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   OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08   

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OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08 (https://dejure.org/2009,9880)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.05.2009 - 12 U 200/08 (https://dejure.org/2009,9880)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 12 U 200/08 (https://dejure.org/2009,9880)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen verspäteter Einzahlung des Vorschusses für die Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sachverständigenvorschuss - verspätete Zahlung

  • Judicialis

    ZPO § 296 Abs. 2; ; ZPO § ... 379; ; ZPO § 379 Abs. 2; ; ZPO § 402; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 640 Abs. 1 S. 3; ; BGB § 641 a Abs. 1; ; BGB § 670; ; BGB § 677; ; BGB § 683; ; VOB/B § 11; ; VOB/B § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 296 Abs. 2; ZPO § 379 Abs. 2
    Rechtsfolgen verspäteter Einzahlung des Vorschusses für die Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt eine Zurückweisung als verspätet jedoch nicht in Betracht, wenn offenkundig ist, dass dieselbe Verzögerung auch bei rechzeitiger Einzahlung eingetreten wäre (vgl. BVerfGE 75, 302, 311 ff.; Zöller-Greger, a.a.O., Rn 22).

    Eine Präklusion kommt danach nicht in Betracht, wenn sich ohne weitere Erwägung aufdrängt, dass das Verfahren früher beendet wird, als es bei einem ungestörten Verlauf des Verfahrens zu erwarten ist (BVerfG NJW 1987, S. 2733).

  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Dies ist auch konkludent möglich (BGH BauR 1977, 344), wobei allerdings an die Voraussetzungen einer konkludenten Aufhebung strenge Anforderung zustellen sind (BGHZ 146, 250, 262).
  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Nach dem vom Bundesgerichtshof vertretenen sogenannten absoluten Verzögerungsbegriff ist eine Verfahrensverzögerung zu bejahen, wenn die Zulassung des nach Fristablaufs eingegangenen Vorschusses zu irgendeiner zeitlichen Verschiebung des Prozessablaufes führte (vgl. BGHZ 75, 138, 141 f., 76, 133, 135; 86, 31, 34; Zöller-Greger, ZPO 27. Aufl., § 296 Rn 20).
  • BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95

    Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Der Anwendung dieser Normen steht nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht entgegen, dass der Geschäftsführer irrtümlich annimmt, aufgrund eines Vertrages zur Ausführung verpflichtet zu sein (BGH NJW 1997, S. 47, 48; NJW 1993, S. 3196; so auch bereits der Senat in seiner Entscheidung v. 30.10.2008 - 12 U 101/08 - zitiert nach juris).
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Nach dem vom Bundesgerichtshof vertretenen sogenannten absoluten Verzögerungsbegriff ist eine Verfahrensverzögerung zu bejahen, wenn die Zulassung des nach Fristablaufs eingegangenen Vorschusses zu irgendeiner zeitlichen Verschiebung des Prozessablaufes führte (vgl. BGHZ 75, 138, 141 f., 76, 133, 135; 86, 31, 34; Zöller-Greger, ZPO 27. Aufl., § 296 Rn 20).
  • BGH, 20.09.1984 - VII ZR 377/83

    Ingebrauchnahme der Leistung - Lauf der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Bezieht der Auftraggeber das Bauwerk, kann nach einer angemessenen Prüfungsfrist eine Abnahme anzunehmen sein, wenn sich aus seinem Verhalten nichts Gegenteiliges ergibt, weil der Auftraggeber von diesem Zeitpunkt gewöhnlich am ehesten selbst in der Lage ist, festzustellen, ob das Werk als in der Hauptsache vertragsgemäß gebilligt werden kann (BGH NJW 1985, S. 731).
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91

    Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Der Anwendung dieser Normen steht nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht entgegen, dass der Geschäftsführer irrtümlich annimmt, aufgrund eines Vertrages zur Ausführung verpflichtet zu sein (BGH NJW 1997, S. 47, 48; NJW 1993, S. 3196; so auch bereits der Senat in seiner Entscheidung v. 30.10.2008 - 12 U 101/08 - zitiert nach juris).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 270/03

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Zwar ist nicht jedes Sachverständigengutachten zur Frage der Verursachung eines Baumangels durch den Unternehmer umfangreich und aufwändig (BGH MDR 2005, S. 645); nach den bereits in der Akte vorhandenen gutachterlichen Stellungnahmen ist aber abzusehen, dass die zwischen den Parteien streitigen Fragen zur Funktionsfähigkeit der Heizung nur mit erheblichem Aufwand abzuarbeiten sein werden.
  • BGH, 21.04.1977 - VII ZR 108/76

    VOB-Vertrag: Formlose statt förmliche Abnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Dies ist auch konkludent möglich (BGH BauR 1977, 344), wobei allerdings an die Voraussetzungen einer konkludenten Aufhebung strenge Anforderung zustellen sind (BGHZ 146, 250, 262).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08

    Rechtliches Gehör im Zivilprozess: Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Die nicht rechtzeitige Zahlung des Vorschusses führt also nicht ohne weiteres dazu, dass die Partei mit dem Beweismittel ausgeschlossen ist (BGH NJW 1982, S. 2259, 2260), vielmehr sind vom Gericht die Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO zu prüfen (OLG Frankfurt, 19.11.2008 4 U 119/08 - zitiert nach juris; OLG Koblenz IBR 2004, S. 231).
  • OLG Brandenburg, 30.10.2008 - 12 U 101/08

    Vollmacht: Wirksamkeit eines Werkvertrages bei Auftragserteilung durch einen

  • OLG Hamm, 19.02.2002 - 24 U 144/01
  • OLG Hamm, 12.12.2006 - 26 U 49/04

    Bewirkt Abnahme durch AG die Abnahme von Nachunternehmerleistungen?

  • OLG Köln, 17.02.1998 - 24 U 147/97

    Wann sind nicht bestellte Zusatzleistungen zu vergüten?

  • OLG Koblenz, 06.02.2004 - 5 W 82/04

    Ergänzungsgutachten: Verspätete Vorschusszahlung

  • OLG Frankfurt, 09.06.1982 - 17 U 117/82
  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 155/09

    Rechtliches Gehör: Zulassung des Zeugenbeweises trotz verspäteter Zahlung des

    Insoweit sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Präklusion von Parteivortrag oder Beweisanträgen anwendbar (OLG Frankfurt, NJW-RR 2009, 792; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 12 U 200/08, bei beck-online).
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