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   LG Lübeck, 25.05.2023 - 15 O 74/22   

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https://dejure.org/2023,12282
LG Lübeck, 25.05.2023 - 15 O 74/22 (https://dejure.org/2023,12282)
LG Lübeck, Entscheidung vom 25.05.2023 - 15 O 74/22 (https://dejure.org/2023,12282)
LG Lübeck, Entscheidung vom 25. Mai 2023 - 15 O 74/22 (https://dejure.org/2023,12282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    SCRAPING

    Art 4 Nr 11 EUV 2016/679, Art 6 Abs 1 EUV 2016/679, Art 32 EUV 2016/679, Art 82 Abs 1 EUV 2016/679
    Datenschutzverstöße von Facebook im Zusammenhang mit dem Scraping von Nutzerdaten: Fehlende Nutzereinwilligung in die Identifikation von Facebook-Profilen durch Dritte anhand der hinterlegten Mobilfunknummern; sekundäre Darlegungslast für Schutzmaßnahmen gegen Scraping; ...

  • JurPC

    Datenschutzverstoß durch Facebook

  • wbs.legal PDF

    Facebook-Datenleck: 500 Euro Schadensersatz zugesprochen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Schutzmaßnahmen von Facebook gegen Scraping sind ungenügend

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Schutzmaßnahmen von Facebook gegen Scraping sind ungenügend

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • LG Paderborn, 19.12.2022 - 3 O 99/22

    Facebook-Datenleck - Schadenersatz

    Auszug aus LG Lübeck, 25.05.2023 - 15 O 74/22
    Die Gefahr, dass diese Daten sodann einschließlich der Telefonnummer massenhaft durch Dritte veröffentlicht werden, ist - wie auch der vorliegende Fall zeigt - besonders hoch (vgl. auch LG Paderborn, Urteil vom 19. Dezember 2022 - 3 O 99/22 -, juris).

    Mit den überzeugenden Argumenten des Landgerichts Paderborn (Urteil vom 19. Dezember 2022 - 3 O 99/22 -, GRUR-RS 2022, 39349) spricht insoweit zwar viel dafür, dass insoweit ein Verstoß gegen Art. 25 DSGVO vorliegen dürfte:.

    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass der Gefahr, dass die bereits rechtswidrig zirkulierenden Daten auch auf weiteren Seiten angeboten werden, zum Zeitpunkt der unterstellt unterlassenen Information überhaupt noch hätte begegnet werden können (a.A. LG Paderborn, Urteil vom 19. Dezember 2022 - 3 O 99/22 -, Rn. 140: Möglichkeit genommen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko des Missbrauchs seiner Daten zu minimieren).

    Hieraus folgt, dass die Kausalität zwischen DSGVO-Verletzung und Schaden gegeben ist: Hätte es die Beklagte unterlassen, die mangels Einwilligung rechtswidrige Funktion der Profilidentifikation anhand Telefonnummer Dritten zur Verfügung zu stellen, wäre es nicht zu dem Schaden gekommen (so auch überzeugend das LG Paderborn (LG Paderborn Urteil vom 19. Dezember 2022 - 3 O 99/22 -, GRUR-RS 2022, 39349, Rn. 127 ff.):.

  • BGH, 17.10.2017 - VI ZR 423/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Aktivlegitimation eines geschädigten Beifahrers gegenüber

    Auszug aus LG Lübeck, 25.05.2023 - 15 O 74/22
    Er hat für die vorliegende Konstellation der Verletzung eines absoluten Rechtes - hier betroffen in Gestalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes in der Ausprägung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung - klargestellt, dass jedenfalls in Fällen, in denen die Verletzung eines u.a. durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten absoluten Rechtsguts und darüber hinaus ein daraus resultierender Vermögensschaden bereits eingetreten sind, die Begründetheit einer Klage, die auf die Feststellung der Ersatzpflicht für weitere, künftige Schäden gerichtet ist, nicht von der Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieser Schäden abhängig ist (BGH, Urteil vom 17.10.2017 - VI ZR 423/16 -, NJW 2018, 1242 Rz. 49).

    Da dementsprechend der Feststellungsausspruch nichts darüber aussage, ob ein künftiger Schaden eintreten werde, sei es unbedenklich, die Ersatzpflicht des Schädigers für den Fall, dass der Schaden eintreten sollte, bereits jetzt festzustellen (BGH, Urteil vom 17.10.2017 - VI ZR 423/16 -, NJW 2018, 1242 Rz. 49).

  • LG Frankfurt/Main, 21.03.2023 - 18 O 114/22
    Auszug aus LG Lübeck, 25.05.2023 - 15 O 74/22
    Die Beklagte trifft insoweit eine sekundäre Darlegungslast, zu den von ihr aufgeführten Schutzmaßnahmen konkret vorzutragen (so auch LG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2023 - 2-18 O 114/22 -, nicht veröffentlicht; OLG Stuttgart, Urteil vom 31. März 2021 - 9 U 34/21 -, juris).

    Dies ist insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt relevant, dass der Beklagten - wie oben bereits dargelegt - das Problem des Scrapings als "gängige Taktik" bekannt war (vgl. auch LG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2023 - 2-18 O 114/22-, nicht veröffentlicht).

  • LG Berlin, 14.03.2023 - 56 O 75/22
    Auszug aus LG Lübeck, 25.05.2023 - 15 O 74/22
    Ausweislich des Erwägungsgrunds 76 zur DSGVO sollten dabei die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos anhand einer objektiven Bewertung beurteilt werden, bei der festgestellt wird, ob die Datenverarbeitung ein Risiko oder ein hohes Risiko birgt (vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 14. März 2023 - 56 O 75/22 -, nicht veröffentlicht).

    Gerade bei weltweit genutzten sozialen Netzwerken wie demjenigen der Beklagten ist "Scraping" dabei auch aus einer ex-ante-Sicht zu erwarten gewesen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 14. März 2023 - 56 O 75/22 -, nicht veröffentlicht).

  • BGH, 17.01.2023 - VI ZR 203/22

    Stützung des Klagebegehren auf ein undifferenziertes Gemenge von Ansprüchen

    Auszug aus LG Lübeck, 25.05.2023 - 15 O 74/22
    Eine an sich schon in der Klage gebotene Klarstellung kann von der Partei aber noch im Laufe des Verfahrens nachgeholt werden (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22 -, Rn. 15 m.w.N., juris).

    Daher lag insoweit eine alternative Klagehäufung vor, die wegen des Verstoßes gegen das Gebot, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen, unzulässig war (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22 -, Rn. 15, juris).

  • EuGH, 05.06.2018 - C-210/16

    Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die

    Auszug aus LG Lübeck, 25.05.2023 - 15 O 74/22
    Die Beklagte hat vorliegend als Betreiberin der Plattform allein über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten zu entscheiden, sodass sie insoweit als Verantwortliche im Sinne der DSGVO anzusehen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Juni 2018 - C-210/16 -, Rn. 30, juris); sie ist auch keine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist.

    Vorliegend nutzt die Klägerseite als Privatperson die Plattform der Beklagten, die dabei gewerblich handelt (EuGH, Urteil vom 5. Juni 2018 - C-210/16 -, Rn. 60, juris) und ihre Tätigkeit z.B. durch entsprechende Sprachoptionen auch speziell auf das Gebiet der Bundesrepublik und hier ansässige Nutzer ausgerichtet hat.

  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 343/13

    Deliktische Schadensersatzklage wegen Untreue: Voraussetzungen einer sekundären

    Auszug aus LG Lübeck, 25.05.2023 - 15 O 74/22
    Eine sekundäre Darlegungslast trifft den Prozessgegner der primär darlegungsbelasteten Partei, wenn diese keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Umstände und auch keine Möglichkeit zur weiteren Sachaufklärung hat, während der Bestreitende alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm unschwer möglich und zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (BGH, Urteil vom 10. Februar 2015 - VI ZR 343/13 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 03.01.2023 - 4 AR 4/22

    Zuständigkeitsbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen Amts- und

    Auszug aus LG Lübeck, 25.05.2023 - 15 O 74/22
    Auch diese Voraussetzungen liegen nicht vor, nachdem beide Unterlassungsanträge sowohl kumulativ als auch unabhängig voneinander verfolgt werden können und werden und die Klägerseite im Übrigen auch die dargestellt unterschiedlichen Interessen verfolgt (augenscheinlich insoweit a.A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Januar 2023 - 4 AR 4/22 -, Rn. 28, juris: Anträge seien letztlich auf dasselbe Ziel gerichtet, die Beklagte zu einem besseren Schutz der überlassenen Daten zu verpflichten).
  • OLG Köln, 05.11.2020 - 7 U 35/20

    Daimler im Abgasskandal verurteilt - Schadenersatz bei Wohnmobil Mercedes Marco

    Auszug aus LG Lübeck, 25.05.2023 - 15 O 74/22
    Bei einer Berufung auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen hat der Betroffene im Prozess nachvollziehbar und substantiiert darzulegen, welche konkreten Nachteile bei der Preisgabe welcher konkreten Geheimnisse zu befürchten seien (OLG Köln, Urteil vom 5. November 2020 - I-7 U 35/20 -, juris).
  • EuGH, 12.01.2023 - C-154/21

    Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten

    Auszug aus LG Lübeck, 25.05.2023 - 15 O 74/22
    Dabei ist Art. 15 Abs. 1 Hs. 2 lit. c) DSGVO dahin auszulegen, dass das in dieser Bestimmung vorgesehene Recht der betroffenen Person auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten bedingt, dass der Verantwortliche, wenn diese Daten gegenüber Empfängern offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, verpflichtet ist, der betroffenen Person die Identität der Empfänger mitzuteilen, es sei denn, dass es nicht möglich ist, die Empfänger zu identifizieren, oder dass der Verantwortliche nachweist, dass die Anträge auf Auskunft der betroffenen Person offenkundig unbegründet oder exzessiv im Sinne von Art. 12 Abs. 5 DSGVO sind; in diesem Fall kann der Verantwortliche der betroffenen Person lediglich die Kategorien der betreffenden Empfänger mitteilen (EuGH, Urteil vom 12.01.2023, C-154/21, Celex-Nr. 62021CJ0154, Rz. 51).
  • OLG Dresden, 11.06.2019 - 4 U 760/19

    Löschung eines Posts und Sperrung eines Kontos in einem sozialen Netzwerk durch

  • OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 9 U 34/21

    Mastercard-Priceless-Datenleck, Schadenersatzklage abgewiesen

  • LG Kiel, 12.01.2023 - 6 O 154/22

    Social-Media-Plattform; Haftung des Plattformbetreibers für Scraping

  • LAG Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 17 Sa 37/20

    Immaterieller Schadensersatz - Verstoß gegen die DSGVO - Datenübermittlung in ein

  • LG Ellwangen/Jagst, 25.01.2023 - 2 O 198/22

    Kein Anspruch auf Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO wegen sog. Scrapings

  • BGH, 28.01.2021 - III ZR 162/20

    Feststellung der dreitägigen Sperrung eines Nutzerkontos auf einer Social

  • BAG, 26.08.2021 - 8 AZR 253/20

    EuGH-Vorlage zu den datenschutzrechtlichen Pflichten eines Medizinischen Dienstes

  • EuGH, 04.05.2023 - C-300/21

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

  • BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14

    Zur Zulässigkeit der Mitwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der

  • EuGH, 01.10.2019 - C-673/17

    Planet49 - Setzen von Cookies erfordert aktive Einwilligung des Internetnutzers -

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.10.2023 - 10 O 1510/22

    Datenschutzgrundverordnung, Erfüllung des Auskunftsanspruchs,

    Die Beklagte ist Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO, da sie allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Klagepartei als Betreiberin der Plattform F. in Bezug auf deren Nutzung von F. entscheidet (Vgl. EuGH, Urteil vom 5. Juni 2018 - C-210/16 -, Rn. 30, juris; OLG Hamm, Urteil vom 15. August 2023 - 7 U 19/23 -, Rn. 45, juris; LG Lübeck, Urteil vom 25. Mai 2023 - 15 O 74/22 -, Rn. 40, juris).

    Es kann vorliegend offenbleiben, ob Art. 79 Abs. 2 DSGVO die Zuständigkeitsvorschriften der EuGVVO verdrängen oder diese daneben anwendbar bleiben, da jedenfalls keine ausschließliche Zuständigkeit nach Art. 24 EuGVVO und eine Zuständigkeit nach Art. 18 Abs. 1 Alt. 2, Art. 17 Abs. 1 lit. c) EuGVVO gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 -, BGHZ 230, 347-389, Rn. 24; LG Lübeck, Urteil vom 25. Mai 2023 - 15 O 74/22 -, Rn. 41, juris).

    Nach Auslegung des Antrags unter Heranziehung der Schriftsätze der Klagepartei wird deutlich, dass die Klagepartei den Ersatz von zukünftig entstehenden materiellen Schäden mit dem Klageantrag zu 2) geltend macht, soweit diese nicht vom Klageantrag zu 1) umfasst sind (vgl. LG Aachen Urt. v. 10.2.2023 - 8 O 177/22, GRUR-RS 2023, 2621; LG Lübeck, Urteil vom 25. Mai 2023 - 15 O 74/22 -, Rn. 55, juris).

    Das Gericht schließt sich insoweit den Ausführungen des LG Lübeck im Urteil vom 25. Mai 2023 (Aktenzeichen: 15 O 74/22) zu dem gleichlautenden Klageantrag 3a) an:.

    Es steht der Klägerseite frei, eine hinreichende Konkretisierung zu erreichen, indem sie ihr Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert, was sie vorliegend nicht getan hat" (LG Lübeck, Urteil vom 25. Mai 2023 - 15 O 74/22 -, Rn. 59 - 60, juris).

