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   BGH, 26.11.2020 - III ZR 136/18   

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https://dejure.org/2020,42515
BGH, 26.11.2020 - III ZR 136/18 (https://dejure.org/2020,42515)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2020 - III ZR 136/18 (https://dejure.org/2020,42515)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2020 - III ZR 136/18 (https://dejure.org/2020,42515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Gerichts zur Kenntnisnahme des Vortrags einer Prozesspartei hinsichtlich Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Beurteilung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Erblasser und dem "Ghostwriter" nach Auftragsrecht hinsichtlich Nutzung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Gerichts zur Kenntnisnahme des Vortrags einer Prozesspartei hinsichtlich Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Beurteilung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Erblasser und dem "Ghostwriter" nach Auftragsrecht hinsichtlich Nutzung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.02.2018 - VIII ZR 157/17

    Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung

    Auszug aus BGH, 26.11.2020 - III ZR 136/18
    Dass bei einem Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB entgegen der Ansicht des Beklagten auch bei der Verletzung von Nebenpflichten Schadensersatz als Naturalrestitution verlangt werden kann, ergibt sich aus der von ihm selbst zitierten Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 2018 (VIII ZR 157/17, NJW 2018, 1746 Rn. 26; siehe auch MünchKommBGB/Ernst, 8. Aufl., § 280 Rn. 31).
  • BVerfG, 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06

    Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der

    Auszug aus BGH, 26.11.2020 - III ZR 136/18
    Ebenso wenig folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht der Gerichte, namentlich bei letztinstanzlichen Entscheidungen, zu ausdrücklicher Befassung mit jedem Vorbringen (vgl. nur BVerfG, BeckRS 2013, 55213 Rn. 67 mwN).
  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 251/86

    Begriff und Rechtsfolgen der fehlerhaften Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 26.11.2020 - III ZR 136/18
    Dessen ungeachtet und soweit sie als nicht fristgebundene Gegenrüge (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1987 - II ZR 251/86, NJW 1988, 1321, 1322; Musielak/Voit/Ball, ZPO, 17. Aufl., § 557 Rn. 19; Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 557 Rn. 12 f) im Revisionsverfahren der Klägerin geltend gemacht worden sein sollte, hat der Prozessbevollmächtigte des Beklagten in der Verhandlung - und auch in der Anhörungsrüge - nicht dargetan, dass und wann in der Tatsacheninstanz ein entsprechender Antrag gestellt worden war.
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