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   LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19   

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LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19 (https://dejure.org/2021,198)
LG München II, Entscheidung vom 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19 (https://dejure.org/2021,198)
LG München II, Entscheidung vom 15. Januar 2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19 (https://dejure.org/2021,198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AMG § 6a Abs. 1, § 95 Abs. 1 Nr. 2a; AntiDopG § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4, Abs. 5; StGB § 70, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 1
    Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mdr.de (Pressebericht, 15.01.2021)

    Doping-Arzt Mark Schmidt aus Erfurt zu knapp fünf Jahren Haft verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (40)

  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15

    Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens;

    Auszug aus LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19
    Das Tatgericht muss bei der Strafzumessung regelmäßig Rücksicht auf Art und Maß des Tatortrechts nehmen (BGH, Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15 und Urteil vom 23.10.1996 - 5 StR 183/95 m.w.N.).

    Das Tatgericht muss bei der Strafzumessung regelmäßig Rücksicht auf Art und Maß des Tatortrechts nehmen (BGH, Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15 und Urteil vom 23.10.1996 - 5 StR 183/95).

    Das Tatgericht muss bei der Strafzumessung regelmäßig Rücksicht auf Art und Maß des Tatortrechts nehmen (BGH, Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15 und Urteil vom 23.10.1996 - 5 StR 183/95).

    Wie bereits für den Angeklagten Dr. M. Sch. dargelegt, muss das Tatgericht bei der Strafzumessung regelmäßig Rücksicht auf Art und Maß des Tatortrechts nehmen (BGH, Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15 und Urteil vom 23.10.1996 - 5 StR 183/95 m.w.N.).

    Das Tatgericht muss bei der Strafzumessung regelmäßig Rücksicht auf Art und Maß des Tatortrechts nehmen (BGH, Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15 und Urteil vom 23.10.1996 - 5 StR 183/95 m.w.N.).

    Das Tatgericht muss bei der Strafzumessung regelmäßig Rücksicht auf Art und Maß des Tatortrechts nehmen (BGH, Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15 und Urteil vom 23.10.1996 - 5 StR 183/95 m.w.N.).

    Das Tatgericht muss bei der Strafzumessung regelmäßig Rücksicht auf Art und Maß des Tatortrechts nehmen (BGH, Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15 und Urteil vom 23.10.1996 - 5 StR 183/95 m.w.N.).

  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 183/95

    Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung, wenn ein BRD-Bürger die Fluchtpläne eines

    Auszug aus LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19
    Das Tatgericht muss bei der Strafzumessung regelmäßig Rücksicht auf Art und Maß des Tatortrechts nehmen (BGH, Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15 und Urteil vom 23.10.1996 - 5 StR 183/95 m.w.N.).

    Das Tatgericht muss bei der Strafzumessung regelmäßig Rücksicht auf Art und Maß des Tatortrechts nehmen (BGH, Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15 und Urteil vom 23.10.1996 - 5 StR 183/95).

    Das Tatgericht muss bei der Strafzumessung regelmäßig Rücksicht auf Art und Maß des Tatortrechts nehmen (BGH, Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15 und Urteil vom 23.10.1996 - 5 StR 183/95).

    Wie bereits für den Angeklagten Dr. M. Sch. dargelegt, muss das Tatgericht bei der Strafzumessung regelmäßig Rücksicht auf Art und Maß des Tatortrechts nehmen (BGH, Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15 und Urteil vom 23.10.1996 - 5 StR 183/95 m.w.N.).

    Das Tatgericht muss bei der Strafzumessung regelmäßig Rücksicht auf Art und Maß des Tatortrechts nehmen (BGH, Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15 und Urteil vom 23.10.1996 - 5 StR 183/95 m.w.N.).

    Das Tatgericht muss bei der Strafzumessung regelmäßig Rücksicht auf Art und Maß des Tatortrechts nehmen (BGH, Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15 und Urteil vom 23.10.1996 - 5 StR 183/95 m.w.N.).

    Das Tatgericht muss bei der Strafzumessung regelmäßig Rücksicht auf Art und Maß des Tatortrechts nehmen (BGH, Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15 und Urteil vom 23.10.1996 - 5 StR 183/95 m.w.N.).

  • VG München, 24.09.2020 - M 10 K 20.222

    Unzulässigkeit der Veröffentlichung einer Pressemitteilung durch die

    Auszug aus LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19
    Das Verwaltungsgericht München hat in seinem Urteil vom 24.09.2020, Az. M 10 K 20.222 - unter Abweisung der Klage im Übrigen - festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft München I zur Veröffentlichung ihrer Pressemitteilung am 19.12.2019 um 14:04 Uhr so nicht berechtigt war.

    Das Verwaltungsgericht München hat - wie bereits oben für den Angeklagten Dr. M. Sch. dargelegt - in seinem Urteil vom 24.9.2020, Az. M 10 K 20.222 festgestellt, dass ein geringfügiger Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren ("Fair Trial")und damit auch gegen Art. 6 EMRK durch die um Stunden verfrühte Veröffentlichung der Anklageschrift vorliegt.

