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   EuGH, 28.10.2010 - C-350/08   

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https://dejure.org/2010,5763
EuGH, 28.10.2010 - C-350/08 (https://dejure.org/2010,5763)
EuGH, Entscheidung vom 28.10.2010 - C-350/08 (https://dejure.org/2010,5763)
EuGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - C-350/08 (https://dejure.org/2010,5763)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Beitrittsakte von 2003 - Verpflichtungen der beitretenden Staaten - Gemeinschaftlicher Besitzstand - Richtlinien 2001/83/EG und 2003/63/EG - Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 und Verordnung (EG) Nr. 726/2004 - Humanarzneimittel - Aus ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Litauen

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Beitrittsakte von 2003 - Verpflichtungen der beitretenden Staaten - Gemeinschaftlicher Besitzstand - Richtlinien 2001/83/EG und 2003/63/EG - Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 und Verordnung (EG) Nr. 726/2004 - Humanarzneimittel - ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Litauen

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Beitrittsakte von 2003 - Verpflichtungen der beitretenden Staaten - Gemeinschaftlicher Besitzstand - Richtlinien 2001/83/EG und 2003/63/EG - Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 und Verordnung (EG) Nr. 726/2004 - Humanarzneimittel - Aus ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Litauen

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Beitrittsakte von 2003 - Verpflichtungen der beitretenden Staaten - Gemeinschaftlicher Besitzstand - Richtlinien 2001/83/EG und 2003/63/EG - Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 und Verordnung (EG) Nr. 726/2004 - Humanarzneimittel - Aus ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Aus der Biotechnologie gewonnene ähnliche biologische Arzneimittel; Vor dem Beitritt erteilte nationale Genehmigung für das Inverkehrbringen; Europäische Kommission gegen Republik Litauen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Aus der Biotechnologie gewonnene ähnliche biologische Arzneimittel; Vor dem Beitritt erteilte nationale Genehmigung für das Inverkehrbringen; Europäische Kommission gegen Republik Litauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Litauen

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Beitrittsakte von 2003 - Verpflichtungen der beitretenden Staaten - Gemeinschaftlicher Besitzstand - Richtlinien 2001/83/EG und 2003/63/EG - Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 und Verordnung (EG) Nr. 726/2004 - Humanarzneimittel - ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 29. Juli 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Republik Litauen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 und Ziff. 4 des Teils 2 des Anhangs I der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. L ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 28.11.2006 - C-413/04

    Parlament / Rat - Richtlinie 2003/54/EG - Gemeinsame Vorschriften für den

    Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-350/08
    Nach erfolgter Unterzeichnung des Beitrittsvertrags von 2003 und vorbehaltlich der Anwendung der besonderen Verfahren, die dieser Vertrag für die Entscheidung über bestimmte Arten von Übergangsmaßnahmen vorsieht, wie sie beispielsweise durch die Art. 41 oder 42 der Beitrittsakte von 2003 eingeführt werden, besteht nämlich kein grundsätzlicher Einwand dagegen, dass die nach dieser Unterzeichnung und vor dem Inkrafttreten dieses Beitrittsvertrags erlassenen Rechtsakte des abgeleiteten Rechts, die zeitlich begrenzte Ausnahmen zugunsten eines künftigen Mitgliedstaats enthalten, unmittelbar auf der Grundlage der Bestimmungen des EG-Vertrags erlassen werden (Urteil vom 28. November 2006, Parlament/Rat, C-413/04, Slg. 2006, I-11221, Randnr. 62).

    Folglich sind sich die Organe bei den Rechtsakten, die auf diese Weise in der Zeit zwischen dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags und dem Zeitpunkt, zu dem dieser Beitritt wirksam wird, erlassen werden müssen, des bevorstehenden Beitritts der neuen Mitgliedstaaten bewusst, während diese die Möglichkeit haben, gegebenenfalls ihre Interessen insbesondere im Informations- und Konsultationsverfahren zur Geltung zu bringen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Februar 1982, Halyvourgiki und Helleniki Halyvourgia/Kommission, 39/81, 43/81, 85/81 und 88/81, Slg. 1982, 593, Randnr. 10, sowie Parlament/Rat, Randnr. 66).

    Daher können die künftigen Mitgliedstaaten, sobald sie vom künftigen Erlass neuer Rechtsakte des abgeleiteten Rechts unterrichtet worden sind, im Rahmen des erwähnten Verfahrens wie auch unter Wahrnehmung des Beobachterstatus, über den sie im Rat der Europäischen Union verfügen, und unter Ausnutzung der Möglichkeiten des Dialogs und der Kooperation, die diese besonderen Mechanismen eröffnen, ihr Interesse an den notwendigen vorübergehenden Ausnahmen unter Berücksichtigung beispielsweise dessen geltend machen, dass es ihnen unmöglich wäre, die sofortige Anwendung dieser Rechtsakte im Zeitpunkt des Beitritts zu gewährleisten, oder dass eine solche Anwendung größere Probleme sozioökonomischer Art hervorrufen könnte (Urteil Parlament/Rat, Randnr. 67).

