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   Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2010 - C-211/08   

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https://dejure.org/2010,5720
Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2010 - C-211/08 (https://dejure.org/2010,5720)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.02.2010 - C-211/08 (https://dejure.org/2010,5720)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - C-211/08 (https://dejure.org/2010,5720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung - Freier Dienstleistungsverkehr - Erstattung der im Ausland entstandenen Krankheitskosten - Nicht geplante medizinische Krankenhausversorgung in einem anderen Mitgliedstaat - Art. 22 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1408/71

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung - Freier Dienstleistungsverkehr - Erstattung der im Ausland entstandenen Krankheitskosten - Nicht geplante medizinische Krankenhausversorgung in einem anderen Mitgliedstaat - Art. 22 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1408/71

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung - Freier Dienstleistungsverkehr - Erstattung der im Ausland entstandenen Krankheitskosten - Nicht geplante medizinische Krankenhausversorgung in einem anderen Mitgliedstaat - Art. 22 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1408/71“

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi verstößt die Versagung der ergänzenden Erstattung der Kosten einer nicht geplanten Krankenhausbehandlung im Ausland gegen die Dienstleistungsfreiheit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 16.05.2006 - C-372/04

    DIE VERPFLICHTUNG, DIE KOSTEN VON KRANKENHAUSBEHANDLUNGEN IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2010 - C-211/08
    30- Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 23. Oktober 2003, Inizan (C-56/01, Slg. 2003, I-12403), und vor allem Urteil vom 16. Mai 2006, Watts (C-372/04, Slg. 2006, I-4325, Randnrn.

    52- Vgl. Urteil Watts (oben in Fn. 30 angeführt, Randnr. 90).

  • EuGH, 19.04.2007 - C-444/05

    DER ABSOLUTE AUSSCHLUSS DER ERSTATTUNG DER KOSTEN EINER STATIONÄREN BEHANDLUNG IM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2010 - C-211/08
    33- Mit der Frage nach der Kostenübernahme für in privaten Einrichtungen im Ausland gewährte Krankenhausbehandlungen durch das Krankenversicherungssystem des behandelten Patienten in einem Fall, in dem die Regelung des Versicherungsstaats die Erstattung für die genannten Behandlungen versagt, wenn sie in privaten Einrichtungen dieses Staates erbracht werden, hat sich der Gerichtshof im Urteil vom 19. April 2007, Stamatelaki (C-444/05, Slg. 2007, I-3185), befasst.

    51- Dieser Umstand ergibt sich in den Rechtssachen Muller-Fauré, oben in Fn. 30 angeführt, und Stamatelaki, oben in Fn. 33 angeführt, allerdings nicht eindeutig.

  • EuGH, 28.04.1998 - C-120/95

    GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2010 - C-211/08
    Außerdem lässt die spanische Regierung unberücksichtigt, dass der Gerichtshof, nachdem er eine derartige Neutralität anerkannt hatte, die im Übrigen bereits in den Urteilen Decker und Kohll(34) angeführt und in mehreren Entscheidungen nach dem Urteil Vanbraekel bestätigt worden war, die Pflicht der Mitgliedstaaten aufgrund der Vertragsbestimmungen über die Dienstleistungsfreiheit bejahte, den im eigenen System der sozialen Sicherheit Versicherten in bestimmten Fällen die oben genannte ergänzende Erstattung zu gewährleisten.

    34- Urteile vom 28. April 1998, Decker (C-120/95, Slg. 1998, I-1831, Randnr. 29), und Kohll, oben in Fn. 18 angeführt.

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