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   LG Traunstein, 10.09.2021 - 1 O 2449/20   

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https://dejure.org/2021,55927
LG Traunstein, 10.09.2021 - 1 O 2449/20 (https://dejure.org/2021,55927)
LG Traunstein, Entscheidung vom 10.09.2021 - 1 O 2449/20 (https://dejure.org/2021,55927)
LG Traunstein, Entscheidung vom 10. September 2021 - 1 O 2449/20 (https://dejure.org/2021,55927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 346, § 242, § 812, § 818; ZPO § 256; VAG § 10a (idF bis zu 7.12.2004); VVG § 5a, § 8 (idF bis zum 7.12.2004)
    Verwirkung des Rückabwicklungsanspruchs aus fondsgebundener Lebensversicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 513/14

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach

    Auszug aus LG Traunstein, 10.09.2021 - 1 O 2449/20
    Hierbei ist auch die feststehende Rechtsprechung des BGH zu berücksichtigen, wonach der Kläger - im Falle eines Widerspruchs bzw. Rücktritts - die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlich gezogenen Nutzungen trägt, wobei er seinen Tatsachenvortrag nicht ohne Bezug zur Ertragslage des jeweiligen Versicherers auf eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe stützen kann (BGH, Urteil vom 11.11.2015, IV ZR 513/14).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-355/18

    Rust-Hackner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Auszug aus LG Traunstein, 10.09.2021 - 1 O 2449/20
    Soweit der Hinweis auf die Textform fehlt, ist jedoch die Rechtsprechung; des EuGH zu berücksichtigen, wonach auch bei einer fehlerhaften Belehrung, wenn diese dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit nimmt, sein Rücktrittsrecht im wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben, es unverhältnismäßig ist bzw. wäre, sich von den Verpflichtungen aus einem im guten Glauben geschlossenen Vertrag zu lösen (EuGH, Urteil vom 19.12.2019, C-355/18-C-357/18 und C-497/18).
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus LG Traunstein, 10.09.2021 - 1 O 2449/20
    Entgegen der klägerischen Auffassung ist das sog. Policenmodell mit den Vorgaben des Art. 31 Abs. 1 der dritten Richtlinie Lebensversicherung und des Art. 15 Abs. 1 S. 1 der zweiten Richtlinie Lebensversicherung vereinbar (BGH, Urteil vom 16.07.2014, IV ZR 73/13).
  • BGH, 24.06.2020 - IV ZR 275/19

    Verpflichtung des Versicherers bei einer Zusatzversicherung zu einem gesonderten

    Auszug aus LG Traunstein, 10.09.2021 - 1 O 2449/20
    Nachdem vorliegend nicht zwei selbstständige Versicherungsverträge vorliegen, bedurfte es auch nicht einer gesonderten Prämienausweisung bezüglich der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BGH, Urteil vom 24.06.2020, IV ZR 275/19).
  • BGH, 25.03.2020 - IV ZR 20/19

    Möglichkeit des Widerrufs eines Vertrages über eine Rentenversicherung mit

    Auszug aus LG Traunstein, 10.09.2021 - 1 O 2449/20
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 25.03.2020, IV ZR 20/19).
  • BGH, 10.12.1993 - V ZR 158/92

    Formwirksamkeit eines zum Schein beurkundeten Grundstücksschenkungsvertrages

    Auszug aus LG Traunstein, 10.09.2021 - 1 O 2449/20
    Die Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage setzt aber weiterhin voraus, dass das streitige Rechtsverhältnis über den gegenwärtigen Prozess hinaus zwischen den Parteien Bedeutung gewinnen kann (BGH, Urteil vom 10.12.1993, V ZR 158/92, Juris Rn 5) und damit über das erfasste Rechtsschutzziel der Klagepartei hinausgehen kann (BGH, Urteil vom 19.12.2018, IV ZR 2 55/17, juris RN 17).
  • BGH, 17.05.2017 - IV ZR 501/15

    Anforderungen an eine Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 S. 1

    Auszug aus LG Traunstein, 10.09.2021 - 1 O 2449/20
    Die Belehrung musste vielmehr (nur) so gestaltet sein, dass sie dem Aufklärungsziel Rechnung trägt und darauf angelegt ist, aus der Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers einen solchen aufmerksam zu machen und das maßgebliche Wissen zu vermitteln (BGH, Beschluss vom 17.05.2017, IV ZR 501/15; BGH, Urteil vom 25.01.2017, IV ZR 173/15).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-497/18

    Rückabwicklung von Lebensversicherungen: Prämienrückzahlung

    Auszug aus LG Traunstein, 10.09.2021 - 1 O 2449/20
    Soweit der Hinweis auf die Textform fehlt, ist jedoch die Rechtsprechung; des EuGH zu berücksichtigen, wonach auch bei einer fehlerhaften Belehrung, wenn diese dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit nimmt, sein Rücktrittsrecht im wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben, es unverhältnismäßig ist bzw. wäre, sich von den Verpflichtungen aus einem im guten Glauben geschlossenen Vertrag zu lösen (EuGH, Urteil vom 19.12.2019, C-355/18-C-357/18 und C-497/18).
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 22/89

    Vollstreckung aus einem Prozessvergleich - Erhebung einer Stufenklage gerichtet

    Auszug aus LG Traunstein, 10.09.2021 - 1 O 2449/20
    Damit musste der Auskunftsanspruch zurückgewiesen und die Stufenklage insgesamt abgewiesen werden, da der Auskunftsanspruch mangels entsprechenden Zahlungsanspruchs für den Kläger keine Bedeutung mehr hat (für die Zulässigkeit der vollumfänglichen Klageabweisung BGH, Urteil v. 13.12.89, IVb ZR 22/89, Juris Rn 8).
  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Auszug aus LG Traunstein, 10.09.2021 - 1 O 2449/20
    Ein Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben nach § 242 BGB kann grundsätzlich nur dann bestehen, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BGH, Urteil vom 06.02.2007, X ZR 117/04; Palandt Rn 4, 7 zu § 260 BGB).
  • BGH, 25.01.2017 - IV ZR 173/15

    Altvertrag über eine private Rentenversicherung: Verwirkung und Ausschluss des

  • EuGH, 19.12.2019 - C-357/18

    Rückabwicklung von Lebensversicherungen: Prämienrückzahlung

  • OLG München, 23.12.2021 - 25 U 6830/21

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei im Policenmodell abgeschlossenem

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 10.09.2021, Az. 1 O 2449/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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