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   Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2018 - C-34/17   

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Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2018 - C-34/17 (https://dejure.org/2018,4502)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.03.2018 - C-34/17 (https://dejure.org/2018,4502)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. März 2018 - C-34/17 (https://dejure.org/2018,4502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Donnellan

    Richtlinie 2010/24/EU des Rates - Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen - Zustellung der Forderung an eine Person erst nach Stellung des Beitreibungsersuchens im Wege eines einheitlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 2010/24/EU des Rates - Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen - Zustellung der Forderung an eine Person erst nach Stellung des Beitreibungsersuchens im Wege eines einheitlichen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 14.01.2010 - C-233/08

    Kyrian - Gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2018 - C-34/17
    Danach werde ich erläutern, warum meines Erachtens das Urteil Kyrian(5) des Gerichtshofs zusammen mit den sich aus dem Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz nach Art. 47 der Charta(6) ergebenden Anforderungen eine zentrale Rolle für die Entscheidung der Streitigkeit spielt.

    Der Kläger weist jedoch darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil Kyrian(9) festgestellt habe, dass es zum Schutz der Grundrechte Ausnahmen vom Wortlaut der Richtlinie geben könne und meint, dass das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Kyrian seine Klage stütze.

    Der Kläger bezieht sich u. a. auf Randnummern im Urteil Kyrian, in denen ausgeführt wird, dass die Zielsetzung der Richtlinie 76/308, die wirksame Durchführung der Zustellungen aller Verfügungen und Entscheidungen zu gewährleisten, nicht ohne die Wahrung der berechtigten Interessen der Empfänger dieser Zustellungen erreicht werden könne(10), dass eine Funktion der Zustellung darin bestehe, den Empfänger in die Lage zu versetzen, seine Rechte geltend zu machen(11), dass sowohl der Gegenstand als auch der Grund des Antrags mit Bestimmtheit zu identifizieren seien(12) (was im Urteil Kyrian dazu geführt habe, dass die Zustellung in einer Amtssprache des Mitgliedstaats zu erfolgen habe, in dem die ersuchte Behörde ihren Sitz habe)(13) und dass, da die Richtlinie 76/308 die Folgen einer Zustellung, die dieses Erfordernis nicht erfülle, nicht regele, "es Sache des nationalen Gerichts [ist], sein nationales Recht anzuwenden, wobei es dafür Sorge zu tragen hat, dass die volle Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts sichergestellt wird.

    Der Unterschied zum Urteil Kyrian bestehe darin, dass dieses einen Sachverhalt betroffen habe, bei dem der Grund der Beschwerde gegen die Zustellung darin gelegen habe, dass die Zustellung in einer Sprache (Deutsch) erfolgt sei, die weder eine Sprache des ersuchten Mitgliedstaats (im Urteil Kyrian: die Tschechische Republik) noch eine Sprache war, die der Empfänger verstanden habe.

    Die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Zustellung sei in Englisch gewesen, und der Kläger habe, anders als im Urteil Kyrian, damit kein Problem.

    Die Kommission verweist außerdem auf eine Textstelle im Urteil Kyrian, wonach Instanzen des ersuchenden Mitgliedstaats ausnahmsweise befugt seien, zu prüfen, ob ein einheitlicher Vollstreckungstitel, der gemäß Art. 12 der Richtlinie 2010/24 erlassen wurde, die öffentliche Ordnung beeinträchtige(26), sowie auf das Urteil Avoti?†s/Lettland(27) des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

    Das Urteil Kyrian des Gerichtshofs.

    Ich stimme jedoch zu, dass die vom Gerichtshof im Urteil Kyrian entwickelten Rechtsgrundsätze die Maßstäbe für die Lösung der Rechtsfragen im Ausgangsverfahren bilden.

    Im Urteil Kyrian hat der Gerichtshof erstens festgestellt, dass die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem die ersuchte Behörde ihren Sitz hat, ausnahmsweise befugt sind, zu prüfen, ob die Vollstreckung des Titels insbesondere die öffentliche Ordnung dieses Mitgliedstaats beeinträchtigen würde, und gegebenenfalls die Gewährung der Unterstützung ganz oder teilweise zu versagen oder sie von der Einhaltung bestimmter Voraussetzungen abhängig zu machen(38).

