Rechtsprechung
BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
AufenthG § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1; EMRK Art. 3; GRC Art. 4
Berücksichtigung von Rückkehrhilfen bei der Gefahrenprognose zu einem nationalen Abschiebungsverbot - rechtsprechung-im-internet.de
§ 60 Abs 5 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 S 1 AufenthG 2004, Art 3 MRK, Art 4 EUGrdRCh
Berücksichtigung von Rückkehrhilfen bei der Gefahrenprognose zu einem nationalen Abschiebungsverbot
- rewis.io
Berücksichtigung von Rückkehrhilfen bei der Gefahrenprognose zu einem nationalen Abschiebungsverbot
- doev.de
Berücksichtigung von Rückkehrhilfen bei der Gefahrenprognose zu einem nationalen Abschiebungsverbot
- milo.bamf.de
AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3; EUGrdRCh, Art 4
Afghanistan: Berücksichtigung von Rückkehrhilfen bei der Gefahrenprognose zu einem nationalen Abschiebungsverbot - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Maßstab für die im Rahmen der Prüfung nationalen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK anzustellende Gefahrenprognose ist grundsätzlich, ob der vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer nach seiner Rückkehr, gegebenenfalls durch ihm gewährte ...
- rechtsportal.de
Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots hinsichtlich Afghanistan im Asylverfahren; Berücksichtigung von Rückkehrhilfen bei der Gefahrenprognose zu einem nationalen Abschiebungsverbot; Befriedigung der elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum
- datenbank.nwb.de
Berücksichtigung von Rückkehrhilfen bei der Gefahrenprognose zu einem nationalen Abschiebungsverbot
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit nach der Rückkehr
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit nach der Rückkehr
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kein Abschiebeschutz bei bestehender Existenzsicherung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gefahrenprognose zu einem nationalen Abschiebungsverbot - und die Berücksichtigung von Rückkehrhilfen
- lto.de (Kurzinformation)
Abschiebung auch ohne dauerhaft gesicherte Existenz im Herkunftsland
- juraforum.de (Kurzinformation)
Abschiebungsschutz eingeschränkt
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Rückkehrhilfen gegen alsbaldige Verelendung - Wie nachhaltig muss die Rückkehrförderung bei Abschiebungsverboten sein?
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 175, 227
- NVwZ 2022, 1561
Wird zitiert von ... (233) Neu Zitiert selbst (35)
- EuGH, 19.03.2019 - C-297/17
Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21
In seiner jüngeren Rechtsprechung zum Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung nach Art. 4 GRC stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim - Rn. 89 ff. und - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 90 ff.) darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre".Hinsichtlich letzterer ist die Feststellung, sie seien vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängig und befänden sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not, im Lichte des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens grundsätzlich von gesteigerten Anforderungen an die Entkräftung der Vermutung der Vereinbarkeit der Behandlung solcher Personen in dem betreffenden Mitgliedstaat mit den Erfordernissen der EU-Grundrechtecharta, der Genfer Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere aus Art. 4 GRC und Art. 3 EMRK, abhängig (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - Rn. 93; BVerwG…, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 3.21 - juris Rn. 20 und 23).
Wenn der Gerichtshof der Europäischen Union darauf abstellt, dass es in Anbetracht des allgemeinen und absoluten Charakters des Verbots in Art. 4 GRC gleichgültig ist, ob es zum Zeitpunkt der Überstellung, während des Asylverfahrens oder nach dessen Abschluss dazu kommt, dass die betreffende Person einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt wäre, eine solche Behandlung zu erfahren (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - Rn. 87), bezieht sich dies auf die Überstellung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, für den aufgrund der unter anderem mit der Anerkennungs- und Aufnahmerichtlinie übernommenen Verpflichtungen ein deutlich gesteigertes Maß an Gewährleistungen besteht und es - jedenfalls bei Dublin-Rücküberstellungen - um die Dauer des Asylverfahrens geht.
- BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21
Soweit im Rahmen des § 60 Abs. 7 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung Abschiebungsschutz bei einer extremen Gefahrenlage nur ausnahmsweise dann beansprucht werden kann, wenn der Ausländer ansonsten "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 23), bedeutet dies zwar nicht, dass im Falle der Abschiebung der Tod oder schwerste Verletzungen sofort, gewissermaßen noch am Tag der Abschiebung, eintreten müssen.Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert sein würde (BVerwG, Urteil vom 08. September 2011 - 10 C 14.10 - juris Rn. 23).
Bei den Ansprüchen nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG, die der Kläger verfolgt, handelt es sich um einen eigenständigen, in sich nicht weiter teilbaren Streitgegenstand (BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 9), sodass im Falle der Versagung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 AufenthG auch § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in den Blick zu nehmen wäre.
- EGMR, 13.12.2016 - 41738/10
Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat, …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21
Solche ganz außergewöhnlichen Umstände können auch solche sein, die eine Person mit anderen Personen teilt, welche Träger des gleichen Merkmals sind oder sich in einer im Wesentlichen vergleichbaren Lage befinden (vgl. hierzu und zum Folgenden EGMR, Urteil vom 13. Dezember 2016 - Nr. 41738/10, Paposhvili/Belgien - NVwZ 2017, 1187 Rn. 183).Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt zur Konkretisierung dieses engen Zurechnungszusammenhangs eine "schwerwiegende, schnelle und irreversible" (EGMR, Urteil vom 13. Dezember 2016 - Nr. 41738/10 - NVwZ 2017, 1187 Rn. 183) Verschlechterung des Zustands des Ausländers im Zielland der Rückführung.
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17
Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21
Von diesen Grundsätzen, die auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung herangezogen werden (s. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2018 - A 11 S 316/17 - juris Rn. 176 f.; VGH München…, Urteil vom 21. November 2018 - 13a B 18.30632 - juris Rn. 26 f.; OVG Münster…, Beschluss vom 14. März 2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 19 f.), ist das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen, soweit es feststellt, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch schlechte humanitäre Verhältnisse, die keinem Akteur zuzuordnen sind, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellen können (UA S. 8 ff.), Betroffene sich dabei aber auf verfügbare finanzielle Hilfen verweisen lassen müssen (UA S. 66).Auch die weitere Feststellung des Verwaltungsgerichtshofs, die Rückkehrhilfen stellten bestenfalls eine anfängliche Unterstützung dar, die eine vorübergehende Bedarfsdeckung gewährleisteten, sie seien aber nicht so angelegt, dass der über kein Netzwerk verfügende Rückkehrer innerhalb des durch sie zu überbrückenden Zeitraums eine eigene Existenz aufbauen könnte, um so auf Dauer menschenwürdig zu existieren (UA S. 67, unter Verweis auf VGH Mannheim, Urteile vom 12. Oktober 2018 - A 11 S 316/17 - juris Rn. 437 …und vom 3. November 2017 - A 11 S 1704/17 - juris Rn. 486) ist mit den vom Senat aufgestellten Maßstäben zu den Anforderungen an Abschiebungsschutz nach Art. 3 EMRK i.V.m. § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG (…vgl. oben Rn. 17) nicht vereinbar.
- OVG Hamburg, 25.03.2021 - 1 Bf 388/19
Erfolglose Klage eines jungen, erwachsenen, gesunden und alleinstehenden Mannes …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21
Die Gefahr muss folglich in dem Sinne konkret sein, dass die drohende Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Würde der Person in einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang mit der Abschiebung durch den Vertragsstaat eintritt, dass bei wertender Betrachtung noch eine Zurechnung zu dieser Abschiebung - in Abgrenzung zu späteren Entwicklungen im Zielstaat oder gewählten Verhaltensweisen des Ausländers - gerechtfertigt erscheint (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 25. März 2021 - 1 Bf 388/19.A - juris Rn. 139; VGH München…, Urteil vom 7. Juni 2021 - 13a B 21.30342 - juris Rn. 38; VG Freiburg…, Urteil vom 5. März 2021 - A 8 K 3716/17 - juris Rn. 62; VG Köln…, Beschluss vom 4. März 2021 - 21 L 153/21.A - juris Rn. 62 ff., 150).Je länger der Zeitraum der durch Rückkehrhilfen abgedeckten Existenzsicherung ist, desto höher muss die Wahrscheinlichkeit einer Verelendung nach diesem Zeitraum sein (im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit der Verelendung: OVG Hamburg, Urteil vom 25. März 2021 - 1 Bf 388/19.A - juris Rn. 147; VGH München…, Urteil vom 7. Juni 2021 - 13a B 21.30342 - juris Rn. 38).
- VGH Bayern, 07.06.2021 - 13a B 21.30342
Kein Abschiebungsverbot für einen volljährigen, alleinstehenden und …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21
Die Gefahr muss folglich in dem Sinne konkret sein, dass die drohende Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Würde der Person in einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang mit der Abschiebung durch den Vertragsstaat eintritt, dass bei wertender Betrachtung noch eine Zurechnung zu dieser Abschiebung - in Abgrenzung zu späteren Entwicklungen im Zielstaat oder gewählten Verhaltensweisen des Ausländers - gerechtfertigt erscheint (vgl. OVG Hamburg…, Urteil vom 25. März 2021 - 1 Bf 388/19.A - juris Rn. 139; VGH München, Urteil vom 7. Juni 2021 - 13a B 21.30342 - juris Rn. 38; VG Freiburg…, Urteil vom 5. März 2021 - A 8 K 3716/17 - juris Rn. 62; VG Köln…, Beschluss vom 4. März 2021 - 21 L 153/21.A - juris Rn. 62 ff., 150).Je länger der Zeitraum der durch Rückkehrhilfen abgedeckten Existenzsicherung ist, desto höher muss die Wahrscheinlichkeit einer Verelendung nach diesem Zeitraum sein (im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit der Verelendung: OVG Hamburg…, Urteil vom 25. März 2021 - 1 Bf 388/19.A - juris Rn. 147; VGH München, Urteil vom 7. Juni 2021 - 13a B 21.30342 - juris Rn. 38).
- EGMR, 28.06.2011 - 8319/07
SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM
Auszug aus BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21
Die tatsächliche Gefahr einer Art. 3 EMRK zuwiderlaufenden Behandlung muss aufgrund aller Umstände des Falles ernsthaft bestehen und darf nicht hypothetisch sein (EGMR, Urteile vom 28. Juni 2011 - Nr. 8319/07 und Nr. 11449/07, Sufi and Elmi/UK - Rn. 212 ff., vom 27. Mai 2008 - Nr. 26565/05, N./UK - Rn. 34 ff. …und vom 6. Februar 2001 - Nr. 44599/98, Bensaid/UK - Rn. 36 ff.).Die sozio-ökonomischen und humanitären Bedingungen im Abschiebezielstaat haben weder notwendigen noch ausschlaggebenden Einfluss auf die Frage, ob eine Person tatsächlich Gefahr läuft, im Aufnahmeland einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu sein (vgl. EGMR, Urteile vom 29. Januar 2013 - Nr. 60367/10, S.H.H./UK - Rn. 74 ff., 88 ff., vom 28. Juni 2011 - Nr. 8319/07, 11449/07 - Rn. 278, 282 …und vom 27. Mai 2008 - Nr. 26565/05 - Rn. 42 ff.).
- EGMR, 27.05.2008 - 26565/05
N. ./. Vereinigtes Königreich
Auszug aus BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21
Die tatsächliche Gefahr einer Art. 3 EMRK zuwiderlaufenden Behandlung muss aufgrund aller Umstände des Falles ernsthaft bestehen und darf nicht hypothetisch sein (EGMR, Urteile vom 28. Juni 2011 - Nr. 8319/07 und Nr. 11449/07, Sufi and Elmi/UK - Rn. 212 ff., vom 27. Mai 2008 - Nr. 26565/05, N./UK - Rn. 34 ff. …und vom 6. Februar 2001 - Nr. 44599/98, Bensaid/UK - Rn. 36 ff.).Die sozio-ökonomischen und humanitären Bedingungen im Abschiebezielstaat haben weder notwendigen noch ausschlaggebenden Einfluss auf die Frage, ob eine Person tatsächlich Gefahr läuft, im Aufnahmeland einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu sein (…vgl. EGMR, Urteile vom 29. Januar 2013 - Nr. 60367/10, S.H.H./UK - Rn. 74 ff., 88 ff., vom 28. Juni 2011 - Nr. 8319/07, 11449/07 - Rn. 278, 282 und vom 27. Mai 2008 - Nr. 26565/05 - Rn. 42 ff.).
- BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19
Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S. des § 60 Abs. …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dessen Rechtsprechung zu den Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 1 B 2.19 - juris Rn. 6; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 - juris Rn. 38), muss eine ausreichende reale Gefahr bestehen, die nicht nur auf bloßen Spekulationen beruht, denen eine hinreichende Tatsachengrundlage fehlt.Der Prognosemaßstab der tatsächlichen Gefahr entspricht dem der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 1 B 2.19 - juris Rn. 6 …und Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 - BVerwGE 136, 377 Rn. 22).
- BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 3.21
Berücksichtigung von Hilfe- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher …
Auszug aus BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21
Hinsichtlich letzterer ist die Feststellung, sie seien vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängig und befänden sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not, im Lichte des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens grundsätzlich von gesteigerten Anforderungen an die Entkräftung der Vermutung der Vereinbarkeit der Behandlung solcher Personen in dem betreffenden Mitgliedstaat mit den Erfordernissen der EU-Grundrechtecharta, der Genfer Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere aus Art. 4 GRC und Art. 3 EMRK, abhängig (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - Rn. 93; BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 3.21 - juris Rn. 20 und 23).Können extrem schlechte materielle Lebensverhältnisse, welche die Gefahr einer Verletzung des Art. 3 EMRK begründen, somit durch eigene Handlungen (z.B. den Einsatz der eigenen Arbeitskraft) oder die Inanspruchnahme der Hilfe- oder Unterstützungsleistungen Dritter (seien es private Dritte, seien es nichtstaatliche Hilfs- oder Unterstützungsorganisationen) abgewendet werden, besteht schon nicht mehr die ernsthafte Gefahr einer Situation extremer materieller Not, die unter Umständen eine staatliche Schutzpflicht zu (ergänzenden) staatlichen Leistungen auslösen kann (vgl. zur Berücksichtigung von nichtstaatlichen Unterstützungsleistungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union: BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 3.21 - juris Rn. 25 ff.).
- VG Freiburg, 05.03.2021 - A 8 K 3716/17
Klage auf internationalen Schutz, auf die Feststellung eines nationalen …
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
- BVerwG, 18.02.2021 - 1 C 4.20
Gewährleistung des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort des internen Schutzes …
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.2017 - A 11 S 1704/17
Zuerkennung subsidiären Schutzes; Gefahrenlage für eine Bevölkerungsgruppe wegen …
- BVerfG, 09.02.2021 - 2 BvQ 8/21
Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan bis zur Entscheidung über die noch …
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
- BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18
Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …
- BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19
Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von …
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
- BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
- BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; …
- BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …
- BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18
Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …
- EGMR, 29.01.2013 - 60367/10
S.H.H. v. THE UNITED KINGDOM
- EGMR, 06.02.2001 - 44599/98
BENSAID c. ROYAUME-UNI
- BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 100.05
Revisionsverfahren, Darlegungserfordernis, Revisionsantrag, Frist, Monatsfrist, …
- VGH Bayern, 21.11.2018 - 13a B 18.30632
Abschiebungsverbot: Berücksichtigung anerkannt schutzberechtigter …
- EuGH, 02.10.2019 - C-93/18
Bajratari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie …
- EGMR, 09.01.2018 - 36417/16
X v. SWEDEN
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - 13 A 341/18
Drohen eines Schadens für einen Asylbewerber als Zivilperson bei Rückkehr …
- BVerwG, 09.01.1998 - 9 B 1130.97
Asyl - Existenzgefährdung - grundsätzliche Bedeutung - Bedarf
- VG Köln, 04.03.2021 - 21 L 153/21
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2023 - A 11 S 1329/20
Zur Rückkehrsituation eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes in Afghanistan …
Angesichts der seit dem Regimewechsel weiteren gravierenden Verschlechterung der ohnehin nicht erst seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie prekären humanitären Lage in Afghanistan ist der erkennende Senat - auch unter Berücksichtigung der vom Bundesverwaltungsgericht in dessen Urteil vom 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 19 ff. aufgezeigten Maßstäbe - der Auffassung, dass auch im Falle eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes ohne Unterhaltsverpflichtungen bei Rückkehr aus dem westlichen Ausland die hohen Anforderungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK regelmäßig erfüllt sind, wenn in seiner Person keine besonderen begünstigenden Umstände vorliegen (cc)).Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dessen Rechtsprechung zu den Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 13 …und Beschluss vom 13.02.2019 - 1 B 2.19 - juris Rn. 6; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 - juris Rn. 38), muss eine ausreichende reale Gefahr bestehen, die nicht nur auf bloßen Spekulationen beruht, denen eine hinreichende Tatsachengrundlage fehlt.
Der Prognosemaßstab der tatsächlichen Gefahr entspricht dem der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (BVerwG, Urteile vom 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 13 …und vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 - juris Rn. 22 …sowie Beschluss vom 13.02.2019 - 1 B 2.19 - juris Rn. 6).
Ein gewisser Grad an Mutmaßung ist dem präventiven Schutzzweck des Art. 3 EMRK immanent, sodass ein eindeutiger, über alle Zweifel erhabener Beweis dafür, dass der Betroffene im Falle seiner Rückkehr einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt wäre, nicht verlangt werden kann (BVerwG, Urteil vom 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 14 unter Verweis auf EGMR…, Urteil vom 09.01.2018 - 36417/16 - Rn. 50;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.12.2021 - A 13 S 3196/19 - juris Rn. 29).
Die dem Betroffenen im Zielstaat drohenden Gefahren müssen hierfür jedenfalls ein "Mindestmaß an Schwere" ("minimum level of severity") aufweisen; diese kann erreicht sein, wenn er seinen existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (BVerwG, Urteile vom 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 15 …und vom 04.07.2019 - 1 C 45.18 - juris Rn. 12 m.w.N.).
Diese Schwelle der Erheblichkeit kann in Bezug auf vulnerable Personen schneller erreicht sein als etwa in Bezug auf gesunde und erwerbsfähige erwachsene Personen (BVerwG, Urteil vom 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 16).
Zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten zählen auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (BVerwG, Urteil vom 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 17 …sowie Beschlüsse vom 17.05.2006 - 1 B 100.05 - juris Rn. 11 …und vom 09.01.1998 - 9 B 1130.97 - juris Rn. 5; vgl. in anderem Zusammenhang ferner EuGH…, Urteil vom 02.10.2019 - C-93/18 - Rn. 48; BVerwG…, Urteil vom 23.09.2020 - 1 C 27.19 - juris Rn. 32).
Können extrem schlechte materielle Lebensverhältnisse, welche die Gefahr einer Verletzung des Art. 3 EMRK begründen, somit durch Verwertung des eigenen Vermögens (z.B. den Verkauf eines im Bundesgebiet angeschafften Kraftfahrzeugs), eigene Handlungen (z.B. den Einsatz der eigenen Arbeitskraft) oder die Inanspruchnahme der Hilfe- oder Unterstützungsleistungen Dritter (seien es private Dritte, seien es nichtstaatliche Hilfs- oder Unterstützungsorganisationen, sei es die öffentliche Hand in Form der Gewährung von Rückkehrhilfen) abgewendet werden, besteht schon nicht mehr die ernsthafte Gefahr einer Situation extremer materieller Not (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 17; vgl. zur Berücksichtigung von nichtstaatlichen Unterstützungsleistungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union: BVerwG…, Urteil vom 07.09.2021 - 1 C 3.21 - juris Rn. 25 ff.).
Geriete dieser "schnell" oder "alsbald" nach der Rückkehr in den Zielstaat in eine solche Situation, weil er auf die dortigen unzureichenden Möglichkeiten der Behandlung angewiesen wäre und auch anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte, ist die Gefahr auch konkret (BVerwG, Urteile vom 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 20…, vom 22.03.2012 - 1 C 3.11 - juris Rn. 34 , vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris Rn. 15 …und vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 - juris Rn. 13 ).
Diese Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat in Fortentwicklung seiner bisherigen Rechtsprechung anschließt, ist auch auf andere (als gesundheitliche) Gefahren im Sinne des Art. 3 EMRK übertragbar, weil sie allgemein zum Erfordernis einer konkreten Gefahr der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK ergangen ist (BVerwG, Urteil vom 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 20).
