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   BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09   

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BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09 (https://dejure.org/2018,25748)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09 (https://dejure.org/2018,25748)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 1961/09 (https://dejure.org/2018,25748)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Artt. 19 Abs. 4, 24 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von Hoheitsrechten an supranationale Organisationen

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Rechtsschutz gegen die Erhöhung des Schulgeldes gegenüber den Eltern von Schülern der Europaschule Frankfurt am Main durch deutsche Gerichte ; Vereinbarkeit des Zustimmungsgesetzes vom 31. Oktober 1996 zur Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 ...

  • doev.de PDF

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von Hoheitsrechten an supranationale Organisationen

  • rewis.io

    Zur Gewährleistung effektiven Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen (hier: Europäische Schule) gem Art 24 Abs 1 GG - Grundrechtsverletzung nicht hinreichend substantiiert dargelegt, Verfassungsbeschwerde mithin ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4 ; GG Art. 24 Abs. 1
    Gewährung von Rechtsschutz gegen die Erhöhung des Schulgeldes gegenüber den Eltern von Schülern der Europaschule Frankfurt am Main durch deutsche Gerichte; Vereinbarkeit des Zustimmungsgesetzes vom 31. Oktober 1996 zur Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 ...

  • datenbank.nwb.de

    Zur Gewährleistung effektiven Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen (hier: Europäische Schule) gem Art 24 Abs 1 GG - Grundrechtsverletzung nicht hinreichend substantiiert dargelegt, Verfassungsbeschwerde mithin ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von Hoheitsrechten an supranationale Organisationen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung von Hoheitsrechten an supranationale Organisationen - und der wirksame Grundrechtsschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassugnsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung - und die erforderliche Begründung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde verworfen: Streit um Zahlungen an europäische Schule

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von Hoheitsrechten an supranationale Organisationen

  • versr.de (Kurzinformation)

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von Hoheitsrechten an supranationale Organisationen

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Streit um Schulgelderhöhung an Europäischer Schule

Besprechungen u.ä. (2)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Vier kurze Gedanken zum Europaschulen-Beschluss des BVerfG

  • verfassungsblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Peter M. Huber in nationaler Mission, oder: Wann kommt das dritte Solange-Urteil aus Karlsruhe?

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 149, 346
  • NJW 2018, 3374
  • NVwZ 2018, 1549
  • DÖV 2018, 951
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (76)

  • BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14

    Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09
    Sie können auch dazu führen, dass ein zunächst verfassungsmäßiges Integrationsgesetz nachträglich verfassungswidrig wird, wenn eine verfassungswidrige Anwendungspraxis auf das Integrationsgesetz selbst zurückzuführen ist und darin ein strukturbedingtes normatives Regelungsdefizit zum Ausdruck kommt (vgl. zu § 257c StPO BVerfGE 133, 168 ; vgl. auch BVerfGE 73, 339 ; 143, 216 ).

    Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder potentiell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; 84, 34 ; 143, 216 ; stRspr).

    Der Zugang zu einer gerichtlichen Entscheidung in der Sache darf daher - vorbehaltlich verfassungsunmittelbarer Schranken - in keinem Fall ausgeschlossen, faktisch unmöglich gemacht oder in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 30, 1 ; 44, 302 ; 143, 216 ).

    Auf die Gewährleistung eines dermaßen wirkungsvollen Rechtsschutzes hat der Einzelne einen verfassungskräftigen Anspruch (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 77, 275 ; 143, 216 ).

    Rechtsschutz ist eine staatliche Leistung, deren Voraussetzungen erst geschaffen, deren Art näher bestimmt und deren Umfang im Einzelnen festgelegt werden müssen (BVerfGE 133, 1 ; 143, 216 ; stRspr).

    Einfach-gesetzlich eröffnete Rechtsschutzmöglichkeiten nimmt Art. 19 Abs. 4 GG in seinen effektiven Schutzbereich auf und sichert sie grundrechtlich ab (vgl. BVerfGE 143, 216 ).