    Wie oben bereits bei der Strafrahmenwahl beim Mitangeklagten Dr. M. Sch. dargelegt hat das Verwaltungsgericht München hat in seinem Urteil vom 24.9.2020, Az. M 10 K 20.222, auf einen geringfügigen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren ("Fair Trial")und damit auch gegen Art. 6 EMRK erkannt, dadurch dass die Staatsanwaltschaft um Stunden verfrüht die Anklageschrift bekannt gab.

    Auch im Zusammenhang mit dem Angeklagten A. Sch. kann auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 24.9.2020, Az. M 10 K 20.222, und den dort festgestellten geringfügigen Verstoß gegen Art. 6 EMRK abgestellt werden, der zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen ist.

    Auch im Zusammenhang mit dem Angeklagten S. M. kann auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 24.9.2020, Az. M 10 K 20.222, und den dort festgestellten geringfügigen Verstoß gegen Art. 6 EMRK abgestellt werden, der zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen ist Der Angeklagte S. M. hat in Folge der Aufdeckung der verfahrensgegenständlichen Sachverhalte seine bisherige Arbeitsstelle verloren.

  • BGH, 07.03.2017 - 2 StR 567/16

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe (Strafbarkeit des Gehilfen); Handeltreiben

    Auszug aus LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19
    Sieht das Gesetz einen minder schweren Fall vor und ist - wie hier gemäß §§ 27 Absatz 2 Satz 2, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.II.1.e)) - auch ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben, muss bei der Strafrahmenwahl im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst geprüft werden, ob die allgemeinen Milderungsgründe die Annahme eines minder schweren Falls tragen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20.12.2016 - 1 StR 590/16, Urteil vom 07.03.2017 - 2 StR 567/16).

    Sieht das Gesetz einen minder schweren Fall vor und ist - wie hier gemäß §§ 27 Absatz 2 Satz 2, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.III.1.e)) oder gemäß §§ 46b, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.III.1.f)) - auch ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben, muss bei der Strafrahmenwahl im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst geprüft werden, ob die allgemeinen Milderungsgründe die Annahme eines minder schweren Falls tragen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20.12.2016 - 1 StR 590/16, Urteil vom 07.03.2017 - 2 StR 567/16).

    Sieht das Gesetz einen minder schweren Fall vor und ist - wie hier gemäß §§ 27 Absatz 2 Satz 2, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.V.1.e)) - auch ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben, muss bei der Strafrahmenwahl im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst geprüft werden, ob die allgemeinen Milderungsgründe die Annahme eines minder schweren Falls tragen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20.12.2016 - 1 StR 590/16, Urteil vom 07.03.2017 - 2 StR 567/16).

  • BGH, 22.08.2019 - 1 StR 267/19

    Beihilfe (individuelle Bestimmung von Tatmehrheit oder Tateinheit für den Helfers

    Auszug aus LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19
    Sind an einer Deliktserie mehrere Personen als Mittäter, mittelbare Täter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt, so ist die Frage, ob die einzelnen Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, bei jedem Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22.08.2019 - 1 StR 267/19, BGH, Beschluss vom 27.03.2018 - 4 StR 75/17, BGH, Beschluss vom 20.09.2016 - 3 StR 302/16 und BGH, Urteil vom 17.06.2004 - 3 StR 344/03).

    Maßgeblich ist hierbei der Umfang der Tatbeiträge des jeweiligen Beteiligten (BGH, Beschluss vom 22.08.2019 - 1 StR 267/19).

    Dagegen liegt nur eine einzige Beihilfe vor, wenn der Gehilfe mit seiner Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten eines Anderen Hilfe leistet (BGH, Beschluss vom 22.08.2019 - 1 StR 267/19).

  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 590/16

    Eigene Entscheidung in der Sache (unzulässige Urteilsberichtigung;

    Auszug aus LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19
    Sieht das Gesetz einen minder schweren Fall vor und ist - wie hier gemäß §§ 27 Absatz 2 Satz 2, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.II.1.e)) - auch ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben, muss bei der Strafrahmenwahl im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst geprüft werden, ob die allgemeinen Milderungsgründe die Annahme eines minder schweren Falls tragen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20.12.2016 - 1 StR 590/16, Urteil vom 07.03.2017 - 2 StR 567/16).

    Sieht das Gesetz einen minder schweren Fall vor und ist - wie hier gemäß §§ 27 Absatz 2 Satz 2, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.III.1.e)) oder gemäß §§ 46b, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.III.1.f)) - auch ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben, muss bei der Strafrahmenwahl im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst geprüft werden, ob die allgemeinen Milderungsgründe die Annahme eines minder schweren Falls tragen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20.12.2016 - 1 StR 590/16, Urteil vom 07.03.2017 - 2 StR 567/16).

    Sieht das Gesetz einen minder schweren Fall vor und ist - wie hier gemäß §§ 27 Absatz 2 Satz 2, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.V.1.e)) - auch ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben, muss bei der Strafrahmenwahl im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst geprüft werden, ob die allgemeinen Milderungsgründe die Annahme eines minder schweren Falls tragen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20.12.2016 - 1 StR 590/16, Urteil vom 07.03.2017 - 2 StR 567/16).

