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   LAG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 3 Sa 98/19   

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LAG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 3 Sa 98/19 (https://dejure.org/2020,20719)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.04.2020 - 3 Sa 98/19 (https://dejure.org/2020,20719)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. April 2020 - 3 Sa 98/19 (https://dejure.org/2020,20719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 41 Satz 3 SGB VI, § ... 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 TzBfG, Richtlinie 2000/78/EG, Richtlinie 1999/70/EG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. c ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ArbGG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 229 § 5 EGBGB, §§ 305 ff. BGB, §§ 35, 235 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, § 14 Abs. 1 TzBfG, RL 2000/78/EG, Art. 2 II der Richtlinie 2000/78/EG, SGB VI § 41 Nr. 17, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 41 S 3 SGB 6, § 14 TzBfG, Art 2 Abs 2 EGRL 78/2000, § 5 Nr 1 Buchst a EGRL 70/99
    Befristung - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts - Regelaltersgrenze - Auslegung - Rechtsmissbrauch

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Befristung des Arbeitsverhältnisses gem. § 41 S. 3 SGB VI

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitiger Vereinbarung über Änderung sonstiger Arbeitsbedingungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 9
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 3 Sa 98/19
    (3) Für die hier vertretene Auffassung sprechen schließlich auch Sinn und Zweck des § 41 Satz 3 SGB VI: Mit dieser Regelung will es der Gesetzgeber den Arbeitsvertragsparteien ermöglichen, das Arbeitsverhältnis nach Erreichen der Regelaltersgrenze einvernehmlich für einen von vornherein bestimmten Zeitraum fortsetzen zu können (BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - BAGE 164, 370).

    Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ansonsten zulässigerweise enden würde, sind weniger schutzbedürftig (BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - BAGE 164, 370; ArbG Karlsruhe 27. April 2016 a.a.O.; Frieling jurisPR-ArbR 16/2019 Anm. 1).

    Ein solches Erfordernis widerspräche auch dem Regelungszweck und machte die Vorschrift überflüssig (BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - BAGE 164, 370).

    Zudem könne § 41 Satz 3 SGB VI als zulässige Ausnahme von dem Grundsatz der automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze angesehen werden (vgl. zum Vorstehenden BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - BAGE 164, 370).

    Im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Dezember 2018 (7 AZR 70/17 - BAGE 164, 370) ist die hier entscheidungserhebliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung, ob das Tatbestandsmerkmal des Hinausschiebens des Beendigungszeitpunktes im Sinne von § 41 Satz 3 SGB VI voraussetzt, dass nur der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses geändert wird und der Vertragsinhalt ansonsten unverändert bleibt, noch offengeblieben.

  • ArbG Karlsruhe, 27.04.2016 - 3 Ca 22/16

    Befristetes und Arbeitszeit reduziertes Weiterarbeiten nach Erreichen der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 3 Sa 98/19
    Die Gesetzesbegründung befasst sich somit gar nicht mit der Frage, ob mit einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses einhergehende sonstige Änderungen der Arbeitsbedingungen wirksam vereinbart werden können, sondern beschränkt sich auf den Hinweis, dass die bisherigen Bedingungen weiter gelten, wenn nicht etwas anderes vereinbart wird (so auch ArbG Karlsruhe 27. April 2016 - 3 Ca 22/16 - juris; Bauer NZA 2014, 889, 890; Chandna-Hoppe Die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Rentenalters, Seite 62; Frieling jurisPR-ArbR. 16/2019 Anm. 1).

    § 41 Satz 3 SGB VI geht schließlich im Unterschied zu § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, der den erstmaligen Abschluss eines Arbeitsvertrags regelt und damit den Beginn des Vertragsverhältnisses, häufig den Beginn des Berufslebens überhaupt, markiert, von einer völlig anderen Sachlage aus, nämlich dem durch das Erreichen der Regelaltersgrenze typisierten Ende des Berufslebens (ArbG Karlsruhe 27. April 2016 - 3 Ca 22/16 - juris).

    Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ansonsten zulässigerweise enden würde, sind weniger schutzbedürftig (BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - BAGE 164, 370; ArbG Karlsruhe 27. April 2016 a.a.O.; Frieling jurisPR-ArbR 16/2019 Anm. 1).

    Soweit im Einzelfall die durch § 41 Satz 3 SGB VI eröffnete Möglichkeit, den Beendigungszeitpunkt mehrfach hinauszuschieben, durch beispielsweise zahlreiche und jeweils nur kurzfristige Fortsetzungsvereinbarungen überspannt werden sollte, wäre dem im Rahmen der unionsrechtlich ohnehin gebotenen Prüfung nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs zu begegnen (ArbG Karlsruhe 27. April 2016 - 3 Ca 22/16 - juris; Chandna-Hoppe Die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Rentenalters Seite 152 ff.).