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09
    Sie soll an der europäischen Integration mitwirken, sich kollektiven Sicherheitssystemen anschließen, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts achten sowie eine auf die Bewahrung und Wiederherstellung des Friedens gerichtete Politik betreiben (vgl. Präambel und Art. 23 bis 26, Art. 88 Satz 2, Art. 109 Abs. 2 GG; BVerfGE 22, 293 ; 37, 271 ; 58, 1 ; 73, 339 ; 89, 155 ; 123, 267 ).

    An dieser - mit den Solange I und II-Beschlüssen begründeten Rechtsprechungslinie (vgl. BVerfGE 37, 271 ; 73, 339 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ) - hat das Bundesverfassungsgericht auch nach Einfügung des Art. 23 GG in das Grundgesetz (BTDrucks 12/6000, S. 21) festgehalten und die generelle Gewährleistung des Wesensgehalts der Grundrechte als den vom Grundgesetz geforderten Mindeststandard an Grundrechtsschutz bei Verabschiedung und Vollzug eines Integrationsprogramms beschrieben (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 102, 147 ; 118, 79 ; vgl. auch BVerfGE 123, 267 ; 126, 286 ; 133, 277 ; 140, 317 ).

    aa) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur ein Individualgrundrecht; er enthält auch eine objektive Wertentscheidung (vgl. BVerfGE 58, 1 ; Ibler, in: Friauf/Höfling, Berliner Kommentar zum GG, Art. 19 IV, Rn. 19 ff. ; Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 19 Abs. 4, Rn. 6, 10 ff. ).

    Eine lückenlose gerichtliche Kontrolle von Rechtsverletzungen durch die öffentliche Hand (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 51, 176 ; 54, 39 ; 58, 1 ; 96, 27 ; 101, 106 ; 101, 397 ; 103, 142 ; 104, 220 ; stRspr) setzt voraus, dass allen rechtsverkürzenden Auswirkungenstaatlichen oder staatlich zu verantwortenden Handelns auch tatsächlich begegnet werden kann.

    cc) Ermächtigt der Gesetzgeber zwischenstaatliche Einrichtungen oder internationale Organisationen dazu, öffentliche Gewalt unmittelbar gegenüber den Betroffenen in Deutschland auszuüben, muss er einen wirkungsvollen Rechtsschutz sicherstellen, der diesen Kriterien Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ; 73, 339 ).

    Eine internationale Zuständigkeit der deutschen Verwaltungsgerichte, an die der Rechtsstreit hätte verwiesen werden können (vgl. § 17a GVG), ist ebenfalls nicht zweifelsfrei (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ).

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09
    Sie soll an der europäischen Integration mitwirken, sich kollektiven Sicherheitssystemen anschließen, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts achten sowie eine auf die Bewahrung und Wiederherstellung des Friedens gerichtete Politik betreiben (vgl. Präambel und Art. 23 bis 26, Art. 88 Satz 2, Art. 109 Abs. 2 GG; BVerfGE 22, 293 ; 37, 271 ; 58, 1 ; 73, 339 ; 89, 155 ; 123, 267 ).

    An dieser - mit den Solange I und II-Beschlüssen begründeten Rechtsprechungslinie (vgl. BVerfGE 37, 271 ; 73, 339 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ) - hat das Bundesverfassungsgericht auch nach Einfügung des Art. 23 GG in das Grundgesetz (BTDrucks 12/6000, S. 21) festgehalten und die generelle Gewährleistung des Wesensgehalts der Grundrechte als den vom Grundgesetz geforderten Mindeststandard an Grundrechtsschutz bei Verabschiedung und Vollzug eines Integrationsprogramms beschrieben (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 102, 147 ; 118, 79 ; vgl. auch BVerfGE 123, 267 ; 126, 286 ; 133, 277 ; 140, 317 ).

    Sie können auch dazu führen, dass ein zunächst verfassungsmäßiges Integrationsgesetz nachträglich verfassungswidrig wird, wenn eine verfassungswidrige Anwendungspraxis auf das Integrationsgesetz selbst zurückzuführen ist und darin ein strukturbedingtes normatives Regelungsdefizit zum Ausdruck kommt (vgl. zu § 257c StPO BVerfGE 133, 168 ; vgl. auch BVerfGE 73, 339 ; 143, 216 ).

    cc) Ermächtigt der Gesetzgeber zwischenstaatliche Einrichtungen oder internationale Organisationen dazu, öffentliche Gewalt unmittelbar gegenüber den Betroffenen in Deutschland auszuüben, muss er einen wirkungsvollen Rechtsschutz sicherstellen, der diesen Kriterien Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ; 73, 339 ).

