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   EuGH, 23.12.2009 - C-305/08   

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https://dejure.org/2009,2948
EuGH, 23.12.2009 - C-305/08 (https://dejure.org/2009,2948)
EuGH, Entscheidung vom 23.12.2009 - C-305/08 (https://dejure.org/2009,2948)
EuGH, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - C-305/08 (https://dejure.org/2009,2948)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriffe 'Unternehmer', 'Lieferant' und 'Dienstleistungserbringer' - Begriff 'Wirtschaftsteilnehmer' - Universitäten und Forschungsinstitute - Gruppe ('consorzio') von Universitäten und Behörden - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    CoNISMa

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriffe "Unternehmer", "Lieferant" und "Dienstleistungserbringer" - Begriff "Wirtschaftsteilnehmer" - Universitäten und Forschungsinstitute - Gruppe ("consorzio") von Universitäten und Behörden - ...

  • EU-Kommission PDF

    CoNISMa

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriffe "Unternehmer", "Lieferant" und "Dienstleistungserbringer" - Begriff "Wirtschaftsteilnehmer" - Universitäten und Forschungsinstitute - Gruppe ("consorzio") von Universitäten und Behörden - ...

  • EU-Kommission

    CoNISMa

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriffe ‚Unternehmer‘, ‚Lieferant‘ und ‚Dienstleistungserbringer‘ - Begriff ‚Wirtschaftsteilnehmer‘ - Universitäten und Forschungsinstitute - Gruppe ...

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über den Ausschluss von nicht Gewinnerzielung anstrebenden Einrichtungen [Universitäten, Forschungsinstituten] an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge; Consorzio Nazionale Interuniversitario per le Scienze ...

  • forum-vergabe.de PDF

    CoNISMa ./. Regione Marche

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über den Ausschluss von nicht Gewinnerzielung anstrebenden Einrichtungen [Universitäten, Forschungsinstitute] an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge; Consorzio Nazionale Interuniversitario per le Scienze del ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Universitäten dürfen sich an Vergabeverfahren beteiligen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    CoNISMa

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriffe "Unternehmer", "Lieferant" und "Dienstleistungserbringer" - Begriff "Wirtschaftsteilnehmer" - Universitäten und Forschungsinstitute - Gruppe ("consorzio") von Universitäten und Behörden - ...

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Uni bietet mit

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 4. Juli 2008 - CoNISMa (Consorzio Nazionale Interuniversitario per le Scienze del Mare) / Regione Marche

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien) - Auslegung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2010, 188
  • ZfBR 2010, 392
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-305/08
    Hinsichtlich der öffentlichen Dienstleistungsaufträge habe der Gerichtshof auf das Hauptziel dieser Gemeinschaftsvorschriften hingewiesen, nämlich den freien Dienstleistungsverkehr und die Öffnung für einen unverfälschten und möglichst umfassenden Wettbewerb in allen Mitgliedstaaten (Urteil vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnrn.

    Im Sinne dieser Öffnung des öffentlichen Auftragswesens für einen möglichst umfassenden Wettbewerb hat der Gerichtshof auch entschieden, dass die vergaberechtlichen Gemeinschaftsvorschriften anwendbar sind, wenn die Einrichtung, mit der ein öffentlicher Auftraggeber einen entgeltlichen Vertrag schließen möchte, selbst ein öffentlicher Auftraggeber ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Stadt Halle und RPL Lochau, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-305/08
    Zur Begründung seiner Bedenken verweist der Consiglio di Stato schließlich auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs, nach der die Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens anhand eines funktionellen Maßstabs auszulegen seien, mit dem eine Umgehung des tragenden Grundsatzes des effektiven Wettbewerbs verhindert werden könne (Urteil vom 13. Dezember 2007, Bayerischer Rundfunk u. a., C-337/06, Slg. 2007, I-11173).

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass eines der Ziele der Gemeinschaftsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens die Öffnung für einen möglichst umfassenden Wettbewerb ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Bayerischer Rundfunk u. a., Randnr. 39) und dass für das Gemeinschaftsrecht ein Interesse daran besteht, dass die Beteiligung möglichst vieler Bieter an einer Ausschreibung sichergestellt wird (Urteil vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 26).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-94/99

    RECHT - DIE TEILNAHME VON EINRICHTUNGEN, DIE ÖFFENTLICHE ZUWENDUNGEN ERHALTEN, AN

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-305/08
    Der Gerichtshof hat im Übrigen anerkannt, dass der öffentliche Auftraggeber unter bestimmten Umständen die Verpflichtung, zumindest aber die Möglichkeit hat, Zuwendungen - insbesondere nicht vertragskonforme Beihilfen - zu berücksichtigen, um gegebenenfalls die Bieter auszuschließen, denen sie zugute kommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Dezember 2000, ARGE, C-94/99, Slg. 2000, I-11037, Randnr. 29).

    Zudem ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum einen der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht schon dadurch verletzt ist, dass die Auftraggeber zu einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags Einrichtungen zulassen, die Zuwendungen erhalten, die es ihnen ermöglichen, zu Preisen anzubieten, die erheblich unter denen ihrer nicht subventionierten Mitbewerber liegen, und zum anderen hätte der Gemeinschaftsgesetzgeber, wenn er die öffentlichen Auftraggeber dazu hätte verpflichten wollen, solche Bieter auszuschließen, dies ausdrücklich angeordnet (Urteil ARGE, Randnrn.

  • EuGH, 22.12.2008 - C-414/07

    Magoora - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 - Nationale

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-305/08
    In einem solchen Fall ist es Sache des vorlegenden Gerichts, sein innerstaatliches Recht so weit wie möglich im Licht des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie 2004/18 auszulegen, um die mit ihr angestrebten Ergebnisse zu erreichen, indem es die diesem Zweck am besten entsprechende Auslegung der nationalen Rechtsvorschriften wählt und damit zu einer mit den Bestimmungen dieser Richtlinie vereinbaren Lösung gelangt und indem es jede möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewandt lässt (vgl. Urteil vom 22. Dezember 2008, Magoora, C-414/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 44).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-305/08
    Schließlich braucht der Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers, um als Unternehmer und damit als Wirtschaftsteilnehmer eingestuft zu werden, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht in der Lage zu sein, die Leistung unmittelbar mit eigenen Mitteln zu erbringen; es genügt, dass er die Ausführung der fraglichen Leistung veranlassen kann und hierfür die erforderlichen Garantien bietet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2001, 0rdine degli Architetti u. a., C-399/98, Slg. 2001, I-5409, Randnr. 90).
  • EuGH, 18.01.2007 - C-220/05

    EINE VEREINBARUNG MIT DEM ZIEL DER STADTPLANERISCHEN NEUGESTALTUNG EINES

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-305/08
    Dieser Ansatz scheine durch das Urteil des Gerichtshofs vom 18. Januar 2007, Auroux u. a. (C-220/05, Slg. 2007, I-385, Randnr. 44), bestätigt zu werden, wonach die Gemeinschaftsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen auf den Betreffenden "als auf dem Markt tätigen Wirtschaftsteilnehmer" Anwendung fänden.
  • EuGH, 15.05.2008 - C-147/06

    SECAP - Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich niedrige

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-305/08
    Diese Öffnung für einen möglichst umfassenden Wettbewerb wird nicht nur im Interesse der Gemeinschaft am freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen angestrebt, sondern auch im eigenen Interesse des beteiligten öffentlichen Auftraggebers, der so im Hinblick auf das wirtschaftlich günstigste und dem Bedarf der betreffenden öffentlichen Körperschaft am besten entsprechende Angebot über eine größere Auswahl verfügt (vgl. in diesem Sinne zu ungewöhnlich niedrigen Angeboten Urteil vom 15. Mai 2008, SECAP und Santorso, C-147/06 und C-148/06, Slg. 2008, I-3565, Randnr. 29).
  • EuGH, 19.05.2009 - C-538/07

    Assitur - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-305/08
    So hat der Gerichtshof entschieden, dass eines der Ziele der Gemeinschaftsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens die Öffnung für einen möglichst umfassenden Wettbewerb ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Bayerischer Rundfunk u. a., Randnr. 39) und dass für das Gemeinschaftsrecht ein Interesse daran besteht, dass die Beteiligung möglichst vieler Bieter an einer Ausschreibung sichergestellt wird (Urteil vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 26).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-357/06

