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   LAG Hessen, 22.09.2016 - 9 TaBV 60/16   

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https://dejure.org/2016,65166
LAG Hessen, 22.09.2016 - 9 TaBV 60/16 (https://dejure.org/2016,65166)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.09.2016 - 9 TaBV 60/16 (https://dejure.org/2016,65166)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. September 2016 - 9 TaBV 60/16 (https://dejure.org/2016,65166)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG analog, § 47 Abs. 2 BetrVG, BetrVG analog § 19 Abs. 1 und Abs. 2, § 47 Abs. 2 BetrVG
    Der Arbeitgeber kann in entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG die Entsendung von (Gemeinschafts-)Betriebsratsmitgliedern in den Gesamtbetriebsrat nach § 47 Abs. 2 BetrVG anfechten.Bei der Anfechtung durch den Arbeitgeber ist die Zwei-Wochen-Frist des § ...

  • IWW

    § 19 BetrVG, § ... 19 Abs. 2 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 47 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2 Satz 1, 66 Abs. 1 Satz 1, 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 47 Abs. 1 BetrVG, § 47 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 188 Abs. 2 BGB, § 18 Abs. 3 BetrVG, § 47 Abs. 2 BetrVG, § 18 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 33 Abs. 1 BetrVG, § 18 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 19 Abs. 2 S. 2 BetrVG, § 47 Abs. 9 BetrVG, §§ 92 Abs. 1, 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entsendung von Gemeinschaftsbetriebsratsmitgliedern in den Gesamtbetriebsrat; Anfechtung durch den Arbeitgeber; Anfechtungsfris

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Anfechtung der Entsendung von (Gemeinschafts-)Betriebsratsmitgliedern in den Gesamtbetriebsrat durch den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 62/03

    Gesamtbetriebsausschuss - Wahl weiterer Mitglieder

    Auszug aus LAG Hessen, 22.09.2016 - 9 TaBV 60/16
    aa) Betriebsratsinterne Wahlen, und auch gesamtbetriebsratsinterne Wahlen, können in entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 1 BetrVG beim Arbeitsgericht angefochten werden (BAG, Beschluss vom 16. März 2005 - 7 ABR 43/04, nach juris; BAG, Beschluss vom 21. Juli 2004 - 7 ABR 62/03, nach juris).

    Deshalb ist zur Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen jedes Betriebsratsmitglied befugt, das geltend macht, in seiner Rechtsstellung als Betriebsratsmitglied oder einer Schutz genießenden Minderheit verletzt zu sein (BAG, Beschluss vom 15. August 2001-7 ABR 2/99, nach juris; BAG, Beschluss vom 21. Juli 2004 - 7 ABR 62/03, nach juris).

    aa) Kann eine betriebsratsinterne Wahl analog § 19 BetrVG angefochten werden, ist die Zwei-Wochen-Frist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG ebenfalls entsprechend anzuwenden (BAG, Beschluss vom 21. Juli 2004 - 7 ABR 62/03, nach juris).

  • ArbG Frankfurt/Main, 07.01.2016 - 19 BV 536/15

    Entsendung, Gemeinschaftsbetriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 22.09.2016 - 9 TaBV 60/16
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 7. Januar 2016 - Aktenzeichen 19 BV 536/15 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat den Antrag durch Beschluss vom 7. Januar 2016 - Aktenzeichen 19 BV 536/15 (Bl. 181 - 188 d.A.) - zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 7. Januar 2016 - 19 BV 536/15 - die Entsendung der Gemeinschaftsbetriebsratsmitglieder und Arbeitnehmer der A Köln GmbH K und M sowie des Gemeinschaftsbetriebsratsmitglieds und Arbeitnehmers der A Deutschland GmbH L in den Gesamtbetriebsrat der Beteiligten zu 1) für unwirksam zu erklären.

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04

    Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 22.09.2016 - 9 TaBV 60/16
    Weder ist der Arbeitgeber bei der Wahl anwesend noch findet bei betriebsratsinternen Wahlen eine förmliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses, wie sie für die Betriebsratswahl in § 18 Wahlordnung vorgesehen ist, statt (BAG, Beschluss vom 20. April 2005 - 7 ABR 44/04, nach juris).