Die Gefahr muss folglich in dem Sinne konkret sein, dass die drohende Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Würde der Person in einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang mit der Abschiebung durch den Vertragsstaat eintritt, dass bei wertender Betrachtung noch eine Zurechnung zu dieser Abschiebung - in Abgrenzung zu späteren Entwicklungen im Zielstaat oder gewählten Verhaltensweisen des Ausländers - gerechtfertigt erscheint (BVerwG, Urteil vom 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 21; vgl. OVG Hamburg…, Urteil vom 25.03.2021 - 1 Bf 388/19.A - juris Rn. 139; BayVGH…, Urteil vom 07.06.2021 - 13a B 21.30342 - juris Rn. 38; VG Freiburg…, Urteil vom 05.03.2021 - A 8 K 3716/17 - juris Rn. 62; VG Köln…, Beschluss vom 04.03.2021 - 21 L 153/21.A - juris Rn. 62 ff., 150).
Die Berücksichtigung finanzieller Rückkehrhilfen darf nicht dazu führen, den mit Art. 3 EMRK intendierten Schutz durch eine starre zeitliche Bestimmung seiner Reichweite - und ggf. entsprechend bemessene Rückkehrhilfen - zu beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 21; ähnlich VG Freiburg…, Urteil vom 05.03.2021 - A 8 K 3716/17 - juris Rn. 67 f.).
Der erkennende Senat schließt sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, wonach nicht entscheidend ist, ob das Existenzminimum eines Ausländers in dessen Herkunftsland nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 25).
Je länger der Zeitraum der durch eigenes Vermögen, Rückkehrhilfen, sonstige Hilfeleistungen und eigene Erwerbstätigkeit des Betroffenen abgedeckten Existenzsicherung ist, desto höher muss die Wahrscheinlichkeit einer Verelendung nach diesem Zeitraum sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 25; im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit der Verelendung: OVG Hamburg…, Urteil vom 25.03.2021 - 1 Bf 388/19.A - juris Rn. 147; BayVGH…, Urteil vom 07.06.2021 - 13a B 21.30342 - juris Rn. 38).
Der erkennende Senat hat mit - inzwischen durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 21.04.2021 - 1 C 10.21 - juris) aufgehobenem - Urteil vom 17.12.2020 - A 11 S 2042/20 - juris Rn. 105 die Auffassung vertreten, dass angesichts der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Afghanistan infolge der COVID-19-Pandemie auch im Falle eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes ohne Unterhaltsverpflichtungen bei Rückkehr aus dem westlichen Ausland die hohen Anforderungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK regelmäßig erfüllt sind, wenn in seiner Person keine besonderen begünstigenden Umstände vorliegen, wobei derartige Umstände insbesondere dann gegeben sein können, wenn der Schutzsuchende in Afghanistan ein hinreichend tragfähiges und erreichbares familiäres oder soziales Netzwerk hat, er hinreichende finanzielle oder materielle Unterstützung durch Dritte erfährt oder über ausreichendes Vermögen verfügt.
Im Falle der freiwilligen Rückkehr gewährte finanzielle Hilfen, auf deren Inanspruchnahme sich der Ausländer grundsätzlich auch im Rahmen der Prüfung, ob ein an eine staatliche Zwangsmaßnahme anknüpfendes Abschiebungsverbot vorliegt, verweisen lassen muss (BVerwG, Urteile vom 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 25 …und vom 15.04.1997 - 9 C 38.96 -, juris Rn. 27; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.02.2014 - A 11 S 2519/12 -, juris S. 40), stehen anders als in der Vergangenheit derzeit nicht zur Verfügung.
- OVG Niedersachsen, 06.09.2022 - 11 LB 198/20
Amnesty International; Ausreise, illegal; Baloch Republican Students …
Die Gewährung subsidiären Schutzes setzt voraus, dass dem Betroffenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ein ernsthafter Schaden i.S.d. § 4 Abs. 1 AsylG droht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 13;… dasselbe Beschl. v. 13.2.2019 - 1 B 2/19 - juris Rn. 6;… NdsOVG, Beschl. v. 5.12.2017 - 4 LB 50/16 - juris Rn. 31;… dasselbe, Beschl. v. 11.3.2021 - 9 LB 129/19 - juris Rn. 89;… dasselbe, Urt. v. 14.3.2022 - 4 LB 20/19 - juris Rn. 72;… OVG NW, Urt. v. 10.5.2021 - 9 A 1489/20.A. - juris Rn. 224).Das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (BVerwG, Urt. v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 13;… dasselbe Beschl. v. 13.2.2019 - 1 B 2/19 - juris Rn. 6).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entnimmt Art. 3 EMRK die Verpflichtung, den Betroffenen nicht in ein bestimmtes Land abzuschieben, wenn es ernsthafte und stichhaltige Gründe dafür gibt, dass er im Fall seiner Abschiebung tatsächlich Gefahr läuft, im Aufnahmeland einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu werden (…EGMR, Urt. v. 11.6.2020 - 17189/11 - BeckRS 2020, 11873 Rn. 113;… derselbe, Urt. v. 13.12.2016 - 41738/10 - NVwZ 2017, 1187 Rn. 173; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 13).
Anders als im Rahmen des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG kommt im Anwendungsbereich des § 60 Abs. 5 AufenthG eine Verletzung von Art. 3 EMRK allerdings auch in Betracht, wenn die Gefahr, einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu werden, nicht von einem "verfolgungsmächtigen" Akteur i.S.d. § 3 c AsylG ausgeht (vgl. BVerwG, Urt. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 11;… NdsOVG, Beschl. v. 11.3.2021 - 9 LB 129/19 - juris Rn. 131).
Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die sozio-ökonomischen und humanitären Bedingungen im Abschiebezielstaat weder notwendigen noch ausschlaggebenden Einfluss auf die Frage haben, ob eine Person tatsächlich Gefahr läuft, im Aufnahmeland einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu sein (…vgl. EGMR, Urt. v. 29.1.2013 - 60367/10 - BeckRS 2013, 202126 Rn. 74 ff., 88 ff.; BVerwG, Urt. v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 15).
Schlechte humanitäre Verhältnisse können daher nur in besonderen Ausnahmefällen ein Abschiebungsverbot nach Art. 3 EMRK begründen (BVerwG, Urt. v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 15;… dasselbe, Urt. v. 4.7.2019 - 1 C 45.18 - juris Rn. 12;… NdsOVG, Beschl. v. 11.3.2021 - 9 LB 129/19 - juris Rn. 134;… OVG NW, Urt. v. 18.6.2019 - 13 A 3930/18.A - juris Rn. 97).
Schlechte humanitäre Bedingungen, die ganz oder in erster Linie auf Armut oder auf das Fehlen staatlicher Mittel zum Umgang mit auf natürlichen Umständen beruhenden Gegebenheiten zurückzuführen sind, können eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung nur in ganz außergewöhnlichen Fällen ("very exceptional cases") begründen, in denen humanitäre Gründe zwingend ("compelling") gegen eine Abschiebung sprechen (BVerwG, Urt. v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 15).
In einem solchen Fall kann ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK ausnahmsweise etwa dann vorliegen, wenn die Abschiebung, wenngleich nicht unmittelbar zum Tod des Betroffenen, so doch zu einer ernsthaften, schnellen und irreversiblen Verschlechterung ("serious, rapid and irreversible decline") seines Gesundheitszustands führen würde, die ein schweres Leiden oder eine erhebliche Verringerung der Lebenserwartung zur Folge hätte (BVerwG, Urt. v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 15).
Das bereits oben im Rahmen von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG i.V.m. Art. 3 EMRK angeführte erforderliche "Mindestmaß an Schwere" kann dabei in Bezug auf vulnerable Personen schneller erreicht sein als etwa in Bezug auf gesunde und erwerbsfähige erwachsene Personen (BVerwG, Urt. v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 16).
Maßgeblich ist letztlich eine Gesamtschau aller konkreten Umstände des Einzelfalls (…vgl. EGMR, Urt. v. 5.11.2019 - 32218/17- NVwZ 2020, 538 Rn. 40;… BVerwG, Beschl. v. 8.8.2018 - 1 B 25/18 - juris Rn. 11;… VGH BW, Urt. v. 17.7.2019 - A 9 S 1566/18 - juris Rn. 29), wobei neben der Bewertung der tatsächlichen Lage in der Heimatregion des Rückkehrers zahlreiche weitere Faktoren zu berücksichtigen sind, etwa dessen Alter, Geschlecht, Bildungsstand, Gesundheitszustand, Familienanschluss und mögliche beziehungsweise zu erwartende Unterstützungsleistungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 15 ff.;… VGH BW, Urt. v. 17.7.2019 - A 9 S 1566/18 - juris Rn. 29).
Das wirtschaftliche Existenzminimum ist immer dann gesichert, wenn erwerbsfähige Personen durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können (BVerwG, Urt. v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 17).
Können extrem schlechte materielle Lebensverhältnisse, welche die Gefahr einer Verletzung des Art. 3 EMRK begründen, somit durch eigene Handlungen (z.B. den Einsatz der eigenen Arbeitskraft) oder die Inanspruchnahme der Hilfe- oder Unterstützungsleistungen Dritter (seien es private Dritte, seien es nichtstaatliche Hilfs- oder Unterstützungsorganisationen) abgewendet werden, besteht schon nicht mehr die ernsthafte Gefahr einer Situation extremer materieller Not, die unter Umständen eine staatliche Schutzpflicht zu (ergänzenden) staatlichen Leistungen auslösen kann (BVerwG, Urt. v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 17;… dasselbe, Beschl. v. 17.1.2022 - 1 B 48/21 - juris Rn. 7;… vgl. auch OVG NW, Urt. v. 18.6.2019 - 13 A 3930/18.A - juris Rn. 113).
Denn nur dann gebieten es die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, ihm trotz einer fehlenden politischen Leitentscheidung nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.8.2018 - 1 B 25/18 - juris Rn. 13; dasselbe, Urt. v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 38 u. Urt. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 30).
- VG Stuttgart, 24.11.2022 - A 4 K 2687/22
Gefahr weiblicher Genitalverstümmelung in Nigeria; Relevanz des Verhaltens der …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dessen Rechtsprechung zu den Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 13 …und Beschl. v. 13.02.2019 - 1 B 2.19 - juris Rn. 6), muss eine ausreichende reale Gefahr bestehen, die nicht nur auf bloßen Spekulationen beruht, denen eine hinreichende Tatsachengrundlage fehlt.Der Prognosemaßstab der tatsächlichen Gefahr entspricht dem der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 13;… Beschl. v. 13.02.2019 - 1 B 2.19 - juris Rn. 6 …und Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 5.09 - juris Rn. 22).
