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   LG Braunschweig, 17.09.2004 - 4 O 663/03 (73)   

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https://dejure.org/2004,43351
LG Braunschweig, 17.09.2004 - 4 O 663/03 (73) (https://dejure.org/2004,43351)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 17.09.2004 - 4 O 663/03 (73) (https://dejure.org/2004,43351)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 17. September 2004 - 4 O 663/03 (73) (https://dejure.org/2004,43351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit inländischer Gerichte für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer mit einer Warenbestellung verbundenen Gewinnzusage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 661a BGB; Art 27 BGBEG; Art 29 Abs 2 BGBEG; Art 14 Nr 1 EGV 44/2001; Art 15 Abs 1 Buchst c EGV 44/2001; Art 16 Abs 1 EGV 44/2001; Art 13 Abs 1 Nr 3 VollstrZustÜbk; § 13 ZPO
    Allgemeiner Gerichtsstand; anwendbares Recht; Auslandsbezug; ausländischer Staat; EG; EU; Gewinnzusage; internationale Zuständigkeit; internationales Privatrecht; Rechtsstatut; Rechtswahl; Verbindung; Verbrauchergerichtsstand; Verbraucherschutz; Verbraucherverfahren; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus LG Braunschweig, 17.09.2004 - 4 O 663/03
    Unbeschadet der rechtlichen Einstufung der Gewinnzusage nach § 661 a BGB als gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch (siehe dazu Palandt/Sprau, BGB, 62. Aufl., § 661a Rn 1) wird durch eine Gewinnzusage mit Warenbestellung ein Verbrauchergerichtsstand im Sinne von Art. 15 EuGVVO bzw. des früheren Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ begründet (EuGH, Urteil vom 11.07.2002 - Rs C-96/00 (Rudolf Gabriel, NJW 2002, 2697 und ihm folgend BGH, Urteil vom 28.11.2002, NJW 2003, 426, OLG Braunschweig Urteil vom 09.09.2002, OLGR Braunschweig 2003, 47-50, OLG Hamm Urteil vom 25.11.2002 OLGR Hamm 2003, 305-308).

    Selbst ohne eine Warenbestellung wäre der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gem. Art. 5 Ziff. 3 EuGVVO eröffnet gewesen (BGH, Urteil vom 28.11.2002, NJW 2003, 426, Feuchtmeyer, NJW 2002, 3598, 3599).

    Die Vorschrift des § 661 a BGB, die vom Gesetzgeber eingeführt worden ist, um einer verbreiteten und wettbewerbsrechtlich unzulässigen Praxis entgegen zu wirken, dass Unternehmer Verbrauchern Mitteilungen über angebliche Gewinne übersenden, um sie zur Bestellung von Waren zu veranlassen, die Gewinne auf Nachfrage aber nicht aushändigen (BGH, Urteil vom 28.11.2002, ZIP 2003, 685 bis 689), verlangt für den Anspruch auf Auszahlung des zugesagten Gewinns keine weiteren Voraussetzungen, wie z. B. die bestimmte Form einer Gewinnanforderung (OLG Braunschweig, a.a.O. Seite 47 bis 50).

  • OLG Dresden, 10.02.2003 - 8 U 1974/02

    Internationale Zuständigkeit; Voraussetzungen für das Vorliegen eines

    Auszug aus LG Braunschweig, 17.09.2004 - 4 O 663/03
    Soweit die Rechtsprechung teilweise auf der alten Fassung des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ ergangen ist, sollte die Neuregelung nach Art. 15 EuGVVO den Rechtsschutz des Verbrauchers verbessern, so dass die Rechtsprechung nunmehr ohne weiteres auf die nahezu inhaltsgleiche Neuregelung in Art. 15 EuGVVO zu erstrecken ist (siehe auch OLG Dresden, Beschluss vom 20.02.2003, EWiR 2003, 695 bis 696).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

    Auszug aus LG Braunschweig, 17.09.2004 - 4 O 663/03
    Unbeschadet der rechtlichen Einstufung der Gewinnzusage nach § 661 a BGB als gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch (siehe dazu Palandt/Sprau, BGB, 62. Aufl., § 661a Rn 1) wird durch eine Gewinnzusage mit Warenbestellung ein Verbrauchergerichtsstand im Sinne von Art. 15 EuGVVO bzw. des früheren Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ begründet (EuGH, Urteil vom 11.07.2002 - Rs C-96/00 (Rudolf Gabriel, NJW 2002, 2697 und ihm folgend BGH, Urteil vom 28.11.2002, NJW 2003, 426, OLG Braunschweig Urteil vom 09.09.2002, OLGR Braunschweig 2003, 47-50, OLG Hamm Urteil vom 25.11.2002 OLGR Hamm 2003, 305-308).
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