Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17431
OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05 (https://dejure.org/2006,17431)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2006 - 3 U 212/05 (https://dejure.org/2006,17431)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2006 - 3 U 212/05 (https://dejure.org/2006,17431)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17431) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Streitgegenstandes bei Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Bürgschaft für mehrere Darlehen; Ersatz eines erstinstanzlichen Prozessurteils durch ein Sachurteil des Berufungsgerichts; Differenzierung zwischen einer Höchstbetragsbürgschaft und einer ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 142; ; ZPO § ... 156 Abs. 1; ; ZPO § 156 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 296a Satz 1; ; ZPO § 314 Satz 1; ; ZPO § 322 Abs. 1; ; ZPO § 525 Satz 1; ; ZPO § 528 Satz 2; ; InsO § 134 Abs. 1; ; InsO § 166 Abs. 2; ; InsO § 173 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 204; ; BGB § 174; ; BGB § 767 Abs. 1; ; BGB § 1280

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Näheres zur Nebenbürgschaft mit Sicherungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.02.2003 - IX ZR 384/99

    Mitverschulden des Mandanten bei fehlerhafter steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05
    Nach allgemeiner Auffassung, die der Senat in ständiger Rechtsprechung teilt, darf das Berufungsgericht - ohne gegen das sich aus § 528 Satz 2 ZPO ergebende Schlechterstellungsverbot (sog. Verbot der reformatio in peius) zu verstoßen - ein die Klage als unzulässig abweisendes Prozessurteil der Eingangsinstanz auch dann durch ein sachabweisendes Urteil ersetzen, wenn allein die klagende Partei das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl. BGHZ 23, 36, 50; 104, 212, 214; BGH, Urt. v. 20.02.2003 - IX ZR 384/99, WM 2003, 1623 = NJW-RR 2003, 931; ferner Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 528 Rdn. 9; Schumann/Kramer, Die Berufung in Zivilsachen, 6. Aufl., Rdn. 437; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 528 Rdn. 32).
  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93

    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05
    Denn die Verpfändung ist nach dem in Deutschland geltenden Internationalen Privatrecht (IPR) eine Verfügung über die Forderung, die - nicht zuletzt aus Gründen des kollisionsrechtlichen Schuldnerschutzes - dem jeweiligen Forderungsstatut unterliegt (arg. Art. 33 Abs. 2 EGBGB und Art. 105 CH-IPRG; vgl. v. Bar, RabelsZ 53 [1989], 462, 474; Martiny in Reithmann/Martiny, Internationales Vertragsrecht, 6. Aufl., Rdn. 338; Staudinger/Stoll, BGB, 13. Bearb., Internationales SachenR Rdn. 317; ferner zur Einziehungsermächtigung BGHZ 125, 196, 204 f.; Kropholler, IPR, 4. Aufl., § 52 VIII 1).
  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05
    Die weiteren Ausführungen der jeweiligen Vorinstanz, die sich in Fällen der streitgegenständlichen Art mit der Unbegründetheit des Rechtsschutzbegehrens befassen, gelten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - als nicht geschrieben, weil eine Klage wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkungen nicht zugleich aus prozessualen und aus materiell-rechtlichen Gründen abgewiesen werden darf (vgl. BGHZ 11, 222, 223 f.; ferner BGHZ 4, 58, 60; 46, 281, 285; BGH, Beschl. v. 26.05.1994 - III ZB 17/94, NJW 1994, 2098 = MDR 1994, 825).
  • BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86

    Abweisung der Klage als endgültig unbegründet in der Berufungsinstanz;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05
    Nach allgemeiner Auffassung, die der Senat in ständiger Rechtsprechung teilt, darf das Berufungsgericht - ohne gegen das sich aus § 528 Satz 2 ZPO ergebende Schlechterstellungsverbot (sog. Verbot der reformatio in peius) zu verstoßen - ein die Klage als unzulässig abweisendes Prozessurteil der Eingangsinstanz auch dann durch ein sachabweisendes Urteil ersetzen, wenn allein die klagende Partei das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl. BGHZ 23, 36, 50; 104, 212, 214; BGH, Urt. v. 20.02.2003 - IX ZR 384/99, WM 2003, 1623 = NJW-RR 2003, 931; ferner Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 528 Rdn. 9; Schumann/Kramer, Die Berufung in Zivilsachen, 6. Aufl., Rdn. 437; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 528 Rdn. 32).
  • BGH, 26.05.1994 - III ZB 17/94

    Zulässigkeit der Berufung bei Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05
    Die weiteren Ausführungen der jeweiligen Vorinstanz, die sich in Fällen der streitgegenständlichen Art mit der Unbegründetheit des Rechtsschutzbegehrens befassen, gelten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - als nicht geschrieben, weil eine Klage wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkungen nicht zugleich aus prozessualen und aus materiell-rechtlichen Gründen abgewiesen werden darf (vgl. BGHZ 11, 222, 223 f.; ferner BGHZ 4, 58, 60; 46, 281, 285; BGH, Beschl. v. 26.05.1994 - III ZB 17/94, NJW 1994, 2098 = MDR 1994, 825).
  • BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53

    Zurückverweisung an Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05
    Die weiteren Ausführungen der jeweiligen Vorinstanz, die sich in Fällen der streitgegenständlichen Art mit der Unbegründetheit des Rechtsschutzbegehrens befassen, gelten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - als nicht geschrieben, weil eine Klage wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkungen nicht zugleich aus prozessualen und aus materiell-rechtlichen Gründen abgewiesen werden darf (vgl. BGHZ 11, 222, 223 f.; ferner BGHZ 4, 58, 60; 46, 281, 285; BGH, Beschl. v. 26.05.1994 - III ZB 17/94, NJW 1994, 2098 = MDR 1994, 825).
  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05
    Nach allgemeiner Auffassung, die der Senat in ständiger Rechtsprechung teilt, darf das Berufungsgericht - ohne gegen das sich aus § 528 Satz 2 ZPO ergebende Schlechterstellungsverbot (sog. Verbot der reformatio in peius) zu verstoßen - ein die Klage als unzulässig abweisendes Prozessurteil der Eingangsinstanz auch dann durch ein sachabweisendes Urteil ersetzen, wenn allein die klagende Partei das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl. BGHZ 23, 36, 50; 104, 212, 214; BGH, Urt. v. 20.02.2003 - IX ZR 384/99, WM 2003, 1623 = NJW-RR 2003, 931; ferner Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 528 Rdn. 9; Schumann/Kramer, Die Berufung in Zivilsachen, 6. Aufl., Rdn. 437; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 528 Rdn. 32).
  • BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51

    Verwerfung einer Anschlußberufung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 212/05
    Die weiteren Ausführungen der jeweiligen Vorinstanz, die sich in Fällen der streitgegenständlichen Art mit der Unbegründetheit des Rechtsschutzbegehrens befassen, gelten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - als nicht geschrieben, weil eine Klage wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkungen nicht zugleich aus prozessualen und aus materiell-rechtlichen Gründen abgewiesen werden darf (vgl. BGHZ 11, 222, 223 f.; ferner BGHZ 4, 58, 60; 46, 281, 285; BGH, Beschl. v. 26.05.1994 - III ZB 17/94, NJW 1994, 2098 = MDR 1994, 825).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht