Rechtsprechung
   EuGH, 17.11.2022 - C-443/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,32287
EuGH, 17.11.2022 - C-443/21 (https://dejure.org/2022,32287)
EuGH, Entscheidung vom 17.11.2022 - C-443/21 (https://dejure.org/2022,32287)
EuGH, Entscheidung vom 17. November 2022 - C-443/21 (https://dejure.org/2022,32287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,32287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Avicarvil Farms

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) - Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 - Art. 40 - Nationales Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 - Zahlungen ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Gemeinsame Agrarpolitik (GAP); Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER); Verordnung (EG) Nr. 1698/2005; Art. 40; Nationales Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007â€"2013; Zahlungen für ...

Sonstiges (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 20.12.2017 - C-516/16

    Erzeugerorganisation Tiefkühlgemüse - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 17.11.2022 - C-443/21
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Ausübung eines Ermessens durch einen Mitgliedstaat hinsichtlich der Frage, ob die Rückforderung zu Unrecht oder vorschriftswidrig gewährter Unionsmittel zweckmäßig ist, mit der Verpflichtung der nationalen Behörden im Rahmen der GAP unvereinbar wäre, zu Unrecht oder vorschriftswidrig ausgezahlte Mittel wiedereinzuziehen (Urteil vom 20. Dezember 2017, Erzeugerorganisation Tiefkühlgemüse, C-516/16, EU:C:2017:1011, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach dieser Klarstellung ist auch darauf hinzuweisen, dass die nationalen Gerichte Rechtsstreitigkeiten über die Wiedereinziehung zu Unrecht aufgrund des Unionsrechts geleisteter Zahlungen in Ermangelung unionsrechtlicher Vorschriften nach ihrem nationalen Recht entscheiden müssen, vorbehaltlich der durch das Unionsrecht gezogenen Grenzen (Urteil vom 20. Dezember 2017, Erzeugerorganisation Tiefkühlgemüse, C-516/16, EU:C:2017:1011, Rn. 96 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da diese Beträge unter Verstoß gegen Art. 40 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1698/2005 festgesetzt wurden, konnten die rumänischen Behörden unabhängig vom guten Glauben von Avicarvil Farms bei dieser kein berechtigtes Vertrauen darauf begründen, dass sie in den Genuss einer unionsrechtswidrigen Behandlung kommen würde (vgl. entsprechend Urteile vom 20. Juni 2013, Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 53 bis 56, und vom 20. Dezember 2017, Erzeugerorganisation Tiefkühlgemüse, C-516/16, EU:C:2017:1011, Rn. 70 bis 74).

  • EuGH, 07.08.2018 - C-120/17

    Ministru kabinets - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Förderung

    Auszug aus EuGH, 17.11.2022 - C-443/21
    Was den Grundsatz des Vertrauensschutzes betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass sich jeder auf diesen Grundsatz berufen kann, bei dem eine nationale Verwaltungsbehörde aufgrund bestimmter Zusicherungen, die sie ihm gegeben hat, begründete Erwartungen geweckt hat (Urteil vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ist zu prüfen, ob die Handlungen der betreffenden Verwaltungsbehörde in der Vorstellung des Einzelnen ein vernünftiges Vertrauen begründet haben und, wenn dies der Fall ist, ob dieses Vertrauen berechtigt ist (Urteil vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Grundsatz des Vertrauensschutzes jedoch nicht gegen eine klare unionsrechtliche Bestimmung angeführt werden und das unionsrechtswidrige Verhalten einer mit der Anwendung des Unionsrechts betrauten nationalen Behörde kein berechtigtes Vertrauen eines Einzelnen darauf begründen, in den Genuss einer unionsrechtswidrigen Behandlung zu kommen (Urteil vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.06.2013 - C-568/11

    Agroferm - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Erzeugnis auf Zuckerbasis, das

    Auszug aus EuGH, 17.11.2022 - C-443/21
    Da diese Beträge unter Verstoß gegen Art. 40 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1698/2005 festgesetzt wurden, konnten die rumänischen Behörden unabhängig vom guten Glauben von Avicarvil Farms bei dieser kein berechtigtes Vertrauen darauf begründen, dass sie in den Genuss einer unionsrechtswidrigen Behandlung kommen würde (vgl. entsprechend Urteile vom 20. Juni 2013, Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 53 bis 56, und vom 20. Dezember 2017, Erzeugerorganisation Tiefkühlgemüse, C-516/16, EU:C:2017:1011, Rn. 70 bis 74).

