Rechtsprechung
   FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,54083
FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17 (https://dejure.org/2020,54083)
FG Hessen, Entscheidung vom 10.12.2020 - 1 K 1263/17 (https://dejure.org/2020,54083)
FG Hessen, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - 1 K 1263/17 (https://dejure.org/2020,54083)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,54083) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (93)

  • BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07

    Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerkarussell beim sog. "Buffer II" -

    Auszug aus FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17
    Sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG nach diesen Grundsätzen in allen Punkten erfüllt, so ist der Vorsteuerabzug nach den vom EuGH entwickelten Grundsätzen des sog. innergemeinschaftlichen Missbrauchsverbot dennoch ausgeschlossen, wenn anhand objektiver Kriterien feststeht, dass der dem Grunde nach vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb der Ware an einem Umsatz beteiligt hat, der in eine vom Lieferer oder von einem anderen Wirtschaftsteilnehmer auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe der Handelskette begangenen Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen war (EuGH vom 12.01.2006 - C-354,355,484/03, Slg. 2006, I-483; EuGH vom 06.07.2006 - C-439,440/04, Slg. 2006, I-6161; EuGH vom 18.12.2014 - C-131/13, HFR 2015, 200; ebenso nachfolgend BFH vom 19.04.2007 - V R 48/04, BStBl. II 2009, 315; BFH vom 19.05.2010 - XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132; BFH vom 05.08.2010 - V R 13/09, BFH/NV 2011, 81; BFH vom 12.09.2014 - VII B 99/13, BFH/NV 2015, 16).

    seine Lieferungen an Endabnehmer erbringt und diese ordnungsgemäß anmeldet und versteuert (BFH vom 19.05.2010 - XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132; BFH vom 12.09.2014 - VII B 99/13, BFH/NV 2015, 16).

    Für ein "Kennenmüssen" des Endabnehmers (d.h. des Kunden und Leistungsempfängers des sog. "buffers") um eine auf einer vorausgehenden Handelsstufe (z.B. für die vorausgehende Lieferung des sog. "missing traders" an den "buffer") begangenen Umsatzsteuerhinterziehung kann sprechen, dass dem Endabnehmer die identische Ware in zeitlicher Folge mehrmals zum Kauf angeboten wird und sein (durch die ungerechtfertigten Vorsteuererstattungen auf vorhergehenden oder nachfolgenden Handelsstufen beeinflusster) Kaufpreis unter dem marktüblichen Einkaufspreis liegt (BFH vom 12.19.2010 - IX R 78/07, BFH/NV 2010, 2132 unter II. 2. b. cc.).

    Bezüglich solcher Umstände ist dem Steuerpflichtigen entsprechend § 166 BGB auch das Wissen eines zu seiner (gesetzlichen) Vertretung selbst nicht befugten Mitarbeiters zurechnen (BFH vom 12.19.2010 - IX R 78/07, BFH/NV 2010, 2132 unter II. 2. b. bb.).

    Das Anerbieten solcher Mehrfachdurchläufer konnte bei wirtschaftlicher Betrachtung nichts Anderes bedeuten, als dass die M-GmbH in die Struktur eines Umsatzsteuerbetrugssystems eingebunden war, dessen allgemeine Funktionsweise aufgrund der bei Beginn der Geschäftsbeziehung schon lange präsenten Medienberichterstattung auch der seit langem am Elektronikmarkt etablierten Klägerin bekannt war (vgl. BFH vom 12.19.2010 - IX R 78/07, BFH/NV 2010, 2132).

  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und

    Auszug aus FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17
    § 17a UStDV a. F. (BFH vom 12.05.2009 - V R 65/06, BStBl. II 2010, 511; BFH vom 03.05.2010 - XI B 51/09, BFH/NV 2010, 1872).

    Der CMR-Frachtbrief ist ein Frachtbrief im Sinne dieser Vorschriften, sofern er die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 UStDV a. F. vorgesehenen Angaben enthält, wozu z.B. das Datum und der konkrete Bestimmungsort als die für die Ablieferung der Ware vorgesehene Stelle (BFH vom 17.02.2011 - V R 28/10, BFH/NV 2011, 1448; BFH vom 04.05.2011 - XI R 10/09, BStBl. II 2011, 797), nicht jedoch die in Feld 24 formularmäßig vorgesehene Empfängerbestätigung zählen (BFH vom 12.05.2009 - V R 65/06, BStBl. II 2010, 511; BFH vom 04.05.2011 - XI R 10/09, BStBl. II 2011, 797; BFH vom 14.12.2011 - XI R 18/10, BFH/NV 2012, 1006).

