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   LAG Hessen, 22.08.2018 - 18 TaBV 106/18   

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https://dejure.org/2018,34689
LAG Hessen, 22.08.2018 - 18 TaBV 106/18 (https://dejure.org/2018,34689)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.08.2018 - 18 TaBV 106/18 (https://dejure.org/2018,34689)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. August 2018 - 18 TaBV 106/18 (https://dejure.org/2018,34689)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 112 BetrVG
    § 112 BetrVG

  • IWW

    § 5 Abs. 1 BetrVG, § ... 256 Abs. 1 ZPO, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2 S. 1, 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, 89 Abs. 2 S. 1 ArbGG, § 89 Abs. 2 S. 2 ArbGG, § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO, § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG, § 252 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 112 Abs. 1 S. 3 BetrVG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 112
    Durchführungsanspruch; Auslegung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 112
    Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich der Durchführung eines Sozialplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 17.02.1992 - 10 AZR 448/91

    Rechtskrafterstreckung im Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2018 - 18 TaBV 106/18
    Eine rechtskräftige Entscheidung im Beschlussverfahren über die inhaltlich richtige Durchführung (und damit Auslegung) eines Sozialplans ist für Individualverfahren zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bindend (vgl. BAG 17.02.1992 - 10 AZR 448/91).

    Geht man darüber hinaus davon aus, dass eine rechtskräftige Entscheidung im Beschlussverfahren über den Inhalt einer Betriebsvereinbarung auch gegenüber Arbeitnehmern wirkt, die Ansprüche aus dieser Betriebsvereinbarung geltend machen (für einen Sozialplan: BAG Urteil vom 17. Februar 1992 - 10 AZR 448/91 - NZA 1992, 999, Rz. 27 ff. ), so lässt sich argumentieren, dass der Gesamtbetriebsrat vom Ergebnis her betrachtet auch Individualrechte der Arbeitnehmer geltend macht.

    Dadurch können Urteilverfahren verringert werden oder ganz wegfallen, insbesondere wenn man von einer materiellen Abhängigkeit der individualrechtlichen Ansprüche von Entscheidungen über den Inhalt einer Betriebsvereinbarung ausgeht ( BAG Urteil vom 17. Februar 1992 - 10 AZR 448/91 - NZA 1992, 999, Rz. 28 ).

  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2018 - 18 TaBV 106/18
    aa) Die Frage, wie eine Betriebsvereinbarung durchzuführen ist, betrifft ein Rechtsverhältnis, für dessen Inhalt die Auslegung der Betriebsvereinbarung lediglich eine Vorfrage darstellt (vgl. BAG Beschluss vom 18. Mai 2010 - 1 ABR 6/09 - NZA 2010, 1433, Rz. 12; BAG Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 ABR 78/07 - AP Nr. 44 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung, Rz. 29 ).

    Für diese Bewertung lässt sich der Beschluss des BAG vom 18. Mai 2010 ( - 1 ABR 6/09 - NZA 2010, 1433 [BAG 18.05.2010 - 1 ABR 6/09] ) heranziehen, in welchem der Antrag auf Feststellung, mit welchem Inhalt ein Konzernsozialplan durchzuführen sei, als zulässig angesehen und lediglich die Antragsbefugnis des Betriebsrats verneint wurde, welcher den Konzernsozialplan nicht abgeschlossen hatte.

  • BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04

    Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2018 - 18 TaBV 106/18
    Der Auslegungsstreit als Vorfrage muss den Inhalt der in der Betriebsvereinbarung getroffenen Abreden betreffen ( BAG Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 ABR 78/07 - AP Nr. 44 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung, Rz. 29; BAG Beschluss vom 18. Januar 2008 - 3 ABR 21/04 - NZA 2006, 167 [BAG 18.01.2005 - 3 ABR 21/04] , Rz. 37 ).

    Für die Abgrenzung seien auch nicht die Formulierungskünste des Antragstellers ausschlaggebend, entscheidend sei, was der Betriebsrat "mit seinem Antrag letztlich begehrt" ( BAG Beschluss vom 17. Januar 2005 - 3 ABR 21/04 - NZA 2006, 167 [BAG 18.01.2005 - 3 ABR 21/04] , Rz. 35 f. ).

  • BAG, 20.01.2009 - 1 ABR 78/07

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2018 - 18 TaBV 106/18
    aa) Die Frage, wie eine Betriebsvereinbarung durchzuführen ist, betrifft ein Rechtsverhältnis, für dessen Inhalt die Auslegung der Betriebsvereinbarung lediglich eine Vorfrage darstellt (vgl. BAG Beschluss vom 18. Mai 2010 - 1 ABR 6/09 - NZA 2010, 1433, Rz. 12; BAG Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 ABR 78/07 - AP Nr. 44 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung, Rz. 29 ).