Ein gewisser Grad an Mutmaßung ist dem präventiven Schutzzweck des Art. 3 EMRK immanent, sodass ein eindeutiger, über alle Zweifel erhabener Beweis dafür, dass der Betroffene im Fall seiner Rückkehr einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt wäre, nicht verlangt werden kann (…vgl. EGMR, Urt. v. 09.01.2018 - Nr. 36417/16, X./Schweden - Rn. 50; BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 14).
Es sind allerdings strengere Maßstäbe anzulegen, sofern es an einem verantwortlichen (staatlichen) Akteur fehlt: Schlechte humanitäre Bedingungen, die ganz oder in erster Linie auf Armut oder auf das Fehlen staatlicher Mittel zum Umgang mit auf natürlichen Umständen beruhenden Gegebenheiten zurückzuführen sind, können eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung nur in ganz außergewöhnlichen Fällen ("very exceptional cases") begründen, in denen humanitäre Gründe zwingend ("compelling") gegen eine Abschiebung sprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 15).
Die einem Ausländer im Zielstaat drohenden Gefahren müssen hierfür jedenfalls ein "Mindestmaß an Schwere" ("minimum level of severity") aufweisen; diese kann erreicht sein, wenn der Ausländer seinen existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 15 …und Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 45.18 - juris Rn. 12).
Der Umstand, dass die betreffende Person in dem Mitgliedstaat keine existenzsichernden Leistungen erhält, ohne jedoch anders als die Angehörigen dieses Mitgliedstaats behandelt zu werden, genügt dem regelmäßig nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 16).
Das wirtschaftliche Existenzminimum ist immer dann gesichert, wenn erwerbsfähige Personen durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 17).
Zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten zählen auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 17;… Beschl. v. 17.05.2006 - 1 B 100.05 - juris Rn. 11 …und Beschl. v. 09.01.1998 - 9 B 1130.97 - juris Rn. 5).
Können extrem schlechte materielle Lebensverhältnisse, welche die Gefahr einer Verletzung des Art. 3 EMRK begründen, somit durch eigene Handlungen (z.B. den Einsatz der eigenen Arbeitskraft) oder die Inanspruchnahme der Hilfe- oder Unterstützungsleistungen Dritter (seien es private Dritte, seien es nichtstaatliche Hilfs- oder Unterstützungsorganisationen) abgewendet werden, besteht schon nicht mehr die ernsthafte Gefahr einer Situation extremer materieller Not, die unter Umständen eine staatliche Schutzpflicht zu (ergänzenden) staatlichen Leistungen auslösen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 17).
Nicht entscheidend ist hingegen, ob das Existenzminimum eines Ausländers im Zielstaat nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 25).
- VG Stuttgart, 27.10.2022 - A 4 K 1894/22
Erforderlichkeit eines traumatischen Ereignisses bei posttraumatischer …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dessen Rechtsprechung zu den Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 13 …und Beschl. v. 13.02.2019 - 1 B 2.19 - juris Rn. 6), muss eine ausreichende reale Gefahr bestehen, die nicht nur auf bloßen Spekulationen beruht, denen eine hinreichende Tatsachengrundlage fehlt.Der Prognosemaßstab der tatsächlichen Gefahr entspricht dem der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 13;… Beschl. v. 13.02.2019 - 1 B 2.19 - juris Rn. 6 …und Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 5.09 - juris Rn. 22).
Ein gewisser Grad an Mutmaßung ist dem präventiven Schutzzweck des Art. 3 EMRK immanent, sodass ein eindeutiger, über alle Zweifel erhabener Beweis dafür, dass der Betroffene im Fall seiner Rückkehr einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt wäre, nicht verlangt werden kann (…vgl. EGMR, Urt. v. 09.01.2018 - Nr. 36417/16, X./Schweden - Rn. 50; BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 14).
Es sind allerdings strengere Maßstäbe anzulegen, sofern es an einem verantwortlichen (staatlichen) Akteur fehlt: Schlechte humanitäre Bedingungen, die ganz oder in erster Linie auf Armut oder auf das Fehlen staatlicher Mittel zum Umgang mit auf natürlichen Umständen beruhenden Gegebenheiten zurückzuführen sind, können eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung nur in ganz außergewöhnlichen Fällen ("very exceptional cases") begründen, in denen humanitäre Gründe zwingend ("compelling") gegen eine Abschiebung sprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 15).
Die einem Ausländer im Zielstaat drohenden Gefahren müssen hierfür jedenfalls ein "Mindestmaß an Schwere" ("minimum level of severity") aufweisen; diese kann erreicht sein, wenn der Ausländer seinen existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 15 …und Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 45.18 - juris Rn. 12).
Der Umstand, dass die betreffende Person in dem Mitgliedstaat keine existenzsichernden Leistungen erhält, ohne jedoch anders als die Angehörigen dieses Mitgliedstaats behandelt zu werden, genügt dem regelmäßig nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 16).
Das wirtschaftliche Existenzminimum ist immer dann gesichert, wenn erwerbsfähige Personen durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 17).
Zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten zählen auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 17;… Beschl. v. 17.05.2006 - 1 B 100.05 - juris Rn. 11 …und Beschl. v. 09.01.1998 - 9 B 1130.97 - juris Rn. 5).
Können extrem schlechte materielle Lebensverhältnisse, welche die Gefahr einer Verletzung des Art. 3 EMRK begründen, somit durch eigene Handlungen (z.B. den Einsatz der eigenen Arbeitskraft) oder die Inanspruchnahme der Hilfe- oder Unterstützungsleistungen Dritter (seien es private Dritte, seien es nichtstaatliche Hilfs- oder Unterstützungsorganisationen) abgewendet werden, besteht schon nicht mehr die ernsthafte Gefahr einer Situation extremer materieller Not, die unter Umständen eine staatliche Schutzpflicht zu (ergänzenden) staatlichen Leistungen auslösen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 17).
Nicht entscheidend ist hingegen, ob das Existenzminimum eines Ausländers im Zielstaat nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 25).
- VG Wiesbaden, 23.04.2024 - 4 L 353/24
Türkei: Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet nach § 30 …
Die unmenschliche oder erniedrigende Behandlung muss dem Ausländer dabei ernsthaft und mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (BVerwG, Urteil vom 21.04.2022 - 1 C 10.21 -, juris Rn. 13; Hessischer VGH…, Urteil vom 23.08.2019 - 7 A 2750/15.A -, juris Rn. 46), das heißt es muss aufgrund aller Umstände des Falles eine ausreichend reale, nicht nur hypothetische Gefahr bestehen (EGMR…, Urteil vom 28.06.2011 - 8319/07 u.a. (Sufi und Elmi) -, juris Rn. 212 ff.: "a real risk").Diese Voraussetzung kann bei Würdigung aller konkreten und individuellen Umstände insbesondere dann erfüllt sein, wenn der Betroffene im Zielstaat der Abschiebung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit seinen existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern, kein Obdach finden und keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhalten kann (BVerwG, Urteil vom 21.04.2022 - 1 C 10.21 -, juris Rn. 15; Bayerischer VGH…, Urteil vom 08.11.2018 - 13a B 17.31918-, juris Rn. 20; vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29.07.2019 - A 4 S 749/19 -, Juris Rn. 40: Fehlen von "Bett, Brot, Seife").
Im Hinblick auf die Lebensbedingungen, die einen Ausländer im Falle der Rückkehr in seinem Herkunftsstaat erwarten, insbesondere die dort herrschenden wirtschaftlichen Existenzbedingungen und die Versorgungslage, kann ein Ausländer in verfassungskonformer Anwendung des § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG nur dann Abschiebungsschutz beanspruchen, wenn er bei seiner Rückkehr aufgrund dieser Bedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt wäre, "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (st. Rspr., vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 21.04.2022 - 1 C 10/21 -, BVerwGE 175, 227, juris Rn. 20;… Urteil vom 12.07.2001 - 1 C 5/01 -, juris Rn. 16; jeweils m.w.N.).
- VG Stuttgart, 24.11.2022 - A 4 K 438/22
Rückkehrgefahren für nigerianische Asylbewerber (insbesondere: Frauen); …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dessen Rechtsprechung zu den Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 13 …und Beschl. v. 13.02.2019 - 1 B 2.19 - juris Rn. 6), muss eine ausreichende reale Gefahr bestehen, die nicht nur auf bloßen Spekulationen beruht, denen eine hinreichende Tatsachengrundlage fehlt.Der Prognosemaßstab der tatsächlichen Gefahr entspricht dem der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 13;… Beschl. v. 13.02.2019 - 1 B 2.19 - juris Rn. 6 …und Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 5.09 - juris Rn. 22).
Ein gewisser Grad an Mutmaßung ist dem präventiven Schutzzweck des Art. 3 EMRK immanent, sodass ein eindeutiger, über alle Zweifel erhabener Beweis dafür, dass der Betroffene im Fall seiner Rückkehr einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt wäre, nicht verlangt werden kann (…vgl. EGMR, Urt. v. 09.01.2018 - Nr. 36417/16, X./Schweden - Rn. 50; BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 14).
Es sind allerdings strengere Maßstäbe anzulegen, sofern es an einem verantwortlichen (staatlichen) Akteur fehlt: Schlechte humanitäre Bedingungen, die ganz oder in erster Linie auf Armut oder auf das Fehlen staatlicher Mittel zum Umgang mit auf natürlichen Umständen beruhenden Gegebenheiten zurückzuführen sind, können eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung nur in ganz außergewöhnlichen Fällen ("very exceptional cases") begründen, in denen humanitäre Gründe zwingend ("compelling") gegen eine Abschiebung sprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 15).
Die einem Ausländer im Zielstaat drohenden Gefahren müssen hierfür jedenfalls ein "Mindestmaß an Schwere" ("minimum level of severity") aufweisen; diese kann erreicht sein, wenn der Ausländer seinen existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 15 …und Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 45.18 - juris Rn. 12).
Der Umstand, dass die betreffende Person in dem Mitgliedstaat keine existenzsichernden Leistungen erhält, ohne jedoch anders als die Angehörigen dieses Mitgliedstaats behandelt zu werden, genügt dem regelmäßig nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 16).