    Weist die in einem solchen Fall vom Frachtführer wegen Unkenntnis lediglich eingeholte Dokumentation i.S.d. § 17a Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 UStDV a. F. die notwendigen Inhalte und den notwendigen Bezug zum Abnehmer auf und bestehen auch sonst keine Zweifel an der Berechtigung des selbständigen Beauftragten zur Abholung (vgl. BFH vom 12.05.2009 - V R 65/06, BStBl. II 2010, 511), kann der alternative Belegnachweis nach Maßgabe des § 17a Abs. 2 Nr. 3 UStDV a. F. bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen des § 17a Abs. 2 UStDV a. F. erbracht sein (vgl. Robisch in Bunjes, UStG, 14. Auflage 2015, § 6a Rn. 61 am Ende).

    Belege zum Nachweis der Beförderung oder Versendung i.S.d. § 17a UStDV a. F. müssen entweder selbst oder in Verbindung mit anderen Unterlagen den Namen und die Anschrift ihres Ausstellers erkennen lassen (BFH vom 12.05.2009 - V R 65/06, BStBl. II 2010, 511; BFH vom 09.09.2015 - V B 166/14, BFH/NV 2015, 1706).

    Erweisen sich die beleg- und buchmäßig aufgezeichneten Umstände des Unternehmers nach diesen Grundsätzen als unzutreffend oder bestehen zumindest berechtigte Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der Angaben, die der Unternehmer nicht allgemeinen Beweisregeln und Beweisgrundsätzen entsprechend ausräumt, ist die Lieferung grundsätzlich als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln (BFH vom 12.05.2009 - V R 65/06, BFH/NV 2009, 1555; BFH vom 25.04.2013 - V R 10/11, BFH/NV 2013, 1453).

  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Auszug aus FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17
    Tritt der Handelnde ohne Stellvertretung i.S.d. § 164 Abs. 1 BGB gegenüber dem Leistungsempfänger erkennbar im eigenen Namen auf, so liegt grundsätzlich ein Eigengeschäft des Auftretenden i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vor, wobei es grundsätzlich unbeachtlich ist, ob der Auftretende im Innenverhältnis für fremde Rechnung z.B. eines nach außen nicht offengelegten "Hintermannes" handelt (BFH vom 31.01.2002 - V B 108/01, BStBl. II 2004, 622).

    Auch ein vorgeschobener, aber erkennbar im eigenen Namen nach außen auftretender "Strohmann" ist deshalb regelmäßig als den Umsatz i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ausführender Unternehmer anzusehen (BFH vom 09.11.1999 - V B 16/99, BFH/NV 2000, 611; BFH vom 31.01.2002 - V B 108/01, BStBl. II 2004, 622).

    Dem "Strohmann" sind dabei auch diejenigen Umsätze zuzurechnen, die ein eventueller "Hintermann" (d.h. eine bei der Erfüllung der versprochenen Leistungshandlung tatsächlich handelnde Person) berechtigterweise i.S.v. § 164 Abs. 1 AO in seinem Namen ausführt (BFH vom 31.01.2002 - V B 108/01, BStBl. II 2004, 622).

    Das vorgeschobene Strohmanngeschäft ist im Übrigen unbeachtlich, wenn es zwischen dem Leistungsempfänger und dem Strohmann i.S.v. § 117 BGB einvernehmlich nur zum Schein (d.h. bei in Wirklichkeit gewolltem Eintritt bereits der zivilrechtlichen Rechtsfolgen nur gegenüber dem "Hintermann") abgeschlossen wurde und der Leistungsempfänger weiß oder davon ausgehen musste und es billigend in Kauf nahm, dass der "Strohmann" keine eigene (gegebenenfalls auch durch Einschaltung des "Hintermanns" als Subunternehmer zu erfüllende) Verpflichtung aus dem Rechtsgeschäft übernehmen und insoweit auch keine eigenen Leistungen versteuern wollte (BFH vom 31.01.2002 - V B 108/01, BStBl. II 2004, 622).