  • EuGH, 28.02.2018 - C-46/17

    Die Befristung der Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 3 Sa 98/19
    Der Kläger hat vorgetragen: Aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Februar 2018 (Az: C 46/17 - Rn. 56) ergebe sich, dass ein Hinausschieben des Endes des Arbeitsverhältnisses über die gesetzliche Regelaltersgrenze hinaus nur möglich sei, wenn im übrigen die Vertragsbedingungen in keiner Weise geändert würden.

    So habe der Europäische Gerichtshof am 28. Februar 2018 entschieden (Az: C - 46/17), dass § 41 Satz 3 SGB VI mit der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vereinbar sei.

    Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, selbst wenn sich seine Inhalte im Laufe der Zeit ändern (Bauer NZA-RR 2018, 234 f.; APS/Greiner 5. Aufl. SGB VI § 41 Rn. 73).

    Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Februar 2018 (C-46/17 - NZA 2018, 355) ist geklärt, dass § 41 Satz 3 SGB VI jedenfalls insoweit unionsrechtskonform ist, als die Vorschrift das Hinausschieben des Beendigungstermins ohne Änderung der sonstigen Arbeitsvertragsbedingungen ermöglicht.

  • BAG, 23.08.2006 - 7 AZR 12/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 3 Sa 98/19
    Das Bundesarbeitsgericht definiert die Vertragsverlängerung als Änderung der Laufzeit eines Vertrags ohne Anpassung sonstiger Arbeitsbedingungen (BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - NZA 2007, 204).

    Dies gilt umso mehr als im Anschluss an die soeben zitierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach eine Verlängerung im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG nicht vorliegt, wenn neben dem Hinausschieben des Beendigungszeitpunktes des befristeten Arbeitsverhältnisses gleichzeitig der Vertragsinhalt geändert wird, in der Literatur die Forderung erhoben wurde, der Gesetzgeber möge die Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts dadurch korrigieren, dass er den Begriff des "Arbeitsvertrag" in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG durch "Arbeitsverhältnis" ersetzen möge (so Bauer NZA 2007, 204, 209; Reus/Mühlhausen RdA 2013, 226, 236).

  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 17/13

    Befristung - Fortführung des Vertrags nach Rentenbeginn

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 3 Sa 98/19
    Mit einer wie hier vor dem 1. Januar 2008 als dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rentenversicherungsaltersgrenzenanpassungsgesetzes getroffenen Vereinbarung soll regelmäßig dynamisch auf die jeweilige Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung Bezug genommen werden (Maschmann in Anmerkung zu BAG AP TzBfG § 14 Nr. 128) und somit aktuell auf die §§ 35, 235 Abs. 2 Satz 2 SGB VI (Bader NZA 2014, 749, 750).
  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 853/13

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigungstermin

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 3 Sa 98/19
    Denn die Parteien haben mit der Vollendung des 65. Lebensjahres den Zeitpunkt bezeichnet, an dem der Kläger aus damaliger Sicht das Rentenalter erreichen würde (vgl. BAG 14. August 2002 - 7 AZR 469/01 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 10; 13. Oktober 2015 - 1 AZR 853/13 - BAGE 153, 46).
  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 241/18

    Bürgenhaftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 3 Sa 98/19
    Wird daraus der Wille des Gesetzgebers genau erkennbar, ist dieser zu achten (BAG 11. Dezember 2019 - 4 AZR 310/16 - NZA 2020, 642; 16. Oktober 2019 - 5 AZR 241/18 - AP AEntG § 14 Nr. 1 = NZA 2020, 112).
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 310/16

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 3 Sa 98/19
    Wird daraus der Wille des Gesetzgebers genau erkennbar, ist dieser zu achten (BAG 11. Dezember 2019 - 4 AZR 310/16 - NZA 2020, 642; 16. Oktober 2019 - 5 AZR 241/18 - AP AEntG § 14 Nr. 1 = NZA 2020, 112).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 3 Sa 98/19
    Denn die Parteien haben mit der Vollendung des 65. Lebensjahres den Zeitpunkt bezeichnet, an dem der Kläger aus damaliger Sicht das Rentenalter erreichen würde (vgl. BAG 14. August 2002 - 7 AZR 469/01 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 10; 13. Oktober 2015 - 1 AZR 853/13 - BAGE 153, 46).
  • BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 469/01

    Altersgrenze - Änderung des Geburtsdatums

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 3 Sa 98/19
    Denn die Parteien haben mit der Vollendung des 65. Lebensjahres den Zeitpunkt bezeichnet, an dem der Kläger aus damaliger Sicht das Rentenalter erreichen würde (vgl. BAG 14. August 2002 - 7 AZR 469/01 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 10; 13. Oktober 2015 - 1 AZR 853/13 - BAGE 153, 46).
  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 733/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 44/19

    Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

  • LAG Niedersachsen, 11.12.2013 - 2 Sa 206/13

    Wirksame Tarifregelung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Zustellung

  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 126/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsunfähigkeit

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