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   LAG Hessen, 24.04.2017 - 16 TaBV 238/16   

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https://dejure.org/2017,24404
LAG Hessen, 24.04.2017 - 16 TaBV 238/16 (https://dejure.org/2017,24404)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.04.2017 - 16 TaBV 238/16 (https://dejure.org/2017,24404)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. April 2017 - 16 TaBV 238/16 (https://dejure.org/2017,24404)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40 Absatz 1 BetrVG, § 10 RVG, § 40 Abs. 1 BetrVG, § 10 RVG
    Ein Freistellungsanspruch des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber setzt voraus, dass dieser (der Betriebsrat) von seinem Gläubiger in Anspruch genommen worden ist. Dies erfordert eine Rechnungsstellung an den Betriebsrat. Eine Übersendung der Rechnung an den ...

  • IWW

    § 8 Abs. 1 S. 1 RVG, § ... 87 Abs. 1 ArbGG, § 87 Abs. 2 S. 1, § 66 Abs. 1 S. 1, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 594 ZPO, § 40 Abs. 1 BetrVG, § 398 BGB, § 22 BetrVG, § 49 Abs. 2 BGB, §10 Abs. 1 S. 1 RVG, § 10 RVG, § 8 RVG, § 92 Abs. 1, § 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Betriebs-Berater

    Freistellungsanspruch des Betriebsrats gegenüber Arbeitgeber setzt dessen Inanspruchnahme als Gläubiger voraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 1; RVG § 10
    Voraussetzungen eines Freistellungsanspruchs des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freistellungsanspruch des Betriebsrats

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Freistellungsanspruch des Betriebsrats gegenüber Arbeitgeber setzt Inanspruchnahme dessen als Gläubiger voraus

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Freistellungsanspruch des Betriebsrats gegenüber Arbeitgeber setzt Inanspruchnahme des Betriebsrats als Gläubiger voraus

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat keinen Freistellungsanspruch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2017 - 16 TaBV 238/16
    Nachdem das Landesarbeitsgericht mit Verfügung vom 5. Dezember 2016 unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - darauf hingewiesen hatte, dass deshalb Bedenken hinsichtlich einer Forderung gegen den Betriebsrat bestehen, weil die Honorarrechnungen unmittelbar dem Arbeitgeber zugeleitet wurden, ist der Antragsteller der Auffassung, es reiche aus dass die an den Arbeitgeber adressierten Rechnungen dem Betriebsrat mit der Bitte um Weiterleitung an den Arbeitgeber übersandt wurden.

    Vielmehr muss der Betriebsrat selbst wegen der Rechnung in Anspruch genommen worden sein (Bundesarbeitsgericht 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - Rn. 12 hinsichtlich der Kostenerstattung für eine Schulungsteilnahme).

  • ArbG Kassel, 28.07.2016 - 9 BV 3/16
    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2017 - 16 TaBV 238/16
    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 28. Juli 2016 - 9 BV 3/16 - abgeändert:.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 28. Juli 2016 - 9 BV 3/16 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.

  • BGH, 05.12.2007 - XII ZR 183/05

    Wirkung der nach der Zession eingetretenen eigenkapitalersetzenden Funktion der

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2017 - 16 TaBV 238/16
    Ihre volle Wirkung kann eine Abtretung erst entfalten, wenn und sobald alle Voraussetzungen für die Entstehung der Forderung in der Person des Veräußerers erfüllt sind (Bundesgerichtshof 5. Dezember 2007 - XII ZR 183/05 - Rn. 33; 19. September 1983 - II ZR 12/83 - Rn. 10).
  • BGH, 19.09.1983 - II ZR 12/83

    Vorausabtretung einer Auseinandersetzungsforderung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2017 - 16 TaBV 238/16
    Ihre volle Wirkung kann eine Abtretung erst entfalten, wenn und sobald alle Voraussetzungen für die Entstehung der Forderung in der Person des Veräußerers erfüllt sind (Bundesgerichtshof 5. Dezember 2007 - XII ZR 183/05 - Rn. 33; 19. September 1983 - II ZR 12/83 - Rn. 10).
  • LAG Hamm, 16.05.2007 - 10 TaBV 101/06

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Rechtsanwaltskosten; Erforderlichkeit von

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2017 - 16 TaBV 238/16
    Dementsprechend verlangen Rechtsprechung und Literatur auch im Falle einer durch Abtretung des Freistellungsanspruchs geltend gemachten Gebührenforderung des Rechtsanwalts gegenüber dem Arbeitgeber eine vorherige Rechnungsstellung an den Betriebsrat (Hess. LAG 31. Januar 2008 - 9 TaBV 113/07; LAG Hamm 7. August 2015 - 13 TaBV 18/15 - Rn. 31; LAG Hamm 16. Mai 2007 - 10 TaBV 101/06 - Rn. 90; Bram, Freistellungsanspruch des Betriebsrats nach § 40 Abs. 1 BetrVG und Anwaltsvergütung - aktuelle Probleme, in: Festschrift für Gerhard Etzel, 2011, Seite 78).
  • LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15

    Pflicht des Arbeitgebers zur Tragung von Anwaltskosten des Betriebsrats in einem

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2017 - 16 TaBV 238/16
    Dementsprechend verlangen Rechtsprechung und Literatur auch im Falle einer durch Abtretung des Freistellungsanspruchs geltend gemachten Gebührenforderung des Rechtsanwalts gegenüber dem Arbeitgeber eine vorherige Rechnungsstellung an den Betriebsrat (Hess. LAG 31. Januar 2008 - 9 TaBV 113/07; LAG Hamm 7. August 2015 - 13 TaBV 18/15 - Rn. 31; LAG Hamm 16. Mai 2007 - 10 TaBV 101/06 - Rn. 90; Bram, Freistellungsanspruch des Betriebsrats nach § 40 Abs. 1 BetrVG und Anwaltsvergütung - aktuelle Probleme, in: Festschrift für Gerhard Etzel, 2011, Seite 78).
  • BAG, 24.10.2001 - 7 ABR 20/00

    Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2017 - 16 TaBV 238/16
    Zwar bleibt der Betriebsrat in entsprechender Anwendung von § 22 BetrVG, § 49 Abs. 2 BGB auch nach dem Ende seiner Amtszeit befugt, noch nicht erfüllte Kostenerstattungsansprüche gegen den Arbeitgeber weiterzuverfolgen und an den Gläubiger abzutreten (Bundesarbeitsgericht 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00).
  • LAG Hessen, 11.03.2019 - 16 TaBV 201/18

    1. Der Freistellungsanspruch nach § 40 Absatz 1 BetrVG steht grundsätzlich dem

    Richtig ist zwar der Ausgangspunkt der Überlegungen des Arbeitgebers, dass die Forderung des Schulungsveranstalters erst mit Rechnungsstellung rechtlich entsteht (für die Gebührenrechnung des Rechtsanwalts: Hessisches Landesarbeitsgericht 24. April 2017 - 16 TaBV 238/16 ).
  • LAG Düsseldorf, 28.01.2022 - 6 TaBV 32/21

    Keine Verjährungshemmung von anwaltlichem Vergütungsanspruch durch Antrag des

    Nichts anderes gilt, sofern die Rechnung - was hier zugunsten des Betriebsrats unterstellt wird - an den Betriebsrat zum Zwecke der Weiterleitung an die Arbeitgeberin übersandt wird (ebenso LAG Hessen v. 24.04.2017 - 16 TaBV 238/16 - juris, dort Rn. 21; a.A. LAG Düsseldorf v. 13.03.2019 - 4 TaBV 56/18 -, unter II.2.a) der Gründe, n.v.).

    In einer solchen Konstellation wird der Betriebsrat ausschließlich als Bote des Antragstellers tätig (so zutreffend LAG Hessen v. 24.04.2017 - 16 TaBV 238/16 - juris, dort Rn. 21; a.A. LAG Düsseldorf v. 13.03.2019 - 4 TaBV 56/18 - n.v.).

  • LAG Hessen, 07.05.2018 - 16 TaBV 64/17

    Hat das Arbeitsgericht den Antrag auf Freistellung von Schulungskosten für eine

    Die Rechnungsstellung gegenüber dem Betriebsrat bewirkt nicht lediglich die Fälligkeit der Forderung, sondern ist ein anspruchsbegründendes Merkmal (für den Gebührenanspruch des Rechtsanwalts: Hessisches Landesarbeitsgericht 24. April 2017 -16 TaBV 238/16).
  • LAG Thüringen, 26.06.2019 - 4 TaBV 1/19

    Betriebsrat - Schulungskosten - Freistellungsanspruch

    Eine Übersendung an den*die Arbeitgeber*in reicht dafür nicht aus (Anschluss an BAG 04.06.2003, 7 ABR 42/02; LAG Hessen 24.04.2017, 16 TaBV 238/16; 07.05.2018, 16 TaBV 64/17).

    Vielmehr muss der Betriebsrat selbst wegen der Rechnung in Anspruch genommen worden sein (BAG 4, 6.2003, 7 ABR 42/02 Rn. 12; LAG Hessen 24.4.2017, 16 TaBV 238/16; 7.5.2018, 16 TaBV 64/17).

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