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BFH, 29.07.1998 - VII S 11/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Dienstaufsichtsbeschwerde - Verbreitung unwahrer Tatsachen - Verletzung der Kreditwürdigkeit - Beitritt zum Verfahren - Abtrennung der Verfahren - Besorgnis der Befangenheit
- Judicialis
FGO § 129 Abs. 1; ; FGO § ... 142 Abs. 1; ; FGO § 6; ; FGO § 119; ; FGO § 119 Nr. 1; ; FGO § 51 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 128 Abs. 2; ; FGO § 73 Abs. 1; ; FGO § 67 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 2 u. 4; ; ZPO § 114; ; ZPO § 45 Abs. 1; ; ZPO § 42; ; ZPO § 44 Abs. 2
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Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (12)
- BFH, 26.08.1997 - VII B 80/97
Auszug aus BFH, 29.07.1998 - VII S 11/98
Zur näheren Begründung wird auf den jüngst veröffentlichten Senatsbeschluß vom 26. August 1997 VII B 80/97 (BFH/NV 1998, 463) Bezug genommen.Er unterläge in dem anzustrengenden Beschwerdeverfahren grundsätzlich der Aufhebung und der Zurückverweisung (BFH/NV 1998, 463).
Bei dieser Sachlage erschien es dem Senat in seiner Entscheidung in BFH/NV 1998, 463 zwar angemessen, zuvörderst die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch den zuständigen erstinstanzlichen gesetzlichen Richter herbeizuführen.
- BFH, 18.10.1994 - VIII S 11/93
Zulässigkeit innerprozesslicher Bedingungen - Rechtsmissbräuchliche Ablehnung …
Auszug aus BFH, 29.07.1998 - VII S 11/98
Denn anderenfalls hätten es die Beteiligten in der Hand, über den Umweg der Richterablehnung die Nichtanfechtbarkeit von Entscheidungen zu umgehen (BFH-Beschluß vom 18. Oktober 1994 VIII S 11/93, BFH/NV 1995, 540).Nur wenn die gerügten Verfahrensverstöße in ihrer Summe auf eine unsachliche Einstellung des abgelehnten Richters oder auf Willkür hindeuten, z.B. jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehren, kann im Einzelfall eine Ablehnung gerechtfertigt sein (BFH/NV 1995, 540).
- BFH, 14.12.1992 - X B 70/92
Antrag auf Akteneinsicht im Rahmen einer Untätigkeitsklage - Geltendmachung von …
Auszug aus BFH, 29.07.1998 - VII S 11/98
Insoweit stehen den Beteiligten die allgemeinen Rechtsbehelfe zur Verfügung (z.B. BFH-Beschluß vom 14. Dezember 1992 X B 70/92, BFH/NV 1994, 36, m.w.N.).Zweck des Instituts der Richterablehnung ist es vielmehr allein, die Beteiligten davor zu bewahren, daß an der Entscheidung der sie betreffenden Streitsache ein Richter mitwirkt, der Anlaß für die Besorgnis gegeben hat, er werde ihnen mit Voreingenommenheit begegnen (BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, m.w.N.; BFH/NV 1994, 36).
- BFH, 13.01.1987 - IX B 12/84
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Steuerliche Behandlung …
Auszug aus BFH, 29.07.1998 - VII S 11/98
Zu der Vorbefassung mit dem Streitstoff in einem früheren Verfahren müßte noch hinzukommen, daß nunmehr der Richter dem Beteiligten Grund zur Befürchtung gibt, er werde Gegengründen nicht mehr aufgeschlossen gegenüberstehen (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 13. Januar 1987 IX B 12/84, BFH/NV 1987, 656). - BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag
Auszug aus BFH, 29.07.1998 - VII S 11/98
Zweck des Instituts der Richterablehnung ist es vielmehr allein, die Beteiligten davor zu bewahren, daß an der Entscheidung der sie betreffenden Streitsache ein Richter mitwirkt, der Anlaß für die Besorgnis gegeben hat, er werde ihnen mit Voreingenommenheit begegnen (BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, m.w.N.;… BFH/NV 1994, 36). - BFH, 27.09.1994 - VIII B 64/94
Auszug aus BFH, 29.07.1998 - VII S 11/98
Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlaß hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH-Beschluß vom 27. September 1994 VIII B 64-76/94, BFH/NV 1995, 526). - BFH, 24.06.1997 - X S 17/96
Nachweis der Erfolgsaussichten der Rechtssache als Voraussetzung für die …
Auszug aus BFH, 29.07.1998 - VII S 11/98
Zwar ist hierfür die Beschwerdefrist (§ 129 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) bereits abgelaufen, doch könnte der BFH der Antragstellerin aufgrund ihrer Mittellosigkeit wegen der Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligen, da sie, wie erforderlich, innerhalb der Beschwerdefrist den PKH-Antrag gestellt, die Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 und 4 der Zivilprozeßordnung (ZPO) auf dem vorgeschriebenen Vordruck abgegeben und hinreichend brauchbar zur Sache vorgetragen und damit ihre Darlegungspflicht, die auch einem Laien abverlangt werden kann, erfüllt hat (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Juni 1997 X S 17/96, BFH/NV 1997, 897). - BFH, 14.12.1992 - X B 69/92
Unterbrechung einer Verhandlung - Besorgnis der Befangenheit eines Richters