    Frigerio Luigi & C. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-305/08
    Weiter hat der Gerichtshof entschieden, dass die Gemeinschaftsvorschriften jeder nationalen Regelung entgegenstehen, die Bewerber oder Bieter, die gemäß den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind, von der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge, deren Wert den Schwellenwert der Richtlinien überschreitet, allein deshalb ausschließt, weil sie nicht die einer bestimmten Kategorie von juristischen Personen entsprechende Rechtsform haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2007, Frigerio Luigi & C., C-357/06, Slg. 2007, I-12311, Randnr. 22).
  • EuGH, 16.10.1997 - C-69/96

    Garofalo

    Auszug aus EuGH, 23.12.2009 - C-305/08
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Consiglio di Stato nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Gericht im Sinne von Art. 234 EG ist, wenn er eine Stellungnahme im Rahmen einer außerordentlichen Beschwerde wie der des Ausgangsverfahrens abgibt (Urteil vom 16. Oktober 1997, Garofalo u. a., C-69/96 bis C-79/96, Slg. 1997, I-5603, Randnr. 27).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-51/15

    Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 4 Abs. 2 EUV - Achtung der

    Schließlich ist, um umfassend auf die vom vorlegenden Gericht angesprochenen Aspekte einzugehen, daran zu erinnern, dass für die öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten oder bestimmte Gruppen davon die Erlaubnis oder das Verbot der Ausübung einer außerhalb ihrer Wahrnehmung von Gemeinwohlaufgaben liegenden Tätigkeit auf dem Markt Teil der internen Ordnung der Mitgliedstaaten ist; diese müssen beurteilen, ob eine solche Tätigkeit mit den institutionellen und satzungsmäßigen Zielen dieser Stellen vereinbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2009, CoNISMa, C-305/08, EU:C:2009:807, Rn. 48).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

    Wie der Gerichtshof der Europäischen Union klargestellt hat, gilt diese Freiheit grundsätzlich auch für Unternehmen oder Einrichtungen der öffentlichen Hand (vgl. EuGH, Urteil vom 23.12.2009 - C-305/08, zitiert nach juris, Rn. 37 ff.).

    Nach Gemeinschaftsrecht besteht ein Interesse an der Beteiligung möglichst vieler Bieter an einer Ausschreibung (EuGH, Urteil vom 23.12.2009 - C-305/08, zitiert nach juris, Rn. 37).

  • EuGH, 19.12.2012 - C-159/11

    Das Recht der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge steht einer nationalen

    Das vorlegende Gericht verweist insoweit auf das Urteil des Gerichtshofs vom 23. Dezember 2009, CoNISMa (C-305/08, Slg. 2009, I-12129).

    Es ist auch unerheblich, dass die betreffende Einrichtung nicht in erster Linie Gewinnerzielung anstrebt, nicht unternehmerisch strukturiert ist oder nicht ständig auf dem Markt tätig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil CoNISMa, Randnrn.

    Wenn und soweit diese Einrichtungen allerdings berechtigt sind, bestimmte Leistungen auf dem Markt anzubieten, kann ihnen die Teilnahme an einer Ausschreibung für die betreffenden Dienstleistungen nicht untersagt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil CoNISMa, Randnrn.

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2015 - Verg 35/14

    Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens betreffend die Ausschreibung von

    Ungeachtet dessen handelt es sich bei der Erwägung der Antragsgegnerin um eine glatte Diskriminierung öffentlicher Einrichtungen, die sich, wie die Antragstellerin, zulässigerweise um einen öffentlichen Auftrag beworben haben (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Dezember 2009 - C-305/08).
  • EuGH, 11.12.2014 - C-113/13

    Dringende Krankentransportdienste dürfen vorrangig und im Wege der Direktvergabe

    Der Consiglio di Stato stellt unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile Kommission/Italien, C-119/06, EU:C:2007:729, und CoNISMa, C-305/08, EU:C:2009:807) fest, der Begriff "Wirtschaftsteilnehmer" schließe Einrichtungen, die nicht in erster Linie eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgten oder überhaupt keine solche Absicht hätten, nicht aus; diese Einrichtungen könnten hinsichtlich der Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit Unternehmen in Wettbewerb treten.
  • EuGH, 18.12.2014 - C-568/13

    Data Medical Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    Er stützt sich insoweit auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere auf die Urteile ARGE (C-94/99, EU:C:2000:677), CoNISMa (C-305/08, EU:C:2009:807) und Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u. a. (C-159/11, EU:C:2012:817), aus der hervorgehe, dass jede Einrichtung, die meine, einen öffentlichen Auftrag ausführen zu können, unabhängig von ihrem privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Status das Recht habe, sich daran zu beteiligen.