    Das heißt auch, dass sich der Überprüfungsrahmen seitens der Gerichte des ersuchten Mitgliedstaats nicht etwa, wie man dem Urteil Kyrian entnehmen könnte, auf Effektivität und Äquivalenz beschränkt(50).

    Der Gerichtshof hat, worauf bereits hingewiesen wurde, im Urteil Kyrian ausgeführt, "der erste Abschnitt" der Forderungsvollstreckung im Rahmen der Amtshilfe bestehe in der durch die ersuchte Behörde bewirkten Zustellung aller mit einer Forderung oder mit deren Beitreibung zusammenhängenden und von dem Mitgliedstaat, in dem die ersuchende Behörde ihren Sitz hat, ausgehenden Verfügungen und Entscheidungen an den Empfänger, wobei diese Zustellung auf der Grundlage der von der ersuchenden Behörde zur Verfügung gestellten Angaben zu erfolgen hat(55).

    5 Urteil vom 14. Januar 2010, Kyrian (C-233/08, EU:C:2010:11).

    9 Urteil vom 14. Januar 2010, Kyrian (C-233/08, EU:C:2010:11).

    26 Urteil vom 14. Januar 2010, Kyrian (C-233/08, EU:C:2010:11, Rn. 42).

    38 Urteil vom 14. Januar 2010, Kyrian (C-233/08 EU:C:2010:11, Rn. 42).

    54 Urteil vom 14. Januar 2010, Kyrian (C-233/08, EU:C:2010:11, Rn. 35).

  • EuGH, 05.04.2016 - C-404/15

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2018 - C-34/17
    22 Die Kommission bezieht sich auf das Gutachten 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) des Gerichtshofs vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454, Rn. 191) und das Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Caldararu (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 78).

    23 Die Kommission bezieht sich entsprechend auf das Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Caldararu (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 84).

    24 Urteile vom 21. Dezember 2011, N. S. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 80 bis 82), und vom 5. April 2016, Aranyosi und Caldararu (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 82 und 83).

    29 Die Kommission bezieht sich entsprechend auf das Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Caldararu (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 91 bis 95).

    31 Vgl. im Zusammenhang mit der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen z. B. Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Caldararu (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198), im Zusammenhang mit dem Einwanderungs- und Asylrecht z. B. Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865).

    35 Vgl. Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Caldararu (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 88).

  • EGMR, 23.05.2016 - 17502/07

    AVOTINS c. LETTONIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2018 - C-34/17
    27 EGMR, 23. Mai 2016, Avoti?†s/Lettland (CE:ECHR:2016:0523JUD001750207).

    28 Die Kommission bezieht sich entsprechend auf EGMR, 23. Mai 2016, Avoti?†s/Lettland (CE:ECHR:2016:0523JUD001750207, Rn. 121 ff.).

    70 EGMR, 23. Mai 2016, Avoti?†s/Lettland (CE:ECHR:2016:0523JUD001750207 , Rn. 119).

  • EGMR, 30.04.2015 - 3453/12

    KAPETANIOS AND OTHERS v. GREECE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2018 - C-34/17
    17 EGMR, 30. April 2015, Kapetanios u. a./Griechenland (CE:ECHR:2015:0430JUD000345312).

    84 EGMR, Urteil vom 30. April 2015 Kapetanios u. a./Griechenland (CE:ECHR:2015:0430JUD000345312).

  • EuGH, 16.05.2017 - C-682/15

    Die Gerichte eines Mitgliedstaats dürfen kontrollieren, ob die Ersuchen eines

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2018 - C-34/17
    6 Im Urteil vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund (C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung), hat der Gerichtshof ausgeführt, dass "darauf hinzuweisen [ist], dass der Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, der nunmehr in Art. 47 der Charta zum Ausdruck kommt.