Auszug aus BFH, 29.07.1998 - VII S 11/98
Als zur Ermittlung des Sachverhalts und dessen Würdigung befugtes Beschwerdegericht darf der BFH grundsätzlich auch dann in der Sache selbst entscheiden, wenn die Vorentscheidung an einem wesentlichen Verfahrensmangel i.S. des § 119 FGO --hier die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des FG bei der Entscheidung über das Befangenheitsgesuch (§ 119 Nr. 1 FGO)-- leidet (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Dezember 1992 X B 69/92, BFH/NV 1994, 34, m.w.N.). - BFH, 26.07.1996 - VI B 15/96
Zuständigkeit für die Entscheidung über die Ablehnung von Gerichtspersonen
Auszug aus BFH, 29.07.1998 - VII S 11/98
a) Wird, wie im Streitfall, der Einzelrichter, dem gemäß § 6 FGO der Rechtsstreit zur Entscheidung übertragen worden ist, als befangen abgelehnt, so ist, sofern nicht in Fällen offenbarer Unzulässigkeit oder rechtsmißbräuchlicher Ablehnung der Einzelrichter selbst über das Ablehnungsgesuch befinden darf (…vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 51 Rz. 55), nicht etwa der geschäftsplanmäßige Vertreter des abgelehnten Einzelrichters (gleichfalls als Einzelrichter), sondern der FG-Senat, dem der abgelehnte Richter angehört, als Kollegialgericht, für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zuständig (BFH-Beschluß vom 26. Juli 1996 VI B 15/96, BFH/NV 1997, 130). - BFH, 20.07.1994 - I B 140/93
Voraussetzungen für Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen …
Auszug aus BFH, 29.07.1998 - VII S 11/98
Aufgrund des Vorbringens der Antragstellerin zur Begründung ihres Richterablehnungsgesuchs --neue Ablehnungsgründe könnten im Beschwerdeverfahren nicht mehr vorgebracht werden (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Juli 1994 I B 140/93, BFH/NV 1995, 400)-- würde der Senat sehr wahrscheinlich von einer Zurückverweisung absehen und in der Sache selbst entscheiden. - BFH, 20.07.1994 - I S 19/93
Vertretungszwang bei Anträgen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor dem …
- BFH, 15.10.1996 - VII B 272/95
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
- BFH, 22.05.2017 - V B 133/16
Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten - …
Deshalb kann aus der im Rahmen einer früheren richterlichen Entscheidung vertretenen, für den Betroffenen ungünstigen Rechtsansicht allein kein Ablehnungsgrund hergeleitet werden, auch wenn diese Auffassung falsch sein sollte (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2016, 1577, Rz 23;… in BFH/NV 2016, 575, Rz 6;… in BFH/NV 2014, 1574, Rz 7; vom 29. Juli 1998 VII S 11/98, BFH/NV 1999, 201, Rz 16;… vom 7. September 1994 II B 70/94, BFH/NV 1995, 414, Rz 10;… vom 14. Dezember 1992 X B 70/92, BFH/NV 1994, 36, Rz 16; vom 27. Mai 1992 V S 3/92, n.v., Rz 23;… vom 2. September 1991 XI B 27/90, BFH/NV 1992, 124, Rz 11;… vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708, Rz 9; vom 17. Juli 1974 VIII B 29/74, BFHE 112, 457, BStBl II 1974, 638, Rz 15; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2011 V ZR 8/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2012, 450, Rz 7; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 3. Juli 2013 1 BvR 782/12, n.v., Rz 7). - BSG, 30.11.2006 - B 9a SB 14/06 B
Ausschließung von Gerichtspersonen - Mitwirkung im früheren Rechtszug
Danach ist eine Erstreckung der Ausschließungsvorschrift gerade auf die Fälle, in denen der angegriffene Richter nicht in einer unteren, sondern in der selben Instanz mitgewirkt hat, ausgeschlossen (vgl den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Dezember 1988 - 5 ER 620/88, juris, unter Hinweis auf BVerfGE 30, 149, 155; zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vgl nur Beschluss vom 30. April 1998 - III ZB 2/98 -, juris, mwN; neuerdings auch Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 4. Juli 2001 - 1 BvR 730/01, NJW 2001, 3533, mwN;… zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vgl Beschluss vom 31. Januar 2001 - II R 49/00, BFH/NV 2001, 931, mwN: Entscheidungen innerhalb derselben Instanz; eingehend auch BFH, Beschluss vom 29. Juli 1998 - VII S 11/98 -, BFH/NV 1999, 201, mwN). - BFH, 05.12.2019 - V S 24/19
Rügefrist, Bekanntgabefiktion, tatsächliche Zugangsvermutung, gesetzlicher …
Deshalb kann aus der im Rahmen einer früheren richterlichen Entscheidung vertretenen, für den Betroffenen ungünstigen Rechtsansicht allein kein Ablehnungsgrund hergeleitet werden, auch wenn diese Auffassung falsch sein sollte (…Senatsbeschluss vom 22.05.2017 - V B 133/16, BFH/NV 2017, 1199, sowie BFH-Beschlüsse vom 20.06.2016 - X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577, Rz 23;… vom 29.12.2015 - IV B 68/14, BFH/NV 2016, 575, Rz 6, und vom 29.07.1998 - VII S 11/98, BFH/NV 1999, 201, Rz 16).
