Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19   

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LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19 (https://dejure.org/2020,11681)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.02.2020 - 7 Sa 79/19 (https://dejure.org/2020,11681)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - 7 Sa 79/19 (https://dejure.org/2020,11681)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 8 Abs 1 TzBfG, § 8 Abs 2 S 1 TzBfG, § 8 Abs 2 S 2 TzBfG, § 8 Abs 4 S 2 TzBfG, § 8 Abs 4 S 1 TzBfG
    Verteilung der auf Antrag des Klägers reduzierten Arbeitszeit

  • IWW

    § 8 TzBfG, § ... 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis Nr. 4 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG, § 8 Abs. 1 TzBfG, § 8 Abs. 8 TzBfG, § 8 Abs. 2 S. 1 TzBfG, § 8 Abs. 5 S. 3 TzBfG, § 8 Abs. 4 TzBfG, § 8 Abs. 2 bis 5 TzBfG, § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 8 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, § 106 GewO, § 8 Abs. 2 - 5 TzBfG, § 145 BGB, § 8 Abs. 3 S. 1 TzBfG, § 8 Abs. 6 TzBfG, § 15 Abs. 6 BEEG, § 8 Abs. 4 S. 1 TzBfG, § 15 Abs. 7 BEEG, § 151 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Teilzeitarbeit - entgegenstehendes Schichtsystem

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilungswunsch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 20), der sich die Kammer anschließt, ist ab dem Zeitpunkt der Ablehnung des Antrags durch den Arbeitgeber der Verteilungswunsch des Arbeitnehmers nicht mehr abänderbar.

    a) Die Anträge auf Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit sind auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet, mit der Folge dass der Arbeitnehmer nach überwiegend vertretener Auffassung hieran gebunden ist, § 145 BGB (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 21 mwN.).

    Dagegen spricht, dass damit die nach § 8 Abs. 3 S. 1 TzBfG vorgeschriebene Erörterung entwertet würde (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 22).

    Im gerichtlichen Verfahren ist nur zu prüfen, ob der Arbeitgeber seine Zustimmung zu diesem Änderungswunsch zu Unrecht verweigert hat (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 22).

    Dem Arbeitnehmer verbleibt alternativ dazu nur die Möglichkeit, seinen bisherigen vom Arbeitgeber abgelehnten Antrag gerichtlich durchzusetzen (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 23; vgl. auch BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 27 zur insoweit gleichgelagerten Problematik bei § 15 Abs. 6 BEEG aF.).

  • BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06

    Schichtplangestaltung an Feiertagen - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19
    Inhalt einer betrieblichen Übung kann jeder Gegenstand sein, der arbeitsvertraglich geregelt werden kann (BAG 13. Juni 2007 - 5 AZR 849/06 - Rn. 15 mwN.).

    Eine vertragliche Bindung kann nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände ein schutzwürdiges Vertrauen der Arbeitnehmer begründen (BAG 13. Juni 2007 - 5 AZR 849/06 - Rn. 15 mwN.).

    Allein daraus, dass ein Arbeitgeber eine bestimmte Personaleinsatzplanung über einen längeren Zeitraum hinweg beibehält, kann ein Arbeitnehmer nicht auf den Willen des Arbeitgebers schließen, diese Planung auch künftig unverändert beizubehalten und sich gegenüber dem Arbeitnehmer insoweit individualvertraglich zu binden (vgl. BAG 13. Juni 2006 - 5 AZR 849/06 - Rn. 18).

  • BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19
    Insoweit genügt es, wenn der Arbeitgeber rational nachvollziehbare, hinreichend gewichtige Gründe hat, der Verringerung der Arbeitszeit nicht zuzustimmen (st. Rspr., vgl. nur BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn.21 mwN.).

    Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber, der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn.23; 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 23 ff. mwN.).

    Die betrieblichen Gründe i. S. des § 8 Abs. 4 S. 1 TzBfG sind nicht arbeitsplatz-, sondern betriebsbezogen zu bestimmen (BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 24).

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 239/07

    Arbeitszeitverringerung - Bestimmtes Verringerungsverlangen - Konkretisierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19
    Danach kommt es auf das Vorliegen von und das Gewicht der vom Arbeitnehmer für seinen Teilzeitwunsch vorgebrachten Gründe nicht an (BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 239/07 - Rn. 28; 9. Dezember 2003 - 9 AZR 16/03 - Rn. 19).

    Auch die in § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG aufgezählten Beispiele stellen allein auf die betriebliche Situation, nicht auf die Lebenssituation des Arbeitnehmers ab (BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 239/07 - Rn.28).

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 251/12

    Tantiemeanspruch - Entstehungsgrund - Auslegung von Leistungsverhalten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19
    Sie richtet sich entweder an alle Arbeitnehmer des Betriebs oder zumindest an eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern, ohne dass individuelle Besonderheiten die vertraglichen Beziehungen gestalten (BAG 17. April 2013 - 10 AZR 251/12 - Rn. 16 mwN.).
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18

    Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19
    Dem Arbeitnehmer verbleibt alternativ dazu nur die Möglichkeit, seinen bisherigen vom Arbeitgeber abgelehnten Antrag gerichtlich durchzusetzen (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 23; vgl. auch BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 27 zur insoweit gleichgelagerten Problematik bei § 15 Abs. 6 BEEG aF.).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19
    Dieses Ziel wäre nicht erreichbar, wenn man den Arbeitgeber während eines laufenden Verfahrens nach einer Änderung des Verteilungswunsches durch den Arbeitnehmer zu eben dieser Überprüfung anhalten würde (BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - Rz. 37 [ juris ] mwN.).
  • BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 16/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19
    Danach kommt es auf das Vorliegen von und das Gewicht der vom Arbeitnehmer für seinen Teilzeitwunsch vorgebrachten Gründe nicht an (BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 239/07 - Rn. 28; 9. Dezember 2003 - 9 AZR 16/03 - Rn. 19).
  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (st. Rspr., vgl. nur BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 18; 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 14, jeweils mwN.).
  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (st. Rspr., vgl. nur BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 18; 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 14, jeweils mwN.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2023 - 5 Sa 139/22

    Weisungsrecht - generelle Freistellung von Früh- und Spätschichten sowie

    Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber, der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (BAG, Urteil vom 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13 - Rn. 17-18, juris = NZA 2015, 816; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Oktober 2021 - 5 Sa 707/21 - Rn. 33, juris = ZTR 2022, 240; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Februar 2020 - 7 Sa 79/19 - Rn. 87, juris = EzTöD 100 § 11 TVöD-AT Arbeitszeitreduzierung Nr. 16).

    Ob die beantragte Teilzeit der Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen, ob sie der Verringerung beruflicher Belastungen aus gesundheitlichen Gründen, der Ermöglichung von Freizeitaktivitäten oder anderen Interessen dient, ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht ausschlaggebend (vgl. BAG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 9 AZR 239/07 - Rn. 28, juris = NZA 2008, 289; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Februar 2020 - 7 Sa 79/19 - Rn. 87, juris = EzTöD 100 § 11 TVöD-AT Arbeitszeitreduzierung Nr. 16).

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