  • BFH, 12.05.2011 - V R 46/10

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung des § 6a

    Auszug aus FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17
    Maßgeblich hierfür ist die formelle Vollständigkeit, nicht jedoch die inhaltliche Richtigkeit der (vollständigen, eindeutigen und leicht nachprüfbaren) Beleg- und Buchangaben (BFH vom 12.05.2011 - V R 46/10, BStBl. II 2011, 957; BFH vom 14.11.2012 - XI R 8/11, BFH/NV 2013, 596).

    Der Belegnachweis nach § 17a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 UStDV a. F. kann mit einer Rechnung, die entgegen § 14a Abs. 1 UStG (a. F. 1993 bis 2003) bzw. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG (n. F. ab 01.01.2004) keinen Hinweis auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung enthält, grundsätzlich nicht geführt werden (BFH vom 12.05.2011 - V R 46/10, BStBl. 2011, 957; BFH vom 15.02.2012 - XI R 42/10, BFH/NV 2012, 1188; BFH vom 26.11.2014 - XI R 37/12, BFH/NV 2015, 358).

    Ein bloßer Verzicht auf den Ausweis von Umsatzsteuer ohne gleichzeitigen Hinweis auf das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung genügt dagegen nicht (vgl. den Sachverhalt bei BFH vom 12.05.2011 - V R 46/10, BStBl. 2011, 957 und BFH vom 15.02.2012 - XI R 42/10, BFH/NV 2012, 1188).

    Hieran ändert auch eine qualifizierte Bestätigungsabfrage des Unternehmers zur Gültigkeit der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Abnehmers nichts (BFH vom 12.05.2011 - V R 46/10, BStBl. II 2011, 957).

  • BFH, 22.04.2004 - V R 72/03

    Entgeltkorrektur bei Forderungsausfall

    Auszug aus FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17
    Das i.S.d. §§ 10 Abs. 1, 16 Abs. 1 Satz 1 UStG vereinbarte Entgelt (d.h. die vereinbarte Gegenleistung) ist i.S.v. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG "uneinbringlich", wenn die zivilrechtlich bestehende, aber vom Schuldner noch nicht erfüllte Entgeltforderung bei objektiver Betrachtung ganz oder teilweise weder rechtlich noch tatsächlich durchsetzbar ist (BFH vom 10.03.1983 - V B 46/80, BStBl. II 1983, 389; BFH vom 08.12.1993 - XI R 81/90, BStBl. II 1994, 338; BFH vom 04.06.2007 - V B 76/06, BFH/NV 2007, 94), wobei es ausreicht, dass dieser Zustand für "geraume Zeit" (BFH vom 13.11.1986 - V R 59/79, BStBl. II 1987, 226) bzw. für "absehbare Zeit" (BFH vom 22.04.2004 - V R 72/03, BStBl. II 2004, 684; BFH vom 20.07.2006 - V R 13/04, BStBl. II 2007, 22; BFH vom 04.06.2007 - V B 76/06, BFH/NV 2007, 945) besteht.

    Außerhalb einer vorläufigen oder endgültigen Insolvenzverwaltung wird eine Forderung regelmäßig uneinbringlich i.S.d. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG, soweit der Leistungsempfänger den Rechtsgrund und / oder die Höhe des geforderten Entgelts substantiiert bestreitet (BFH vom 31.05.2001 - V R 71/99, BStBl. II 2003, 206; BFH vom 22.04.2004 - V R 72/03, BStBl. II 2004, 684).

    Andererseits rechtfertigt eine vorübergehende Zahlungsverzögerung des Leistungsempfängers noch nicht die Annahme der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit "auf absehbare Zeit" (vgl. BFH vom 22.04.2004 - V R 72/03, BStBl. II 2004, 684).