  • EuGH, 23.03.2006 - C-209/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-350/08
    Die litauische Regierung stützt sich zudem auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere auf das Urteil vom 23. März 2006, Kommission/Österreich (C-209/04, Slg. 2006, I-2755, Randnrn.

    Was schließlich die vom Gerichtshof im Urteil Kommission/Österreich gewählte Lösung betrifft, genügt der Hinweis, dass diese Lösung insbesondere durch den in Randnr. 60 dieses Urteils dargestellten Umstand gerechtfertigt war, dass die Beitrittsakte in Bezug auf die in dieser Rechtssache in Rede stehenden Richtlinien weder eine Ausnahme noch eine Übergangszeit zugunsten der Republik Österreich vorsah.

  • EuGH, 07.02.1973 - 39/72

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-350/08
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Gegenstand einer Vertragsverletzungsklage durch die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission festgelegt wird (Urteile vom 7. Februar 1973, Kommission/Italien, 39/72, Slg. 1973, 101, Randnr. 9, und vom 9. November 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-236/05, Slg. 2006, I-10819, Randnr. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.04.2009 - C-420/07

    EIN URTEIL EINES GERICHTS DER REPUBLIK ZYPERN MUSS DURCH DIE ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-350/08
    Aus den Art. 2 und 10 der Beitrittsakte ergibt sich, dass diese auf dem Grundsatz der sofortigen vollständigen Anwendung der Vorschriften des Unionsrechts auf die neuen Mitgliedstaaten beruht, wobei Abweichungen nur insoweit zulässig sind, als sie in den Übergangsbestimmungen ausdrücklich vorgesehen sind (vgl. entsprechend Urteile vom 9. Dezember 1982, Metallurgiki Halyps/Kommission, 258/81, Slg. 1982, 4261, Randnr. 8, vom 3. Dezember 1998, KappAhl, C-233/97, Slg. 1998, I-8069, Randnr. 15, und vom 28. April 2009, Apostolides, C-420/07, Slg. 2009, I-3571, Randnr. 33).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-546/07

    Deutschland hat dadurch gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, dass es die

    Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-350/08
    Dass dies der Fall ist, muss dieser Staat allerdings geltend machen und nachweisen (Urteile vom 16. Mai 1991, Kommission/Niederlande, C-96/89, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 16, und vom 21. Januar 2010, Kommission/Deutschland, C-546/07, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 22).
  • EuGH, 01.06.1994 - C-317/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-350/08
    Was sodann das angeblich verspätete Einleiten des Verfahrens nach Art. 258 AEUV betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen dieser Vorschrift anzuwenden sind, ohne dass die Kommission eine bestimmte Frist einhalten muss (Urteile vom 10. April 1984, Kommission/Belgien, 324/82, Slg. 1984, 1861, Randnr. 12, und vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, C-333/99, Slg. 2001, I-1025, Randnr. 25), und dass es ihre Sache ist, den Zeitpunkt für die Erhebung der Vertragsverletzungsklage beim Gerichtshof zu wählen, wobei die Erwägungen, die für diese Wahl bestimmend sind, die Zulässigkeit der Klage nicht beeinflussen können (Urteile vom 1. Juni 1994, Kommission/Deutschland, C-317/92, Slg. 1994, I-2039, Randnr. 4, und vom 14. Juni 2001, Kommission/Frankreich, C-40/00, Slg. 2001, I-4539, Randnr. 23).
  • EuGH, 16.05.1991 - C-96/89

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-350/08
    Dass dies der Fall ist, muss dieser Staat allerdings geltend machen und nachweisen (Urteile vom 16. Mai 1991, Kommission/Niederlande, C-96/89, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 16, und vom 21. Januar 2010, Kommission/Deutschland, C-546/07, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 22).
  • EuGH, 10.04.1984 - 324/82

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-350/08
    Was sodann das angeblich verspätete Einleiten des Verfahrens nach Art. 258 AEUV betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen dieser Vorschrift anzuwenden sind, ohne dass die Kommission eine bestimmte Frist einhalten muss (Urteile vom 10. April 1984, Kommission/Belgien, 324/82, Slg. 1984, 1861, Randnr. 12, und vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, C-333/99, Slg. 2001, I-1025, Randnr. 25), und dass es ihre Sache ist, den Zeitpunkt für die Erhebung der Vertragsverletzungsklage beim Gerichtshof zu wählen, wobei die Erwägungen, die für diese Wahl bestimmend sind, die Zulässigkeit der Klage nicht beeinflussen können (Urteile vom 1. Juni 1994, Kommission/Deutschland, C-317/92, Slg. 1994, I-2039, Randnr. 4, und vom 14. Juni 2001, Kommission/Frankreich, C-40/00, Slg. 2001, I-4539, Randnr. 23).
  • EuGH, 01.02.2001 - C-333/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-350/08
    Was sodann das angeblich verspätete Einleiten des Verfahrens nach Art. 258 AEUV betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen dieser Vorschrift anzuwenden sind, ohne dass die Kommission eine bestimmte Frist einhalten muss (Urteile vom 10. April 1984, Kommission/Belgien, 324/82, Slg. 1984, 1861, Randnr. 12, und vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, C-333/99, Slg. 2001, I-1025, Randnr. 25), und dass es ihre Sache ist, den Zeitpunkt für die Erhebung der Vertragsverletzungsklage beim Gerichtshof zu wählen, wobei die Erwägungen, die für diese Wahl bestimmend sind, die Zulässigkeit der Klage nicht beeinflussen können (Urteile vom 1. Juni 1994, Kommission/Deutschland, C-317/92, Slg. 1994, I-2039, Randnr. 4, und vom 14. Juni 2001, Kommission/Frankreich, C-40/00, Slg. 2001, I-4539, Randnr. 23).
  • EuGH, 14.06.2001 - C-40/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 28.10.2010 - C-350/08
    Was sodann das angeblich verspätete Einleiten des Verfahrens nach Art. 258 AEUV betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen dieser Vorschrift anzuwenden sind, ohne dass die Kommission eine bestimmte Frist einhalten muss (Urteile vom 10. April 1984, Kommission/Belgien, 324/82, Slg. 1984, 1861, Randnr. 12, und vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, C-333/99, Slg. 2001, I-1025, Randnr. 25), und dass es ihre Sache ist, den Zeitpunkt für die Erhebung der Vertragsverletzungsklage beim Gerichtshof zu wählen, wobei die Erwägungen, die für diese Wahl bestimmend sind, die Zulässigkeit der Klage nicht beeinflussen können (Urteile vom 1. Juni 1994, Kommission/Deutschland, C-317/92, Slg. 1994, I-2039, Randnr. 4, und vom 14. Juni 2001, Kommission/Frankreich, C-40/00, Slg. 2001, I-4539, Randnr. 23).
  • EuGH, 03.12.1998 - C-233/97

    KappAhl

  • EuGH, 09.11.2006 - C-236/05

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 09.12.1982 - 258/81

    Metallurgiki Halyps / Kommission

  • EuGH, 19.06.2003 - C-161/02

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 16.02.1982 - 39/81

    Halyvourgiki / Kommission

  • EuGH, 20.05.2010 - C-158/09

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 16.04.2015 - C-591/13

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht

    Der Nachweis einer solchen überlangen Dauer obliegt dem betroffenen Mitgliedstaat (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Litauen, C-350/08, EU:C:2010:642, Rn. 33 und 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.09.2017 - C-552/15

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Zum anderen ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war, so dass der Gerichtshof spätere Veränderungen nicht berücksichtigen kann (Urteile vom 19. Juni 2003, Kommission/Frankreich, C-161/02, EU:C:2003:367, Rn. 9, vom 20. Mai 2010, Kommission/Spanien, C-158/09, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:292, Rn. 7, und vom 28. Oktober 2010, Kommission/Litauen, C-350/08, EU:C:2010:642, Rn. 30).

    Wenn die Kommission zum Zeitpunkt des Ablaufs der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist der Auffassung ist, dass ein Mitgliedstaat seine Verpflichtungen verletzt hat, sind folglich die Bestimmungen des Art. 258 AEUV anzuwenden, ohne dass die Kommission grundsätzlich eine bestimmte Frist einhalten muss (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2010, Kommission/Litauen, C-350/08, EU:C:2010:642, Rn. 33 und 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 16. April 2015, Kommission/Deutschland, C-591/13, EU:C:2015:230, Rn. 14).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15

    Das Gericht hat nach Ansicht der Generalanwälte Wathelet und Wahl die Klagen auf

    34 - Vgl. u. a. Urteile vom 5. November 2002, Kommission/Luxemburg (C-472/98, EU:C:2002:629, Rn. 34 bis 38), und vom 28. Oktober 2010, Kommission/Litauen (C-350/08, EU:C:2010:642, Rn. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2011 - C-524/10

    Kommission / Portugal - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG

    47 - Urteile vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich (C-333/99, Slg. 2001, I-1025, Randnr. 25), vom 4. März 2010, Kommission/Italien (C-297/08, Slg. 2010, I-1749, Randnr. 87), vom 28. Oktober 2010, Kommission/Litauen (C-350/08, Slg. 2010, I-10525, Randnr. 33) und Kommission/Spanien (zitiert in Fn. 46, Randnr. 66).
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