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19
    Ein "gefestigter Bandenwille" oder ein "Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse" ist nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 22.03.2001 - GSSt 1/00).

    Die tatbestandliche Handlung selbst kann auch durch eine bandenfremde Person ausgeführt werden (so auch, zum Tatbestand des § 244 Absatz 1 Nr. 2 StGB, BGH, Beschluss vom 22.03.2001 - GSSt 1/00).

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19
    Sind an einer Deliktserie mehrere Personen als Mittäter, mittelbare Täter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt, so ist die Frage, ob die einzelnen Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, bei jedem Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22.08.2019 - 1 StR 267/19, BGH, Beschluss vom 27.03.2018 - 4 StR 75/17, BGH, Beschluss vom 20.09.2016 - 3 StR 302/16 und BGH, Urteil vom 17.06.2004 - 3 StR 344/03).

    Handlungseinheit liegt ferner vor, wenn sich mehrere Unterstützungshandlungen auf dieselbe Haupttat beziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 05.09.2018 - 2 StR 31/18, BGH, Beschluss vom 20.09.2016 - 3 StR 302/16, BGH, Urteil vom 17.06.2004 - 3 StR 344/03).

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12

    Berufsverbot (Voraussetzungen: insbesondere bei erstmaliger Straffälligkeit);

    Auszug aus LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19
    Voraussetzung für die Verhängung eines Berufsverbotes ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr - das heißt die Wahrscheinlichkeit zukünftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen - durch den Täter besteht (BGH, Urteil vom 25.04.2013 - 4 StR 296/12).

    Andererseits ist bei einem Täter ohne Vorstrafen an die Annahme seiner weiteren Gefährlichkeit eine besonders strenge Anforderung zu stellen (BGH, Beschluss vom 12.09.1994 - 5 StR 487/94 und Urteil vom 25.04.2013 - 4 StR 296/12).

  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung;

    Auszug aus LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19
    Dabei setzt § 46a Nr. 1 StGB neben einem Geständnis einen kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einem umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muss und den das Opfer als friedensstiftend akzeptiert (BGH, Urteil vom 19.12.2002 - 1 StR 405/02).

    Dabei setzt § 46a Nr. 1 StGB neben einem Geständnis einen kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muss und den das Opfer als friedensstiftend akzeptiert (BGH, Urteil vom 19.12.2002 - 1 StR 405/02).

  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 543/07

    Grundsätze der Auslegung der Gewerbsmäßigkeit (besonders schwerer Fall des

  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 302/16

    Betrug (konkurrenzrechtliche Beurteilung innerhalb einer Deliktsserie;

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 467/06

    Betrug und Subventionsbetrug (Konkurrenzverhältnis; Bewertungseinheit: rechtliche

  • BGH, 14.02.2019 - 4 StR 37/18

    Anti-Doping-Gesetz (Strafvorschriften: Verfassungsmäßigkeit; Begriff des

  • BGH, 13.02.2020 - 1 StR 9/20

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 244/09

    Nachstellung; Dauerdelikt (Deliktsnatur, Klammerwirkung)

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger

  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 297/09

    Minder schwerer Fall des Totschlages; Täter-Opfer-Ausgleich bei Überschreitung

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88

    Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem

  • BGH, 28.07.2020 - 2 StR 594/19

    Revisionen gegen Urteil im Prozess gegen Zahnärzte-Ehepaar wegen Tötung ihrer

  • BGH, 22.03.2006 - 5 StR 38/06

    (Schwerer) Bandendiebstahl (Anforderungen an die Feststellung einer Bande)

  • BGH, 10.10.2018 - 1 StR 140/18

    Gesamtstrafenbildung (Bemessung der Gesamtstrafe)

  • BGH, 27.11.2019 - 3 StR 233/19

    Vorsätzliches Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine

  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 345/17

    Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der (ehemaligen) Strafvorschriften

  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 31/18

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Eröffnungsentscheidung in

  • BGH, 08.05.2019 - 4 StR 203/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08

    Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der

  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verwirklichung bei zur Verfügung

  • BGH, 27.06.2018 - 4 StR 116/18

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 12.09.1994 - 5 StR 487/94

    Berufsverbot - Berufs- und Gewerbetätigkeit - Präventionswirkung

  • BGH, 13.11.2008 - 3 StR 485/08

    Gesamtstrafenbildung (enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang);

  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 615/17

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Tateinheit; Tatmehrheit;

  • BGH, 27.03.2018 - 4 StR 75/17

    Tateinheit (Beurteilung einer Deliktsserie unter Beteiligung mehrerer Personen:

  • BGH, 05.08.2010 - 2 StR 340/10

    Bildung und Bemessung der Gesamtstrafe (Beruhen)

  • BGH, 12.11.2019 - 1 StR 415/19

    Gesamtstrafenbildung (Zumessung der Gesamtstrafe nach gesamtstrafenspezifischen

  • BGH, 20.04.1983 - 2 StR 175/83

    Tatbegehung unter Mißbrauch des Berufs

  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 239/95

    Gerechtigkeit - Strafzumessung - Betrug - Gewerbe - Bande - Gleichmäßigkeit der

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