Rechtsprechung
   BFH, 01.03.2012 - VI R 4/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12134
BFH, 01.03.2012 - VI R 4/11 (https://dejure.org/2012,12134)
BFH, Entscheidung vom 01.03.2012 - VI R 4/11 (https://dejure.org/2012,12134)
BFH, Entscheidung vom 01. März 2012 - VI R 4/11 (https://dejure.org/2012,12134)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,12134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Gegenleistung für die Übertragung eines Arbeitsentgeltanspruchs als Insolvenzgeld - Progressionsvorbehalt - Zuflusszeitpunkt

  • openjur.de

    Gegenleistung für die Übertragung eines Arbeitsentgeltanspruchs als Insolvenzgeld; Progressionsvorbehalt; Zuflusszeitpunkt

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a, EStG § ... 2 Abs 2 Nr 2, EStG § 11 Abs 1 S 4, EStG § 38a Abs 1 S 2, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, SGB 3 § 188 Abs 1, SGB 3 § 188 Abs 4 S 1, SGB 3 § 183 Abs 1 S 1, SGB 3 § 337 Abs 3 S 2, SGB 3 § 187 S 1, SGB 3 § 116 Nr 5, SGB 10 § 115 Abs 1, FGO § 118 Abs 2, EStG § 32b Abs 4 S 3
    Gegenleistung für die Übertragung eines Arbeitsentgeltanspruchs als Insolvenzgeld - Progressionsvorbehalt - Zuflusszeitpunkt

  • Bundesfinanzhof

    Gegenleistung für die Übertragung eines Arbeitsentgeltanspruchs als Insolvenzgeld - Progressionsvorbehalt - Zuflusszeitpunkt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a EStG 2002, § 32b Abs 4 S 3 EStG 2002 vom 15.12.2003, § 2 Abs 2 Nr 2 EStG 2002, § 11 Abs 1 S 4 EStG 2002, § 38a Abs 1 S 2 EStG 2002
    Gegenleistung für die Übertragung eines Arbeitsentgeltanspruchs als Insolvenzgeld - Progressionsvorbehalt - Zuflusszeitpunkt

  • IWW
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Besteuerung der an den Arbeitnehmer gezahlten Entgelte bei vorfinanziertem Insolvenzgeld

  • rewis.io

    Gegenleistung für die Übertragung eines Arbeitsentgeltanspruchs als Insolvenzgeld - Progressionsvorbehalt - Zuflusszeitpunkt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezeichnung der Gegenleistung für die Übertragung des Arbeitsentgeltanspruchs als Insolvenzgeld im Falle der Vorfinanzierung eines einem Dritten zustehenden Insolvenzgeldes

  • datenbank.nwb.de

    Gegenleistung für die Übertragung eines Arbeitsentgeltanspruchs als Insolvenzgeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gegenleistung für die Übertragung eines Arbeitsentgeltanspruchs als Insolvenzgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das vorfinanzierte Insolvenzgeld

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bezeichnung der Gegenleistung für die Übertragung des Arbeitsentgeltanspruchs als Insolvenzgeld im Falle der Vorfinanzierung eines einem Dritten zustehenden Insolvenzgeldes

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gegenleistung für die Übertragung eines Arbeitsentgeltanspruchs als Insolvenzgeld

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gegenleistung für die Übertragung von Arbeitslöhnen als Insolvenzgeld

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Gegenleistung für Übertragung von Arbeitslohnanspruch als Insolvenzgeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 59
  • ZIP 2012, 1309
  • NZI 2012, 897
  • DB 2012, 1363
  • BStBl II 2012, 596
  • NZA-RR 2013, 35
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 15.11.2007 - VI R 66/03

    Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und

    Auszug aus BFH, 01.03.2012 - VI R 4/11
    Nach den BFH-Urteilen vom 15. November 2007 VI R 66/03 (BFHE 219, 313, BStBl II 2008, 375) und vom 16. März 1993 XI R 52/88 (BFHE 171, 70, BStBl II 1993, 507) fließt bei einem gesetzlichen Forderungsübergang gemäß § 115 Abs. 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch der übergegangene Arbeitslohn dem Arbeitnehmer --steuerrechtlich im abgekürzten Zahlungsweg-- in dem Zeitpunkt zu, in dem der Arbeitslohn durch eine Zahlung des Arbeitgebers beim Zessionar eingeht.