    Geboten ist insoweit ein Individualrechtsschutz durch unabhängige Stellen, die mit hinlänglicher Gerichtsbarkeit, insbesondere mit einer dem Rechtsschutzbegehren angemessenen Prüfungs- und Entscheidungsmacht über tatsächliche und rechtliche Fragen, ausgestattet sind, auf Grund eines Verfahrens entscheiden, das rechtliches Gehör, dem Streitgegenstand angemessene Angriffs- und Verteidigungsmittel und einen frei gewählten, kundigen Beistand ermöglicht und deren Entscheidungen die Verletzung eines Grundrechts sachgerecht und wirksam sanktionieren (vgl. BVerfGE 73, 339 ; siehe auch BVerfGE 59, 63 ).

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Dabei muss eine Verfassungsbeschwerde auch an die vom Bundesverfassungsgericht zu den aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entwickelten Maßstäbe anknüpfen, sich mit ihnen auseinandersetzen und auf dieser Grundlage darlegen, dass und aus welchen Gründen eine Verletzung in den geltend gemachten verfassungsbeschwerdefähigen Rechten vorliegen soll (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 1 ; 140, 229 ; 142, 234 ; 149, 346 ).
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Sie widerspricht auch den Anforderungen aus Art. 6 EMRK, Art. 47 GRCh und Art. 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (zu Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 78, 214 ; 84, 59 ; 129, 1 ; 149, 346 ; zu Art. 47 GRCh vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2013, Kadi, C-584/10 P u.a., EU:C:2013:518, Rn. 119; Urteil vom 18. Juli 2015, Schindler, C-501/11, EU:C:2013:522, Rn. 36, 38; Urteil vom 18. Juni 2015, Ipatau, C-535/14, EU:C:2015:407, Rn. 42; Urteil vom 17. Dezember 2015, Imtech, C-300/14, EU:C:2015:825, Rn. 38; Urteil vom 18. Februar 2016, Bank Mellat, C-176/13, EU:C:2016:96, Rn. 109; Urteil vom 21. April 2016, Bank Saderat, C-200/13, EU:C:2016:284, Rn. 98; Jarass, in: ders., Charta der Grundrechte der EU, 3. Aufl. 2016, Art. 47 GRCh Rn. 30; Eser/Kubiciel, in: Mayer/Hölscheidt, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 5. Aufl. 2019, Art. 47 GRCh Rn. 21; einschränkend EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, Enviro Tech, C-425/08, Slg. 2009, I-10035, Rn. 62; Urteil vom 10. Juli 2014, Telefonica de Espana, C-295/12, EU:C:2014:2062, Rn. 55).
  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    Liegt zu einer Frage Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, muss sich der Beschwerdeführer mit dieser auseinandersetzen, um die Möglichkeit eines Grundrechtsverstoßes in seinem Fall ausreichend darzutun (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 76 ; 142, 234 ; 149, 346 ).

    Im Hinblick darauf sowie im Hinblick auf den Umstand, dass eine Beteiligung Deutschlands an supranationalen Gerichten vom Bundesverfassungsgericht bislang noch nie in Zweifel gezogen wurde (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 149, 346 ), hätte es einer näheren Auseinandersetzung mit den Anforderungen an die demokratische Legitimation von Rechtsprechungsaufgaben im supranationalen Kontext und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedurft.

  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Der Berichterstatter hat den Beschwerdeführerinnen mit Schreiben vom 11. Oktober 2018 unter Verweis auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 2016 - 2 BvR 2728 bis 2 BvR 2731/13, 2 BvE 13/13 - (BVerfGE 142, 123 ff.) und vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 1961/09 - (BVerfGE 149, 346 ff.) Gelegenheit gegeben, die gestellten Anträge und ihren Vortrag zu ergänzen.

    Die Beschwerdeführerinnen zu I. und II. tragen vor, dass sich ihre Verfahren ganz wesentlich von der Konstellation unterschieden, wie sie dem Beschluss des Zweiten Senats zu den Europäischen Schulen (BVerfGE 149, 346 ff.) zugrunde gelegen habe.