    Zudem hat der Gerichtshof eine solche Möglichkeit der Teilnahme in seinem Urteil Teckal (C-107/98, EU:C:1999:562, Rn. 51) anerkannt und dies in den späteren Urteilen ARGE (EU:C:2000:677, Rn. 40), CoNISMa (EU:C:2009:807, Rn. 38) und Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u. a. (EU:C:2012:817, Rn. 26) bestätigt.

    Eine restriktive Auslegung des Begriffs "Wirtschaftsteilnehmer" hätte zur Folge, dass Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Einrichtungen, die nicht in erster Linie Gewinnerzielung anstreben, nicht als "öffentliche Aufträge" gälten und freihändig vergeben werden könnten und damit - anders als bezweckt - nicht unter die Vorschriften des Unionsrechts auf dem Gebiet der Gleichbehandlung und der Transparenz fallen würden (vgl. in diesem Sinne Urteil CoNISMa, EU:C:2009:807, Rn. 37 und 43).

    Der Gerichtshof ist deshalb zu dem Ergebnis gekommen, dass sich sowohl aus den Unionsvorschriften als auch aus der Rechtsprechung ergibt, dass jede Person oder Einrichtung als Bieter oder Bewerber auftreten darf, die in Anbetracht der in der Auftragsausschreibung festgelegten Bedingungen meint, dass sie den betreffenden Auftrag ausführen kann, unabhängig von ihrem - privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen - Status und der Frage, ob sie auf dem Markt systematisch tätig ist oder nur gelegentlich auftritt (vgl. in diesem Sinne Urteil CoNISMa, EU:C:2009:807, Rn. 42).

    Ein solches Verbot wäre nämlich nicht mit Art. 1 Buchst. a und c der Richtlinie 92/50 vereinbar (vgl. hinsichtlich der einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2004/18 Urteile CoNISMa, EU:C:2009:807, Rn. 47 bis 49, und Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u. a., EU:C:2012:817, Rn. 27).

    Die Bestimmungen der Richtlinie 92/50 und die Rechtsprechung des Gerichtshofs erlauben es jedoch nicht, einen Bieter von vornherein und ohne weitere Prüfung von der Teilnahme an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags allein deshalb ausschließen, weil er wegen der öffentlichen Zuwendungen, die er erhält, in der Lage ist, zu Preisen anzubieten, die erheblich unter denen der nicht subventionierten Bieter liegen (vgl. in diesem Sinne Urteile ARGE, EU:C:2000:677, Rn. 25 bis 27, und CoNISMa, EU:C:2009:807, Rn. 34 und 40).

    Allerdings hat der öffentliche Auftraggeber unter bestimmten Umständen die Verpflichtung, zumindest aber die Möglichkeit, Zuwendungen - insbesondere nicht vertragskonforme Beihilfen - zu berücksichtigen, um gegebenenfalls die Bieter auszuschließen, denen sie zugute kommen (vgl. in diesem Sinne Urteile ARGE, EU:C:2000:677, Rn. 29 und CoNISMa, EU:C:2009:807, Rn. 33).

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 14/13

    Beteiligung einer kommunalen Gebietskörperschaft an der Ausschreibung der

    Nach der Rechtsprechung des EuGH hat der Unionsgesetzgeber die Teilnahme an Vergabeverfahren nicht auf unternehmerisch strukturierte Wirtschaftsteilnehmer eingrenzen oder besondere Bedingungen einführen wollen, die geeignet sind, den Zugang zu Ausschreibungen von vornherein auf der Grundlage der Rechtsform und der internen Organisation der Wirtschaftsteilnehmer zu beschränken (EuGH, Urt. v. 23. Dezember 2009, C-305/08, CoNISMa, Rn. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2012 - C-159/11

    Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u.a. - Vergaberecht -

    Verwiesen sei an dieser Stelle auf das Urteil CoNISMa(6), in dem der Gerichtshof bestätigt hat, dass Universitäten als Wirtschaftsteilnehmer auch an Vergabeverfahren teilnehmen dürfen.

    Wie der Gerichtshof im Urteil CoNISMa(69) erklärt hat, stellt die Öffnung für einen möglichst umfassenden Wettbewerb eines der Ziele der Unionsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens dar.

    6 - Urteil vom 23. Dezember 2009, CoNISMa (C-305/08, Slg. 2009, I-12129).

