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   EuGH, 19.05.1983 - 306/81   

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https://dejure.org/1983,648
EuGH, 19.05.1983 - 306/81 (https://dejure.org/1983,648)
EuGH, Entscheidung vom 19.05.1983 - 306/81 (https://dejure.org/1983,648)
EuGH, Entscheidung vom 19. Mai 1983 - 306/81 (https://dejure.org/1983,648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Verros / Parlament

    1 . VERFAHREN - VORBRINGEN NEUER ANGRIFFS- UND VERTEIDIGUNGSMITTEL IM LAUFE DES VERFAHRENS - VORAUSSETZUNGEN - NEUES ANGRIFFSMITTEL - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Verros / Parlament

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 90; ; Beamtenstatut Art. 29; ; VerfOEuGH Art. 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERFAHREN - VORBRINGEN NEUER ANGRIFFS- UND VERTEIDIGUNGSMITTEL IM LAUFE DES VERFAHRENS - VORAUSSETZUNGEN - NEUES ANGRIFFSMITTEL - BEGRIFF

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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 22.03.1972 - 78/71

    Costacurta / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.05.1983 - 306/81
    Er stützt seine Argumentation auf das Urteil des Gerichtshofes vom 22. März 1972 (in der Rechtssache 78/71, Slg. S. 163).

    Nach dem Wortlaut der betreffenden Bestimmung, insbesondere wegen des Wortes "gegebenenfalls", sie der Hinweis auf eine Altersgrenze fakultativ, wie sich aus den Schlußanträgen von Generalanwalt Roemer in der Rechtssache 78/71 (Costacurta, Sig. 1972, 170) ergebe.

  • EuGH, 28.06.1979 - 255/78

    Anselme u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.05.1983 - 306/81
    Die Ablehnung eines Bewerbers wegen Nichterfüllung eines Alterskriteriums, auf das die im Amtsblatt veröffentlichte Stellenausschreibung nicht hingewiesen habe, verstoße nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gegen Artikel 5 Absatz 1 des Anhangs III zum Statut (Urteil vom 14.12.1965 in der Rechtssache 21/65, Slg. S. 1359, und vom 28.6.1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme und Constant, Slg. S. 2323).

    Mit einem zweiten Angriffsmittel trägt der Kläger vor, die Ablehnung seiner Bewerbung verletze Artikel 5 Absatz 1 des Anhangs III zum Statut; er greift insoweit die bereits in der Klageschrift gemachten Ausführungen auf und verweist auf die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbesondere die Urteile vom 30.10.1974 in der Rechtssache 188/73, Grassi, Slg. S. 1099, und vom 28.6.1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme und Constant, Slg. S. 2323).

  • EuGH, 30.09.1982 - 108/81

    Amylum / Rat

    Auszug aus EuGH, 19.05.1983 - 306/81
    Wie der Gerichtshof jedoch in seinem Urteil vom 30. September 1982 (Rechtssache 108/81, Amylum/Rat, Slg. S. 3107) ausgeführt hat, muß ein Vorbringen, das eine Erweiterung eines bereits unmittelbar oder mittelbar in der Klageschrift vorgetragenen Angriffsmittels darstellt, als zulässig angesehen werden.
  • EuGH, 14.12.1965 - 21/65

    Morina / Parlament

    Auszug aus EuGH, 19.05.1983 - 306/81
    Die Ablehnung eines Bewerbers wegen Nichterfüllung eines Alterskriteriums, auf das die im Amtsblatt veröffentlichte Stellenausschreibung nicht hingewiesen habe, verstoße nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gegen Artikel 5 Absatz 1 des Anhangs III zum Statut (Urteil vom 14.12.1965 in der Rechtssache 21/65, Slg. S. 1359, und vom 28.6.1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme und Constant, Slg. S. 2323).
  • EuGH, 30.10.1974 - 188/73

    Grassi / Rat

    Auszug aus EuGH, 19.05.1983 - 306/81
    Mit einem zweiten Angriffsmittel trägt der Kläger vor, die Ablehnung seiner Bewerbung verletze Artikel 5 Absatz 1 des Anhangs III zum Statut; er greift insoweit die bereits in der Klageschrift gemachten Ausführungen auf und verweist auf die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbesondere die Urteile vom 30.10.1974 in der Rechtssache 188/73, Grassi, Slg. S. 1099, und vom 28.6.1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme und Constant, Slg. S. 2323).
  • EuGH, 15.12.2005 - C-66/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE

    86 Ein Vorbringen, das eine Erweiterung eines bereits unmittelbar oder mittelbar in der Klageschrift vorgetragenen Angriffsmittels darstellt, ist jedoch zulässig (Urteile vom 19. Mai 1983 in der Rechtssache 306/81, Verros/Parlament, Slg. 1983, 1755, Randnr. 9, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8853, Randnr. 169).

    108 Das Vorbringen stellt in Wirklichkeit die Erweiterung eines in der Klageschrift vorgetragenen Angriffsmittels dar, so dass es ebenfalls nicht als neues Angriffsmittel im Sinne von Artikel 42 der Verfahrensordnung angesehen werden kann (vgl. Urteile Verros/Parlament, Randnr. 9, und Niederlande/Rat, Randnr. 169).

  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Damit ist dieses Vorbringen eine Erweiterung des Angriffsmittels, die als zulässig anzusehen ist (Urteile vom 19. Mai 1983, Verros/Parlament, 306/81, Slg. 1983, 1755, Randnr. 9, und vom 15. Dezember 2005, 1talien/Kommission, C-66/02, Slg. 2005, I-10901, Randnr. 86).
  • EuG, 09.09.2009 - T-227/01

    Diputación Foral de Álava und Gobierno Vasco / Kommission - Staatliche Beihilfen

    Ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das eine Erweiterung eines bereits vorher - unmittelbar oder implizit - vorgetragenen Angriffs- oder Verteidigungsmittels darstellt und einen engen Zusammenhang mit diesem aufweist, ist zwar zulässig (Urteile des Gerichtshofs vom 19. Mai 1983, Verros/Parlament, 306/81, Slg. 1983, 1755, Randnr. 9, und vom 22. November 2001, Niederlande/Rat, C-301/97, Slg. 2001, I-8853, Randnr. 169).
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