Das wirtschaftliche Existenzminimum ist immer dann gesichert, wenn erwerbsfähige Personen durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 17).
Zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten zählen auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 17;… Beschl. v. 17.05.2006 - 1 B 100.05 - juris Rn. 11 …und Beschl. v. 09.01.1998 - 9 B 1130.97 - juris Rn. 5).
Können extrem schlechte materielle Lebensverhältnisse, welche die Gefahr einer Verletzung des Art. 3 EMRK begründen, somit durch eigene Handlungen (z.B. den Einsatz der eigenen Arbeitskraft) oder die Inanspruchnahme der Hilfe- oder Unterstützungsleistungen Dritter (seien es private Dritte, seien es nichtstaatliche Hilfs- oder Unterstützungsorganisationen) abgewendet werden, besteht schon nicht mehr die ernsthafte Gefahr einer Situation extremer materieller Not, die unter Umständen eine staatliche Schutzpflicht zu (ergänzenden) staatlichen Leistungen auslösen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 17).
Nicht entscheidend ist hingegen, ob das Existenzminimum eines Ausländers im Zielstaat nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 25).
- VG Würzburg, 23.03.2023 - W 4 K 22.30192
Somalia, unglaubhafte Verfolgungsgeschichte, interne Schutzmöglichkeit in …
Ein gewisser Grad an Mutmaßung ist dem präventiven Schutzzweck des Art. 3 EMRK immanent, sodass ein eindeutiger, über alle Zweifel erhabener Beweis dafür, dass der Betroffene im Falle seiner Rückkehr einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt wäre, nicht verlangt werden kann (…EGMR, U.v. 9.1.2018 - Nr. 36417/16, X./Schweden - Rn. 50; BVerwG, U.v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 14).Solche ganz außergewöhnlichen Umstände können auch solche sein, die eine Person mit anderen Personen teilt, welche Träger des gleichen Merkmals sind oder sich in einer im Wesentlichen vergleichbaren Lage befinden (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 15 unter Bezug auf EGMR, U.v. 13.12.2016 - Nr. 41738/10, Paposhvili/Belgien - NVwZ 2017, 1187 Rn. 183).
Die einem Ausländer im Zielstaat drohenden Gefahren müssen hierfür jedenfalls ein "Mindestmaß an Schwere" ("minimum level of severity") aufweisen; diese kann erreicht sein, wenn der Ausländer seinen existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (BVerwG, U.v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 15;… U.v. 4.7.2019 - 1 C 45.18 - BVerwGE 166, 113, Rn. 12 m.w.N.).
Diese Erheblichkeitsschwelle kann in Bezug auf vulnerable Personen schneller erreicht sein als etwa in Bezug auf gesunde und erwerbsfähige erwachsene Personen (…vgl. EuGH, U.v. 19.3.2019 - C-297/17 u.a. - juris Rn. 90 ff.; BVerwG, U.v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 16).
Zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten zählen auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (BVerwG, U.v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 17;… B.v. 9.1.1998 - 9 B 1130.97 - juris Rn. 5; B.v. 17.5.2006 - 1 B 100.05;… EuGH, U.v. 2.10.2019 - juris Rn. 48).
Können extrem schlechte materielle Lebensverhältnisse, welche die Gefahr einer Verletzung des Art. 3 EMRK begründen, somit durch eigene Handlungen (z.B. den Einsatz der eigenen Arbeitskraft) oder die Inanspruchnahme der Hilfe- oder Unterstützungsleistungen Dritter (seien es private Dritte, seien es nichtstaatliche Hilfs- oder Unterstützungsorganisationen) abgewendet werden, besteht schon nicht mehr die ernsthafte Gefahr einer Situation extremer materieller Not, die unter Umständen eine staatliche Schutzpflicht zu (ergänzenden) staatlichen Leistungen auslösen kann (BVerwG, U.v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 17;… vgl. zur Berücksichtigung von nichtstaatlichen Unterstützungsleistungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union: BVerwG, U.v. 7.9.2021 - 1 C 3.21 - juris Rn. 25 ff.).
Nur ergänzend und ohne dass es hierauf für sich betrachtet noch entscheidungserheblich ankäme, sei darauf hingewiesen, dass der Kläger zudem Rückkehrhilfen in Anspruch nehmen kann (vgl. hierzu IOM, Rückkehrprogramm REAG/GARP, wonach der Kläger neben einer Reisebeihilfe auch eine einmalige finanzielle Starthilfe beantragen kann, vgl. https://www.returningfromgermany.de/de/countries/somalia, zuletzt abgerufen am 21.3.2023; ergänzend hierzu (vgl. Ziffer 10 der Förderrichtlinie) kann der Kläger zudem Rückkehrhilfen nach dem "Bayerischen Rückkehrprogramm" beantragen (vgl. Bayerische Richtlinie zur Förderung der freiwilligen Rückkehr ins Herkunftsland vom 10.2.2023 - Az.: LfAR-SGR2-6747-4-5), so dass der Kläger auf diesem Wege zusätzlich sogar auf ein für somalische Verhältnisse ordentliches finanzielles Startkapital zurückgreifen könnte; vgl. zur Frage der Berücksichtigung von Rückkehrhilfen bei der Gefahrenprognose nach § 60 Abs. 5 AufenthG BVerwG, U.v. 21.4.2022 - 1 C 10.21 - juris).
- VG Cottbus, 26.10.2023 - 5 K 2842/17 Einzubeziehen sind auch Zuwendungen Dritter, etwa von Hilfswerken (BVerwG…, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 1 B 48.21 - Rn. 7) oder Rückkehrhilfen (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 - BVerwGE 175, 227-241).
Die menschenrechtswidrige Beeinträchtigung muss in einem derart engen zeitlichen Zusammenhang eintreten, dass bei wertender Betrachtung noch eine Zurechnung zur Rückkehr - in Abgrenzung zu späteren Entwicklungen im Zielstaat oder Verhaltensweisen des Ausländers - gerechtfertigt ist (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 - BVerwGE 175, 227-241, Rn. 21).
Ein Abschiebungsverbot besteht nicht bereits dann, wenn nicht sicher festzustellen ist, ob im Falle einer Rücküberstellung die Befriedigung der Grundbedürfnisse sichergestellt ist, sondern erst, wenn die Befriedigung eines der bezeichneten Grundbedürfnisse mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 -, BVerwGE 175, 227-241, Rn. 16).
Denn es genügt gerade nicht, wenn nicht sicher festzustellen ist, ob im Falle einer Rücküberstellung die Befriedigung der bezeichneten Grundbedürfnisse sichergestellt ist (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 -, BVerwGE 175, 227-241, Rn. 16).
Je länger der Zeitraum der durch Rückkehrhilfen abgedeckten Existenzsicherung ist, desto höher muss die Wahrscheinlichkeit einer Verelendung nach diesem Zeitraum sein (im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit der Verelendung BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 -, BVerwGE 175, 227-241, Rn. 25).
Denn für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK ist regelmäßig zunächst auf den sich an die Abschiebung anschließenden engen zeitlichen Zusammenhang abzustellen, ohne dass es darauf ankommt, ob das Existenzminimum nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 -, BVerwGE 175, 227-241, Rn. 25).
Künftige, derzeit nicht abschätzbare Entwicklungen, wie etwa eine weltweite Lebensmittelknappheit, können der hier inmitten stehenden Prognose schon deshalb nicht zu Grunde gelegt werden, weil diese nicht auf Spekulationen beruhen darf (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 -, BVerwGE 175, 227-241, Rn. 13).
Die Gefahr muss indes in dem Sinne konkret sein, dass die drohende Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Würde der Person in einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang mit der Abschiebung durch den Vertragsstaat eintritt, dass bei wertender Betrachtung noch eine Zurechnung zu dieser Abschiebung - in Abgrenzung zu späteren Entwicklungen im Zielstaat oder gewählten Verhaltensweisen des Ausländers - gerechtfertigt erscheint (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 -, BVerwGE 175, 227-241, Rn. 21).
- VGH Bayern, 04.03.2024 - 24 B 22.30376
Asylrecht, Rückführungsverbesserungsgesetz, Sekundärmigration (Italien), …
Die grundrechtswidrige Behandlung als Folge einer festgestellten Schwachstelle muss in einem absehbaren Zeitraum befürchtet werden (vgl. zu § 60 Abs. 5 AufenthG BVerwG, U.v. 21.4.2022 - 1 C 10/21 - juris Rn. 25). - OVG Sachsen, 24.05.2023 - 1 A 472/20
Afghanistan; nationaler Abschiebungsschutz; vereinfachtes Berufungsverfahren
Mit seiner (in verlängerter Frist eingereichten) Berufungsbegründung vom 9. April 2021 hat der Kläger auf die damalige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden- Württemberg (Urt. v. 17. Dezember 2020 - A 11 S 2042/20 -, später aufgehoben durch BVerwG, Urt. v. 21. April 2022 - 1 C 10.21 -, BVerwGE 175, 227) zu nationalen Abschiebungsverboten verwiesen und geltend gemacht, dass seine in Afghanistan verbliebene Familie ihn nicht unterstützen können.Die für das Eingreifen eines nationalen Abschiebungsverbots maßgeblichen Rechtsfragen sind insbesondere durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 2022 - 1 C 10.21 -, BVerwGE 175, 227 ff., geklärt.
Können extrem schlechte materielle Lebensverhältnisse, welche die Gefahr einer Verletzung des Art. 3 EMRK begründen, somit durch eigene Handlungen (z. B. den Einsatz der eigenen Arbeitskraft) oder die Inanspruchnahme der Hilfe- oder Unterstützungsleistungen Dritter (seien es private Dritte, seien es nichtstaatliche Hilfs- oder Unterstützungsorganisationen) abgewendet werden, besteht schon nicht mehr die ernsthafte Gefahr einer Situation extremer materieller Not, die unter Umständen eine staatliche Schutzpflicht zu (ergänzenden) staatlichen Leistungen auslösen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. April 2022 - 1 C 10.21 -, juris Rn. m. w. N.).
Wo die zeitliche Höchstgrenze für einen solchen Zurechnungszusammenhang im Regelfall zu ziehen ist, ist keiner generellen Bestimmung zugänglich (BVerwG, Urt. v. 21. April 2022 a. a. O, Rn. 21).
Je länger der Zeitraum der etwa durch Rückkehrhilfen abgedeckten Existenzsicherung ist, desto höher muss die Wahrscheinlichkeit einer Verelendung nach diesem Zeitraum sein (BVerwG, Urt. v. 21. April 2022 a. a. O., Rn. 25).
Die Corona-Pandemie hat sich schwer und nachhaltig auf die afghanische Wirtschaft ausgewirkt (im Einzelnen: VGH BW, Urt. v. 17. Dezember 2020 - A 11 S 2042/20 -, juris Rn. 41 bis 83 [aufgehoben durch: BVerwG, Urt. v. 21. April 2022 a. a. O.]).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 2 L 38/20
Teilweise Zulassung der Berufung bei unteilbarem Streitgegenstand; …
- VG Würzburg, 22.12.2022 - W 4 K 22.30250
Somalia, Abschiebungsverbot bei Mann der bislang kaum in Somalia gelebt hat und …
- VG Würzburg, 17.10.2022 - W 4 K 21.30939
Somalia/M* Hellip, kein Abschiebungsverbot bei junger, arbeitsfähiger Frau ohne …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2023 - 4 B 8.22
Somalia; Lower Shabelle; Qoryooley; subsidiärer Schutz; Abschiebungsverbot; …
- VG Potsdam, 29.08.2023 - 8 K 2551/20
- VG Münster, 15.09.2023 - 3 K 2596/21
- VG Berlin, 25.01.2023 - 32 K 420.18
Ägypten: Verfolgung einer koptisch-christlichen Familie nicht glaubhaft; nach …
- VG Aachen, 06.02.2023 - 7 K 49/21
Mali: kein Flüchtlingsschutz für alleinstehenden Mann; nach eigenen Angaben von …
- OVG Sachsen, 10.11.2022 - 1 A 1081/17
Afghanistan; Mitwirkungspflicht; soziale Gruppe; Unterschrift
- VG Hamburg, 14.07.2023 - 8 A 490/21
Klage einer irakischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volks- und jesidischer …
- OVG Sachsen, 10.11.2022 - 1 A 1078/17
Afghanistan; Religion; humanitäre Situation
- VG Hamburg, 21.10.2022 - 8 AE 3471/22
Erfolgloser Eilantrag eines irakischen Staatsangehörigen gegen die Ablehnung …
- VG Köln, 07.12.2023 - 8 K 10690/17
- VG München, 19.06.2023 - M 9 K 18.33243
Keine drohende Genitalverstümmelung in Nigeria
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2023 - 18 A 1174/22
- VG Berlin, 13.03.2023 - 32 K 208.18
Angola: unglaubhafter Vortrag zu politischem Engagement; keine Gruppenverfolgung …
- VGH Bayern, 21.03.2024 - 24 B 23.30860
Asylrecht, Sekundärmigration (Italien), anerkannt Schutzberechtigte, …
- VG Köln, 22.02.2024 - 8 K 206/19
- VG München, 19.06.2023 - M 9 K 18.33247
Asylrecht, Herkunftsland: Nigeria, Bezugnahme auf Bescheid, Mutter mit vier …
- VG München, 22.02.2024 - M 10 K 22.50479
Dublin-Verfahren (Zielstaat Kroatien, Herkunftsstaat Türkei), …
- VG Hamburg, 10.03.2023 - 8 A 2591/21
Erfolglose Klage eines irakischen Staatsangehörigen gegen den wegen einer …
- VG Hamburg, 24.03.2023 - 8 A 2591/21
Widerruf einer ursprünglich rechtswidrigen Schutzzuerkennung (Irak)
- OVG Sachsen, 02.08.2023 - 6 A 9/18
Russische Föderation; Tschetschenien; Asyl; Abschiebungsschutz; Blutrache; PTBS; …
- OVG Sachsen, 07.09.2022 - 5 A 153/17
Syrien: Dublin Bulgarien: Keine systemischen Mängel für Dublin-Rückkehrer
- OVG Sachsen, 27.04.2022 - 5 A 492/21
Rückkehrer; Griechenland; Obdachlosigkeit; Informelle Wohnmöglichkeiten; …
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.2023 - A 11 S 3477/21
Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots hinsichtlich Afghanistans; …
- VG Oldenburg, 21.08.2023 - 7 B 2315/23
Abschiebungsandrohung; Acte clair; einstweiliger Rechtsschutz; Ernstliche …
- VG Berlin, 28.11.2023 - 23 K 470.21
- VG Berlin, 16.06.2023 - 39 L 244.23
Feststellung eines Abschiebungsverbots für lesbische, schwule, bisexuelle, trans- …
- VG Cottbus, 08.09.2022 - 5 K 754/19
Syrien: Dublin Italien: Kein Abschiebungsverbot, internationaler Schutz in …
- VG München, 09.08.2023 - M 9 K 20.6275
Ausweisung, Albanischer Staatsangehöriger, Drogendelikt, Freiheitsstrafe (3 Jahre …
- VG Cottbus, 29.11.2022 - 5 K 328/20
- VG Gelsenkirchen, 08.11.2023 - 1a K 275/23
Isolierte Aufhebung; Anfechtungsklage; Asylbescheid; Belehrung; Übersetzung; …
- VG München, 11.10.2022 - M 10 K 17.41229
Kein Abschiebungsverbot nach Flutkatastrophe (Pakistan)
- BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23
Abschiebungsanordnung in die Republik Irak
- VG Düsseldorf, 29.01.2024 - 23 K 2358/22
- VG Cottbus, 27.04.2023 - 5 K 1035/18
- VG Bremen, 27.01.2023 - 2 K 1016/20
Niedrigschwellige Aktivitäten für die HDP, Urteil vom 27.01.2023 - einfaches …
- VG Bremen, 07.08.2023 - 4 K 2075/22
Irak: Kein Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage
- VG Stuttgart, 22.02.2023 - A 7 K 5552/22
Staatenloser, bei UNRWA registrierter Palästinenser; Rückkehrmöglichkeit in den …
- VGH Baden-Württemberg, 13.09.2022 - A 11 S 1427/22
Zuständigkeit des Berichterstatters nach Zurückweisung des Rechtsstreits durch …
- VG Köln, 29.02.2024 - 8 K 4355/18
- VG Bayreuth, 23.03.2023 - B 7 K 22.30813
Sekundärmigration, (Drittstaatenbescheid Italien). Nur hinsichtlich des Einreise- …
- VG München, 27.11.2023 - M 10 K 17.47749
Asylrecht (Gambia), Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und § 60 Abs. 7 Satz 1 …
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2023 - A 10 S 400/23
Asyl Irak; Gruppenverfolgung von Jesiden in der Provinz Ninive; Alkoholverkäufer
- VG Köln, 13.12.2022 - 17 K 2382/20
Irak: Abschiebungsverbot wegen Konversion zum Christentum
- OVG Sachsen, 07.09.2022 - 5 A 1178/19
Syrien: Dublin Bulgarien: Keine systemischen Mängel für Dublin-Rückkehrer
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2023 - A 10 S 373/23
Keine (erneute) Gruppenverfolgung von Jesiden in der Provinz Ninive; Gefahr einer …
- VG München, 22.02.2024 - M 10 K 23.50597
Dublin-Verfahren (Zielstaat, Kroatien, Herkunftsstaat Demokratische, Republik …
- VG Sigmaringen, 08.04.2024 - A 7 K 1096/24
Folgeantrag; zweiter Folgeantrag; Asylverfahrensrichtlinie; …
- VG München, 07.12.2023 - M 13 K 21.31575
Asyl, Nigeria, Sachvortrag unglaubhaft (Verfolgung durch Muslime), jedenfalls …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2022 - 4 LB 233/18
Asylrecht - staatenlose Palästinenser aus Libyen
- VG Hannover, 28.02.2024 - 1 A 416/19
Rückführungsrichtlinie; Rückführungsverbesserungsgesetz; Aufhebung der …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20
Asyl Eritrea; Ableistung des Nationaldienstes; Abgabe einer Reueerklärung
- VG München, 07.03.2024 - M 1 K 22.32268
Asylrecht, Nigeria, Paranoide Schizophrenie, Qualifizierte ärztliche …
- VG Bremen, 02.09.2022 - 2 K 962/20
Prüfung von Abschiebungshindernissen durch das Bundesamt vor Erlass einer …
- VG Freiburg, 10.07.2023 - A 6 K 601/22
Türkei; staatliche Schutzgewährung für weibliche Opfer häuslicher Gewalt; bei …
- VG Regensburg, 05.02.2024 - RO 13 K 22.30883
Flüchtlingseigenschaft, Abschiebungsverbot, Abschiebungsandrohung, Asylverfahren, …
- VG Hamburg, 02.02.2024 - 5 A 4992/21
Erfolglose Asylklage eines guinesischen Staatsangehörigen (insbesondere zur …
- VG Augsburg, 30.11.2023 - Au 9 K 23.30923
Irak, unzulässiges Asylverfahren in der Bundesrepublik, Deutschland, Zweitantrag, …
- VG Ansbach, 08.09.2022 - AN 3 K 22.30357
Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und keine Asylanerkennung für Familienvater mit …
- VG Bayreuth, 13.04.2023 - B 7 K 22.31218
Erfolglose Klage gegen ablehnenden Bescheid im asylrechtlichen Folgeverfahren
- VG Ansbach, 24.01.2023 - AN 3 K 23.30044
Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und keine Asylanerkennung für jungen …
- VG Ansbach, 10.01.2023 - AN 3 K 22.30896
Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz für jungen alleinstehenden Mann aus dem Volk …
- VG Ansbach, 08.09.2022 - AN 3 K 22.30355
Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und keine Asylanerkennung für jungen …
- VG München, 20.02.2024 - M 11 K 23.32017
Asyl (Somalia), Folgeantrag, nachträgl. Erstellung und Vorlage einer Eheurkunde …
- VG Berlin, 02.05.2023 - 28 K 574.18
Anerkennung als Asylberechtigter und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2023 - 16 A 862/19
Russische Föderation: Inländische Fluchtalternative und staatlicher Schutz bei …
- VG Aachen, 06.06.2023 - 2 K 2514/21
Nigeria; Flüchtling; Menschenhandel; Prostitution; Gallenblase; Bauchschmerzen
- VG Berlin, 01.12.2022 - 28 K 330.17
Äthiopien: Kein Familienschutz aus abgeleitetem Recht der Kinder für Mutter, …
- VG Kassel, 05.12.2022 - 1 K 1001/20
Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz für ein in Deutschland geborenes Mädchen aus …
- VG Kassel, 19.10.2022 - 1 K 493/20
Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und keine Asylanerkennung für Frau aus dem Volk …
- VG Oldenburg, 12.10.2022 - 1 A 2145/19
Mosambik: Widerruf von abgeleiteten Familienflüchtlingsschutz nach Tod des …
- VG Göttingen, 26.09.2022 - 3 A 683/17
Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot; Benadir; humanitäre Lage; …
- VG Augsburg, 26.02.2024 - Au 9 K 22.30645
Äthiopien, oromische Volkszugehörige, Asylfolgeantrag, kein Abschiebungsverbot …
- VG Cottbus, 22.06.2022 - 5 K 2207/17
- VG Cottbus, 25.05.2022 - 5 K 333/17
Somalia: Heirat zwischen Angehörigen von Minder- und Mehrheitsclan; Unglaubhaftes …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2024 - 4 LB 653/22
Zur Rückkehrsituation von psychisch schwer erkrankten Dublin-Rückkehrern in …
- OVG Saarland, 06.08.2021 - 2 A 59/21
Asylverfahren; Berufungszulassungsantrag; grundsätzliche Bedeutung; rechtliches …
- OVG Sachsen, 12.10.2022 - 5 A 78/19
Somalia/Mogadischu; subsidiärer Schutz; innerstaatlicher bewaffneter Konflikt; …
- OVG Niedersachsen, 26.08.2022 - 4 LA 67/22
Feststellung eines Abschiebungsverbots wegen der schlechten sozio-ökonomischen …
- VG Bayreuth, 06.11.2023 - B 7 K 23.30771
Sekundärmigration Griechenland, Klageanträge bei Unzulässigkeitsentscheidungen, …
- VG Göttingen, 02.11.2022 - 3 A 115/20
Abschiebungsandrohung; Subsidiärer Schutz
- VG Berlin, 02.05.2023 - 31 K 226.20
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- OVG Sachsen, 19.09.2022 - 3 A 738/21
Wirtschaftliche Notlage; Folter; unmenschliche Behandlung; Indien; …
- VG Bremen, 15.02.2024 - 2 K 1624/23
Asyl Bulgarien (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG), Urteil vom 15.02.2024 - Bulgarien; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2023 - 9 A 1249/20
Irak: Erfolgreiche Berufung; das vom BAMF angefochtene Urteil des VG Düsseldorf …
- VG München, 10.11.2022 - M 10 K 17.45586
Trotz schwerer Verletzung eines Polizisten keine Inhaftierungsgefahr in Gambia
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.2022 - A 4 S 2182/22
Unionsrechtliche Definition des Begriffs "Vulnerabilität"
- VG Göttingen, 06.07.2023 - 3 A 190/19
Abschiebungsverbot; Sudan; Abschiebungsverbot für nicht vulnerablen Mann
- VG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 6543/18
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu Deutschen; …
- VG Cottbus, 15.12.2022 - 5 K 299/20
Marokko: Kein Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage
- VG Göttingen, 04.08.2022 - 1 A 17/22
Asylfolgeverfahren; Familienflüchtlingsschutz; Feststellungsinteresse; …
- OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23
Ausländerbehörde; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Existenzsicherung; …
- VG Braunschweig, 12.07.2023 - 7 A 498/18
Simbabwe: Flüchtlingsschutz für einen Umweltaktivisten aufgrund politischer …
- VG Braunschweig, 16.05.2023 - 7 A 398/18
Côte d'lvoire: Subsidiärer Schutz bei befürchtetem Racheakt durch …
- VG Hamburg, 18.10.2022 - 13 A 2729/19
Nepal: Widerruf Abschiebungsverbot aufgrund Verbesserung der wirtschaftlichen …
- VG Berlin, 17.08.2022 - 31 K 305.20
Guinea: Flüchtlingseigenschaft bei geschlechtsspezifischer Vorverfolgung in Form …
- VG Köln, 05.03.2024 - 4 K 6272/23
- VG Köln, 18.12.2023 - 8 K 1199/18
- VG Frankfurt/Oder, 18.01.2023 - 10 K 1047/17
- VG Cottbus, 30.06.2022 - 5 K 437/17
- VG Köln, 14.09.2023 - 8 K 4635/17
- VG Augsburg, 22.02.2024 - Au 9 K 23.30935
Irak, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (verneint), innerstaatliche …
- VG Darmstadt, 25.01.2024 - 7 L 97/24
Überstellung eines alleinstehenden, jungen, arbeitsfähigen Mannes nach Bulgarien …
- VG Aachen, 17.05.2023 - 4 K 1665/20
Zwangsheirat; unglaubhaft; vage; widersprüchlich; innerstaatlicher bewaffneter …
- VG Darmstadt, 10.02.2023 - 5 L 89/23
- OVG Thüringen, 18.01.2023 - 2 ZKO 283/22
Rückkehrbedingungen für anerkannte Schutzberechtigte in Spanien
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2022 - A 10 S 1898/21
Rückkehr eines Tamilen nach Sri Lanka
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 293/18
Eritreische Asylsuchende; Nationaldienstpflicht
- VG Hannover, 21.11.2022 - 12 A 1928/18
Dohuk; Gruppenverfolgung; Khanke; Semel; Verwestlichung; westliche Prägung; …
- VG Frankfurt/Oder, 03.11.2023 - 6 K 475/19
Russische Föderation: Familie mit minderjährigen Kindern; Kein abgeleiteter …
- VG Aachen, 04.05.2023 - 4 K 1665/20
Irak: Eine vom Bundesamt erlassene Abschiebungsandrohung gegenüber Eltern ist …
- VG Köln, 27.10.2022 - 8 K 5179/22
- VG Augsburg, 19.12.2023 - Au 9 K 23.30955
Irak, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (verneint), keine Anknüpfung an …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2023 - 4 LB 436/19
Humanitäre Lage in Gambia; Abschiebungsverbot
- VG Saarlouis, 10.07.2023 - 5 K 322/21
Afghanistan: rechtswidriger Widerruf eines Abschiebungsverbots; keine wesentliche …
- VG Lüneburg, 17.05.2023 - 1 A 87/22
Kolumbien: keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung oder drohender …
- VG München, 13.11.2023 - M 22 S 23.32205
Asylrecht, Herkunftsland: Syrien, Drittstaatenbescheid, Zuerkennung …
- VG Osnabrück, 25.09.2023 - 5 B 152/23
- VG Potsdam, 10.05.2023 - 6 K 352/18
- VG Braunschweig, 16.03.2023 - 1 B 21/23
Dublin Bulgarien: keine systemischen Mängel
- VG Köln, 13.10.2022 - 8 K 5184/22
- VG Berlin, 19.09.2022 - 34 K 594.20
Asylrecht: Staatenloser Palästinenser; maßgeblicher Zeitpunkt für das Entfallen …
- OVG Sachsen, 09.08.2023 - 6 A 55/21
Zulassung der Berufung; Asyl; Prozesskostenhilfe; Bewilligungsreife; Guinea; …
- VG Berlin, 19.04.2023 - 34 K 160.22
Asylrecht: Verpflichtung eines Mitgliedstaates zur Rücknahme eines irrtümlich …
- VG Meiningen, 07.03.2023 - 8 K 951/19
Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig und Androhung der Abschiebung eines …
- VG Sigmaringen, 06.12.2022 - A 7 K 1179/19
Asylverfahren; isolierte Anfechtung des Offensichtlichkeitsmerkmals; …
- VG Würzburg, 12.09.2022 - W 8 K 22.30325
Iran, jahrelange Inhaftierung in den achtziger Jahren, politische Verfolgung als …
- VG Berlin, 07.09.2022 - 31 K 424.19
- VG Berlin, 26.04.2022 - 21 K 9.22
Asylverfahren: Feststellung eines Abschiebungsverbots für einen in Lettland …
- VG Köln, 06.12.2023 - 8 K 2750/18
- VG Köln, 19.10.2023 - 8 K 8627/18
- VG Köln, 14.09.2023 - 8 K 7348/17
- VG Göttingen, 11.09.2023 - 2 A 19/22
Irak: Keine Gruppenverfolgung von Jesiden
- VG Aachen, 22.08.2023 - 2 K 2963/20
Homosexuell; Zweitantrag; widersprüchlich; gesteigert
- VG Chemnitz, 18.08.2023 - 4 K 1294/22
Libyen: Kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt
- VG Gelsenkirchen, 19.07.2023 - 15a K 33/22
Widerruf Flüchtlingseigenschaft; erhebliche und nicht nur vorübergehende Änderung …
- VG Cottbus, 23.03.2023 - 5 K 2961/17
Somalia: Unglaubhafter Vortrag zu Gefangenschaft durch Al-Shabaab; kein drohender …
- VG Braunschweig, 21.03.2023 - 7 A 446/19
Gambia: Dublin Italien: Anerkanntem droht Obdachlosigkeit und somit unmenschliche …
- VG Gelsenkirchen, 20.01.2023 - 15a K 3986/21
Widerruf subsidiären Schutzes, wesentliche und dauerhafte Änderung der …
- VG München, 21.12.2022 - M 11 K 19.33279
Asyl (Somalia) - kein Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbots
- VG Cottbus, 21.11.2022 - 5 L 269/22
Tansania: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt; Keine Sachlagenänderung; …
- VG Oldenburg, 10.10.2022 - 1 A 4255/18
Äthiopien: Kein internationaler Schutz für ledige äthiopische Staatsangehörige …
- VG Cottbus, 30.09.2022 - 5 K 1586/19
Südafrika: Offensichtliche Unbegründetheit des Asylantrags im Verfahren …
- VG Augsburg, 25.07.2022 - Au 6 K 22.1372
Aufenthaltserlaubnis, Nigerianischer Staatsangehöriger, Nach eigenen Angaben, …
- VG München, 21.07.2022 - M 30 K 17.44576
Herkunftsland: Sierra Leone, Existenzminimumsicherung der Familie (verneint), …