    Die aus dieser Rückzahlung folgende geringere steuerliche Leistungsfähigkeit wird über einen negativen Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG berücksichtigt (BFH-Urteil in BFHE 219, 313, BStBl II 2008, 375).

  • FG Baden-Württemberg, 23.12.2010 - 1 K 4861/08

    Zeitpunkt der Erfassung des von einer Bank vorfinanzierten Insolvenzgelds beim

    Auszug aus BFH, 01.03.2012 - VI R 4/11
    Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1064 veröffentlichten Gründen ab.

    den Gerichtsbescheid des FG Baden-Württemberg vom 23. Dezember 2010 1 K 4861/08 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid dahingehend abzuändern, dass Insolvenzgeld nur in Höhe von 1.424,91 EUR unter Anwendung des Progressionsvorbehalts nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen ist.

  • BFH, 30.06.2011 - VI R 80/10

    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen

    Auszug aus BFH, 01.03.2012 - VI R 4/11
    Zuwendungen wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber stellen keinen Arbeitslohn dar (BFH-Urteil vom 30. Juni 2011 VI R 80/10, BFHE 234, 195, BStBl II 2011, 948, m.w.N.).
  • BFH, 17.01.2008 - VI R 44/07

    Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und

    Auszug aus BFH, 01.03.2012 - VI R 4/11
    Denn der Progressionsvorbehalt berücksichtigt in verfassungsrechtlich gebotener Weise das infolge der Lohnersatzleistung erhöhte Leistungsvermögen des Steuerpflichtigen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2008 VI R 44/07, BFHE 220, 269, BStBl II 2011, 21; vom 11. September 1987 VI R 64/86, BFH/NV 1988, 631; BFH-Beschluss vom 29. Juli 2005 VI B 199/04, BFH/NV 2005, 2002).
  • BFH, 22.07.1993 - VI R 104/92

    1. Arbeitslohnnachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre sind dem Kalenderjahr

    Auszug aus BFH, 01.03.2012 - VI R 4/11
    Nach dieser Bestimmung wird der Arbeitgeber der Pflicht enthoben, bei Lohnzahlungen für kalenderjahrübergreifende Lohnzahlungszeiträume die Arbeitslöhne nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt auf das abgelaufene und das neue Kalenderjahr aufzuteilen (BFH-Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 104/92, BFHE 171, 555, BStBl II 1993, 795).
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 93/98

    Werbungskostenabzug bei Bezug von Konkursausfallgeld

    Auszug aus BFH, 01.03.2012 - VI R 4/11
    Es wird mithin nicht für die Erbringung einer Dienstleistung, sondern wegen der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gezahlt (vgl. auch BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 93/98, BFHE 193, 555, BStBl II 2001, 199, betreffend Konkursausfallgeld).
  • BFH, 16.03.1993 - XI R 52/88

    1. Der gesetzliche Übergang einer Arbeitslohnforderung gem. § 115 Abs. 1 SGB X

    Auszug aus BFH, 01.03.2012 - VI R 4/11
    Nach den BFH-Urteilen vom 15. November 2007 VI R 66/03 (BFHE 219, 313, BStBl II 2008, 375) und vom 16. März 1993 XI R 52/88 (BFHE 171, 70, BStBl II 1993, 507) fließt bei einem gesetzlichen Forderungsübergang gemäß § 115 Abs. 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch der übergegangene Arbeitslohn dem Arbeitnehmer --steuerrechtlich im abgekürzten Zahlungsweg-- in dem Zeitpunkt zu, in dem der Arbeitslohn durch eine Zahlung des Arbeitgebers beim Zessionar eingeht.
  • BFH, 12.10.1995 - I R 153/94