    In diesem Ausnahmefall beginnt für das betreffende Betriebsratsmitglied die Anfechtungsfrist erst mit der Kenntniserlangung von der Wahl und dem Wahlergebnis (BAG, Beschluss vom 20. April 2005 - 7 ABR 44/04, nach juris).

  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 40/04

    Betriebsratswahl - Geschlechterquote

    Auszug aus LAG Hessen, 22.09.2016 - 9 TaBV 60/16
    Ohnehin wird sogar trotz eines auf Feststellung gerichteten Wortlauts eine Auslegung dahingehend vorgenommen, dass mit ihm eine gerichtliche Gestaltungsentscheidung begehrt wird (BAG, Beschluss vom 16. März 2005 - 7 ABR 40/04, nach juris).

    Eine Teilanfechtung der Wahl ist nur zulässig, sofern der geltend gemachte Anfechtungsgrund auf den angefochtenen Teil beschränkt ist und das Wahlergebnis darüber hinaus nicht beeinflussen kann (BAG, Beschluss vom 16. November 2005 - 7 ABR 11/05, nach juris; BAG Beschluss vom 16. März 2005 - 7 ABR 40/04, nach juris).

  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05

    Betriebsratsausschuss - Geschäftsordnung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 22.09.2016 - 9 TaBV 60/16
    Eine Teilanfechtung der Wahl ist nur zulässig, sofern der geltend gemachte Anfechtungsgrund auf den angefochtenen Teil beschränkt ist und das Wahlergebnis darüber hinaus nicht beeinflussen kann (BAG, Beschluss vom 16. November 2005 - 7 ABR 11/05, nach juris; BAG Beschluss vom 16. März 2005 - 7 ABR 40/04, nach juris).
  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 58/03

    Betriebsratsmitglieder - Entsendung in Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 22.09.2016 - 9 TaBV 60/16
    Über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern nach § 47 Abs. 2 BetrVG in den Gesamtbetriebsrat entscheidet der Betriebsrat als Gremium durch Geschäftsführungsbeschluss (BAG, Beschluss vom 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03, nach juris; Fitting, BetrVG, § 47 Rn. 33).
  • BAG, 02.12.1960 - 1 ABR 20/59

    Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl bei Motivirrtümern - Einmischung von

    Auszug aus LAG Hessen, 22.09.2016 - 9 TaBV 60/16
    Der Gesetzgeber hat - so das Bundesarbeitsgericht (BAG, Beschluss vom 2. Dezember 1960 - 1 ABR 20/59, nach juris) - anerkannt, dass der Arbeitgeber in jedem Fall ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, ob der Betriebsrat in seinem Betrieb ordnungsmäßig gewählt ist oder nicht.
  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 43/04

    Betriebsratsausschüsse - Erweiterung - Ausscheiden

    Auszug aus LAG Hessen, 22.09.2016 - 9 TaBV 60/16
    aa) Betriebsratsinterne Wahlen, und auch gesamtbetriebsratsinterne Wahlen, können in entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 1 BetrVG beim Arbeitsgericht angefochten werden (BAG, Beschluss vom 16. März 2005 - 7 ABR 43/04, nach juris; BAG, Beschluss vom 21. Juli 2004 - 7 ABR 62/03, nach juris).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

    Auszug aus LAG Hessen, 22.09.2016 - 9 TaBV 60/16
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist dabei nach herrschender Auffassung jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 59/04, nach juris; BAG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06, nach juris).
  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus LAG Hessen, 22.09.2016 - 9 TaBV 60/16
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist dabei nach herrschender Auffassung jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 59/04, nach juris; BAG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 7 ABR 63/06, nach juris).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 8/91

    Betriebsratsvorsitz - Wahlanfechtung

  • BAG, 15.08.2001 - 7 ABR 2/99

    Patt-Situation bei Wahl des Gruppenvertreters für Gesamtbetriebsrat

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