    69 - Urteil CoNISMa (oben in Fn. 6 angeführt, Randnr. 37).

  • EuGH, 28.01.2016 - C-50/14

    CASTA u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Art. 49 AEUV

    Zunächst ergibt sich aus Rn. 48 des Urteils CoNISMa (C-305/08, EU:C:2009:807) im Hinblick auf den Grundsatz der Ausübung einer Wirtschaftstätigkeit durch eine Organisation ohne Erwerbszweck, dass diese Frage in die Zuständigkeit des nationalen Gesetzgebers fällt.
  • VK Südbayern, 21.11.2016 - Z3-3-3194-1-37-09/16

    Vergabeverfahren: Anforderungen an die Transparenz der Zuschlagskriterien bei

    Dies hat der europäische Normgeber - und ihm folgend der Normgeber der VOB/A-EU - entsprechend den Vorgaben aus der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 23.12.2009 - Rs. C-305/08) nicht weiter aufrechterhalten.
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - Verg 39/11

    Begriff des öffentlichen Auftrags i.S. von Art. 1 Abs. 2 lit. a der Richtlinie

  • EuGH, 06.10.2015 - C-203/14

    Consorci Sanitari del Maresme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

  • EuGH, 19.06.2014 - C-574/12

    Centro Hospitalar de Setúbal und SUCH - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-574/12

    Centro Hospitalar de Setúbal und SUCH - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-15/13

    Datenlotsen Informationssysteme - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-94/12

    Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino - Richtlinie 2004/18/EG - Vergabe

  • EuGH, 02.06.2016 - C-27/15

    Pizzo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • VK Sachsen, 09.07.2010 - 1/SVK/021-10

    Freihändige Vergabe

  • OLG Celle, 14.01.2014 - 13 Verg 11/13

    Angaben über die Eigenschaften eines angebotenen Produkts als "Erklärungen" in §

  • EuGH, 10.10.2013 - C-94/12

    Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • OLG Dresden, 12.10.2010 - WVerg 9/10

    Bau-, Architekten-, Vergabe und Nachbarrecht; Vergaberecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-298/15

    Borta - Öffentliche Aufträge - Qualitative Auswahlkriterien - Verpflichtung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2015 - C-396/14

    MT Højgaard und Züblin

  • EuGH, 11.06.2020 - C-219/19

    Parsec Fondazione - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Bauaufträge,

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

  • EuGH, 05.04.2017 - C-391/15

    Marina del Mediterráneo u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-234/14

    Ostas celtnieks

  • EuGH, 04.06.2020 - C-3/19

    Asmel

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-6/20

    Riigi Tugiteenuste Keskus - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2004/18/EG -

  • EuGH, 10.07.2014 - C-358/12

    Consorzio Stabile Libor Lavori Pubblici - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-436/20

    ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Art. 49 und

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-113/13

    ASL n.5 u.a. - Art. 49 AEUV und 56 AEUV - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche

  • VK Niedersachsen, 28.11.2013 - VgK-38/13

    Anforderungen an eine unverzügliche Rüge i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB; Keine

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-523/16

    MA.T.I. SUD

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2015 - C-406/14

    Wroclaw - Miasto na prawach powiatu - Öffentliche Auftragsvergabe - Richtlinie

  • EuG, 10.11.2017 - T-668/15

    Jema Energy / Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy - Öffentliche

  • VK Baden-Württemberg, 08.06.2010 - 1 VK 23/10

    Vergabe "molekulargenetisch-analytische Leistungen …"

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-14/17

    VAR - Vorabentscheidungsersuchen - Beförderungsvertrag - Lieferung von

  • EuG, 10.11.2015 - T-321/15

    Das Gericht der EU weist eine Klage in Bezug auf die Vergabe eines öffentlichen

  • EuGH, 16.05.2013 - C-564/11

    Consulta Regionale Ordine Ingegneri della Lombardia u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-182/11

    Econord - Verwaltung des städtischen Gesundheitsdienstes durch eine

  • VK Niedersachsen, 20.08.2010 - VgK-33/10

    Vergabeverfahren für die Abfuhr von Restabfall, Bioabfall und Sperrmüll auf nicht

  • EuGH, 23.02.2010 - C-290/09

    Telecom Italia

  • VK Brandenburg, 31.08.2018 - VK 14/18

    Auch die öffentliche Hand kann Bieter sein!

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