- VG Berlin, 02.01.2024 - 38 L 280.23
Abschiebungsandrohung: Schwangerschaft einer Schutzsuchenden
- VG Hannover, 08.08.2023 - 12 A 1275/18
Vollablehnung arabischer Yezide aus Bashika
- VG Köln, 01.06.2023 - 8 K 6071/18
- VG Schleswig, 22.03.2023 - 9 A 213/21
Jemen: Kein landesweit drohender Schaden durch willkürliche Gewalt für …
- VG Saarlouis, 27.01.2023 - 3 K 1208/22
Asylrecht: Allgemeine humanitäre und sozioökonomische Lage im Libanon
- VG Regensburg, 23.01.2023 - RO 13 S 23.50009
Syrien: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien
- VG München, 27.06.2022 - M 19 K 19.31286
Asyl, Irak: Hinsichtlich Abschiebungsverboten erfolgreiche Klage einer Familie …
- VG Würzburg, 20.05.2022 - W 8 K 20.31251
Abschiebungsverbot für alleinstehende nigerianische Staatsangehörige mit …
- VG München, 07.11.2023 - M 3 K 17.40660
Libyen, Staatenlose Palästinenser
- VG Köln, 28.09.2023 - 8 K 8091/17
- VG München, 04.09.2023 - M 22 S 23.31464
Drittstaatenfall, Syrischer Staatsangehöriger, Zuerkennung subsidiären Schutzes …
- VG Schleswig, 13.04.2023 - 9 A 106/22
Jemen: Kein landesweit drohender Schaden durch willkürliche Gewalt für die …
- VG Köln, 20.10.2022 - 8 K 3653/19
- VG Köln, 20.10.2022 - 8 K 5182/22
- VG Würzburg, 14.04.2022 - W 7 K 21.30500
Aserbaidschan: Rechtmäßiger Widerruf nach Trennung von Ehemann; Wegfall der …
- VG Kassel, 05.12.2023 - 7 L 1886/23
Anerkannte Schutzberechtigte in Spanien
- VG München, 10.10.2023 - M 11 K 22.31115
Asyl (Somalia), nachgeborenes Kind, Teilerfolg der Klage wegen fehlender …
- VG Hannover, 23.01.2023 - 5 A 3461/18
Sudan: Keine vorliegenden Voraussetzungen für Zuerkennung von internationalen …
- VG Trier, 12.01.2023 - 6 K 2850/22
Äthiopien: Keine eritreische Staatsangehörigkeit; HKL ist Äthiopien; Kein …
- VG München, 19.08.2022 - M 25 K 20.33155
Abschiebungsverbot für männliche Rückkehrer nach Afghanistan
- VG München, 25.07.2022 - M 30 K 17.49580
Herkunftsland: Sierra Leone, Existenzminimumsicherung (bejaht), …
- VG Würzburg, 08.07.2022 - W 7 K 21.30825
Zum Gebot der gebührenden Berücksichtigung des Kindeswohls bei …
- VG Augsburg, 09.05.2022 - Au 8 K 19.30008
Asyl, Afghanistan, Junger Mann, Unglaubwürdigkeit des klägerischen Vorbringens …
- VGH Bayern, 11.10.2023 - 10 ZB 23.1483
Kein Abschiebungsverbot wegen erforderlicher dauerhafter Unterbringung in …
- OVG Sachsen, 15.02.2023 - 6 A 387/22
Prozesskostenhilfe für ein noch durchzuführendes Zulassungsverfahren; unteilbarer …
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2022 - A 11 S 1924/22
Afghanistan: Erfolgloser Antrag auf Zulassung zur Berufung; keine grundlegende …
- VG München, 13.09.2023 - M 22 K 19.30442
Asylverfahren, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Zuerkennung …
- VG Saarlouis, 21.04.2023 - 3 K 1590/21
Russische Föderation: Keine Wiederaufgreifensgründe vorliegend; unglaubhafter …
- VGH Bayern, 27.03.2023 - 4 ZB 22.30883
Kein Abschiebungsverbot bzgl. Irak
- VG Sigmaringen, 07.11.2022 - A 8 K 3735/18
Schutz von Bidoun aus den Vereinigten Arabischen Emiraten vor Abschiebung auf die …
- VG Regensburg, 13.09.2023 - RO 13 K 22.31667
Irak: Abgelehnter Flüchtlingsschutz bei unverfolgter Ausreise begründet; …
- VG Berlin, 08.08.2023 - 12 K 18.23
- VG Berlin, 21.07.2023 - 12 K 38.23
- VG München, 15.06.2023 - M 10 K 18.31956
Senegal: Sicherer Herkunftsstaat; Staatlicher Schutz; Gesichertes Existenzminimum …
- VG Saarlouis, 17.04.2023 - 3 K 84/23
Kein Abschiebungsverbot für einen gesunden und arbeitsfähigen Libanesen; zur …
- VG Ansbach, 26.01.2023 - AN 9 K 20.30659
Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz für Mann aus dem Volk der Oromo; keine …
- VG Berlin, 12.12.2022 - 34 K 204.21
Libanon: Widerruf des Abschiebungsverbotes für eine staatenlose Palästinenserin …
- VG München, 25.08.2022 - M 25 K 19.32148
Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbots (Afghanistan)
- VG Trier, 23.08.2022 - 6 K 710/22
Äthiopien: Keine Verfolgung wegen angeblich unterstellter ONLF-Mitgliedschaft; …
- VG München, 20.07.2022 - M 25 K 17.37922
Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbots
- VG München, 06.07.2022 - M 25 K 17.43608
Afghanistan, Machtübernahme durch die Taliban, Mitwirkungspflichten im …
- VG München, 11.05.2022 - M 25 K 19.31750
Asyl: Nigeria, IPOB, Vortrag unglaubhaft, Abschiebungsverbote (verneint).
- VG München, 27.04.2022 - M 25 K 19.30700
Afghanistan: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft eines zum christlichen Glauben …
- VG Chemnitz, 16.10.2023 - 4 K 157/21
Mali: Widerruf des Abschiebungsverbots wegen Erreichen der Volljährigkeit …
- VG Bayreuth, 01.08.2023 - B 7 S 23.30606
Sekundärmigration Bulgarien, keine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Gefahr …
- VG München, 27.06.2023 - M 16 K 21.32451
Moldau: Kein Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage
- VG Hamburg, 23.06.2023 - 5 AE 2697/23
Erfolgloser Eilantrag eines Asylantragstellers aus Guinea gegen die Ablehnung …
- VG Schwerin, 01.03.2023 - 15 A 744/21
Russische Föderation: rechtmäßiger Widerruf des subsidiären Schutzes nach Heirat; …
- VG Berlin, 22.02.2023 - 31 K 207.21
Gambia: Interner Schutz bei Bedrohung durch Vater; PTBS; Skoliose; Keine …
- VG Trier, 14.02.2023 - 6 K 2236/22
Äthiopien: Keine drohende Beschneidung; Zwangsheirat unglaubhaft; Kein …
- VG Oldenburg, 18.01.2023 - 15 A 4389/18
Irak: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 für junge, alleinstehende Jesidin (mit …
- VG Berlin, 18.11.2022 - 25 L 345.22
Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Änderung einer bestandskräftigen …
- VG Köln, 16.11.2022 - 8 K 7486/18
- VG Trier, 14.11.2022 - 11 K 1338/22
Äthiopien: Keine drohende Beschneidung; Unglaubwürdige Angaben; Rückkehr mit den …
- VG München, 10.11.2022 - M 10 K 17.41930
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Einzelfall)
- VG München, 03.11.2022 - M 17 K 19.31496
Kosovo: Widerruf des Abschiebungsverbotes nach erfolgreicher OP, hinreichende …
- VG Chemnitz, 24.10.2022 - 5 K 502/20
Venezuela: Hinreichende inländische Fluchtalternative
- VG Potsdam, 08.09.2022 - 6 K 2244/18
- VG Bayreuth, 03.08.2022 - B 7 K 22.30069
Eritrea, Widerrufsverfahren, hinreichender Schutz vor Verfolgung durch …
- VG Würzburg, 15.07.2022 - W 7 K 21.30924
Erfolglose Asylklage (Aserbaidschan)
- VG München, 14.07.2022 - M 13 K 17.46833
Abschiebungsverbot für nigerianische Familie mit minderjährigen Kindern
- VG München, 20.05.2022 - M 13 K 21.30920
Abschiebungsverbot für Nigeria
- VG Karlsruhe, 05.10.2023 - A 4 K 4292/22
Asyl Nigeria; Abschiebungshindernis für Mutter und Kind mit Sichelzellanämie und …
- VG Berlin, 13.09.2023 - 31 K 79.21
Guinea: Interne Schutzmöglichkeit bei Bedrohung durch Onkel; Gesicherte Existenz; …
- VG Würzburg, 11.02.2023 - W 2 K 22.30030
Côte d'Ivoire: Oppositionelle Betätigung nicht glaubhaft und zu gering
- VG München, 28.11.2022 - M 25 K 20.31387
Nigeria, Widerruf eines Abschiebungsverbots, Mutter wieder alleinerziehend
- VG Würzburg, 14.11.2022 - W 7 K 21.31267
Aserbaidschan: Hinreichende medizinische Versorgung
- VG München, 10.08.2022 - M 5 K 17.45854
Uganda: Homosexualität unglaubhaft; Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG …
- VG München, 14.07.2022 - M 13 K 17.46834
Asyl, N., Verfolgung durch Familie einer Geliebten, Familie mit zwei …
- VG München, 14.07.2022 - M 13 K 21.32509
Asyl, Nigeria, Familie mit zwei minderjährigen weiblichen Kindern, Mutter erneut …
- VG Würzburg, 04.05.2022 - W 2 K 22.30125
Côte d'Ivoire: Keine Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots bei …
- VG Würzburg, 09.05.2023 - W 7 K 21.30896
Tadschikistan, Familie mit Kleinkindern, Eltern ungelernte Arbeitskräfte, Vater …
- VG München, 04.04.2023 - M 17 K 22.31703
Asylrecht, Herkunftsland: Kosovo, Zweiter Folgeantrag, Entscheidung ohne …
- VG München, 03.03.2023 - M 5 K 17.41415
Asylklage, Uganda, Homosexualität (lesbisch), Unglaubhaft
- VG Berlin, 16.11.2022 - 31 K 348.19
Guinea: Flüchtlingsschutz wegen häuslicher Gewalt
- VG Freiburg, 21.07.2023 - A 4 K 3565/21
Nigeria: Kein Abschiebungsverbot aufgrund schlechter Lebensbedingungen; …