    Diese Beurteilung kann nicht dadurch in Frage gestellt werden, dass sich Avicarvil, die Rechtsvorgängerin der Klägerin, ursprünglich verpflichtet hatte, im Gegenzug für Beihilfen gemäß der Maßnahme 215 für mindestens fünf Jahre besondere Anforderungen zu erfüllen (vgl. entsprechend Urteile vom 26. April 1988, Krücken, 316/86, EU:C:1988:201, Rn. 22 bis 24, sowie vom 20. Juni 2013, Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 56).

  • EuGH, 16.02.2022 - C-157/21

    Polen / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU, Euratom)

    Auszug aus EuGH, 17.11.2022 - C-443/21
    Was den Grundsatz der Rechtssicherheit betrifft, so gebietet dieser, dass Rechtsvorschriften klar und bestimmt sowie in ihrer Anwendung für den Einzelnen vorhersehbar sind, damit sie es den Betroffenen ermöglichen, den Umfang der ihnen durch die betreffende Vorschrift auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen, und diese ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Teglgaard und Fløjstrupgård, C-239/17, EU:C:2018:597, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. Februar 2022, Polen/Parlament und Rat, C-157/21, EU:C:2022:98, Rn. 319).
  • EuGH, 26.04.1988 - 316/86

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Krücken

    Auszug aus EuGH, 17.11.2022 - C-443/21
    Diese Beurteilung kann nicht dadurch in Frage gestellt werden, dass sich Avicarvil, die Rechtsvorgängerin der Klägerin, ursprünglich verpflichtet hatte, im Gegenzug für Beihilfen gemäß der Maßnahme 215 für mindestens fünf Jahre besondere Anforderungen zu erfüllen (vgl. entsprechend Urteile vom 26. April 1988, Krücken, 316/86, EU:C:1988:201, Rn. 22 bis 24, sowie vom 20. Juni 2013, Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 56).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-239/17

    Teglgaard und Fløjstrupgård - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame

    Auszug aus EuGH, 17.11.2022 - C-443/21
    Was den Grundsatz der Rechtssicherheit betrifft, so gebietet dieser, dass Rechtsvorschriften klar und bestimmt sowie in ihrer Anwendung für den Einzelnen vorhersehbar sind, damit sie es den Betroffenen ermöglichen, den Umfang der ihnen durch die betreffende Vorschrift auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen, und diese ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Teglgaard und Fløjstrupgård, C-239/17, EU:C:2018:597, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. Februar 2022, Polen/Parlament und Rat, C-157/21, EU:C:2022:98, Rn. 319).
  • EuGH, 15.09.2022 - C-416/21

    J. Sch. Omnibusunternehmen und K. Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 17.11.2022 - C-443/21
    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung veranlasst sein kann, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteil vom 15. September 2022, J. Sch. Omnibusunternehmen und K. Reisen, C-416/21, EU:C:2022:689, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.05.2016 - C-260/14

    Județul Neamț - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen

    Auszug aus EuGH, 17.11.2022 - C-443/21
    Hierzu ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die Mitgliedstaaten, wenn sie Maßnahmen zur Durchführung des Unionsrechts erlassen, dessen allgemeine Grundsätze zu beachten haben, zu denen u. a. die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes gehören (Urteil vom 26. Mai 2016, Judetul Neamt und Judetul Bacau, C-260/14 und C-261/14, EU:C:2016:360, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.05.2016 - C-261/14

    Verstöße gegen nationale Rechtsvorschriften sind "Unregelmäßigkeiten"!

    Auszug aus EuGH, 17.11.2022 - C-443/21
    Hierzu ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die Mitgliedstaaten, wenn sie Maßnahmen zur Durchführung des Unionsrechts erlassen, dessen allgemeine Grundsätze zu beachten haben, zu denen u. a. die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes gehören (Urteil vom 26. Mai 2016, Judetul Neamt und Judetul Bacau, C-260/14 und C-261/14, EU:C:2016:360, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.12.2023 - C-128/22

    Covid-19: Der Gerichtshof bestätigt bestimmte Reiseverbote sowie Screening- und

    Diese Erwägungsgründe bestätigen somit, dass ein Mitgliedstaat, wenn er bei der Umsetzung eines Unionsrechtsakts wie der Richtlinie 2004/38 Maßnahmen erlässt, die die Freizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit beschränken, insbesondere erstens den Grundsatz der Rechtssicherheit beachten muss, der gebietet, dass Rechtsvorschriften klar und bestimmt sowie in ihrer Anwendung für den Einzelnen vorhersehbar sind, damit sie es den Betroffenen ermöglichen, den Umfang der ihnen durch die betreffende Vorschrift auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen, und diese ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. März 2019, Unareti, C-702/17, EU:C:2019:233, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 17. November 2022, Avicarvil Farms, C-443/21, EU:C:2022:899, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-498/22

    Novo Banco u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sanierung und Liquidation von

    34 Vgl. Urteile vom 22. September 2022, Admiral Gaming Network u. a. (C-475/20 bis C-482/20, EU:C:2022:714, Rn. 62), sowie vom 17. November 2022, Avicarvil Farms (C-443/21, EU:C:2022:899, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    35 Vgl. - wegen einer Agentur zur Finanzierung von Investitionen im ländlichen Raum sowie einer Zahl- und Interventionsstelle für die Landwirtschaft - Urteil vom 17. November 2022, Avicarvil Farms (C-443/21, EU:C:2022:899).

  • EuGH, 30.01.2024 - C-471/22

    Agentsia "Patna infrastruktura" (Financement européen d'infrastructures

    Beim Erlass solcher Maßnahmen zur Durchführung des Unionsrechts haben die Mitgliedstaaten dessen allgemeine Grundsätze sowie die Bestimmungen der Charta zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Mai 2016, Judetul Neamt und Judetul Bacau, C-260/14 und C-261/14, EU:C:2016:360, Rn. 54, und vom 17. November 2022, Avicarvil Farms, C-443/21, EU:C:2022:899, Rn. 38).
  • EuG, 31.01.2024 - T-56/22

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    En effet, le principe de sécurité juridique, qui fait partie des principes généraux du droit de l'Union, exige que les règles du droit soient claires, précises et prévisibles dans leurs effets, afin que les intéressés puissent s'orienter dans des situations et des relations juridiques relevant de l'ordre juridique de l'Union (voir, en ce sens, arrêts du 6 septembre 2018, République tchèque/Commission, C-4/17 P, EU:C:2018:678, point 58 ; du 17 novembre 2022, Avicarvil Farms, C-443/21, EU:C:2022:899, point 46, et du 19 décembre 2019, République tchèque/Commission, T-509/18, EU:T:2019:876, point 40).
  • EuG, 06.12.2023 - T-48/22

    Tschechische Republik/ Kommission

    Denn der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet als Bestandteil der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, dass Rechtsvorschriften klar, bestimmt und in ihren Auswirkungen vorhersehbar sind, damit sich die Betroffenen bei unter das Unionsrecht fallenden Tatbeständen und Rechtsbeziehungen orientieren können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. September 2018, Tschechische Republik/Kommission, C-4/17 P, EU:C:2018:678, Rn. 58, vom 17. November 2022, Avicarvil Farms, C-443/21, EU:C:2022:899, Rn. 46, und vom 19. Dezember 2019, Tschechische Republik/Kommission, T-509/18, EU:T:2019:876, Rn. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-554/21

    HANN-INVEST - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV -

    31 Urteil vom 17. November 2022, Avicarvil Farms (C-443/21, EU:C:2022:899, Rn. 46).
  • VG Würzburg, 06.03.2023 - W 8 K 22.1257

    Versagungsgegenklage, Kürzung landwirtschaftlicher Subvention, Bayerisches

    Der Kläger konnte sich nicht darauf verlassen und auch nicht berechtigterweise darauf vertrauen, vor Kürzungen verschont zu bleiben (vgl. auch EuGH, U.v. 17.11.2022 - C-443/21 - juris Rn. 41).
  • EuG, 12.10.2023 - T-507/22

    Schrom Farms/ Kommission

    Certes, ces autorités sont, en principe, tenues de prendre toute mesure nécessaire pour assurer une protection efficace des intérêts financiers de l'Union, en particulier pour recouvrer les paiements indus (voir, en ce sens, arrêt du 17 novembre 2022, Avicarvil Farms, C-443/21, EU:C:2022:899, point 33), ce qu'elles ont fait en retirant l'ensemble de la subvention, comme cela a été indiqué au point 6 ci-dessus.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht