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   LAG Hamm, 25.04.2023 - 7 TaBV 169/22   

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https://dejure.org/2023,8468
LAG Hamm, 25.04.2023 - 7 TaBV 169/22 (https://dejure.org/2023,8468)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.04.2023 - 7 TaBV 169/22 (https://dejure.org/2023,8468)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. April 2023 - 7 TaBV 169/22 (https://dejure.org/2023,8468)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 19 BetrVG
    Betriebsratswahl: Einzelfallentscheidung zur Abgrenzung Wahlanfechtbarkeit / Wahlnichtigkeit

  • IWW

    § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 520 ZPO, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 308 ZPO, § 256 ZPO, § 19BetrVG, § 7 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 92 Abs. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 308 Abs. 1 ; WO BetrVG § 7 Abs. 2
    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl; Prüfung der Vorschlagslisten durch den den Wahlvorstand

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2023 - 7 TaBV 169/22
    Allerdings geht die Beschwerdekammer mit der ständigen und zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit der Entscheidung vom 30.06.2021, 7 ABR 24/20 m.w.N., davon aus, dass die Auslegung des ursprünglich verfahrenseinleitenden Antrages der Arbeitgeberin ergibt, dass von diesem durchaus auch die Prüfung einer Nichtigkeit der Betriebsratswahl durch das Gericht ansteht.

    Jedoch ist die Beschwerdekammer an die von den Beteiligten zuletzt gestellten Anträge gemäß § 308 ZPO gebunden; die Beteiligten bestimmen durch die Antragstellung und den zur Entscheidung gestellten Lebenssachverhalt den Streitgegenstand des Verfahrens (vgl. BAG, Beschluss vom 24.04.2018, 1 ABR 6/16 Rdnr. 43 und Beschluss vom 30.06.2021, 7 ABR 24/20 Rdnr. 25).

    Auch auf der Grundlage der im Beschlussverfahren anwendbaren Vorschrift des § 256 ZPO steht der Arbeitgeberin ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung zu, da nur auf diese Weise umfassend geklärt werden kann, ob der Betriebsrat nach der Wahl vom 24.05.2022 wirksam Rechtshandlungen vornehmen konnte bzw. kann (BAG, 7 ABR 24/20 aaO. Rdnr. 26).

    Die Betriebsratswahl muss den Stempel der Nichtigkeit "auf der Stirn tragen" (st. Rspr., BAG, Beschluss vom 13.03.2013, 7 ABR 70/11 und zuletzt 7 ABR 24/20 aaO. Rdnr. 28 m.w.N.).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2023 - 7 TaBV 169/22
    Ein solcher Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Satz 2 BetrVG liegt vor, wenn der Wahlvorstand die Fehlerprüfung so abschließend terminiert, dass der Listenführerin jegliche Möglichkeit der Heilung eventueller Fehler genommen wird (ausdrücklich BAG, Beschluss vom 18.07.2021, 7 ABR 21/11 Rdnr. 25).

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Beschwerdekammer ausdrücklich folgt, dass ein solcher Pflichtenverstoß zur Anfechtbarkeit der Wahl im Sinne des § 19 Abs. 1 BetrVG führt, nicht - ohne dass weitere Elemente hinzutreten würden - zur Nichtigkeit (BAG 7 ABR 21/11 Rdnr. 25 aaO.).

    Jedenfalls nach der vom Wahlvorstand in Folge des Gesprächs mit dem Listenkandidaten B. am 21.04.2022 bekundeten Absicht, weitere Nachforschungen anzustellen, ist es durchaus nachvollziehbar, wenn der Wahlvorstand solche Nachforschungen bis kurz vor "Listenschluss" hat durchführen wollen (zur Pflicht kurz vor "Listenschluss" Vorkehrungen zu treffen, um noch weitergehende Prüfungen vornehmen zu können vgl. BAG, 7 ABR 21/11 aaO. Rdnr. 26).

  • LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2023 - 7 TaBV 169/22
    Die Arbeitgeberin stütze sich auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 20.02.2014 zum Aktenzeichen 9 TaBVGa 11/14, wonach willkürliches und manipulatives Verhalten des Wahlvorstandes die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl zur Folge haben kann.

    cc) Zutreffend hat das Arbeitsgericht auf Seite 7 der angegriffenen Entscheidung darauf hingewiesen, dass es in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung wie auch in der Literatur Hinweise gibt, dass eine Wahlnichtigkeit auch gegeben sein kann, wenn ein willkürliches und manipulatives Verhalten des Wahlvorstandes festzustellen ist, das allerdings in seinem Ausmaß dann die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Voraussetzungen der Wahlnichtigkeit erfüllen muss (so LAGHessen, Beschluss vom 20.02.2014, 9 TaBVGa 11/14).

  • ArbG Bielefeld, 12.10.2022 - 3 BV 49/22
    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2023 - 7 TaBV 169/22
    Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 12.10.2022 - 3 BV 49/22 - wird zurückgewiesen.

    Die Arbeitgeberin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 12.10.2022 - 3 BV 49/22 - abzuändern und festzustellen, dass die Betriebsratswahl vom 24.05.2022 nichtig war.

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2023 - 7 TaBV 169/22
    Diese gesetzgeberische Grundentscheidung ist zunächst Maßstab für den Inhalt rechtsfortbildender, richterlicher Tätigkeit (so ausdrücklich, BVerfG, Beschluss vom 25.01.2011, 1 BvR 918/10, NJW 2011, S. 836 ff. m.w.N.).
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2023 - 7 TaBV 169/22
    Die Betriebsratswahl muss den Stempel der Nichtigkeit "auf der Stirn tragen" (st. Rspr., BAG, Beschluss vom 13.03.2013, 7 ABR 70/11 und zuletzt 7 ABR 24/20 aaO. Rdnr. 28 m.w.N.).
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 65/11

    Betriebsratswahl - Unterzeichnung des Wahlvorschlags

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2023 - 7 TaBV 169/22
    Diese Prüfungspflicht erfasst alle Umstände, die geeignet sind, die Gültigkeit des Wahlvorschlages in Frage zu stellen und die der Wahlvorstand bei einer Prüfung der äußeren Gestaltung der eingereichten Urkunde unschwer erkennen kann (BAG, Beschluss vom 15.05.2013, 7 ABR 40/11 Rdnr. 18 und Beschluss vom 06.11.2013, 7 ABR 65/11 Rdnr. 13).
  • BAG, 15.05.2013 - 7 ABR 40/11

    Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2023 - 7 TaBV 169/22
    Diese Prüfungspflicht erfasst alle Umstände, die geeignet sind, die Gültigkeit des Wahlvorschlages in Frage zu stellen und die der Wahlvorstand bei einer Prüfung der äußeren Gestaltung der eingereichten Urkunde unschwer erkennen kann (BAG, Beschluss vom 15.05.2013, 7 ABR 40/11 Rdnr. 18 und Beschluss vom 06.11.2013, 7 ABR 65/11 Rdnr. 13).
  • LAG Hamm, 15.02.2016 - 13 Ta 70/16

    Einstweilige Verfügung; Korrektur; Wahl; Betriebsrat; Vorschlagsliste;

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2023 - 7 TaBV 169/22
    Der Wahlvorstand konnte so der Frage nachgehen, ob die handschriftliche Hinzufügung der Kandidaten 15, 16 und 17 auf der Vorschlagsliste "Pro Prodiac" hinreichende Anhaltspunkte dafür bietet, dass diese sukzessive eingetragen worden sind (vgl. hierzu LAG Hamm, 13 Ta 70/16 juris Rdnr. 6).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 TaBV 19/15

    Betriebsratswahl - Unterzeichnung des Wahlvorschlags

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2023 - 7 TaBV 169/22
    Hinzu kommt, dass ein Wahlvorschlag insgesamt unwirksam sein kann, wenn nach der Anbringung von Stützunterschriften weitere Kandidaten hinzugefügt worden sind, selbst dann - entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin - wenn sie für sich genommen das notwendige Quorum erfüllen (LAG Rheinland-Pfalz vom 14.01.2016, 5 TaBV 19/15).
  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

  • ArbG Bielefeld, 10.05.2022 - 5 BVGa 5/22
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