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   LAG Köln, 29.01.2021 - 10 Sa 138/20   

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https://dejure.org/2021,10118
LAG Köln, 29.01.2021 - 10 Sa 138/20 (https://dejure.org/2021,10118)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.01.2021 - 10 Sa 138/20 (https://dejure.org/2021,10118)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - 10 Sa 138/20 (https://dejure.org/2021,10118)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Berechnung Urlaubsabgeltung: Berücksichtigung Auslandszuschlag

  • rechtsportal.de

    BBesG § 53
    Wesen des Auslandszuschlags; Einbeziehung des Auslandszuschlags bei Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wesen des Auslandszuschlags; Einbeziehung des Auslandszuschlags bei Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14

    Mindestlohn für pädagogisches Personal auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen

    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2021 - 10 Sa 138/20
    Auszugehen ist bei der Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs von der Berechnung des Urlaubsentgelts im Sinne von § 11 Absatz 1 Satz 1 BUrlG (BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 10 AZR 191/14 - ).
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12

    Tarifliche Berechnung der Urlaubsvergütung und der Entgeltfortzahlung im

    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2021 - 10 Sa 138/20
    Relevant ist hierbei, dass Zahlungen des Arbeitgebers, die unabhängig von der tatsächlichen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers monatlich erfolgen, in die Berechnung des Urlaubsentgelts nach § 11 Absatz 1 Satz 1 BUrlG grundsätzlich nicht einzustellen sind, weil es ansonsten zu einer vom Gesetz nicht gewollten doppelten Zahlung kommen würde (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.2013 - 9 AZR 279/12 -, Randziffer 15).
  • EuGH, 15.09.2011 - C-155/10

    Das Entgelt, das den Linienpiloten während ihres Jahresurlaubs gezahlt wird, muss

    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2021 - 10 Sa 138/20
    Allerdings gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 15.09.2011 - C-155/10), dass im Rahmen der Berechnung des Urlaubsentgelts Artikel 7 RL 2003/88 EG zu berücksichtigen ist.
  • BAG, 05.04.2000 - 7 AZR 213/99

    Arbeitsentgelt - Aufwandsentschädigung

    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2021 - 10 Sa 138/20
    Für den Lohnfortzahlungsanspruch nach § 37 Absatz 2 BetrVG hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 05.04.2000 (Aktenzeichen 7 AZR 213/99) darauf abgestellt, dass, sofern eine Leistung nicht vorwiegend der Abgeltung eines wirklichen Mehraufwandes dient, sondern jedenfalls auch besondere Belastungen ausgeglichen werden sollen - insbesondere die körperliche und nervliche Beanspruchung abgegolten werden, und insoweit eine hinreichend klare Aufspaltung der Leistung nicht möglich ist, insgesamt kein von der Lohnfortzahlung nach § 37 Absatz 2 BetrVG ausgenommener Aufwendungsersatz vorliege.
  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00

    Arbeitsvergütung; Urlaubsentgelt; Verwirkung

    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2021 - 10 Sa 138/20
    Sofern es sich bei dem Auslandszuschlag für den Kläger und die ihn in S begleitende Ehefrau um Aufwendungsersatz handeln würde, wäre dieser nicht zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 257/00 -, Randziffer 15; Erfurter Kommentar - Gallner, § 11 BUrlG, Randziffer 14).
  • LAG München, 26.02.2009 - 3 Sa 776/08

    Auslandszulage

    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2021 - 10 Sa 138/20
    Zudem ist die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts München (Urteil vom 26.02.2009 - 3 Sa 776/08 - ) zu § 4 TV Ang Ausland zu berücksichtigen, wonach einerseits die Inbezugnahme auf materielle Belastungen auf den Charakter als Aufwendungsersatz hindeutet, andererseits aber die Bezugnahme auf immaterielle Belastungen einen Hinweis darauf gibt, dass der Zuschlag eine allgemeine Erschwernis abgelten soll und daher Entgeltcharakter besitzt.
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