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   LAG Sachsen, 28.06.2016 - 1 Sa 64/16   

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https://dejure.org/2016,24458
LAG Sachsen, 28.06.2016 - 1 Sa 64/16 (https://dejure.org/2016,24458)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 28.06.2016 - 1 Sa 64/16 (https://dejure.org/2016,24458)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - 1 Sa 64/16 (https://dejure.org/2016,24458)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 1 PostUmwG, § ... 112 a Abs. 2 BetrVG, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520, 222 ZPO, 193 BGB, § 10 AÜG, § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 613 a Abs. 6 BGB, § 613 a Abs. 5 BGB, § 613 a Abs. 6 Satz 1 BGB, Richtlinie 2001/23EG, § 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers bei einem Betriebsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers bei einem Betriebsübergang

  • rechtsportal.de

    BGB § 613a Abs. 6 ; BGB § 242
    Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers bei einem Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 541/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.06.2016 - 1 Sa 64/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613 a Abs. 6 Satz 1 BGB durch eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung im Sinne des § 613 a Abs. 5 BGB nicht in Gang gesetzt (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - AP BGB § 613 a Unterrichtung Nr. 4 m. w. N.; so auch die sog. BenQ-Entscheidungen: BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - AP BGB § 613 a Unterrichtung Nr. 10; - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613 a Widerspruch Nr. 10; - 8 AZR 539/08 - - 8 AZR 540/08 - - 8 AZR 541/08 - - 8 AZR 548/08 - - 8 AZR 558/08 - 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 - jeweils m. w. N.).

    Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, z. B. Abschluss eines Aufhebungsvertrages bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung, oder durch welche das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wird (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - a. a. O.; BAG 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - a. a. O.; BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 541/08 - m. w. N.).

    Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer (zunächst) widerspruchslos beim Betriebserwerber weiter arbeitet und von diesem die Arbeitsvergütung entgegennimmt, stellt ebenso wenig eine Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses dar wie eine Vereinbarung mit dem Betriebserwerber, durch welche einzelne Arbeitsbedingungen, z. B. Art und Umfang der zu erbringenden Arbeitsleistung, Höhe der Arbeitsvergütung, geändert werden (BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 541/08 -).

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.06.2016 - 1 Sa 64/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613 a Abs. 6 Satz 1 BGB durch eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung im Sinne des § 613 a Abs. 5 BGB nicht in Gang gesetzt (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - AP BGB § 613 a Unterrichtung Nr. 4 m. w. N.; so auch die sog. BenQ-Entscheidungen: BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - AP BGB § 613 a Unterrichtung Nr. 10; - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613 a Widerspruch Nr. 10; - 8 AZR 539/08 - - 8 AZR 540/08 - - 8 AZR 541/08 - - 8 AZR 548/08 - - 8 AZR 558/08 - 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 - jeweils m. w. N.).

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derartig überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - AP BGB § 613 a Nr. 320; BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - a. a. O.).

    Je stärker das gesetzte Vertrauen oder die Umstände, die eine Geltendmachung für den Anspruchsgegner unzumutbar machen, sind, desto schneller kann ein Anspruch verwirken (BAG 27. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - a. a. O.).

  • LAG Sachsen, 16.05.2014 - 3 Sa 9/14
    Auszug aus LAG Sachsen, 28.06.2016 - 1 Sa 64/16
    Dies habe zu Recht bereits die 3. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 16. Mai 2014 - 3 Sa 9/14 - festgestellt.

    Er habe sich allerdings erst dazu entschlossen, als sein Arbeitskollege vor dem Sächsischen Landesarbeitsgericht in dem Verfahren 3 Sa 9/14 obsiegt habe.

    b) Ob unter Zugrundelegung dieser Rechtsgrundsätze das Unterrichtungsschreiben vom 16. November 2007 deshalb nicht ordnungsgemäß ist, weil es weder auf die von der Beklagten gegebenen Finanzgarantien in Höhe von 280 Mio. Euro noch auf die von ihr gegebenen fünfjährigen garantierten Vertragsbeziehungen noch auf den von der Muttergesellschaft der ... gegebene Patronatserklärung noch auf die Sozialplanprivilegierung der ... hingewiesen hat (so Sächs. LAG 16. Mai 2014 - 3 Sa 9/14 - so auch LAG Sachsen-Anhalt 1. September 2015 - 6 Sa 221/14 -) oder ob das Fehlen solcher Informationen, wie das Arbeitsgericht Leipzig in seiner angefochtenen Entscheidung meint, unschädlich ist, kann hier dahinstehen.

