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   LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 6/17   

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LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 6/17 (https://dejure.org/2018,18949)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 14.02.2018 - 33 Sa 6/17 (https://dejure.org/2018,18949)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 33 Sa 6/17 (https://dejure.org/2018,18949)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 16 BetrAVG, § 77 BetrVG, § 133 BGB, § 157 BGB
    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • IWW

    §§ 65, 68 SGB (VI, § 16 Abs. 3 Ziffer 2 BetrAVG, § ... 16 BetrAVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 16 Abs. 1, 4 BetrAVG, § 64 Abs. 1, Abs. 2 b ArbGG, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 524 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 524 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 ZPO, § 258 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 259 ZPO, § 121 Abs. 1 SGB VI, § 123 Abs. 1 SGB VI, § 315 BGB, § 315 Abs. 1 BGB, § 5 Abs. 3 BetrVG, § 87 BetrVG, §§ 286, 288 BGB, §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsrentenanpassung aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung mit Anpassungsvorbehalt; Zahlungsklage auf wiederkehrende Leistungen bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu den finanziellen Gründen ihrer Anpassungsentscheidung und Missachtung der ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrentenanpassung aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung mit Anpassungsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 6/17
    Hat sich der Arbeitgeber verpflichtet, selbst Versorgungsleistungen zu erbringen, so ergibt sich das Recht des Betriebsrats, bei der Regelung von Fragen der betrieblichen Altersversorgung mitzubestimmen, aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, wobei sich diese Mitbestimmung auf die konkrete Ausgestaltung der Leistungsordnung bezieht (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003, 3 AZR 30/02, juris).

    Die Mitbestimmung soll der Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Entgeltgefüges und der Wahrung der innerbetrieblichen Entgeltgerechtigkeit dienen (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003, 3 AZR 30/02, juris; BAG, Beschluss vom 03. Dezember 1991, GS 2/90, juris).

    Mitbestimmungspflichtig sind aber alle Regeln, mit denen die zur Verfügung stehenden Mittel auf die Begünstigten verteilt werden (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003, 3 AZR 30/02, juris).

    Dies gilt auch für die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003, 3 AZR 30/02, juris).

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 6/17
    Selbst wenn es durch die Entscheidung des Vorstands und Aufsichtsrats zu einer Änderung der Verteilungsgrundsätze gekommen wäre, so wäre diese Änderung infolge der Anpassung Teil der mitbestimmten Regelung (BAG, Entscheidung des Großen Senats vom 03. Dezember 1991 (GS 1/90) und Urteil vom 22. September 1992, 1 AZR 405/90).

    Nur wenn sie eine solche Regelung bereits in der Betriebsvereinbarung getroffen hätten, würde es sich um einen bloßen Normvollzug handeln (vgl. BAG, Urteil vom 22. September 1992, 1 AZR 405/90, juris), bei dem der (Gesamt-) Betriebsrat nicht erneut beteiligt werden müsste.

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 6/17
    Das gelte auch unter Berücksichtigung der vom Bundesarbeitsgericht für Eingriffe in laufende Leistungen oder Anpassungsregelungen aufgestellten Anforderungen (BAG, Urteil vom 27. August 1996, 3 AZR 466/95).

    (dd) Die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Änderungen laufender Versorgungsleistungen oder Anpassungsregelungen (BAG, Urteil vom 27. August 1996, 3 AZR 466/95, juris) rechtfertigt keine andere Bewertung.

  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 6/17
    Selbst wenn es durch die Entscheidung des Vorstands und Aufsichtsrats zu einer Änderung der Verteilungsgrundsätze gekommen wäre, so wäre diese Änderung infolge der Anpassung Teil der mitbestimmten Regelung (BAG, Entscheidung des Großen Senats vom 03. Dezember 1991 (GS 1/90) und Urteil vom 22. September 1992, 1 AZR 405/90).

    (ee) Die von der Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des Großen Senats vom 03. Dezember 1991 (GS 1/90) vertretene Auffassung, eine etwaige Änderung der Verteilungsgrundsätze durch die Entscheidungen von Vorstand und Aufsichtsrat sei bereits Teil der mitbestimmten Regelung, teilt die Kammer nicht.

  • LAG Hamburg, 01.06.2017 - 7 Sa 102/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung - Anpassungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 6/17
    Die Berufungskammer folgt nach eigener Überprüfung im Wesentlichen den Erwägungen der Kammern 1 und 7 des Landesarbeitsgerichts Hamburg in den Urteilen vom 24. August 2017 (1 Sa 9/17) und vom 01. Juni 2017 (7 Sa 102/16).
  • LAG Hamburg, 24.08.2017 - 1 Sa 9/17

    Erhöhung der Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung - Vertretbarkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 6/17
    Die Berufungskammer folgt nach eigener Überprüfung im Wesentlichen den Erwägungen der Kammern 1 und 7 des Landesarbeitsgerichts Hamburg in den Urteilen vom 24. August 2017 (1 Sa 9/17) und vom 01. Juni 2017 (7 Sa 102/16).
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 6/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG, Urteil vom 08. Dezember 2015, 3 AZR 267/14, juris, Rn. 22).
  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 272/15

    Betriebliche Altersversorgung - Verzinsung eines Versorgungskapitals

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 6/17
    Welche Umstände dies im Einzelnen sind, hängt auch von der Art der Leistungsbestimmung ab, die der Berechtigte zu treffen hat (BAG, Urteil vom 30. August 2016, 3 AZR 272/15, juris; BAG, Urteil vom 10. Juli 2013, 10 AZR 915/12, juris).
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 6/17
    Dem in erster Instanz - bis auf den Zinszeitpunkt - voll obsiegenden Kläger stand für eine Erweiterung seiner Klage im Berufungsrechtszug nur der Weg der Anschlussberufung zur Verfügung, so dass die Klageerweiterung trotz fehlender entsprechender Bezeichnung als Anschlussberufung auszulegen war (vgl. BAG, Urteil vom 12. November 2013, 3 AZR 92/12, juris, Rn. 67).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 6/17
    Der Eintritt der Fälligkeit führt nicht dazu, dass die klagende Partei verpflichtet ist, die auf wiederkehrende Leistungen gerichtete Klage auf eine Zahlungsklage umzustellen (siehe BAG, Urteil vom 17. Juni 2014, 3 AZR 529/12, juris, Rn 20).
  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 594/13

    Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung einer Betriebsrente -

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 631/10

    Variable Vergütung - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 751/96

    Tarifliche Zuwendung - Erziehungsurlaub

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

  • ArbG Wuppertal, 13.04.2017 - 5 Ca 2025/16
  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 243/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 14. Februar 2018 - 33 Sa 6/17 - wird zurückgewiesen.
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