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   EuG, 08.07.1999 - T-168/95   

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EuG, 08.07.1999 - T-168/95 (https://dejure.org/1999,8641)
EuG, Entscheidung vom 08.07.1999 - T-168/95 (https://dejure.org/1999,8641)
EuG, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - T-168/95 (https://dejure.org/1999,8641)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Marktorganisation für Zucker - Festsetzung der abgeleiteten Interventionspreise für Zuschußgebiete - Nichtigkeitsklage - Natürliche und juristische Personen - Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Eridania u.a. / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Eridania Zuccherifici Nazionali SpA, ISI - Industria Saccarifera Italiana Agroindustriale SpA, Sadam Zuccherifici, Sadam Castiglionese SpA, Sadam Abruzzo SpA, Zuccherificio del Molise SpA, SFIR - Società Fondiaria Industriale Romagnola SpA und Ponteco Zuc

    EG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 4 [nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 4 EG]; Verordnung Nr. 1534/95 des Rates, Artikel 1 Buchstabe f
    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Bestimmung über die Festsetzung des abgeleiteten Interventionspreises für Weißzucker für alle Gebiete Italiens für ein Wirtschaftsjahr - Klage ...

  • EU-Kommission

    Eridania Zuccherifici Nazionali SpA, ISI - Industria Saccarifera Italiana Agroindustriale SpA, Sadam

    Gemeinsame Marktorganisation für Zucker - Festsetzung der abgeleiteten Interventionspreise für die Zuschußgebiete - Nichtigkeitsklage - Natürliche und juristische Personen - Unzulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeitsklage bezüglich der Verordnung (EG) Nr. 1534/95 des Rates zur Festsetzung der abgeleiteten Interventionspreise für Zucker; Gemeinsame Marktorganisation für Zucker; Festsetzung der abgeleiteten Interventionspreise für Zuschußgebiete; System der ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 1534/95

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1534/95 insoweit, als sie zum einen bei der Festsetzung des Interventionspreises für Zucker davon ausgeht, daß in den Anbaugebieten Italiens eine defizitäre Versorgungsituation vorhersehbar ist, und zum anderen die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

    Auszug aus EuG, 08.07.1999 - T-168/95
    Der Rat verweist außerdem auf die Rechtsprechung, nach der ein Rechtsakt seine allgemeine Geltung und damit seinen Normcharakter nicht dadurch verliere, daß sich die Rechtssubjekte, auf die er zu einem bestimmten Zeitpunkt Anwendung finde, der Zahl oder sogar der Identität nach bestimmen ließen, solange feststehe, daß diese Anwendung aufgrund einer objektiven rechtlichen oder tatsächlichen Situation erfolge, die in dem Rechtsakt im Zusammenhang mit seiner Zielsetzung umschrieben sei (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 18, und Beschluß des Gerichts vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-183/94, Cantina cooperativa fra produttori vitivinicoli di Torre di Mosto u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1941, Randnr. 48).

    Der bloße Umstand, daß die Klägerinnen Inhaberinnen von Erzeugungsquoten seien, reiche jedenfalls nicht aus, um den Anforderungen der Rechtsprechung gemäß darzutun, daß sie in ihrer Rechtsstellung berührt seien (Urteil Codorniu/Rat, Randnr. 20).

    Die Klägerinnen machen noch geltend, daß die angefochtene Verordnungsbestimmung einen Eingriff in die individuellen Erzeugungsrechte darstelle, über die sie als Inhaberinnen von gemäß der Grundverordnung gewährten Erzeugungsquoten verfügten (Urteile Codorniu/Rat und Weber/Kommission).

  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.1999 - T-168/95
    Folglich seien die Zulässigkeitsvoraussetzungen, die der Gerichtshof in den Urteilen vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88 (Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477) und vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-354/87 (Weddel/Kommission, Slg. 1990, I-3847) aufgestellt habe, hier nicht erfüllt.

    Die Klägerinnen behaupten unter Bezugnahme u. a. auf die Urteile Sofrimport/Kommission und Weddel/Kommission sowie auf die Urteile des Gerichtshofes vom 1. Juli 1965 in den Rechtssachen 106/63 und 107/63 (Töpfer u. a./Kommission, Slg. 1965, 525) und vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207), daß sie eine gegenüber den zuckererzeugenden Unternehmen aus anderen Gebieten der Gemeinschaft hinreichend bestimmte Gruppe bildeten.

    Diese Rechtsprechung bezieht sich nämlich auf bestimmte Situationen, die Einzelanträge auf Einfuhrlizenzen betreffen, die während eines kurzen Zeitraums für bestimmte Mengen gestellt wurden (vgl. die Urteile Töpfer u. a./Kommission und Weddel/Kommission), oder die die Verpflichtung der Gemeinschaftsorgane implizieren, die Konsequenzen des Rechtsakts, den sie zu erlassen beabsichtigen, für die Situation bestimmter einzelner zu berücksichtigen (vgl. Urteile Sofrimport/Kommission und Piraiki-Patraiki u. a./Kommission).

  • EuGH, 01.07.1965 - 106/63

    Alfred Toepfer und Firma Getreide-Import-Gesellschaft gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 08.07.1999 - T-168/95
    Die Klägerinnen behaupten unter Bezugnahme u. a. auf die Urteile Sofrimport/Kommission und Weddel/Kommission sowie auf die Urteile des Gerichtshofes vom 1. Juli 1965 in den Rechtssachen 106/63 und 107/63 (Töpfer u. a./Kommission, Slg. 1965, 525) und vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207), daß sie eine gegenüber den zuckererzeugenden Unternehmen aus anderen Gebieten der Gemeinschaft hinreichend bestimmte Gruppe bildeten.

    Diese Rechtsprechung bezieht sich nämlich auf bestimmte Situationen, die Einzelanträge auf Einfuhrlizenzen betreffen, die während eines kurzen Zeitraums für bestimmte Mengen gestellt wurden (vgl. die Urteile Töpfer u. a./Kommission und Weddel/Kommission), oder die die Verpflichtung der Gemeinschaftsorgane implizieren, die Konsequenzen des Rechtsakts, den sie zu erlassen beabsichtigen, für die Situation bestimmter einzelner zu berücksichtigen (vgl. Urteile Sofrimport/Kommission und Piraiki-Patraiki u. a./Kommission).

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.1999 - T-168/95
    Die Klägerinnen behaupten unter Bezugnahme u. a. auf die Urteile Sofrimport/Kommission und Weddel/Kommission sowie auf die Urteile des Gerichtshofes vom 1. Juli 1965 in den Rechtssachen 106/63 und 107/63 (Töpfer u. a./Kommission, Slg. 1965, 525) und vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207), daß sie eine gegenüber den zuckererzeugenden Unternehmen aus anderen Gebieten der Gemeinschaft hinreichend bestimmte Gruppe bildeten.
  • EuGH, 18.12.1997 - C-409/96

    Sveriges Betodlares und Henrikson / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.1999 - T-168/95
    Denn selbst wenn dem Rat zur Zeit des Erlasses der angefochtenen Verordnung die Identität der Klägerinnen tatsächlich bekannt gewesen wäre, verliert nach ständiger Rechtsprechung ein Rechtsakt seine allgemeine Geltung und damit seinen Normcharakter nicht dadurch, daß sich die Rechtssubjekte, auf die er zu einem bestimmten Zeitpunkt Anwendung findet, der Zahl oder sogar der Identität nach mehr oder weniger genau bestimmen lassen, solange feststeht, daß diese Anwendung aufgrund einer objektiven rechtlichen oder tatsächlichen Situation erfolgt, die in dem Rechtsakt umschrieben ist (Beschluß des Gerichtshofes vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-409/96 P, Sveriges Betodlares und Henrikson/Kommission, Slg. 1997, I-7531, Randnr. 37).
  • EuGH, 24.04.1996 - C-87/95

    Cassa nazionale di previdenza ed assistenza a favore degli avvocati e procuratori

    Auszug aus EuG, 08.07.1999 - T-168/95
    Eine Handlung ist eine allgemeine Regelung, wenn sie für objektiv festgelegte Tatbestände gilt und Rechtswirkungen gegenüber allgemein und abstrakt umschriebenen Personengruppen erzeugt (Beschluß des Gerichtshofes vom 24. April 1996 in der Rechtssache C-87/95 P, CNPAAP/Rat, Slg. 1996, I-2003, Randnr. 33; Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1996 in der Rechtssache T-482/93, Weber/Kommission, Slg. 1996, II-609, Randnr. 55, und Beschluß des Gerichts vom 8. Dezember 1998 in der Rechtssache T-39/98, Sadam Zuccherifici u. a./Rat, Slg. 1998, II-4207, Randnr. 17).
  • EuGH, 15.02.1996 - C-209/94

    Buralux u.a.