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.06.2016 - 1 Sa 64/16
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derartig überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - AP BGB § 613 a Nr. 320; BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - a. a. O.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat das Zeitmoment bereits bei einer Dauer von einem guten Jahr als erfüllt angesehen (BAG 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - a. a. O.).

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.06.2016 - 1 Sa 64/16
    a) Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers kann verwirken (BAG 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613 a Nr. 347).

    Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, z. B. Abschluss eines Aufhebungsvertrages bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung, oder durch welche das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wird (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - a. a. O.; BAG 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - a. a. O.; BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 541/08 - m. w. N.).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07

    Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.06.2016 - 1 Sa 64/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613 a Abs. 6 Satz 1 BGB durch eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung im Sinne des § 613 a Abs. 5 BGB nicht in Gang gesetzt (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - AP BGB § 613 a Unterrichtung Nr. 4 m. w. N.; so auch die sog. BenQ-Entscheidungen: BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - AP BGB § 613 a Unterrichtung Nr. 10; - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613 a Widerspruch Nr. 10; - 8 AZR 539/08 - - 8 AZR 540/08 - - 8 AZR 541/08 - - 8 AZR 548/08 - - 8 AZR 558/08 - 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 - jeweils m. w. N.).

    Die Unterrichtung muss präzise sein, darf keine rechtlichen Fehler erhalten, muss auch für den Laien verständlich sein, wobei nur die Wiedergabe des Gesetzeswortlautes nicht ausreicht (BAG 21. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - a. a. O.; BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - AP BGB § 613 a Nr. 312 jeweils m. w. N.).

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.06.2016 - 1 Sa 64/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann das Recht, eine Klage zu erheben, verwirkt werden mit der Folge, dass eine gleichwohl erhobene Klage unzulässig ist (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 114 m. w. N.).

    Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Verpflichtete im berechtigten Vertrauen darauf, dass der Berechtigte seine Rechte nicht mehr geltend machen werde, Beweismittel vernichtet hat (BAG 24. Mai 2006 a. a. O. Rn. 23 m. w. N.).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 221/14

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Fristbeginn

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.06.2016 - 1 Sa 64/16
    b) Ob unter Zugrundelegung dieser Rechtsgrundsätze das Unterrichtungsschreiben vom 16. November 2007 deshalb nicht ordnungsgemäß ist, weil es weder auf die von der Beklagten gegebenen Finanzgarantien in Höhe von 280 Mio. Euro noch auf die von ihr gegebenen fünfjährigen garantierten Vertragsbeziehungen noch auf den von der Muttergesellschaft der ... gegebene Patronatserklärung noch auf die Sozialplanprivilegierung der ... hingewiesen hat (so Sächs. LAG 16. Mai 2014 - 3 Sa 9/14 - so auch LAG Sachsen-Anhalt 1. September 2015 - 6 Sa 221/14 -) oder ob das Fehlen solcher Informationen, wie das Arbeitsgericht Leipzig in seiner angefochtenen Entscheidung meint, unschädlich ist, kann hier dahinstehen.

    Der Verwirkung des Widerspruchsrechts steht nicht die Richtlinie 2001/23EG des Rates vom 12. März 2001 entgegen (LAG Sachsen-Anhalt 1. September 2015 - 6 Sa 221/14 - Rn. 71 m. w. N.).

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07

    Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.06.2016 - 1 Sa 64/16
    Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, z. B. Abschluss eines Aufhebungsvertrages bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung, oder durch welche das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wird (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - a. a. O.; BAG 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - a. a. O.; BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 541/08 - m. w. N.).
  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.06.2016 - 1 Sa 64/16
    Dies ist dann der Fall, wenn er aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers annehmen durfte, dieser habe den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber und diesen damit als seinen neuen Arbeitgeber akzeptiert (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 188/07 - BAG 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 - AP BGB § 613 a Nr. 348).
  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 188/07

    Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung; Widerspruch nach Ende des

  • BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 699/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 539/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08

    Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung

  • BAG, 25.02.2010 - 8 AZR 740/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 558/08

    Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung

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