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   Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-158/07   

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Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-158/07 (https://dejure.org/2008,19611)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.07.2008 - C-158/07 (https://dejure.org/2008,19611)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - C-158/07 (https://dejure.org/2008,19611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Förster

    Arbeitnehmerfreizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Art. 12 EG und 18 EG - Beihilfen für Studierende in Form der Studienfinanzierung

  • EU-Kommission PDF

    Förster

    Arbeitnehmerfreizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Art. 12 EG und 18 EG - Beihilfen für Studierende in Form der Studienfinanzierung

  • EU-Kommission

    Förster

    Arbeitnehmerfreizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Art. 12 EG und 18 EG - Beihilfen für Studierende in Form der Studienfinanzierung“

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-158/07
    Wie der Gerichtshof in den Urteilen Grzelczyk und Bidar hervorgehoben hat, müssen die Mitgliedstaaten bei der Organisation und Anwendung ihrer Sozialhilfesysteme "eine gewisse finanzielle Solidarität" zeigen, die - wie sich hinzufügen lässt - im Gegensatz zur unbeschränkten Solidarität steht.(27) In Bezug auf Beihilfen zur Deckung der Unterhaltskosten von Studenten hat der Gerichtshof im Urteil Bidar den Mitgliedstaaten erlaubt, darauf zu achten, dass die Gewährung von Beihilfen nicht zu einer übermäßigen Belastung für sie wird und derartige Beihilfen nur solchen Studenten gewährt werden, die nachgewiesen haben, dass sie sich "bis zu einem gewissen Grad ... integriert haben".(28).

    Es geht jedoch aus dem Urteil Grzelczyk und - in noch stärkerem Maße - aus dem Urteil Trojani hervor, dass der Gerichtshof zwischen dem Aufenthaltsrecht und den Bedingungen, denen es unterworfen ist, einerseits und der Möglichkeit für Unionsbürger, sich auf den in Art. 12 EG verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz zu berufen, um z. B. Sozialleistungen zu beanspruchen, andererseits unterscheidet.

    Zudem hat der Gerichtshof bereits im Urteil Grzelczyk festgestellt, dass Art. 3 der Richtlinie 93/96 einerseits zwar klarstellt, dass die Richtlinie keinen Anspruch der aufenthaltsberechtigten Studenten auf Gewährung von Unterhaltsstipendien durch den Aufnahmemitgliedstaat begründet, andererseits aber auch keine Richtlinienbestimmung die durch die Richtlinie Begünstigten von Sozialleistungen ausschließt.(67).

    23 - Vgl. z. B. Urteile vom 17. September 2002, Baumbast und R , C-413/99, Slg. 2002, I-7091, Randnr. 82, vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, Slg. 2001, I-6193, Randnr. 31, und vom 2. Oktober 2003, Garcia Avello, C-148/02, Slg. 2003, I-11613, Randnr. 22.

    27 - Vgl. Urteile Grzelczyk, angeführt in Fn. 23, Randnr. 44, und Bidar, angeführt in Fn. 2, Randnr. 56.

    66 - Vgl. insoweit Urteile Grzelczyk, angeführt in Fn. 23, Randnrn.

    67 - Vgl. Urteil Grzelczyk, angeführt in Fn. 23, Randnr. 39.

    68 - Randnr. 56 dieses Urteils, angeführt in Fn. 2, unter Hinweis auf das Urteil Grzelczyk, angeführt in Fn. 23, Randnr. 44.

  • EuGH, 22.05.2008 - C-499/06

    DIE ZAHLUNG EINER INVALIDITÄTSRENTE, DIE EIN MITGLIEDSTAAT ZIVILEN KRIEGS- ODER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-158/07
    Vgl. insoweit auch Urteil Morgan und Bucher, angeführt in Fn. 28, Randnr. 43; zu diesem Kriterium im Zusammenhang mit einer Rente für zivile Kriegs- oder Repressionsopfer vgl. Urteile vom 26. Oktober 2006, Tas-Hagen und Tas, C-192/05, Slg. 2006, I-10451, Randnr. 34, und vom 22. Mai 2008, Nerkowska, C-499/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 37.

    73 - Vgl. insoweit Urteile Nerkowska, angeführt in Fn. 69, Randnr. 38, Tas-Hagen und Tas, angeführt in Fn. 69, Randnr. 36, Morgan und Bucher, angeführt in Fn. 28, Randnr. 46, und vom 11. September 2007, Schwarz und Gootjes-Schwarz, C-76/05, Slg. 2007, I-6849, Randnr. 79.

  • EuGH, 24.01.2008 - C-294/06

    Payir u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Arbeitnehmerfreizügigkeit -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-158/07
    Diese Auffassung wird durch das unlängst ergangene Urteil in der Rechtssache C-294/06 zu Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation untermauert, in der sich der Gerichtshof mit der Frage auseinandersetzte, ob der Status als Au-pair-Kraft oder Student türkischen Staatsangehörigen, deren Tätigkeiten im Übrigen die drei Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 erfüllen, die Arbeitnehmereigenschaft nimmt und sie von der Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats im Sinne dieser Bestimmung ausschließt.

    46 - Urteil vom 24. Januar 2008, Payir, Akyuz und Ozturk, C-294/06, Slg. 2008, I-0000, Randnrn.

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