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   BGH, 10.09.2018 - V ZB 182/17   

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https://dejure.org/2018,33368
BGH, 10.09.2018 - V ZB 182/17 (https://dejure.org/2018,33368)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2018 - V ZB 182/17 (https://dejure.org/2018,33368)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2018 - V ZB 182/17 (https://dejure.org/2018,33368)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § ... 62 FamFG, § 71 FamFG, § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG, § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG, § 26a AsylG, § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG, § 71 Abs. 8 AsylG, § 14 AsylG, § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 Abs. 5 EMRK, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Prognose des Haftrichters zur Durchführbarkeit der Abschiebung

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Erforderlichkeit der Prognose zur Durchführbarkeit der Abschiebung bei gestelltem Asylfolgeantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 3; AsylG § 71 Abs. 8

  • rechtsportal.de

    AsylG § 71 Abs. 8 ; AufenthG § 62 Abs. 3 S. 3
    Erforderlichkeit einer Prognose des Haftrichters zur Durchführbarkeit der Abschiebung

  • datenbank.nwb.de

    Abschiebungshaft: Erforderlichkeit der Prognose zur Durchführbarkeit der Abschiebung bei gestelltem Asylfolgeantrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 124
  • FGPrax 2019, 42
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 222/10

    Notwendigkeit der Vornahme einer rechtsfehlerfreien Prognose nach § 62 Abs. 2 S.

    Auszug aus BGH, 10.09.2018 - V ZB 182/17
    Dies entbindet den Haftrichter nicht von der erforderlichen Prognose zur Durchführbarkeit der Abschiebung (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 222/10, juris Rn. 11).
  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 159/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

    Der Asylfolgeantrag stand nach § 71 Abs. 8 AsylG auch nicht der Haftanordnung entgegen (zur Erforderlichkeit der Prognose zur Durchführbarkeit der Abschiebung vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 2018 - V ZB 182/17, juris Rn. 6).
  • BGH, 11.07.2019 - V ZB 74/18

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der

    Vor der Zurückweisung einer Beschwerde, die sich gegen eine Sicherungshaftanordnung richtet, hat das Beschwerdegericht daher unter Berücksichtigung des im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung erkennbaren Verlaufs des Abschiebungsverfahrens zu prüfen, ob die Abschiebung innerhalb des verbleibenden Haftzeitraums möglich ist; ist dies nicht der Fall, darf die Haft nicht aufrechterhalten werden (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, juris Rn. 13; Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 309/10, juris Rn. 21; Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 12; Beschluss vom 10. September 2018 - V ZB 182/17, InfAuslR 2019, 73 Rn. 4; Beschluss vom 24. Januar 2019 - V ZB 72/18, juris Rn. 10).
  • BGH, 24.01.2019 - V ZB 72/18

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers;

    Zudem hat es das Beschwerdegericht versäumt, die nach § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG erforderliche Prognose zu treffen, ob die Abschiebung noch innerhalb des in seinem Entscheidungszeitpunkt verbleibenden Zeitraums von vierzehn Tagen möglich war (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 12; Beschluss vom 10. September 2018 - V ZB 182/17, InfAuslR 2019, 73 Rn. 4).
  • LG Hannover, 12.11.2020 - 53 T 39/20

    Unzureichender Haftantrag hinsichtlich coronabedingter Durchführbarkeit der

    Die Darlegungen auch zur Durchführbarkeit der Abschiebung sind dabei unerlässlich, denn der Haftrichter hat bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG stets eine Prognose zur Durchführbarkeit gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG anzustellen (BGH, Beschluss vom 10. September 2018, V ZB 182/17).
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