    Zugeflossene Lohnersatzleistungen unterliegen auch insoweit dem

    Auszug aus BFH, 01.03.2012 - VI R 4/11
    Abzustellen ist insoweit also auf den Zuflusszeitpunkt i.S. des § 11 Abs. 1 EStG (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1995 I R 153/94, BFHE 179, 262, BStBl II 1996, 201).
  • BFH, 29.07.2005 - VI B 199/04

    Lohnersatzleistungen - Progressionsvorbehalt verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 01.03.2012 - VI R 4/11
    Denn der Progressionsvorbehalt berücksichtigt in verfassungsrechtlich gebotener Weise das infolge der Lohnersatzleistung erhöhte Leistungsvermögen des Steuerpflichtigen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2008 VI R 44/07, BFHE 220, 269, BStBl II 2011, 21; vom 11. September 1987 VI R 64/86, BFH/NV 1988, 631; BFH-Beschluss vom 29. Juli 2005 VI B 199/04, BFH/NV 2005, 2002).
  • BFH, 11.09.1987 - VI R 64/86

    Vorrang des Doppelbesteuerungsabkommens mit Portugal vor dem Montageerlass

    Auszug aus BFH, 01.03.2012 - VI R 4/11
    Denn der Progressionsvorbehalt berücksichtigt in verfassungsrechtlich gebotener Weise das infolge der Lohnersatzleistung erhöhte Leistungsvermögen des Steuerpflichtigen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2008 VI R 44/07, BFHE 220, 269, BStBl II 2011, 21; vom 11. September 1987 VI R 64/86, BFH/NV 1988, 631; BFH-Beschluss vom 29. Juli 2005 VI B 199/04, BFH/NV 2005, 2002).
  • BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R

    Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld

    Es stellt mithin keine Gegenleistung für die Erbringung einer Dienstleistung dar (vgl dazu BFH Urteil vom 23.11.2000 - VI R 93/98 - BFHE 193, 555, 557 f ; Urteil vom 1.3.2012 - VI R 4/11 - BFHE 237, 59 = Juris RdNr 17 ) .
  • BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12

    Leistungsklage - Zulässigkeit bei behaupteter Masseforderung - Vergütungsanspruch

    Es wird nicht für die Erbringung einer Arbeitsleistung, sondern wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gezahlt (BFH 1. März 2012 - VI R 4/11 - Rn. 17, BFHE 237, 59) .

    Ginge man von einem auf das Nettoentgelt begrenzten Anspruchsübergang aus, hätte dies, verglichen mit der Situation außerhalb der Insolvenz, regelmäßig eine Besserstellung des Arbeitnehmers zur Folge: Er erhielte Insolvenzgeld, das nach § 3 Nr. 2 EStG nicht zu versteuern ist und lediglich dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG unterliegt (vgl. BFH 1. März 2012 - VI R 4/11 - Rn. 9, aaO) .

    Bei Grenzgängern iSd. DBA Frankreich werden zudem hieraus resultierende Nachteile begrenzt, indem Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung, wie vorliegend das Insolvenzgeld, nach Art. 14 Abs. 2 Nr. 1 iVm. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 DBA Frankreich ausschließlich im Quellenstaat zu versteuern sind und Insolvenzgeld - wie die als Äquivalent hierfür nach § 188 SGB III von Dritten geleisteten Zahlungen auch - nach § 3 Nr. 2 EStG im Inland nicht zu versteuern ist und lediglich dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG unterliegt (vgl. BFH 1. März 2012 - VI R 4/11 - Rn. 9, 11, BFHE 237, 59) .

  • LSG Thüringen, 23.10.2014 - L 2 EG 457/12
    In diesem Sinne hat auch der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 1. März 2012, Az.: VI R 4/11 klargestellt, dass die Gegenleistung für die Übertragung des Arbeitsentgeltanspruchs als Insolvenzgeld anzusehen ist, soweit Insolvenzgeld vorfinanziert wird, welches einem Dritten zusteht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht