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   OLG Dresden, 06.12.2006 - 12 U 1394/06   

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https://dejure.org/2006,2253
OLG Dresden, 06.12.2006 - 12 U 1394/06 (https://dejure.org/2006,2253)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.12.2006 - 12 U 1394/06 (https://dejure.org/2006,2253)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 12 U 1394/06 (https://dejure.org/2006,2253)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer auf eine krasse finanzielle Überforderung gegründeten Sittenwidrigkeit; Übernahme einer ruinösen Bürgschaft oder Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner; Ausnutzen einer emotionalen Notsituation durch den Kreditgeber; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ehegattenbürgschaft (sittenwirdrige) - Ehefrau als zweite Darlehensnehmerin

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 138 Abs. 1; ; BGB § 157; ; BGB § 166; ; BGB § 826; ; HGB § 1 Abs. 2; ; HGB § 2; ; HGB § 84; ; HGB § 92; ; ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 238 Abs. 3; ; ZPO § 238 Abs. 4; ; VerbKrG § 5 Abs. 1; ; VerbKrG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1
    Zur Sittenwidrigkeit eines "Geschäftsdarlehens" bei von Bank verlangter Mitunterzeichnung der Ehefrau als "2. Darlehensnehmerin" - sittenwidrige Ehegattenbürgschaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Finanzierung - Ruinöse sittenwidrige Ehegattenbürgschaft

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geschäftskredit - Keine Ehegattenbürgschaft

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 138 Abs. 1
    Zur Bagatellgrenze bei finanziell krass überforderten Bürgschaften

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Allianz 11 -, Agentur-Abrufkredit, Sittenwidrigkeit einer Mithaftungsübernahme für einen Kredit an einen VV zum Zwecke der Existenzgründung, Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages, Abgrenzung bloße Mithaftung/echte Mitdarlehensnehmerschaft

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Sittenwidrige Ehegattenbürgschaft für Geschäftskredit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrige Bürgschaft naher Angehöriger: Keine grundsätzlichen "Bagatellgrenzen"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gericht befindet Ehegattenbürgschaft erneut für sittenwidrig - Bank scheitert mit Klage gegen Ehefrau

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 225
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 325/03

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2006 - 12 U 1394/06
    Die kreditgebende Bank hat es nicht in der Hand, etwa durch eine im Darlehensvertrag gewählte Formulierung, wie z.B. "Mitdarlehensnehmer", "Mitantragsteller", "Mitschuldner" oder dgl., einen bloß Mithaftenden zu einem gleichberechtigten Mitdarlehensnehmer zu machen und dadurch den Nichtigkeitsfolgen des § 138 Abs. 1 BGB zu entgehen (vgl. nur: BGH, Urteil vom 04.12.2001, Az. XI ZR 56/01, ZIP 2002, 210 ff., zitiert nach juris; Urteil vom 25.01.2005, XI ZR 325/03).

    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen der Verpflichtung als Mitdarlehensnehmer und der Haftung als Beitretender ist die von den Vertragsparteien tatsächlich gewollte Rechtsfolge (vgl. nur: BGH, Urteil vom 23.03.2004, XI ZR 114/03, ZIP 2004, 1039 ff., zitiert nach juris, Tz 13; BGH, Urteil vom 25.01.2005, Az.: XI ZR 325/03).

    Zu den von dem Bundesgerichtshof anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehören die Maßgeblichkeit des Vertragswortlauts als Ausgangspunkt jeder Auslegung und die Berücksichtigung der Interessenlage der Vertragspartner (vgl. nur: BGH, Urteile vom 23.03.2004, Az.: XI ZR 114/03 und vom 25.01.2005, Az.: XI ZR 325/03, jeweils a.a.O.) aber auch nachvertragliches Verhalten, soweit dies Rückschlüsse auf den Vertragswillen bei Abschluss des Kreditvertrages zulässt (so: BGH, Urteil vom 23.03.2004, XI ZR 114/03, a.a.O., Tz 18).

    Überdies ist dem Wortlaut angesichts der Stärke der Verhandlungsposition der kreditgebenden Bank und der - auch hier gegebenen - Verwendung von Vertragsformularen in Fällen der vorliegenden Art grundsätzlich geringere Bedeutung beizumessen als sonst (vgl. nur: BGH, Urteil vom 25.01.2005, Az.: XI ZR 325/03, a.a.O., TZ 14).

    Solches lässt sich insbesondere auch nicht aus einem allenfalls mittelbaren wirtschaftlichen Interesse an einer mit den mit übernommenen Verbindlichkeiten zusammenhängenden Verbesserung der Ertragslage ihres Ehemannes herleiten (vgl. auch: BGH, Urteil vom 25.01.2005, aaO).

    In einem solchen Falle krasser finanzieller Überforderung wird aber widerleglich vermutet, dass die ruinöse Bürgschaft oder Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen wurde und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (st. Rspr., vgl. nur: BGH, Urteil vom 04.12.2001, aaO; BGH, Urteil vom 25.01.2005, aaO).

  • OLG Koblenz, 16.03.1999 - 3 U 1343/97

    Zum Haftungsumfang bei Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2006 - 12 U 1394/06
    Die Berufung der Klägerin auf das Urteil des Oberlandesgericht Koblenz vom 16.03.1999 (3 U 1343/97, NJW-RR 2000, 639 ff.) vermag allerdings auch aus weiteren Gründen nicht zu überzeugen.

    Für die hier gegebene Fallgestaltung schließt sich der Senat daher der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle an, das sich mit Urteil vom 11.12.2002 (3 U 69/02, ZGS 2003, 206, zitiert nach juris), Beschlüssen vom 30.12.2003 (3 W 109/03, OLG-Report 2004, 311 ff.) und vom 24.08.2005 (3 W 119/05, OLG-Report 2005, 612 ff.) ebenfalls umfassend mit der Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 16.03.1999, aaO) und den dortigen Zitaten auseinandergesetzt hat und auf dessen Ausführungen ergänzend Bezug genommen wird.

    Solches war auch mit Rücksicht auf das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 16.03.1999 (a.a.O.) nicht anzunehmen, weil diese Entscheidung vereinzelt geblieben ist (vgl. hierzu auch: Zöller-Gummer, a.a.O., Rdz. 11 zu § 543) und nur vermeintlich in Übereinstimmung mit der dort zitierten - überdies auf den hier gegebenen Fall aus den dargestellten Gründen nicht übertragbaren - höchstrichterlichen Rechtsprechung steht.

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 114/03

    Haftung der Ehefrau bei finanziertem Erwerb eines PKW

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2006 - 12 U 1394/06
    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen der Verpflichtung als Mitdarlehensnehmer und der Haftung als Beitretender ist die von den Vertragsparteien tatsächlich gewollte Rechtsfolge (vgl. nur: BGH, Urteil vom 23.03.2004, XI ZR 114/03, ZIP 2004, 1039 ff., zitiert nach juris, Tz 13; BGH, Urteil vom 25.01.2005, Az.: XI ZR 325/03).

    Zu den von dem Bundesgerichtshof anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehören die Maßgeblichkeit des Vertragswortlauts als Ausgangspunkt jeder Auslegung und die Berücksichtigung der Interessenlage der Vertragspartner (vgl. nur: BGH, Urteile vom 23.03.2004, Az.: XI ZR 114/03 und vom 25.01.2005, Az.: XI ZR 325/03, jeweils a.a.O.) aber auch nachvertragliches Verhalten, soweit dies Rückschlüsse auf den Vertragswillen bei Abschluss des Kreditvertrages zulässt (so: BGH, Urteil vom 23.03.2004, XI ZR 114/03, a.a.O., Tz 18).

    Auch nachvertraglich hat sich, was Rückschlüsse auf ihren Vertragswillen bei Abschluss des Kreditvertrages zulässt (vgl. auch: BGH, Urteil vom 23.03.2004, XI ZR 114/03, a.a.O., Tz 18), die Beklagte mithin nicht wie eine "echte" Mitdarlehensnehmerin verhalten.

  • BGH, 24.11.1992 - XI ZR 98/92

    Kriterien für die Haftung einkommens- und vermögensloser naher Angehöriger des

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2006 - 12 U 1394/06
    So hat zwar der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.11.1992 (XI ZR 98/92, NJW 1993, 322 ff., 324) die Übernahme einer Höchstbetragsbürgschaft über DM 50.000 durch einen mittellosen Ehegatten als wirksam erachtet.

    Ob einem Rechtsgeschäft wegen Sittenwidrigkeit die Wirksamkeit zu versagen ist, erfordert zudem stets eine Gesamtwürdigung aller objektiven und subjektiven Umstände (so bereits: BGH, Urteil vom 24.11.1992, aaO, 323).

  • BGH, 04.12.2001 - XI ZR 56/01

    Mitunterzeichnung des Darlehensvertrages durch den finanziell überforderten

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2006 - 12 U 1394/06
    Die kreditgebende Bank hat es nicht in der Hand, etwa durch eine im Darlehensvertrag gewählte Formulierung, wie z.B. "Mitdarlehensnehmer", "Mitantragsteller", "Mitschuldner" oder dgl., einen bloß Mithaftenden zu einem gleichberechtigten Mitdarlehensnehmer zu machen und dadurch den Nichtigkeitsfolgen des § 138 Abs. 1 BGB zu entgehen (vgl. nur: BGH, Urteil vom 04.12.2001, Az. XI ZR 56/01, ZIP 2002, 210 ff., zitiert nach juris; Urteil vom 25.01.2005, XI ZR 325/03).

    In einem solchen Falle krasser finanzieller Überforderung wird aber widerleglich vermutet, dass die ruinöse Bürgschaft oder Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen wurde und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (st. Rspr., vgl. nur: BGH, Urteil vom 04.12.2001, aaO; BGH, Urteil vom 25.01.2005, aaO).

  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2006 - 12 U 1394/06
    Das vom Oberlandesgericht Koblenz weiter in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.01.1995 (IX ZR 85/94, NJW 1995, 592 ff.) trägt nicht die Auffassung, eine wie auch immer geartete "Bagatellgrenze" könne der Annahme der Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft oder Mithaftübernahme mit Erfolg entgegengehalten werden.
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 81/01

    Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2006 - 12 U 1394/06
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14.05.2002, XI ZR 81/01, ZIP 2002, 1190 ff.), bedarf es insoweit einer ausdrücklichen Haftungsbeschränkung, zu etwaigen "Bagatellgrenzen" besagen indes beide Entscheidungen nichts.
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2006 - 12 U 1394/06
    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.1993 (I BvR 467/98 u.a., NJW 1994, 36 ff., 37 und 39) lässt sich solches jedenfalls nicht herleiten, nachdem es sich "im Falle der Beschwerdeführerin zu 2)" um einen Verbraucherkredit handelte, der zur Begleichung von Anschaffungskosten bei der Gründung eines Hausstandes diente.
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 121/02

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2006 - 12 U 1394/06
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt deutlich gemacht, dass die Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger bereits "bei nicht ganz geringen Bankschulden" Geltung beanspruchen (Urteil vom 14.10.2003, XI ZR 121/02, MDR 2004, 162).
  • OLG Celle, 24.08.2005 - 3 W 119/05

    Anwendung der Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2006 - 12 U 1394/06
    Für die hier gegebene Fallgestaltung schließt sich der Senat daher der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle an, das sich mit Urteil vom 11.12.2002 (3 U 69/02, ZGS 2003, 206, zitiert nach juris), Beschlüssen vom 30.12.2003 (3 W 109/03, OLG-Report 2004, 311 ff.) und vom 24.08.2005 (3 W 119/05, OLG-Report 2005, 612 ff.) ebenfalls umfassend mit der Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 16.03.1999, aaO) und den dortigen Zitaten auseinandergesetzt hat und auf dessen Ausführungen ergänzend Bezug genommen wird.
  • OLG Celle, 30.12.2003 - 3 W 109/03

    Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Herausgabe eines

  • OLG Celle, 11.12.2002 - 3 U 69/02

    Sittenwidrigkeit eines Bürgschaftsvertrages; Krasses Missverhältnis zwischen dem

  • BGH, 24.02.2005 - III ZB 36/04

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung; Aufnahme einer gewerblichen oder

  • BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 124/99

    Abgrenzung zwischen der Aufnahme einer neuen und der Erweiterung einer bereits

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