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   LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 393/17   

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LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 393/17 (https://dejure.org/2020,4611)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 05.03.2020 - 19 O 393/17 (https://dejure.org/2020,4611)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 05. März 2020 - 19 O 393/17 (https://dejure.org/2020,4611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    AEUV Art. 101 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; GWB § 33a Abs. 2
    Schadensersatzansprüche wegen eines vermeintlichen "LKW-Kartells"

  • rewis.io

    Schadensersatzansprüche wegen "LKW-Kartell"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 393/17
    Für den Schadensersatzanspruch ist das zum Zeitpunkt der Vertragsschlüsse geltende Recht maßgeblich (BGH, Urteil vom 11.12.2018 - KZR 26/17, Rn. 44 - Schienenkartell).

    Eine Feststellung der Kartellbetroffenheit ist nach Maßgabe des § 286 ZPO zu treffen (BGH, Urteil vom 11.12.2018 - KZR 26/17 -, Rn. 59 - Schienenkartell).

    Zwar kann eine tatsächliche Vermutung dafür bestehen, dass Aufträge, die sachlich, zeitlich und räumlich in den Bereich der Absprachen fallen, von diesen erfasst wurden und damit kartellbefangen waren (BGH, Urteil vom 11.12.2018 - KZR 26/17 -, Rn. 61 - Schienenkartell).

    b) Es kann dahinstehen, ob eine tatsächliche Vermutung für eine Kartellbetroffenheit einzelner Beschaffungsvorgänge nicht nur bei Preis-, Quoten- und Kundenschutzkartellen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17 -, Rn. 61, juris), sondern auch im Falle eines Informationsaustausches in Betracht kommt.

    2) Eine solche tatsächliche Vermutung wird damit begründet, dass Preis-, Quoten- und Kundeschutzkartelle darauf setzen, den Preiswettbewerb weitgehend außer Kraft zu setzen, und somit nach ökonomischen Grundsätzen vielfach eine Kartellrendite entstehen wird (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17 -, Rn. 55, juris - Schienenkartell).

    c) Auch dieses festgestellte Verhalten ist nicht darauf angelegt, den Preiswettbewerb weitgehend außer Kraft zu setzen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17 -, Rn. 55, juris - Schienenkartell).

    Es ist auch nicht aus Gründen des Effektivitätsgrundsatzes - über die Anwendung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Möglichkeit einer tatsächlichen Vermutung hinausgehend (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11.12.2018 - KZR 26/17 -, Rn. 61 - Schienenkartell) - von der üblichen Verteilung der Darlegungslast abzuweichen.

  • BGH, 27.05.2014 - XI ZR 264/13

    Urkundeneinsicht: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 393/17
    (2) Im Übrigen muss der für die Voraussetzungen einer Einsichtsgewährung nach § 810 BGB darlegungs- und beweispflichtige Anspruchsteller die Urkunde selbst und deren angeblichen Inhalt genau bezeichnen (BGH, Urteil vom 27. Mai 2014 - XI ZR 264/13 -, Rn. 25, juris).

    In einem solchen Fall zielt das Einsichtsverlangen auf eine unzulässige Ausforschung (BGH, Urteil vom 27. Mai 2014 - XI ZR 264/13 -, Rn. 24, juris m.w.N.).

    Die pauschale Aufforderung zur Vorlage ganzer Urkundensammlungen, Dokumentationen oder einer kompletten Korrespondenz ist deshalb auch nach § 142 ZPO unzulässig (BGH, Urteil vom 27. Mai 2014 - XI ZR 264/13 -, Rn. 28, juris m.w.N.).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 393/17
    Der Effektivitätsgrundsatz besagt, dass die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden dürfe (EuGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-295/04 bis C-298/04 -, juris, Rn. 62).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2018 - W (Kart) 2/18

    Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe der vollständigen und vertraulichen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 393/17
    1) Ein Anspruch aus § 33g GWB kommt nicht in Betracht, da der dort geregelte materiellrechtliche Anspruch nur auf kartellrechtliche Schadensersatzansprüche Anwendung findet, die nach dem Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle am 09.06.2017 entstanden sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. April 2018 - VI-W (Kart) 2/18 -, Rn. 16, juris).
  • BGH, 07.02.2019 - III ZR 498/16

    abgelehnte Prospektlektüre - Kapitalanlageberatung: Pflichtenumfang des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 393/17
    Soweit die Klagepartei Zeugenbeweis durch Vernehmung der Zeugen und anbietet für die Behauptung, dass die in der Preisliste bzw. den Preisvorgaben enthaltenen Preise u.a. Informationen zu Bruttolistenpreisen und geplanten Bruttolistenpreiserhöhungen, welche ausgetauscht wurden, sowie Absprachen über Bruttolistenpreiserhöhungen berücksichtigen, handelt es sich um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis, der einen nicht "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellten und prozessual erforderlichen Sachvortrag nicht ersetzen kann (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 07. Februar 2019 - III ZR 498/16 -, Rn. 37, juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - 2 U (Kart) 2/13