    Das folgt schon aus der regelmäßig mit dem Gründungsakt eingeräumten Immunität einer solchen Organisation (vgl. allgemein zu diesem Gedanken: BVerfGE 149, 346 ; Schmidt-Aßmann, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 19 Abs. 4 Rn. 48 ).

    Trotz des Hinweises im Berichterstatterschreiben vom 11. Oktober 2018 auf eine mögliche Überholung der Kammerrechtsprechung zur unmittelbaren Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Europäischen Patentamts mit der Verfassungsbeschwerde durch das Urteil des Senats vom 21. Juni 2016 (BVerfGE 142, 123 ) und den Beschluss vom 24. Juli 2018 zu den Europäischen Schulen (BVerfGE 149, 346 ) halten die Beschwerdeführerinnen daran fest, die Entscheidungen der Technischen Beschwerdekammern beziehungsweise der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts unmittelbar mit der Verfassungsbeschwerde anzugreifen.

    a) Art. 24 Abs. 1 GG öffnet die deutsche Rechtsordnung derart, dass der ausschließliche Herrschaftsanspruch der Bundesrepublik Deutschland im Geltungsbereich des Grundgesetzes zurückgenommen und der unmittelbaren Geltung und Anwendbarkeit eines Rechts aus anderer Quelle innerhalb des staatlichen Herrschaftsbereichs Raum gelassen werden kann, ohne dass es dazu eines Umsetzungs- oder Vollzugsaktes deutscher Stellen bedürfte (vgl. BVerfGE 37, 271 ; 149, 346 ).

    In welchem Umfang dies geschieht, bemisst sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Integrations- und Zustimmungsgesetz zu dem in Rede stehenden Vertrag (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 142, 123 ; 149, 346 ; 151, 202 - Europäische Bankenunion).

    Dass dieser Grundrechtsschutz nicht unterschritten wird, haben alle Verfassungsorgane im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sicherzustellen (vgl. BVerfGE 149, 346 ).

    b) Integrationsgesetze nach Art. 24 Abs. 1 GG sind als Akte deutscher Staatsgewalt an die im Grundgesetz verbürgten Grundrechte gebunden, deren Wesensgehalt (Art. 19 Abs. 2 GG) sie auch in Ansehung der supranationalen Hoheitsgewalt generell sicherzustellen haben (vgl. BVerfGE 37, 271 ; 58, 1 ; 73, 339 ; 89, 155 ; 102, 147 ; 118, 79 ; 123, 267 ; 126, 286 ; 133, 277 ; 140, 317 ; 149, 346 ).

    Dies gilt nicht nur für die (erstmalige) Übertragung von Hoheitsrechten auf die zwischenstaatliche Einrichtung, sondern auch beim nachfolgenden Vollzug ihres Integrationsprogramms (vgl. BVerfGE 149, 346 ; in Bezug auf die Europäische Union vgl. BVerfGE 123, 267 <353, 364 f., 389 f., 391 f., 413 f., 419 f.>; 134, 366 ; 142, 123 ).

    Stellen die Verfassungsorgane dabei fest, dass der von der supranationalen Organisation zu gewährende Grundrechtsschutz hinter dem von Art. 19 Abs. 2 GG geforderten Niveau zurückbleibt, sind sie verpflichtet, auf eine Beseitigung des Schutzdefizits hinzuwirken (vgl. BVerfGE 149, 346 ) und die der Gründung der supranationalen Einrichtung zugrunde liegenden Verträge gegebenenfalls nachzubessern.

    Sie sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Kompetenzen mit rechtlichen oder politischen Mitteln auf die Aufhebung von durch die Verträge nicht gedeckten Maßnahmen hinzuwirken und - solange diese fortwirken - geeignete Vorkehrungen zu treffen, die deren innerstaatliche Auswirkungen so weit wie möglich begrenzen (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 134, 366 ; 142, 123 ; 149, 346 ; 151, 202 - Europäische Bankenunion; 153, 74 - Einheitliches Patentgericht; 154, 17 - PSPP-Programm der EZB).

    Auch eine Veränderung der Rahmenbedingungen kann zur nachträglichen Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes führen (vgl. BVerfGE 132, 334 ; 143, 216 ; 149, 346 ) und/oder eine Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers begründen (vgl. BVerfGE 130, 263 ; 132, 334 ; 133, 168 ; 143, 216 ).

    Darauf hat der Einzelne einen verfassungskräftigen Anspruch (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 77, 275 ; 143, 216 ; 149, 346 ).

    Diesen Anforderungen wird der durch eine zwischenstaatliche Einrichtung und ihre Organe zu gewährleistende Rechtsschutz nur gerecht (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 149, 346 ), wenn er die Eröffnung eines Rechtswegs gegen hoheitliche Maßnahmen der zwischenstaatlichen Einrichtung vorsieht (aa), die Überprüfung durch unabhängige mit hinlänglicher Gerichtsbarkeit ausgestattete Spruchkörper erfolgt (bb) und der Spruchkörper aufgrund eines angemessenen Verfahrens entscheidet, insbesondere rechtliches Gehör gewährt, durch seine Entscheidungen Rechtsverletzungen wirksam sanktioniert und dem Streitgegenstand angemessene Angriffs- und Verteidigungsmittel sowie die Möglichkeit eines frei gewählten, kundigen Beistandes vorgesehen sind (cc).

    Der Zugang zu einer richterlichen Entscheidung in der Sache darf daher - vorbehaltlich verfassungsunmittelbarer Schranken - nicht ausgeschlossen, faktisch unmöglich gemacht oder in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 149, 346 ).

    Insoweit besteht - wie auch im nationalen Recht - ein weiter Ermessensspielraum des Vertrags- beziehungsweise Integrationsgesetzgebers bei der Ausgestaltung des Rechtsschutzsystems (vgl. BVerfGE 149, 346 ).

    Insoweit sind bei internationalen und supranationalen Gerichten Abweichungen vom Standard des Art. 97 GG im Hinblick auf die institutionelle Trennung von Vollzugs- und Rechtsprechungsaufgaben zulässig, solange Individualrechtsschutz durch unabhängige Stellen gewährt wird (vgl. BVerfGE 149, 346 unter Hinweis auf BVerfGE 59, 63 ; 73, 339 ).

  • BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21

    Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind

    Insbesondere zeigt die Begründung der Verfassungsbeschwerde insoweit in einer den aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Anforderungen (dazu BVerfGE 149, 346 m.w.N.; 158, 210 ) noch genügenden Weise unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Möglichkeit einer Verletzung des Beschwerdeführers in seinem Elterngrundrecht dadurch auf, dass ihm die Erlangung rechtlicher Vaterschaft verwehrt wurde.
  • BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14

    Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht

    Dabei handelt es sich grundsätzlich um eine umfassende Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. BVerfGE 60, 253 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 1961/09 -, Rn. 35).
  • BVerfG, 22.11.2023 - 1 BvR 2577/15

    Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind

    Sie zeigen entgegen den aus § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG folgenden Anforderungen (dazu BVerfGE 149, 346 m.w.N.) die Möglichkeit einer Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 103 Abs. 1 GG nicht hinreichend substantiiert im Rahmen einer argumentativen Auseinandersetzung mit den maßgeblichen Erwägungen der angegriffenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts auf.
  • BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 1404/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im sogenannten Kudamm-Raser-Fall

    Insofern wird er den Begründungs- und Substantiierungsanforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG nicht gerecht (vgl. BVerfGE 130, 1 ; 140, 229 ; 142, 234 ; 149, 346 ).
  • BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16

    CAS-Schiedsklausel nichtig - Claudia Pechstein kann vor deutschen staatlichen

    Zu Art. 19 Abs. 4 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass sich dessen Maßstab mit den Anforderungen aus Art. 6 Abs. 1 EMRK und der Rechtsprechung des EGMR deckt (vgl. BVerfGE 149, 346 - Europäische Schulen).
  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

    Der Beschwerdevortrag zu diesem Gesichtspunkt genügt mithin den Begründungs- und Substantiierungsanforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG ersichtlich nicht (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 140, 229 ; 149, 346 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 -, Rn. 10).
  • BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20

    Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot

  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvR 2216/20

    Erfolglose Eilanträge gegen das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht

  • BVerfG, 14.02.2024 - 2 BvR 1816/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsentscheidung in einem

  • BVerfG, 24.03.2024 - 1 BvR 2324/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend eine vorläufige Umgangsregelung

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen im einstweiligen Anordnungsverfahren

  • BVerfG, 14.02.2023 - 2 BvR 653/20

    Verfassungswidrige Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

  • BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1076/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche Entscheidung

  • BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Vaters betreffend unter anderem den

  • BVerfG, 13.12.2023 - 1 BvR 1705/23

    Wegen materieller Subsidiarität und fehlenden Aufzeigens einer möglichen

  • BVerfG, 28.12.2023 - 1 BvR 2033/23

    Mangels Darlegungen zur Rechtswegerschöpfung und Aufzeigens einer möglichen

  • OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 12 U 170/22

    Berufung von Vorständen der Deutschen Umwelthilfe e.V. in Klimaschutzklage gegen

  • BVerwG, 14.04.2021 - 9 A 8.19

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen vorsitzenden Richter wegen

  • BVerwG, 29.11.2018 - 9 B 26.18

    Begründetheit eines Antrag auf Ablehnung eines Richters am

  • BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen über die Gewährung

  • BVerfG, 28.08.2023 - 1 BvR 1088/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von langjährigen Pflegeeltern eines fünfjährigen

  • BVerfG, 21.09.2023 - 2 BvR 825/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bei überlanger Dauer eines

  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 2000/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Unterbringung in einer

  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

  • BVerfG, 18.03.2024 - 1 BvQ 18/24

    Unzulässiger Eilantrag und Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung

  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 320/17

    Übersetzung von Urteilen des Bundesgerichtshofs (kein Anspruch auf Übersetzung;

  • BVerfG, 21.06.2023 - 2 BvR 1082/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender "Rohmessdaten" bei

  • BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

  • BVerfG, 05.08.2022 - 1 BvR 2329/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen abgelehnten Wiederaufnahmeantrag

  • BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvL 9/23

    Weitere Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot unzulässig

  • BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Untersuchungshaft im Zusammenhang mit

  • StGH Hessen, 16.01.2019 - P.St. 2606

    1. Die Kommunen sind in ihrem Selbstverwaltungsrecht aus Art. 137 Abs. 1, Abs. 3

  • BVerfG, 26.05.2023 - 2 BvR 605/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Untersuchungshaft im Zusammenhang mit

  • BVerfG, 22.09.2021 - 2 BvR 955/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen Art. 19 Absatz 4 Satz 1

  • BVerfG, 21.06.2023 - 2 BvR 1090/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender "Rohmessdaten" bei

  • BVerfG, 07.02.2019 - 2 BvR 2406/16

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

  • BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvR 146/23

    Verfassungsbeschwerde mangels Einhaltung der formalen Begründungs- und

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 966/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Freihandelsabkommen nicht zur Entscheidung angenommen

  • BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 2047/16

    Verfassungsbeschwerde zur Geltendmachung von Abgeordnetenrechten im Streit mit

  • BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1915/23

    Mangels Darlegung einer möglichen Grundrechtsverletzung unzulässige

  • BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug bei bereits

  • BVerfG, 23.01.2020 - 2 BvR 183/19

    Nicht hinreichend begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung der

  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 68/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 67/19 B

    Unvorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung

  • BVerfG, 26.06.2023 - 2 BvR 676/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels substantiierter Darlegung eines

  • BVerfG, 19.06.2023 - 1 BvR 929/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen in

  • OVG Hamburg, 01.03.2023 - 4 Bf 221/20

    Beschränkungen eines G20-Protestcamps am Altonaer Volkspark waren rechtmäßig

  • BVerfG, 15.05.2023 - 1 BvR 628/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung einer möglichen

  • BVerfG, 25.04.2023 - 1 BvR 619/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend vorläufigen Entzug von weiten Teilen

  • BVerfG, 19.04.2023 - 1 BvR 2357/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend weitreichende und mehrjährige

  • BVerfG, 15.05.2023 - 1 BvR 633/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden mangels Darlegung einer möglichen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 49/23
  • VG Kassel, 21.10.2022 - 3 K 2876/18

    Verbandsklage gegen bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan

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