    Auszug aus EuG, 08.07.1999 - T-168/95
    Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß eine Bestimmung, die ihrer Natur und Tragweite nach allgemeinen Charakter hat, eine natürliche oder juristische Person individuell betrifft, nämlich dann, wenn diese aufgrund ihrer besonderen Merkmale oder tatsächlicher Umstände durch die Bestimmung so berührt wird, daß sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausgehoben und in ähnlicher Weise individualisiert wird wie der Adressat einer Entscheidung (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-209/94 P, Buralux u. a./Rat, Slg. 1996, I-615, Randnr. 25).
  • EuGH, 06.11.1990 - 354/87

    Weddel / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.1999 - T-168/95
    Folglich seien die Zulässigkeitsvoraussetzungen, die der Gerichtshof in den Urteilen vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88 (Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477) und vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-354/87 (Weddel/Kommission, Slg. 1990, I-3847) aufgestellt habe, hier nicht erfüllt.
  • EuG, 20.10.1994 - T-99/94

    Asociación Española de Empresas de la Carne gegen Rat der Europäischen Union. -

    Auszug aus EuG, 08.07.1999 - T-168/95
    Im Unterschied zu der Verordnung, um die es in der Rechtssache Codorniu gegangen sei, beeinträchtige die Festsetzung der abgeleiteten Interventionspreise nicht die "Rechtsstellung" der Klägerinnen und berühre auch nicht ihre "spezifischen Rechte" (Beschluß des Gerichts vom 20. Oktober 1994 in der Rechtssache T-99/94, Asovarne/Rat, Slg. 1994, II-871, Randnr. 20).
  • EuG, 08.12.1998 - T-39/98

    Sadam Zuccherifici Divisione della SECI Spa, Sadam Castiglionese SpA, Sadam

    Auszug aus EuG, 08.07.1999 - T-168/95
    Eine Handlung ist eine allgemeine Regelung, wenn sie für objektiv festgelegte Tatbestände gilt und Rechtswirkungen gegenüber allgemein und abstrakt umschriebenen Personengruppen erzeugt (Beschluß des Gerichtshofes vom 24. April 1996 in der Rechtssache C-87/95 P, CNPAAP/Rat, Slg. 1996, I-2003, Randnr. 33; Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1996 in der Rechtssache T-482/93, Weber/Kommission, Slg. 1996, II-609, Randnr. 55, und Beschluß des Gerichts vom 8. Dezember 1998 in der Rechtssache T-39/98, Sadam Zuccherifici u. a./Rat, Slg. 1998, II-4207, Randnr. 17).
  • EuG, 10.07.1996 - T-482/93

    Anspruch auf Direktzahlungen auf Grund der Stützungsregelung für die Erzeuger von

  • EuG, 29.06.1995 - T-183/94

    Cantina cooperative fra produttori vitivinicoli di Torre di Mosto u. a. gegen

  • EuGH, 28.05.1970 - 30/68

    Lacroix / Kommission

  • EuG, 28.06.2005 - T-386/04

    Eridania Sadam u.a. / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation für Zucker -

    Die angefochtene Verordnung stelle nämlich einen normativen Rechtsakt dar, der die Klägerinnen nicht individuell betreffe (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-168/95, Eridania u. a./Rat, Slg. 1999, II-2245, auf Rechtsmittel bestätigt durch Beschluss des Gerichtshofes vom 28. Juni 2001 in der Rechtssache C-352/99 P, Eridania u. a./Rat, Slg. 2001, I-5037).

    Artikel 1 Buchstabe d der angefochtenen Verordnung findet nämlich auf objektiv bestimmte Situationen Anwendung und richtet sich mit allgemeinen Worten an allgemein und abstrakt umschriebene Personengruppen (vgl. in diesem Sinne oben in Randnr. 17 angeführten Beschluss vom 28. Juni 2001, Eridania u. a./Rat, Randnrn. 45 und 46, in Randnr. 17 angeführtes Urteil Eridania u. a./Rat, Randnr. 39, und in Randnr. 18 angeführten Beschluss vom 8. Juli 2004, Eridania u. a./Rat, Randnr. 31).