    (LG Lübeck, Urteil vom 25. Mai 2023 - 15 O 74/22 -, Rn. 81, juris; Kühling/Buchner/Jandt DS-GVO Art. 32 Rn. 40a; Sydow/Marsch DS-GVO/BDSG/Mantz, 3. Aufl. 2022, DS GVO Art. 32 Rn. 31).

    Ob ein Verstoß gegen Art. 25 DSGVO vorliegt, kann vorliegend wegen seines organisatorischen Charakters und der Unanwendbarkeit des Art. 82 DSGVO auf organisatorische Normen der DSGVO offenbleiben (Vgl. LG Lübeck, Urteil vom 25. Mai 2023 - 15 O 74/22 -, Rn. 98, juris).

    Insoweit soll der Schadensersatzanspruch auch abschreckende Wirkung entfalten und eine wirksame Sanktionierung sein (OLG Frankfurt a. M. Urteil vom 14.4.2022 - 3 U 21/20 = NJW-RR 2022, 1608 Rn. 50; LG Lübeck, Urteil vom 25. Mai 2023 - 15 O 74/22 -, Rn. 114, juris; Kühling/Buchner/Bergt, 3. Aufl. 2020, DS-GVO Art. 82 Rn. 65).

    Der (immaterielle) Schaden realisiert sich vorliegend nicht durch die Datenschutzverstöße als solche realisiert, sondern erst durch das Abgreifen der Daten, das weitere Vorgehen der Scraper und der Veröffentlichung der personenbezogenen Daten der Klagepartei (ähnlich LG Lübeck, Urteil vom 25. Mai 2023 - 15 O 74/22 -, Rn. 106 - 107, juris).

    Dazu zählen die Art, Schwere und Dauer des Verstoßes unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs oder des Zwecks der betreffenden Verarbeitung, der Grad des Verschuldens, Maßnahmen zur Minderung des entstandenen Schadens, frühere Verstöße sowie die Kategorien der betroffenen personenbezogenen Daten, die betroffenen Kategorien personenbezogener Daten zur Ermittlung (BeckOK DatenschutzR/Quaas, 44. Ed. 1.5.2023, DS-GVO Art. 82 Rn. 31; so auch LG Essen, Urteil vom 23.9.2021 - 6 O 190/21 = ZD 2022, 50 (Rn. 48); LG Lübeck, Urteil vom 25. Mai 2023 - 15 O 74/22 -, Rn. 115, juris).

  • OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1168/23
    Ohne eine solche Konkretisierung ist für die Beklagte aber nicht klar, wann sie ihrer Pflicht Genüge getan hat und wann sie sich einer Haftung bzw. einer Vollstreckung aussetzen würde (vgl. LG Lübeck, Urteil vom 25.05.2023 - 15 O 74/22, Rn 59 - juris).
  • OLG Dresden, 05.12.2023 - 4 U 709/23
    Ohne eine solche Konkretisierung ist für die Beklagte aber nicht klar, wann sie ihrer Pflicht Genüge getan hat und wann sie sich einer Haftung bzw. einer Vollstreckung aussetzen würde (vgl. LG Lübeck, Urteil vom 25.05.2023 - 15 O 74/22, Rn 59 - juris).
  • LG Hannover, 14.08.2023 - 18 O 89/22
    Darunter zählen u. a. die Art, Schwere und Dauer des Verstoßes unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs oder des Zwecks der betreffenden Verarbeitung, der Grad des Verschuldens, Maßnahmen zur Minderung des entstandenen Schadens, frühere Verstöße sowie die Kategorien der betroffenen personenbezogenen Daten und die betroffenen Kategorien personenbezogener Daten zur Ermittlung (LG Lübeck, CR 2023, 442, 449 mit Verweis auf Quaas in BeckOK/DatenschutzR DS-GVO Art. 82 Rz. 31-36).
  • LG Arnsberg, 31.10.2023 - 7 O 691/22
    Nähere Informationen zu der (unbefugten) Datenerhebung und -verarbeitung durch unbekannte Dritte, können nicht nach Art. 15 DS-GVO von der Beklagten verlangt werden (LG Lübeck, Urteil vom 25.05.2023, 15 O 74/22, zit. nach GRUR-RS 2023, 11984 Rn. 125; LG Essen, Urteil vom 10.11.2022, 6 O 111/22, zit. nach GRUR-RS 2022, 34818; LG Tübingen, Urteil vom 06.06.2023, 7 O 144/22, zit. nach GRUR-RS 2023, 13839 Rn. 67; LG Bonn, Urteil vom 23.02.2023, 10 O 142/22, zit. nach GRUR-RS 2023, 2619 Rn. 35).
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