; 20.05.2021 - 2 AZR 560/20 - Rn. 26; 18.11.2021 - 2 AZR 229/21 - Rn. 28; 30.03.2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 10, juris) und die Anforderungen dementsprechend streng zu setzen sind.

  • LAG Hamm, 01.02.2024 - 15 Sa 1222/22

    Unzulässiges Teilurteil - betriebsbedingte Kündigung eines Monteurs wegen

    Bei der Überprüfung einer solchen unternehmerischen Entschließung sind der weitreichende Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer - insbesondere das Verlangen, in die Beeinträchtigung ihrer durch Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG geschützten körperlichen Integrität einzuwilligen (vgl. BAG vom 30.03.2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 26) - sowie datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Auskünften über den Impfstatus zu berücksichtigen, so dass vertreten wird, dass die Entscheidung einer Rechtsmissbrauchskontrolle allenfalls dann Stand halten könne, wenn die Impfung eine Weitergabe des Virus nachweislich ausschlösse (vgl. APS-Kiel, Kündigungsrecht, 7. Auflage 2024, § 1 KSchG, Rn. 479).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2023 - 2 Sa 70/23

    Kündigung in der Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Umgekehrt hat der Arbeitgeber bei der Einstellung eines Arbeitnehmers regelmäßig ein berechtigtes Interesse daran, prüfen zu können, ob der neue Mitarbeiter seinen Vorstellungen entspricht (BAG 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 17 bis 19).

    Der Arbeitgeber muss sich nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen zu diesem Vortrag erklären (BAG 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 10 und 11).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23

    Ordentliche Kündigung - Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - amtsangehörige

    Eine Kündigung, die einen legitimen Zweck verfolgt, ist nicht willkürlich (BAG, Urteil vom 30.03.2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 21, juris).
  • LAG Niedersachsen, 06.06.2023 - 11 Sa 772/22

    Pflegekraft; Impfnachweis; Tätigkeitsverbot; Gesundheitsschutz; Annahmeverzug

    Einem entsprechenden Verlangen des Arbeitgebers müssen deshalb erhöhte Anforderungen in Bezug auf die gebotene Güterabwägung gegenüberstehen (vgl. BAG 30.3.23, 2 AZR 309/22 , juris).
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