    33 Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung eine natürliche oder juristische Person nur dann behaupten kann, individuell betroffen zu sein, wenn sie durch den fraglichen Rechtsakt wegen bestimmter besonderer Eigenschaften oder aufgrund tatsächlicher Umstände, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie daher in ähnlicher Weise individualisieren wie den Adressaten einer Entscheidung, berührt wird (oben in Randnr. 22 angeführtes Urteil Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 36, in Randnr. 27 angeführtes Urteil Kommission/Jégo-Quéré, Randnr. 45, und in Randnr. 18 angeführter Beschluss vom 8. Juli 2004, Eridania u. a./Rat, Randnr. 33).

  • EuGH, 28.06.2001 - C-352/99

    Eridania u.a. / Rat

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-168/95 (Eridania u. a./Rat, Slg. 1999, II-2245) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Rat der Europäischen Union , vertreten durch I. Díez Parra und J.-P. Hix als Bevollmächtigte, Luxemburg, Beklagter im ersten Rechtszug,.

    Mit am 22. September 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingereichter Rechtsmittelschrift haben die Eridania SpA, vormals Eridania Zuccherifici Nazionali SpA, die Industria Saccarifera Italiana Agroindustriale SpA (ISI), die Sadam Zuccherifici, Abteilung der SECI - Società Esercizi Commerciali Industriali SpA, die Sadam Castiglionese SpA, die Sadam Abruzzo SpA, die Zuccherificio del Molise SpA und die Società Fondiaria Industriale Romagnola SpA (SFIR) gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-168/95 (Eridania u. a./Rat, Slg. 1999, II-2245, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem ihre Klage als unzulässig abgewiesen wurde, die im Wesentlichen auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1534/95 des Rates vom 29. Juni 1995 zur Festsetzung der abgeleiteten Interventionspreise für Weißzucker, des Interventionspreises für Rohzucker, der Mindestpreise für A- und B-Zuckerrüben sowie der Vergütung zum Ausgleich der Lagerkosten für das Wirtschaftsjahr 1995/96 (ABl. L 148, S. 11), zumindest ihres Artikels 1 Buchstabe f, gerichtet war.

  • EuG, 10.04.2003 - T-93/00

    Alessandrini u.a. / Kommission

    Hätte sie eine Regelung allgemeiner Art erlassen, aufgrund deren alle Betroffenen neue Einfuhren aus Drittländern hätten tätigen können, so hätte ein solcher Akt mit allgemeiner Geltung die Klägerinnen aufgrund ihrer objektiven Eigenschaften als Importeure erfasst, ohne ihnen deshalb gegenüber diesem Rechtsakt eine Klagebefugnis einzuräumen (siehe z. B. Urteile des Gerichts vom 9. April 1997 in der Rechtssache T-47/95, Terres rouges u. a./Kommission, Slg. 1997, II-481, Randnrn. 44 ff., und vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-168/95, Eridania u. a./Rat, Slg. 1999, II-2245, Randnrn.
  • EuG, 22.02.2000 - T-138/98

    ACAV u.a. / Rat

    Zu dem Argument, der Rat habe bei Erlaß der angefochtenen Verordnung die besondere Lage der Kläger gekannt, ist darauf hinzuweisen, daß die Mitgliedstaaten der Kommission zwar jedes Jahr die Liste der Fischereifahrzeuge mitteilen, die Treibnetze für den Fang bestimmter Arten, z. B. des Weißen Thun, verwenden dürfen, der Rat aber bei Erlaß der angefochtenen Verordnung über keine besonderen Informationen über die Schiffe verfügte, die in den einzelnen Mitgliedstaaten eine solche Erlaubnis für das Wirtschaftsjahr 1998 besaßen (indiesem Sinn Urteil des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-168/95, Eridania u. a./Rat, Slg. 1999, II-2245, Randnr. 48), und noch weniger über die Schiffe, die eine solche Erlaubnis für eines der Fischereiwirtschaftsjahre bis zum 1. Januar 2002 erhalten könnten.
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