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   BVerwG, 28.03.2023 - 1 C 40.21   

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https://dejure.org/2023,5705
BVerwG, 28.03.2023 - 1 C 40.21 (https://dejure.org/2023,5705)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.2023 - 1 C 40.21 (https://dejure.org/2023,5705)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 2023 - 1 C 40.21 (https://dejure.org/2023,5705)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylG § 12a; GG Art. ... 3 Abs. 1, Art. 5; EMRK Art. 10; RL 2013/32/EU Art. 8 Abs. 2, Art. 12 Abs. 1, Art. 19 bis 22, Art. 23 Abs. 2, Art. 24 Abs. 3; RL 2013/33/EU Art. 5 Abs. 2, Art. 10 Abs. 4, Art. 18 Abs. 2 Buchst. b und c
    Kein Anspruch einer im Asylverfahren rechtsberatend tätigen Nichtregierungsorganisation auf Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen ohne vorherige Mandatierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Kein Anspruch einer im Asylverfahren rechtsberatend tätigen Nichtregierungsorganisation auf Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen ohne vorherige Mandatierung

  • rewis.io

    Kein Anspruch einer im Asylverfahren rechtsberatend tätigen Nichtregierungsorganisation auf Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen ohne vorherige Mandatierung

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • doev.de PDF

    Kein Anspruch einer im Asylverfahren rechtsberatend tätigen Nichtregierungsorganisation auf Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen ohne vorherige Mandatierung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 12; EURL 32/2013, Art 12 Abs 1; EURL 32/2013, Art 23 Abs 1; EURL 32/2013, Art 5; EURL 32/2013, Art 8; EURL 33/2013, Art 18; GG, Art 3 Abs 1; MRK, Art 10
    International: Bundesrepublik Deutschland: Kein Anspruch einer im Asylverfahren rechtsberatend tätigen NGO auf Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen ohne vorherige Mandatierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugang zu den oberbayerischen Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende als Anspruch einer Nichtregierungsorganisation für seinen "Infobus für Flüchtlinge" zur Asylverfahrensberatung; Beschränkung des Zugangs aus Gründen der Sicherheit der Räumlichkeiten

  • datenbank.nwb.de

    Kein Anspruch einer im Asylverfahren rechtsberatend tätigen Nichtregierungsorganisation auf Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen ohne vorherige Mandatierung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Zugang einer Nichtregierungsorganisation und ihres "Infobusses für Flüchtlinge" zu Aufnahmeeinrichtungen ohne vorherige Mandatierung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Zugang einer Nichtregierungsorganisation und ihres "Infobusses für Flüchtlinge" zu Aufnahmeeinrichtungen ohne vorherige Mandatierung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Zugang einer Nichtregierungsorganisation und ihres "Infobusses für Flüchtlinge" zu Aufnahmeeinrichtungen ohne vorherige Mandatierung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kein Infobus in Asylunterkunft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der "Infobus für Flüchtlinge" - und der Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Flüchtlingsunterkünfte - und die Asylverfahrensberatung per Infobus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12

    Telekommunikation; Zusammenschaltung von Telefonnetzen; Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2023 - 1 C 40.21
    aa) Die tatsächliche Verwaltungspraxis kann sowohl aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG, dazu bb) als auch aufgrund des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 55 m. w. N.).

    Nach der zutreffenden Rechtsauffassung des Berufungsgerichts kann allerdings nur eine einheitliche Verwaltungspraxis ein schutzwürdiges Vertrauen in ihren Fortbestand begründen und ist eine Behörde selbst im Falle einer solchen einheitlichen Verwaltungspraxis nicht gehindert, diese für die Zukunft aus willkürfreien, sachlichen Gründen zu ändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13.12 - BVerwGE 148, 48 Rn. 55).

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2023 - 1 C 40.21
    Die Meinungsäußerungsfreiheit ist vielmehr nur dort gewährleistet, wo dieser tatsächlich Zugang findet (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 - [ECLI:DE:BVerfG:2011:rs20110222.1bvr069906], Fraport, NJW 2011, 1201 Rn. 98).

    In der Zutrittsverweigerung durch einen Träger öffentlicher Gewalt kann deshalb nur dann ein Eingriff in die Meinungsfreiheit liegen, wenn es sich um einen der Öffentlichkeit sonst allgemein zugänglichen Bereich handelt, wie es das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 -, Fraport, NJW 2011, 1201 Rn. 98) im Falle eines Flughafens angenommen hat.

  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Institutionelles Recht

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2023 - 1 C 40.21
    Die richtige Auslegung ist deshalb auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Unionsrechts hier derartig offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (zu diesem Maßstab vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2021 - C-561/19 [ECLI:EU:C:2021:799] - NJW 2021, 3303 Rn. 39 ff., 51).
  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2023 - 1 C 40.21
    Zwar kann sich der Einzelne auf eine - gemäß Art. 288 Abs. 3 AEUV grundsätzlich der Umsetzung in nationales Recht bedürftige - Richtlinienbestimmung gegenüber dem Staat unmittelbar berufen, wenn dieser die Richtlinie nicht fristgemäß oder nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt hat und die Bestimmung inhaltlich unbedingt und hinreichend genau gefasst ist (stRspr, vgl. EuGH, Urteile vom 24. Januar 2012 - C-282/10 [ECLI:EU:C:2012:33], Dominguez - juris Rn. 33 und 38 m. w. N. und vom 6. November 2018 - C-619/16 [ECLI:EU:C:2018:872] - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11

    Gericht; Präsident; Hausrecht; Gewohnheitsrecht; Hausverfügung; Strafprozess;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2023 - 1 C 40.21
    Der Kläger begehrt den für Externe nur ausnahmsweise eröffneten Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen, deren Widmungszweck seine allgemeine Handlungsfreiheit von vornherein beschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 7 B 17.11 - juris Rn. 9).
  • EuGH, 06.11.2018 - C-619/16

    Kreuziger - Vergütung von Resturlaub geht auch ohne Urlaubsantrag

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2023 - 1 C 40.21
    Zwar kann sich der Einzelne auf eine - gemäß Art. 288 Abs. 3 AEUV grundsätzlich der Umsetzung in nationales Recht bedürftige - Richtlinienbestimmung gegenüber dem Staat unmittelbar berufen, wenn dieser die Richtlinie nicht fristgemäß oder nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt hat und die Bestimmung inhaltlich unbedingt und hinreichend genau gefasst ist (stRspr, vgl. EuGH, Urteile vom 24. Januar 2012 - C-282/10 [ECLI:EU:C:2012:33], Dominguez - juris Rn. 33 und 38 m. w. N. und vom 6. November 2018 - C-619/16 [ECLI:EU:C:2018:872] - juris Rn. 20).
  • EGMR, 08.10.2019 - 15428/16

    SZUROVECZ v. HUNGARY

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2023 - 1 C 40.21
    Namentlich gibt das vom Kläger angeführte Urteil des Gerichtshofs vom 8. Oktober 2019 - Nr. 15428/16 - [ECLI:CE:ECHR:2019:1008JUD001542816] (NVwZ 2020, 1017) zur journalistischen Informationsbeschaffung in einem Flüchtlingslager für ein Zugangsrecht zwecks Anbietens einer zuvor nicht angefragten Asylverfahrensberatung nichts her.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2023 - 18 A 2964/21
    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 1 C 40.21 -, juris, Rn. 33.
  • VG Düsseldorf, 06.02.2024 - 2 L 2999/23

    Dienstpostenkonkurrenz, Anordnungsgrund, Bestenauslese , Hilfskriterien,

    vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 1 C 40/21 -, juris, Rn. 33; OVG NRW, Urteil vom 22. August 2023 - 18 A 2964/21 -, juris, Rn. 157.
  • VG Augsburg, 16.11.2023 - Au 9 K 22.752

    Isolierte Anfechtungsklage gegen eine Kostenentscheidung, Gebührenhöhe,

    Allerdings kann nur eine einheitliche Verwaltungspraxis ein schutzwürdiges Vertrauen in ihrem Fortbestand begründen und ist eine Behörde selbst im Falle einer solchen einheitlichen Verwaltungspraxis nicht gehindert, diese für die Zukunft aus willkürfreien, sachlichen Gründen zu ändern (vgl. BVerfG, U.v. 28.3.2023 - 1 C 40.21 - juris Rn. 33; OVG NW U.v. 22.8.2023 - 18 A 2964/21 - juris Rn. 157; OVG Bremen, B.v. 27.10.2023 - 1 B 146/23 - juris Rn. 50).
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