    Vgl. die ähnlich gelagerte Entscheidung im Kontext der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (ABl. 2011, L 64, S. 1) und Urteil vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund (C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 32 bis 42).

  • EuGH, 26.07.2017 - C-348/16

    Sacko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2018 - C-34/17
    69 Urteil vom 26. Juli 2017, Sacko (C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    72 Urteil vom 26. Juli 2017, Sacko (C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.12.2015 - C-419/14

    Die Übertragung des Know-hows, durch das der Betrieb der Erotik-Website

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2018 - C-34/17
    73 Urteil vom 17. Dezember 2015, WebMindLicenses (C-419/14, EU:C:2015:832, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. auch Urteil vom 17. Dezember 2015, WebMindLicenses (C-419/14, EU:C:2015:832, Rn. 83), in dem der Gerichtshof ergänzt hat, dass Art. 48 der Charta die Unschuldsvermutung und die Verteidigungsrechte, die einem "Angeklagten" zu gewährleisten sind, schützt.

  • EuGH, 16.07.2015 - C-681/13

    Diageo Brands - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2018 - C-34/17
    34 Vgl. z. B. Urteil vom 16. Juli 2015, Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    37 Vgl. Urteil vom 16. Juli 2015, Diageo Brands (C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 49).

  • EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2018 - C-34/17
    22 Die Kommission bezieht sich auf das Gutachten 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) des Gerichtshofs vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454, Rn. 191) und das Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Caldararu (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 78).

    30 Gutachten 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454, Rn. 191).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2018 - C-34/17
    24 Urteile vom 21. Dezember 2011, N. S. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 80 bis 82), und vom 5. April 2016, Aranyosi und Caldararu (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 82 und 83).

    31 Vgl. im Zusammenhang mit der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen z. B. Urteil vom 5. April 2016, Aranyosi und Caldararu (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198), im Zusammenhang mit dem Einwanderungs- und Asylrecht z. B. Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865).

  • EuGH, 28.07.2016 - C-168/15

    Tomásová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

  • EuGH, 10.10.2017 - C-413/15

    Farrell - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-298/16

    Ispas - Ersuchen um Vorabentscheidung - Steuerbescheide über geschuldete

  • EuGH, 27.09.2017 - C-73/16

    Puskár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen

  • EuGH, 28.07.2016 - C-543/14

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Mehrwertsteuer -

  • EuGH, 07.03.2017 - C-638/16

    Erteilung von Visa für Drittstaatenangehörige: Humanität bleibt Sache der

  • EuGH, 02.03.2017 - C-354/15

    Henderson - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil-

  • EuGH, 07.07.2016 - C-70/15

    Lebek - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 -

  • EuGH, 28.04.2016 - C-384/14

    Alta Realitat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • EGMR, 31.05.2016 - 2430/06

    GANKIN AND OTHERS v. RUSSIA

  • EuGH, 19.11.2015 - C-455/15

    P - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle

  • EuGH, 17.07.2014 - C-141/12

    Y.S. - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz natürlicher Personen bei der

  • EuGH, 23.10.2014 - C-302/13

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 03.07.2014 - C-129/13

    Kamino International Logistics - Erhebung einer Zollschuld - Grundsatz der

  • EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der

  • EuGH, 07.02.2012 - C-648/11

    MA u.a.

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

  • EuGH, 06.09.2012 - C-619/10

    Trade Agency - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 26.02.2013 - C-399/11

    Die Übergabe einer Person an die Justizbehörden eines anderen Mitgliedstaats zur

  • EGMR, 14.01.2010 - 53451/07

    POPOVITSI c. GRECE

  • EGMR, 01.03.2012 - 15226/05

    KOLEGOVY v. RUSSIA

  • EGMR, 28.05.2009 - 46929/06

    ELYASIN c. GRECE

  • EuGH, 02.04.2009 - C-394/07

    Gambazzi - Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher

  • EuGH, 08.11.2005 - C-443/03

    VERWEIGERT DER EMPFÄNGER EINES GERICHTLICHEN ODER AUSSERGERICHTLICHEN

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