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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 1 Sa 418/18   

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https://dejure.org/2019,25730
LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 1 Sa 418/18 (https://dejure.org/2019,25730)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.05.2019 - 1 Sa 418/18 (https://dejure.org/2019,25730)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Mai 2019 - 1 Sa 418/18 (https://dejure.org/2019,25730)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigungen - fehlendes Verschulden - akute Psychose

  • IWW

    § 626 Abs. 2 BGB, § ... 626 Abs. 1 BGB, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 519 Abs. 1 ZPO, § 519 Abs. 4 ZPO, § 11 Abs. 4 Satz 1, 2 und 4 ArbGG, § 130 Nr. 6 ZPO, § 524 Abs. 2 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 241 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB, §§ 91, 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung wegen grober Beleidigungen - akute Psychose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 Abs. 2
    Rücksichtnahmepflichten im Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1 ; BGB § 626 Abs. 2
    Beleidigung; Kündigungserklärungsfrist; Verschulden; Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigungen, hier: fehlendes Verschulden; Versäumung der Kündigungserklärungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 1 Sa 418/18
    Die einwöchige Anhörungsfrist läuft ebenfalls mit Kenntnis des kündigungsauslösenden Vorfalls an (BAG 01.06.2017 -6 AZR 720/15- Rn.66, juris).

    Selbst wenn die Pflichtverletzungen der Klägerin in Form früherer Schreiben und dem Schreiben vom 28. August 2017 zu einem Gesamtverhalten zusammengefasst werden könnten, beginnt in derartigen Fällen die Ausschlussfrist mit mit dem letzten Vorfall, den der Arbeitgeber zum Anlass für die Kündigung nimmt (BAG 01.06.2017 -6 AZR 720/15- Rn.65, juris).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 1 Sa 418/18
    Die Frist darf im Allgemeinen, und ohne dass besondere Umstände vorlägen, die der Arbeitgeber darlegen muss, nicht mehr als eine Woche betragen (vgl. etwa BAG 27.01.2011 -2 AZR 825/09-, Rn15; 02.03.2006 - 2 AZR 46/05 - Rn. 24, juris).

    Es kommt nicht auf die Dauer des Vertrauensverlustes, sondern auf die Dauer der Tatsachen an, die den Vertrauensverlust hervorrufen (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 46/05-, Rn. 26, juris).

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 1 Sa 418/18
    Bei einem typischerweise nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigenden Grund im Verhalten des Arbeitnehmers bedingen es vielmehr Sinn und Zweck des Sonderkündigungsschutzes, dass sich der Arbeitgeber von der freiwillig eingegangenen, gesteigerten Vertragsbindung nicht lösen kann (vgl. BAG 13.05.2015 -2 AZR 531/14-, juris).

    Wie bereits ausgeführt, kommt bei Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist nur in Ausnahmefällen in Betracht (BAG 13.05.2015 -2 AZR 531/14-; siehe oben B I 1).

  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 1 Sa 418/18
    Ausnahmsweise kann auch ein schuldloses oder nur gering schuldhaftes Verhalten eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn schwerwiegende Pflichtverletzungen wie etwa Störungen der Sicherheit des Betriebes durch das Fehlverhalten, Störungen durch fortlaufende Tätlichkeiten, schwerste Beleidigungen etc. vorliegen, die eine äußerst schnelle Reaktion des Arbeitgebers erforderlich machen, um ein weiteres derart schwerwiegendes Verhalten zu unterbinden (BAG 21.01.1999 - 2 AZR 665/98-; vgl. auch BAG 03.11.2011 -2 AZR 748/10-, Rn. 21, jeweils zitiert nach juris).

    Beruft er sich auf krankheitsbedingte Gründe kann es erforderlich sein, dass er substantiiert darlegt, woran er erkrankt war und weshalb er deshalb seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen konnte (BAG 03.11.2011, aaO., Rn. 23).