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 78/07

    Zur Zurechnung von Zins- und Tilgungsleistungen des leistenden

    Auszug aus FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17
    Für ein "Kennenmüssen" des Endabnehmers (d.h. des Kunden und Leistungsempfängers des sog. "buffers") um eine auf einer vorausgehenden Handelsstufe (z.B. für die vorausgehende Lieferung des sog. "missing traders" an den "buffer") begangenen Umsatzsteuerhinterziehung kann sprechen, dass dem Endabnehmer die identische Ware in zeitlicher Folge mehrmals zum Kauf angeboten wird und sein (durch die ungerechtfertigten Vorsteuererstattungen auf vorhergehenden oder nachfolgenden Handelsstufen beeinflusster) Kaufpreis unter dem marktüblichen Einkaufspreis liegt (BFH vom 12.19.2010 - IX R 78/07, BFH/NV 2010, 2132 unter II. 2. b. cc.).

    Bezüglich solcher Umstände ist dem Steuerpflichtigen entsprechend § 166 BGB auch das Wissen eines zu seiner (gesetzlichen) Vertretung selbst nicht befugten Mitarbeiters zurechnen (BFH vom 12.19.2010 - IX R 78/07, BFH/NV 2010, 2132 unter II. 2. b. bb.).

    Das Anerbieten solcher Mehrfachdurchläufer konnte bei wirtschaftlicher Betrachtung nichts Anderes bedeuten, als dass die M-GmbH in die Struktur eines Umsatzsteuerbetrugssystems eingebunden war, dessen allgemeine Funktionsweise aufgrund der bei Beginn der Geschäftsbeziehung schon lange präsenten Medienberichterstattung auch der seit langem am Elektronikmarkt etablierten Klägerin bekannt war (vgl. BFH vom 12.19.2010 - IX R 78/07, BFH/NV 2010, 2132).

  • BFH, 14.11.2012 - XI R 17/12

    Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Umfang der

    Auszug aus FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17
    In letzterer ist grundsätzlich nicht nur das Bestimmungsland, sondern auch der konkrete Ort (d.h. die politische Gemeinde) anzugeben, zu dem der Gegenstand befördert werden wird (BFH vom 14.11.2012 - XI R 17/12, BStBl. II 2013, 407 unter II. 3. b.).

    An die dabei in vollem Umfang wiederauflebenden Nachweispflichten des Steuerpflichtigen sind besonders dann hohe Anforderungen zu stellen, wenn umfangreiche Leistungen oder hochwertige Gegenstände in bar abgewickelt wurden (BFH vom 15.07.2004 - V R 1/04, BFH/NV 2005, 81; BFH vom 26.08.2004 - V B 243/03, BFH/NV 2005, 255; BFH vom 14.11.2012 - XI R 17/12, BStBl. II 2013, 407).

    Ebenso können z.B. auffällige Unterschiede zwischen der Unterschrift des Abholers unter der Empfangsbestätigung und der Unterschrift auf einem dabei vorgelegten Personalausweis Umstände darstellen, die den Unternehmer zu besonderer Sorgfalt hinsichtlich der Identität des Vertragspartners und Abholers und damit zu weiteren Nachforschungen bis zur Grenze der Zumutbarkeit veranlassen (BFH vom 14.11.2012 - XI R 17/12, BStBl. II 2013, 407).

  • BFH, 19.03.2015 - V R 14/14

    Kein Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch Zeugen

    Auszug aus FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17
    Enthält der Frachtbrief hierzu oder zu anderen Umständen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 UStDV unvollständige, unrichtige oder widersprüchliche Angaben, reicht er zur Führung des Belegnachweises grundsätzlich nicht aus (BFH vom 14.12.2011 - XI R 18/10, BFH/NV 2012, 1006; BFH vom 19.03.2015 - V R 14/14, BStBl. II 2015, 912).

    Allerdings darf der Unternehmer den ihm insoweit obliegenden anderweitigen Nachweis der materiellen Tatbestandsvoraussetzungen ebenfalls nicht in anderer Weise als durch Belege und Aufzeichnungen (d.h. z.B. insbesondere nicht durch die Benennung von Zeugen) führen (BFH vom 19.03.2015 - V R 14/14, BStBl. II 2015, 912; BFH vom 08.12.2015 - V B 40/15, BFH/NV 2016, 439; vgl. Heuermann DStR 2015, 1917 [1919] und Heidner UR 2015, 773 [777] gegen Wäger UR 2015, 702 [705 f.]).

