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   Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20   

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Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20 (https://dejure.org/2021,43507)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.10.2021 - C-498/20 (https://dejure.org/2021,43507)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - C-498/20 (https://dejure.org/2021,43507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    BMA Nederland

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Zuständigkeit im Bereich außervertraglicher Haftung - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Zuständigkeit im Bereich außervertraglicher Haftung - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 18.07.2013 - C-147/12

    ÖFAB - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20
    Diese Haftung war in § 18 in Kapitel 25 des Aktiebolagslag (schwedisches Gesetz über Aktiengesellschaften) vorgesehen, der im Urteil ÖFAB geprüft wurde.

    Die Stichting sieht Parallelen zum Urteil vom 18. Juli 2013, ÖFAB (C-147/12, EU:C:2013:490, im Folgenden: Urteil ÖFAB).

    Sie hebt die Unterschiede zwischen der vorliegenden Rechtssache und der, in der das Urteil ÖFAB ergangen ist, hervor, und verneint, dass ihre (mutmaßliche) Haftung unter das Gesellschaftsrecht falle.

  • EuGH, 10.12.2015 - C-350/14

    Lazar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20
    19 Urteil vom 10. Dezember 2015, Lazar (C-350/14, EU:C:2015:802, Rn. 21).

    40 Urteil vom 10. Dezember 2015 (C-350/14, EU:C:2015:802).

  • EuGH, 21.05.2015 - C-352/13

    Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20
    Die Kommission setzt diesen Ort unter Bezugnahme auf das Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 52), mit dem Sitz der Gesellschaft gleich: vgl. Rn. 34 ihrer schriftlichen Erklärungen.
  • EuGH, 10.12.2015 - C-594/14

    Kornhaas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20
    23 Oder gegebenenfalls Insolvenzstatut: vgl., ebenfalls zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer einer Gesellschaft, Urteil vom 10. Dezember 2015, Kornhaas (C-594/14, EU:C:2015:806).
  • EuGH, 08.05.2019 - C-25/18

    Kerr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20
    25 Urteile vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 33 und 34), und vom 3. Oktober 2019, Verein für Konsumenteninformation (C-272/18, EU:C:2019:827, Rn. 35 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-191/15

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20
    57 Vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-191/15, EU:C:2016:388, Nr. 78): Er schließt es, wenn auch in einem anderen Kontext, nicht aus, bei der Bestimmung des auf die unerlaubte Handlung anwendbaren Rechts das Recht zu berücksichtigen, das andere Parteien als der jetzige Kläger und der jetzige Beklagte für ein bereits bestehendes Rechtsverhältnis gewählt haben.
  • EuGH, 07.04.2016 - C-483/14

    KA Finanz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Übereinkommen von Rom - Anwendbares

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20
    21 Bericht über das Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht von Mario Giuliano und Paul Lagarde (ABl. 1980, C 282, S. 1, im Folgenden: Bericht), insbesondere S. 12. Vgl. auch Urteil vom 7. April 2016, KA Finanz (C-483/14, EU:C:2016:205, Rn. 52).
  • EuGH, 03.10.2019 - C-272/18

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20
    25 Urteile vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 33 und 34), und vom 3. Oktober 2019, Verein für Konsumenteninformation (C-272/18, EU:C:2019:827, Rn. 35 ff.).
  • EuGH, 11.01.1990 - 220/88

    Dumez France u.a. / Hessische Landesbank u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20
    35 Urteil vom 11. Januar 1990, Dumez France und Tracoba (C-220/88, EU:C:1990:8, im Folgenden: Urteil Dumez France und Tracoba).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20
    22 In seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-272/18, EU:C:2019:679, Rn. 47) hat Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ausgeführt, dass es "[i]n Ermangelung einheitlicher und vollständiger Regelungen, die im Unionsrecht für Gesellschaften gelten, ... schwierig oder sogar unmöglich [ist], erschöpfend zu definieren, was eine unter das Gesellschaftsrecht und das Gesellschaftsstatut fallende Frage darstellt.
  • EuGH, 16.01.2014 - C-45/13

    Kainz - Vorabentscheidungsersuchen - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und

  • EuGH, 03.10.2019 - C-208/18

    Petruchová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • EuGH, 31.01.2019 - C-149/18

    Da Silva Martins

  • EuGH, 06.02.2019 - C-535/17

    NK - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

  • BGH, 25.01.2022 - II ZR 215/20

    Tatrichterliche Ermittlung des in einem anderen Staat geltenden Rechts;

    bb) Der Europäische Gerichtshof hat bislang nicht abschließend entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Direktanspruch der Gläubiger gegen die Geschäftsführer einer Gesellschaft unter die Bereichsausnahme des Art. 1 Abs. 2 Buchst d) Rom-II-VO fällt (vgl. Generalanwalt Sánchez-Bordona, Schlussanträge vom 28. Oktober 2021 - C-498/20, ECLI:EU:C:2021:888 = BeckRS 2021, 32089 - BMA Rn. 56 ff.).

    Auch kann dem gesetzestechnischen Standort der Haftungsvorschrift im Kapitalgesellschaftsrecht allenfalls indizielle Bedeutung für ein Eingreifen der Bereichsausnahme zugebilligt werden (vgl. Generalanwalt Sánchez-Bordona, Schlussanträge vom 28. Oktober 2021 - C-498/20, ECLI:EU:C:2021:888 = BeckRS 2021, 32089 Rn. 59, 61 - BMA).

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