Rechtsprechung
BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG; § 81 f, § 81 g, § 162 Abs. 1 StPO; § 60 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 7 BZRG; § 5 Abs. 2 BZRG; § 63 Abs. 4 BZRG; § 51 Abs. 1 BZRG; § 32 BVerfGG
Anordnung molekulargenetischer Untersuchung zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren (Begründungsanforderungen; wiederholte Begehung sonstiger Straftaten; Bezugnahme auf Eintragungen im Erziehungsregister trotz Vorliegens der ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Einstweilige Anordnung, die Entnahme einer Blut- oder Speichelprobe sowie die darauf basierende Erstellung eines "genetischen Fingerabdrucks" einstweilen auszusetzen
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen die richterliche Anordnung der Entnahme einer Speichelprobe oder Blutprobe sowie deren molekulargenetische Untersuchung zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen ...
- Judicialis
BVerfGG § 32; ; StPO § 81g; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde gegen die richterliche Anordnung der Entnahme einer Speichelprobe oder Blutprobe sowie deren molekulargenetische Untersuchung zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09
a) Feststellung, Speicherung und (künftige) Verwendung eines DNA-Identifizierungsmusters greifen in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein (vgl. BVerfGE 103, 21 ).Weiter erhöhte Begründungsanforderungen bestehen, wenn ein anderes Gericht bereits im Rahmen der Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung eine günstige Sozialprognose getroffen hat (vgl. nur BVerfGE 103, 21 ).
- BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr …
Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 103, 41 ; stRspr). - BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein
Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09
Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 99, 57 ; stRspr).
- BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1293/07
Verfassungsmäßigkeit der molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und …
Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09
Deswegen muss das Gericht im Fall einer Anordnung nach § 81g Abs. 1 Satz 2 StPO einzelfallbezogen darlegen, warum die wiederholte Begehung sonstiger Straftaten im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichsteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1293/07 -, juris, Rn. 5). - BGH, 29.05.1991 - 3 StR 164/91
Bundeszentralregister - Absehen von Strafe - Berücksichtigung - Jugendstrafrecht …
Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09
Die betreffenden Taten und Verurteilungen durften zum Nachteil des Beschwerdeführers mithin nicht mehr verwertet werden (§ 63 Abs. 4, § 51 Abs. 1 BZRG; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 164/91 -, juris, sowie LG Aachen…, Beschluss vom 29. September 2003 - 65 Qs 99/03 -, StV 2004, S. 9). - LG Aachen, 29.09.2003 - 65 Qs 99/03
Auszug aus BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 400/09
Die betreffenden Taten und Verurteilungen durften zum Nachteil des Beschwerdeführers mithin nicht mehr verwertet werden (§ 63 Abs. 4, § 51 Abs. 1 BZRG; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 3 StR 164/91 -, juris, sowie LG Aachen, Beschluss vom 29. September 2003 - 65 Qs 99/03 -, StV 2004, S. 9).
- VG Hannover, 23.09.2013 - 10 A 2028/11
Löschung eines DNA-Identifizierungsmusters aus der DNA-Analysedatei des …
Denn wenn die richterliche Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 81 g Abs. 3 StPO bei einer schriftlichen Einwilligung des Betroffenen unterbleibt, gibt die verwaltungsgerichtliche Prüfung der Speicherungsvoraussetzungen im Rahmen eines Löschungsbegehrens dem Betroffenen die Möglichkeit, noch nachträglich gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen und den mit der Entnahme und Untersuchung von Körperzellen verbundenen Eingriff in seine Grundrechte zwar nicht vollends (dazu BVerfG, Beschluss vom 10.3.2009 - 2 BvR 400/09 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 23.1.2013 - 2 BvR 2392/12 -, juris Rn. 10), aber wenigstens weitestmöglich rückgängig machen zu lassen. - BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 2392/12
DNA-Analyse (Körperzellen; Entnahme; molekulargenetische Untersuchung; künftige …
Der mit einer solchen Vollziehung verbundene Eingriff in die Grundrechte des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG wiegt bei einem Jugendlichen besonders schwer und kann in der Regel auch durch eine spätere Löschung der erhobenen Daten nicht vollständig rückgängig gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2009 - 2 BvR 400/09 -, juris Rn. 10). - LG Paderborn, 19.11.2014 - 1 Qs 56/14
Molekulargenetische Untersuchung, Auftypisierung, BtM-Delikte
Hierbei ist eine schematische Betrachtung, welche mit einem gewissen Automatismus zur Annahme der Voraussetzungen des § 81g Abs. 1 S. 2 StPO führt unzulässig (BVerfG, NStZ 2001, 328; BVerfG, NStZ-RR 2007, 378; BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 19.2.2009, Az.: 2 BvR 287/09; BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 10.3.2009, Az.: 2 BvR 400/09).War die letzte Verurteilung hingegen eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung, so dürfte - wenn nicht besondere Umstände vorliegen - eine Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetische Untersuchung in aller Regel unzulässig sein (BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 19.2.2009, Az.: 2 BvR 287/09; BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 10.3.2009, Az.: 2 BvR 400/09).