    Ebenso wie im Falle des ersatzweisen Nachweises der Steuerbefreiung bei gescheitertem Buch- und Belegnachweis i.S.d. §§ 17a, 17c UStDV a. F. darf der Unternehmer auch diesen Gegenbeweis nicht anders als durch Belege und Aufzeichnungen führen (vgl. BFH vom 19.03.2015 - V R 14/14, BStBl. II 2015, 912; BFH vom 08.12.2015 - V B 40/15, BFH/NV 2016, 439).

  • BFH, 10.02.2005 - V R 59/03

    Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auch dann, wenn zweifelsfrei

    Auszug aus FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17
    Der Buchnachweis i.S.d. § 17c Abs. 1 UStG kann - anders als der Belegnachweis i.S.d. § 17a Abs. 1 UStG - nicht bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung im finanzgerichtlichen Verfahren nachgeholt werden, sondern muss erbracht sein, sobald der Unternehmer nach § 18 UStG die den Leistungsvorgang abbildende Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben hat (BFH vom 10.02.2005 - V R 59/03, BStBl. II 2005, 537; BFH vom 28.05.2009 - V R 23/08, BStBl. II 2010, 517; Langer in Reiß / Kraeusel / Langer, UStG, Stand 1/2016, § 6a Rn. 87.2; Treiber in Sölch / Rinleb, UStG, Stand 4/2015, § 6a Rn. 178; kritisch mit Verweis auf die fehlende gesetzliche Grundlage Frye in Rau / Dürrwächter, UStG, Stand § 6a Rn. 574).

    bb) Die Vorschriften der UStDV zum Beleg- und Buchnachweis stellen zwar keine materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 6a Abs. 1 UStG dar, da sie lediglich bestimmen, dass und auf welche Weise der Unternehmer den Nachweis gegenüber dem Finanzamt zu erbringen hat (BFH vom 08.11.2007 - V R 72/05, BStBl. II 2009, 55 und BFH vom 06.12.2007 - V R 59/03, BStBl. II 2009, 57 im Nachgang zu EuGH vom 27.09.2007 - C-146/05 - Collé, Slg. 2007, I-7861).

    In diesem Fall ist die Steuerbefreiung auch trotz des in formeller Hinsicht nicht erfüllten Buch- und Belegnachweises zu gewähren (BFH vom 08.11.2007 - V R 72/05, BStBl. II 2009, 55; BFH vom 06.12.2007 - V R 59/03, BStBl. II 2009, 57; BFH vom 22.07.2015 - V R 23/14, BStBl. II 2015, 914).

  • BFH, 26.11.2014 - XI R 37/12

    Belegnachweis: Hinweis auf die Steuerbefreiung einer Lieferung als

    Auszug aus FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17
    Der Belegnachweis nach § 17a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 UStDV a. F. kann mit einer Rechnung, die entgegen § 14a Abs. 1 UStG (a. F. 1993 bis 2003) bzw. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG (n. F. ab 01.01.2004) keinen Hinweis auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung enthält, grundsätzlich nicht geführt werden (BFH vom 12.05.2011 - V R 46/10, BStBl. 2011, 957; BFH vom 15.02.2012 - XI R 42/10, BFH/NV 2012, 1188; BFH vom 26.11.2014 - XI R 37/12, BFH/NV 2015, 358).

    Erforderlich ist hierzu ein zumindest umgangssprachlich formulierter, gegebenenfalls auch in einer Anlage zur Rechnung enthaltener Hinweis, dass es sich um eine steuerbefreite innergemeinschaftlich Lieferung handelt, die z.B. von einer Lieferung aus einem Drittland oder in ein Drittland zu unterscheiden ist (BFH vom 26.11.2014 - XI R 37/12, BFH/NV 2015, 358; vgl. Wagner in Sölch / Ringleb, UStG, Stand 07/2013, § 14 Rn. 374).

    Allein die Annahme einer ausländischen Steuerbehörde, dass es sich bei dem vom Steuerpflichtigen aufgezeichneten Abnehmer deshalb um eine Rechtsperson ohne wirtschaftliche Tätigkeit handeln soll, weil sie ihre innergemeinschaftlichen Erwerbe aus Deutschland nicht angemeldet hat, begründet z.B. keine Zweifel an der Unternehmereigenschaft dieses Abnehmers (BFH vom 26.11.2014 - XI R 37/12, BFH/NV 2015, 358).