    Rückforderung überzahlter Netznutzungsentgelte für die Lieferung elektrischer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 393/17
    Dementsprechend darf das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum bloßen Zweck der Informationsgewinnung, wie vorliegend von der Klägerin erstrebt, sondern nur beim Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags anordnen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. August 2014 - VI-2 U (Kart) 2/13 -, Rn. 35, juris).
  • LG Magdeburg, 08.01.2020 - 7 O 302/18

    Kartellschadenersatz: Darlegungslast hinsichtlich eines Schadens in Form

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 393/17
    Aufgrund des oben im Einzelnen dargestellten und wenig konkreten Inhalts des Bußgeldbescheids ist es auch ernsthaft in Betracht zu ziehen, dass die im Bußgeldbescheid festgestellten Verhaltensweisen keine nachteiligen Auswirkungen auf sachlich, zeitlich und räumlich von den Feststellungen umfasste Beschaffungsvorgänge hatte oder dass etwaige nachteilige Auswirkungen sich danach unterschieden, ob und wann von welchem Adressaten Lastkraftwagen bezogen wurden (vgl. hierzu auch LG Magdeburg, Urteil vom 08.01.2020 - 7 O 302/18, BeckRS 2020, 68, beckonline).
  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 393/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das unionsrechtliche Verbot von Kartellen und abgestimmten Verhaltensweisen (Art. 81 EGV, Art. 101 Abs. 1 AEUV) ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB dar (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10 -, BGHZ 190, 145-172, Rn. 13, 14).
  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 393/17
    Für den Umfang der Bindungswirkung nach § 33 Abs. 4 Satz 1 und 2 GWB kommt es auf die im Kartellverfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen an (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14 -, BGHZ 211, 146-171, - Lottoblock II - Rn. 18).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-8/08

    EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 393/17
    (2) Die Kammer verkennt hierbei nicht, dass widerleglich vermutet wird, dass die an der Abstimmung beteiligten und weiterhin am Markt tätigen Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Festlegung ihres Marktverhaltens berücksichtigen (EuGH, Urt. v. 4.6.2009 - Rs. C-8/08, Rn. 51-53 - T-Mobile Netherlands u. a.).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2019 - U (Kart) 15/18

    Voraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs

  • LG Mannheim, 24.04.2019 - 14 O 117/18
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.02.2021 - 19 O 4272/19

    Kartellschadensersatz

    Bekannt ist lediglich, dass für die Weiterwälzung eine Bandbreite vereinbart wurde, so dass nicht feststeht, dass die Vereinbarung der Kostenweiterwälzung über das hinausgeht, was ohne Vereinbarung im hypothetischen Markt ohnehin geschehen wäre (vgl. insgesamt zur Euronormproblematik bereits LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 05. März 2020-19 O 393/17-, Rn. 92 ff., juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.08.2020 - 19 O 9339/16

    Schadensersatz im Zusammenhang mit sog. "Lkw-Kartell"

    Bekannt ist lediglich, dass für die Weiterwälzung eine Bandbreite vereinbart wurde, so dass nicht feststeht, dass die Vereinbarung der Kostenweiterwälzung über das hinausgeht, was ohne Vereinbarung im hypothetischen Markt ohnehin geschehen wäre (vgl. insgesamt zur Euronormproblematik bereits LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 05. März 2020 - 19 O 393/17 -, Rn. 92 ff., juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.08.2020 - 19 O 7770/18

    Kartellrechtlicher Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. "Lkw-Kartell"

    Bekannt ist lediglich, dass für die Weiterwälzung eine Bandbreite vereinbart wurde, so dass nicht feststeht, dass die Vereinbarung der Kostenweiterwälzung über das hinausgeht, was ohne Vereinbarung im hypothetischen Markt ohnehin geschehen wäre (vgl. insgesamt zur Euronormproblematik bereits LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 05. März 2020 - 19 O 393/17 -, Rn. 92 ff., juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.08.2020 - 19 O 1361/18

    Schadensersatz im Zusammenhang mit sog. "Lkw-Kartell"

    Bekannt ist lediglich, dass für die Weiterwälzung eine Bandbreite vereinbart wurde, so dass nicht feststeht, dass die Vereinbarung der Kostenweiterwälzung über das hinausgeht, was ohne Vereinbarung im hypothetischen Markt ohnehin geschehen wäre (vgl. insgesamt zur Euronormproblematik bereits LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 05. März 2020 - 19 O 393/17 -, Rn. 92 ff., juris).
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