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 1 Sa 418/18
    Liegt ein solcher Tatbestand vor, reicht es zur Fristwahrung aus, dass die Störung auch noch in den letzten zwei Wochen vor Ausspruch der Kündigung angehalten hat (BAG 26.11.2009 -2 AZR 272/08- Rn. 15, juris; vgl. etwa ErfK/Niemann, 19. Aufl., § 626 BGB Rz. 212 ff.).
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 1 Sa 418/18
    Die Frist darf im Allgemeinen, und ohne dass besondere Umstände vorlägen, die der Arbeitgeber darlegen muss, nicht mehr als eine Woche betragen (vgl. etwa BAG 27.01.2011 -2 AZR 825/09-, Rn15; 02.03.2006 - 2 AZR 46/05 - Rn. 24, juris).
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 1 Sa 418/18
    Der Kündigungsberechtigte, der Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist zu laufen beginnt (Senat 17. März 2005 - 2 AZR 245/04 - aaO).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 1 Sa 418/18
    Wird die Regelfrist zur Anhörung ohne erheblichen Grund überschritten, dann beginnt die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB mit dem Ende der Regelfrist (BAG 31.03.1993 -2 AZR 492/92- Rn. 29; KR-KSchG/Fischermeier, § 626 BGB Rn. 349; APS/Vossen § 626 BGB Rn. 130).
  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 1 Sa 418/18
    Diese Grundsätze gelten auch bei einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist (vgl. BAG 23.01.2014 -2 AZR 582/13-, juris).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 1 Sa 418/18
    Ungeachtet dessen können derart verfristete Kündigungsgründe unterstützend zur Rechtfertigung der Kündigung herangezogen werden, wenn es sich um gleichartige Verfehlungen handelt und die früheren Vorgänge mit den innerhalb der Ausschlussfrist bekannt gewordenen in einem so engen sachlichen Zusammenhang stehen, dass die neuen Vorgänge ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bilden, die zum Anlass der Kündigung genommen worden sind (BAG 15.03.2001 -2 AZR 147/00- Rn. 15, juris).
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 849/13

    Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsschrift

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2021 - 20 A 3558/20

    1. Das Rechtsschutzbedürfnis der Dienststelle für ein Gerichtsverfahren auf

    vgl. BAG, Urteil vom 15. März 2001 - 2 AZR 147/00 -, juris, Rn. 15, und Beschluss vom 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 -, juris, Rn. 102, sowie zum Dauertatbestand Urteil vom 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 -, juris, Rn. 15; BGH, Urteile vom 1. Dezember 2003 - II ZR 161/02 -, juris, Rn. 12, vom 10. September 2001 - II ZR 14/00 -, juris, Rn. 12, und vom 29. Januar 2001 - II ZR 360/99 -, juris Rn. 14; LAG Rh.-Pf., Urteil vom 24. Mai 2019 - 1 Sa 418/18 -, juris, Rn. 81; Gieseler, in: Gallner/Mestwerdt/Nägele, a. a. O., § 626 BGB Rn. 124.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2019 - 5 Sa 66/19

    Außerordentliche Kündigung - Nebentätigkeit während der Arbeitszeit -

    Unter diesen Voraussetzungen kann selbst ein vereinfachter, von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichneter Namenszug als Unterschrift anzuerkennen sein (vgl. BAG 25.02.2015 - 5 AZR 849/13 - Rn. 19; LAG Rheinland-Pfalz 24.05.2019 - 1 Sa 418/18 - Rn. 62).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 199/21

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Pflegehelferin wegen

    Beruft er sich auf krankheitsbedingte Gründe kann es erforderlich sein, dass er substantiiert darlegt, woran er erkrankt war und weshalb er deshalb seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen konnte (BAG 03. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 23; LAG Rheinland-Pfalz 24. Mai 2019 - 1 Sa 418/18 - Rn. 77 , jeweils zitiert nach juris).
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