Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - I-1 U 92/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien für die Abwägung der Verursachungsbeiträge und Verschuldensbeiträge gemäß §§ 17 Abs. 1, 18 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz a.F. (StVG a.F.)
- Judicialis
StVG § 7 a.F.; ; StVG § ... 7 Abs. 2 a.F.; ; StVG § 17 a.F.; ; StVG § 17 Abs. 1 a.F.; ; StVG § 18 a.F.; ; StVG § 18 Abs. 3 a.F.; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 823; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; ZPO § 286; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 8 Abs. 2; ; StVO § 8 Abs. 2 Satz 2; ; StVO § 17 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungs- und Beweislast bei Verkehrsunfall mit einem unbeleuchteten vorfahrtsberechtigten Rollerfahrer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03
Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 92/05
Denn es gehört zu den ganz typischen Folgen der Nichtbenutzung notwendiger Beleuchtungseinrichtungen, dass ein Verkehrsteilnehmer zu spät gesehen wird und es ist der offensichtliche Zweck der Vorschriften über die Ausrüstung mit und die Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen, die Sichtbarkeit von Zweirädern gerade in der Dämmerung und Dunkelheit zu gewährleisten (BGH NJW 2005, 1351-1354; OLGR Frankfurt 2005, 383 f; KG Berlin, VersR 1983, 839). - OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 201/03
Haftung bei Kfz-Unfall: Anscheinsbeweis für Unfallursächlichkeit eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 92/05
Denn es gehört zu den ganz typischen Folgen der Nichtbenutzung notwendiger Beleuchtungseinrichtungen, dass ein Verkehrsteilnehmer zu spät gesehen wird und es ist der offensichtliche Zweck der Vorschriften über die Ausrüstung mit und die Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen, die Sichtbarkeit von Zweirädern gerade in der Dämmerung und Dunkelheit zu gewährleisten (BGH NJW 2005, 1351-1354; OLGR Frankfurt 2005, 383 f; KG Berlin, VersR 1983, 839). - BGH, 04.12.2000 - II ZR 293/99
Voraussetzungen des Anscheinsbeweises
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 92/05
Bei der Prüfung, ob ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach allgemeiner Lebenserfahrung den Schluss auf eine Sorgfaltspflichtverletzung eines der Unfallbeteiligten rechtfertigt, sind sämtliche bekannten, d.h. unstreitigen oder bewiesenen Umstände des Falles in die Bewertung einzubeziehen (BGH NJW 2001, 1140;… Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., Vor § 284 Rn. 29), das heißt der Sachverhalt ist in seiner ganzen Breite zu betrachten.
- KG, 13.12.1982 - 12 U 2001/82
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung bei Dunkelheit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 92/05
Denn es gehört zu den ganz typischen Folgen der Nichtbenutzung notwendiger Beleuchtungseinrichtungen, dass ein Verkehrsteilnehmer zu spät gesehen wird und es ist der offensichtliche Zweck der Vorschriften über die Ausrüstung mit und die Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen, die Sichtbarkeit von Zweirädern gerade in der Dämmerung und Dunkelheit zu gewährleisten (BGH NJW 2005, 1351-1354; OLGR Frankfurt 2005, 383 f; KG Berlin, VersR 1983, 839). - BGH, 24.01.1956 - VI ZR 123/55
Anscheinsbeweis für Mitursächlichkeit der Trunkenheit eines Fußgängers für einen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 92/05
Für die Annahme, dass sich seine hieraus ergebende absolute Fahruntüchtigkeit in dem Unfallgeschehen niedergeschlagen hat, spricht insoweit der Beweis des ersten Anscheins, als davon auszugehen ist, dass die Verkehrssituation durch einen nüchternen Fahrer hätte gemeistert werden können (zum Anscheinsbeweis insoweit Senat, Urteil vom 27.09.2004, Az. 1 U 80/04; BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1956, 195, 196 sowie BGH VersR 1965, 81, 82). - BGH, 20.10.1964 - VI ZR 160/63
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung zum Nachteil eines alkoholisierten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 92/05
Für die Annahme, dass sich seine hieraus ergebende absolute Fahruntüchtigkeit in dem Unfallgeschehen niedergeschlagen hat, spricht insoweit der Beweis des ersten Anscheins, als davon auszugehen ist, dass die Verkehrssituation durch einen nüchternen Fahrer hätte gemeistert werden können (zum Anscheinsbeweis insoweit Senat, Urteil vom 27.09.2004, Az. 1 U 80/04; BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1956, 195, 196 sowie BGH VersR 1965, 81, 82).