- BFH, 22.06.2007 - VIII B 8/07
Keine Beschwerde gegen den Beschluss, mit dem ein Antrag auf Richterablehnung …
Für die hier getroffene Entscheidung bleibt es deshalb unerheblich, ob bereits vor dem 22. Dezember 2006 ein neuerlicher --vom Einzelrichter in Frage gestellter-- Ablehnungsantrag gegen ihn gestellt war und ob er ausnahmsweise wegen offensichtlicher Unzulässigkeit des Antrags befugt war, über einen solchen --hier unterstellten-- Antrag selbst zu entscheiden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. August 1997 VII B 80/97, BFH/NV 1998, 463, und vom 29. Juli 1998 VII S 11/98, BFH/NV 1999, 201). - BFH, 30.09.1999 - VII S 5/99
NZB; persönlich gestellter PKH-Antrag
Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 29. Juli 1998 VII S 11/98 (BFH/NV 1999, 201; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG-Beschluß vom 2. Dezember 1998 1 BvR 1895/98) über das Richterablehnungsgesuch der Klägerin ausgeführt hat, steht die Entscheidung über die beantragte Verbindung von Verfahren im Ermessen des Gerichts (§ 73 Abs. 1 FGO); Beschlüsse darüber bedürfen keiner Begründung (§ 113 Abs. 2 Satz 1 FGO) und sind nicht anfechtbar (§ 128 Abs. 2 FGO). - BFH, 30.08.1999 - VII S 15/99
PKH-Antrag für Beschwerdeverfahren; Beschwerdefrist
Ihm könnte auch für die Beschwerde bzw. eine von einem beigeordneten Prozeßbevollmächtigten ordnungsgemäß eingelegte erneute Beschwerde nicht Wiedereinsetzung wegen der versäumten Beschwerdefrist (vgl. § 56 FGO) gewährt werden, weil der Antragsteller nicht einmal seinen PKH-Antrag innerhalb der Beschwerdefrist gestellt hat, was zumindest von ihm verlangt werden konnte (…vgl. u. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 11. Dezember 1985 I B 44/85, BFH/NV 1986, 557 und Beschluß des Senats vom 29. Juli 1998 VII S 11/98, BFH/NV 1999, 201). - FG Hamburg, 28.11.2016 - 3 K 24/16
Prozessrecht: Keine Befangenheit durch Justiz-Kontakte
b) zumindest unbegründet (Beschlüsse BFH vom 29.07.1998 VII S 11/98, BFH/NV 1999, 201; BGH vom 27.12.2011 V ZB 175/11, MDR 2012, 363 OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.08.2013 19 W 136/13, Juris);. - VG Schwerin, 09.12.1999 - 3 A 460/99
Rückübertragung von Gebäudeeigentum nach dem Gesetz zur Regelung offener …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Trier, 08.03.2001 - 2 K 936/00
Befangenheitsrüge wegen früherer Ablehnung der Bewilligung von …
Im Übrigen stellt eine Befangenheitsrüge keinen geeigneten Rechtsbehelf dar, um letztlich eine kraft Gesetzes unanfechtbare Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Überprüfung zu stellen (vgl. hierzu auch VG Schwerin, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 3 A 460/99 - unter Hinweis auf BFH, Urteil vom 29. Juli 1998 - VII S 11-98 -, BFH/NV 1999, S. 201).