    Der Auslegungsstreit als Vorfrage muss den Inhalt der in der Betriebsvereinbarung getroffenen Abreden betreffen ( BAG Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 ABR 78/07 - AP Nr. 44 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung, Rz. 29; BAG Beschluss vom 18. Januar 2008 - 3 ABR 21/04 - NZA 2006, 167 [BAG 18.01.2005 - 3 ABR 21/04] , Rz. 37 ).

  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

    Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2018 - 18 TaBV 106/18
    Nach der durch den Inhalt der Gesamtbetriebsvereinbarung zum Interessenausgleich bestätigten Darlegung des Gesamtbetriebsrats betrafen die Betriebsänderungen zumindest mehrere Betriebe des Unternehmens und erforderten wegen der erheblichen Umorganisation durch Zusammenfassung der Arbeitnehmer in einer geringeren Zahl von Betrieben mit teilweise erheblichen Versetzungen einheitliche Kompensationsregelungen (vgl. BAG Urteil vom 11. Dezember 2001 - 1 AZR 193/01 - NZA 2002, 688, Rz. 40 ).
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 826/13

    Einzelfallentscheidung zur Auslegung von Sozialplanbestimmungen über die

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2018 - 18 TaBV 106/18
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt ( BAG Urteil vom 26. September 2017 - 1 AZR 137/15 - AP Nr. 236 zu § 112 BetrVG 1972, Rz. 11; BAG Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 826/13 - AP Nr. 229 zu § 112 BetrVG 1972, Rz. 18 ).
  • BAG, 15.10.2013 - 1 AZR 544/12

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG Deutsche Steinkohle AG -Berücksichtigung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2018 - 18 TaBV 106/18
    Der subjektive Regelungswille der Betriebspartner darf nur berücksichtigt werden, wenn er in der betreffenden Regelung erkennbar Ausdruck gefunden hat (vgl. BAG Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 ABR 49/14 - NZA 2017, 135, Rz. 15; BAG Urteil vom 15. Oktober 2013 - 1 AZR 544/12 - veröffentlicht in juris, Rz. 23 ).
  • BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 49/14

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Versetzung und Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2018 - 18 TaBV 106/18
    Der subjektive Regelungswille der Betriebspartner darf nur berücksichtigt werden, wenn er in der betreffenden Regelung erkennbar Ausdruck gefunden hat (vgl. BAG Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 ABR 49/14 - NZA 2017, 135, Rz. 15; BAG Urteil vom 15. Oktober 2013 - 1 AZR 544/12 - veröffentlicht in juris, Rz. 23 ).
  • BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 137/15

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2018 - 18 TaBV 106/18
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt ( BAG Urteil vom 26. September 2017 - 1 AZR 137/15 - AP Nr. 236 zu § 112 BetrVG 1972, Rz. 11; BAG Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 826/13 - AP Nr. 229 zu § 112 BetrVG 1972, Rz. 18 ).
  • BSG, 12.03.1996 - 1 RK 11/94

    Umlagepflicht nach dem LFZG für Beschäftigte in Angestelltenberufen und für die

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2018 - 18 TaBV 106/18
    (2) Es wird daher vertreten, dass wegen der unmittelbar und zwingenden Wirkung von Sozialplanbestimmungen für die von dem Geltungsbereich erfassten Arbeitsverhältnisse (§ 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG) der kollektive Durchführungsanspruch des Betriebsrats ausscheide oder zu beschränken sei (ausdrücklich: Willemsen/Hohenstatt, NZA 1997, 345, 346 [BSG 12.03.1996 - 1 RK 11/94] ; unklar: GK-BetrVG/Oetker, 11. Aufl., §§ 112, 112a Rz. 161; Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl., §§ 112, 112a Rz. 24; Richardi, BetrVG, 13. Aufl., § 112 Rz. 173; Düwell, BetrVG, 3. Aufl., §§ 112, 112a Rz. 63; befürwortend: Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 16. Aufl., §§ 112, 112a Rz. 225; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 29. Aufl., §§ 112, 112a Rz. 338 ).
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung

  • BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 64/11

    Unzulässige Beschwerde

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87

    Einigungsstelle: Ermessensüberschreitung

  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 38/18

    Durchführungsanspruch - Sozialplan

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. August 2018 - 18 TaBV 106/18 - wird zurückgewiesen.
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