  • BFH, 22.07.2015 - V R 38/14

    Anforderung an den Buch- und Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen

  • BFH, 15.02.2012 - XI R 42/10

    Beleg- und Buchnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 18/10

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

  • EuGH, 18.12.2014 - C-131/13

    Schoenimport "Italmoda" Mariano Previti - Vorlagen zur Vorabentscheidung -

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

  • BFH, 12.09.2014 - VII B 99/13

    Zu den Voraussetzungen einer Haftung nach § 71 AO bei Einbindung in einen

  • BFH, 26.08.2004 - V B 243/03

    Voraussetzungen für Vorsteuerabzug - AdV

  • BFH, 13.11.1986 - V R 59/79

    Der Anspruch des Finanzamtes auf Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge ist

  • BFH, 10.03.1983 - V B 46/80

    Zum Begriff der Uneinbringlichkeit des Entgelts bei vereinbartem

  • BFH, 08.12.2015 - V B 40/15

    Innergemeinschaftliche Lieferungen

  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 10.08.2016 - V R 45/15

    Innergemeinschaftliche Lieferungen

  • BFH, 15.07.2004 - V R 1/04

    Innergemeinschaftliche Lieferung

  • BFH, 17.02.2011 - V R 28/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Anforderungen an Versendungsbeleg - Bedeutung

  • BFH, 14.11.2012 - XI R 8/11

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung des § 6a

  • BFH, 24.10.2013 - V R 31/12

    Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

  • BFH, 24.09.2014 - V R 48/13

    Umsatzsteuer im Insolvenzeröffnungsverfahren

  • BFH, 22.07.2015 - V R 23/14

    Kein Gutglaubensschutz an das Vorliegen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs

  • BFH, 08.08.2013 - V R 18/13

    Organschaft und Vorsteuerberichtigung bei Bestellung eines vorläufigen

  • BFH, 20.03.2013 - XI R 6/11

    Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug nicht

  • EuGH, 07.12.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Richtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - Hinterziehung von

  • BFH, 26.06.2019 - V R 8/19

    Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen

  • BFH, 11.07.2018 - XI R 26/17

    Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des

  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

  • BFH, 06.12.2007 - V R 61/05

    Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen

  • BFH, 02.09.2010 - V R 55/09

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei unzutreffender Angabe der Steuernummer -

  • BFH, 14.02.2019 - V R 47/16

    Zur Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer

  • BFH, 20.07.2006 - V R 13/04

    Uneinbringlichkeit einer Entgeltsforderung i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG

  • FG Niedersachsen, 18.08.2016 - 5 K 288/15

    Vorliegen einer Uneinbringlichkeit im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG bei einem

  • BFH, 04.02.2015 - XI R 14/14

    Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf einzelner Unternehmensteile

  • EuGH, 22.11.2017 - C-251/16

    Das Verbot missbräuchlicher Praktiken im Mehrwertsteuerbereich ist unabhängig von

  • BFH, 17.02.2011 - V R 30/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Lieferung im "Umsatzsteuer-Karussell" -

  • BFH, 25.04.2013 - V R 28/11

    Steuerpflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 07.03.2006 - X R 8/05

    Haftungsbescheid gegen Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung -

  • BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09

    Ernstliche Zweifel an Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen

  • BFH, 31.05.2001 - V R 71/99

    Umsatzsteuerkorrektur bei bestrittenen Forderungen

  • BFH, 05.08.2010 - V R 13/09

    Haftung des Lieferers in einem Umsatzsteuerkarussell gemäß § 71 AO -

  • BFH, 11.08.2011 - V R 50/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerpflicht bei Täuschung über Abnehmer -

  • BFH, 10.08.2017 - V R 2/17

    Zu den Anforderungen an das "Kennenmüssen" nach § 25d Abs. 1 UStG

  • BFH, 28.01.1999 - V R 4/98

    Strohmann als Unternehmer

  • BFH, 13.07.1994 - I R 112/93

    Feststellungen im Strafurteil - Substantiierte Einwendungen - Zueigenmachen von

  • BFH, 30.03.2006 - V R 9/03

    Verwertung von Sicherungsgut

  • BFH, 16.03.1995 - V R 128/92

    1. Zivilrechtliche Rechtsbeziehungen bei Reiseleistungen grundsätzlich auch für

  • EuGH, 27.09.2007 - C-184/05

    Twoh International - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a

  • BFH, 12.08.2009 - XI R 48/07

    Vorgeschobener "Strohmann" kann auch Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne

  • BFH, 31.07.2008 - V R 21/06

    Anforderungen an die Erbringung eines Ausfuhrnachweises in Beförderungsfällen

  • BFH, 08.11.2007 - V R 71/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 26.06.2003 - V R 22/02

    Strohmann

  • BFH, 28.11.1990 - V R 31/85

    Zur Beurteilung der Leistungsbeziehungen bei einer im Rahmen eines

  • BFH, 12.06.1986 - V R 75/78

    Zur Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug

  • BFH, 25.04.2013 - V R 10/11

    Steuerpflicht innergemeinschaftlicher Lieferungen

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 33/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerpflicht bei Täuschung über Abnehmer

  • BFH, 10.01.1978 - VII R 106/74

    Strafurteil - Einwendung - Beweisantrag - Beweiserhebung

  • BFH, 08.10.2008 - XI R 66/07

    Keine sonstige Leistung bei ernsthaftem Verbot, zur Verfügung gestelltes

  • BFH, 26.04.1988 - VII R 124/85
  • BFH, 09.03.1995 - V R 102/89

    1. Auswechslung des Sicherungsgebers vor der Verwertung des Sicherungsguts - 2.

  • BFH, 25.11.1999 - I B 34/99

    Auskunft des Bundesamtes für Finanzen

  • BFH, 18.01.2007 - III R 65/05

    Wiedereinsetzung; Revisionsbegründungsfrist

  • BFH, 09.11.1999 - V B 16/99

    Leistungsbeziehungen bei Einschaltung von sog. "Hintermännern"

  • BFH, 04.06.2007 - V B 76/06

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Uneinbringlichkeit" in § 17 UStG ist geklärt;

  • BFH, 07.05.1987 - V R 56/79

    Entgeltliche Leistung - Getränkelieferung - Leergut - Wiederbeschaffungskosten -

  • BFH, 08.12.1993 - XI R 81/90

    Zur Frage der Uneinbringlichkeit beim sog. Akzeptantenwechselgeschäft

  • BFH, 29.01.1987 - V R 53/76

    Geldspielautomat - Steuerbarer Umsatz - Entgelt - Spielen - Schätzung des

  • BFH, 23.01.1985 - I R 30/81

    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Sachverständigengutachten -

  • BFH, 20.08.1999 - VII B 6/99

    Beiziehung von Strafakten

  • BFH, 03.08.2009 - XI B 79/08

    Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen

  • BFH, 17.10.2006 - X S 5/06

    Rechtmäßigkeit einer Festsetzung der Steuern und des Gewerbesteuermessbetrags im

  • BFH, 21.04.1987 - V B 73/86

    Berichtigung eines Vorsteuerabzugs bei Uneinbringlichkeit des vereinbarten

  • BFH, 25.02.2015 - XI R 15/14

    Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung,

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

  • BFH, 25.02.2015 - XI R 30/13

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung

  • BFH, 11.08.2011 - V R 3/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft -

  • BFH, 28.05.2009 - V R 23/08

    Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen - Ergänzung und Berichtigung -

  • BFH, 07.12.2006 - V R 52/03

    Buchnachweis und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen in sog.

  • BFH, 30.03.2006 - V R 47/03

    Zur Nachholbarkeit des Belegnachweises bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • BFH, 04.05.2011 - XI R 10/09

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung im Versendungsfall -

  • BFH, 09.09.2015 - V B 166/14

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Keine Vertrauensschutz

  • BFH, 03.05.2010 - XI B 51/09

    Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen

  • BFH, 21.07.2011 - V B 102/10

    Abholnachweis nach § 17a Abs. 2 Nr. 4 UStDV bei PKW-Verbringung ins Ausland

  • FG München, 26.08.2009 - 3 V 1503/09

    Voraussetzungen des Nachweises eines Reihengeschäftes bei innergemeinschaftlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht