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   OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08   

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https://dejure.org/2009,3125
OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08 (https://dejure.org/2009,3125)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.07.2009 - 23 U 228/08 (https://dejure.org/2009,3125)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 23 U 228/08 (https://dejure.org/2009,3125)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 311, 241, 280, 252 BGB; §§ 546, 529, 513 ZPO

  • Justiz Hessen

    § 249 BGB, § 252 BGB, § 280 Abs 2 BGB, § 286 BGB, § 291 BGB
    Entgangener Gewinn; Zinsanspruch: Substantiierungspflicht hinsichtlich der Verminderung einer Steuerbelastung; Anspruch auf Steuer- und Prozesszinsen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Filmfonds

  • Judicialis

    ZPO § 513; ; ZPO § ... 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 249; ; BGB § 252; ; BGB § 252 Satz 2; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; BGB § 311 Abs. 2; ; BGB § 311 Abs. 3; ; ZPO § 287; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 252
    Anforderungen an die Darlegung zur Höhe des entgangenen Gewinns bei Verlust eines Anlagebetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Darlegung zur Höhe des entgangenen Gewinns bei Verlust eines Anlagebetrages

  • weimann.de (Leitsatz)

    Entgangener Gewinn

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 22.05.2003 - III ZR 32/02

    Höhe des Amtshaftungsanspruchs bei Zuweisung eines kontaminierten Grundstücks in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08
    Es verstößt nicht gegen die Besonderheit des Amtshaftungsanspruchs, die darin besteht, daß er - abweichend vom Grundsatz der Naturalrestitution - in der Regel auf Ersatz in Geld, allenfalls auf Wertersatz, jedoch nicht auf Wiedergutmachung durch eine dem Amt zuzurechnende Handlung geht (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 2003 - III ZR 32/02 = NVwZ 2003, 1285).

    Dementsprechend hat der Senat in dem eine vergleichbare Fallgestaltung betreffenden Urteil vom 22. Mai 2003 (aaO) in Übereinstimmung mit der Vorinstanz den dortigen Klägern auf die ihnen Zug um Zug gegen die Übertragung des Grundstücks zuerkannte Hauptforderung auch die gesetzlichen Zinsen zugesprochen.".

  • OLG München, 02.06.2008 - 17 U 5698/07

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08
    Der Senat sieht keine rechtliche Veranlassung, davon beim gleichgelagerten vorliegenden Sachverhalt abzuweichen und steht dabei auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG München zu den VIP 3 und 4 Fonds (vgl. Urteile vom 19.5.2008, 17 U 4828/07; vom 2.6.2008, 17 U 5698/07; vom 29.7.2008, 5 U 4018/07).

    Dieses Ergebnis steht schließlich ebenfalls im Einklang mit der Rechtsprechung des OLG München zu den VIP 3 und 4 Fonds, das etwa mit Urteil vom 2.6.2008 (17 U 5698/07 - bei juris) entschieden hat, dass die Beklagte gemäß § 280 Abs. 2 i.V.m. § 249 BGB auch verpflichtet ist, die sonstigen Nachteile wie steuerliche Zinsen zu erstatten.

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08
    Denn der Kläger hat hier die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Maßstab des BGH (NJW 2004, 1868; Urteil vom 6.2.2006, II ZR 329/04 - dortige Homepage, zu einer steuerlich relevanten Alternativanlage; siehe auch Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Aufl. 2009, § 252 Rn 7) und des Senats (vgl. etwa Urteil vom 1.4.2009, 23 U 162/07) nicht schlüssig und substantiiert dargetan, sondern sich auf die schlichte Behauptung entgangenen Gewinns in der geltend gemachten Höhe beschränkt.

    Der BGH (NJW 2004, 1868) hat zu den Substantiierungsanforderungen folgendes ausgeführt:.

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08
    Denn der Kläger hat hier die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Maßstab des BGH (NJW 2004, 1868; Urteil vom 6.2.2006, II ZR 329/04 - dortige Homepage, zu einer steuerlich relevanten Alternativanlage; siehe auch Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Aufl. 2009, § 252 Rn 7) und des Senats (vgl. etwa Urteil vom 1.4.2009, 23 U 162/07) nicht schlüssig und substantiiert dargetan, sondern sich auf die schlichte Behauptung entgangenen Gewinns in der geltend gemachten Höhe beschränkt.

    Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 6.2.2006 (II ZR 329/04 - dortige Homepage) wie folgt bekräftigt:.

  • BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08

    Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH &

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08
    Zwischenzeitlich ist aber dieses Strafurteil des LG München gegen den Gründer der VIP-Medienfonds wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig, nachdem der BGH mit Urteil vom 10.12.2008 (1 StR 322/08 - bei juris) die Revisionen der Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen hat, was die Erfolgsaussichten steuerlicher Rechtsbehelfe nicht steigern dürfte.
  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08
    Die Aussetzung der Vollziehung setzt hingegen nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (BFH a.a.O.; vgl. BFH-Beschluss vom 20.5.1997 VIII B 108/96, BFHE 183, 174, m.w.N.).
  • BFH, 06.11.2008 - IV B 126/07

    Einstweilige Rechtsschutzverfahren über Anerkennung von Verlusten aus Filmfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08
    Der Verweis der Beklagten auf die Beschlüsse des BFH vom 6.11.2008 (IV B 126/07 und 127/07 - bei juris) führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind aber schon dann zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (BFH a.a.O.; vgl. BFH-Beschluss vom 10.2.1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08
    "Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat folgt, gibt es zwar keinen Erfahrungssatz, dass der Geschädigte seine Geldmittel in einer anderen steuerbegünstigten Form angelegt hätte (Urt. v. 17. November 2005 - III ZR 350/04, WM 2006, 174).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08
    Das gilt indessen nicht, wenn der Schuldner - wie vorliegend - Schadensersatz Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu leisten hat (BGH NJW-RR 2005, 170; Palandt-Grüneberg a.a.O.).
  • BGH, 06.10.2005 - IX ZR 111/02

    Umfang der Haftung eines Rechtsanwalts; Mitverschulden des Mandanten bei

  • BGH, 14.01.1971 - VII ZR 3/69

    Rechtsfolgen der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

  • BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllunt

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 116/06

    Mitverschulden eines Bauherrn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde

  • BGH, 12.05.1958 - II ZR 103/57

    Banküberweisung

  • LG Rostock, 16.06.2005 - 9 O 328/04
  • BFH, 06.11.2008 - IV B 127/07

    Einstweilige Rechtsschutzverfahren über Anerkennung von Verlusten aus Filmfonds

  • OLG München, 19.05.2008 - 17 U 4828/07

    Haftung aus Kapitalanlagevermittlung: Haftung der mit dem Vertrieb eines

  • OLG München, 29.07.2008 - 5 U 4018/07

    Anlageberatungsvertrag: Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Darstellung des

  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 162/07

    Prospekthaftung: Prospektfehler auf Grund der Angaben zu einer

  • BGH, 02.12.1969 - VI ZR 143/68

    Tod eines Familienvaters infolge eines Verkehrsunfalles - Tatrichterliches

  • OLG Frankfurt, 10.02.2014 - 23 U 216/12

    Anlageberatung: Zustandekommen eines Beratungsvertrages

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 8.7.2009, 23 U 228/08 - bei juris; Urteil vom 16.11.2011, 23 U 103/11) ist insofern jedoch erforderlich, dass zumindest ansatzweise vorgetragen wird, dass und welche andere Anlage mit dem streitgegenständlichen Betrag erfolgt wäre.

    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu o.g. Urteil des Senats vom 8.7.2009, a.a.O.) kommt es dabei auf den konkreten Einzelfall und damit die jeweiligen Umstände des Anlegers an, die dieser vorzutragen hat, was hier nicht im Sinne der geltend gemachten Gewinnforderung geschehen ist.

  • OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 23 U 329/09

    Anlageberatung bei Medienfonds: Kausalität und Vermutung aufklärungsrichtigen

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 8.7.2009, 23 U 228/08 - bei juris) ist insofern jedoch erforderlich, dass zumindest ansatzweise vorgetragen wird, dass und welche andere Anlage mit dem streitgegenständlichen Betrag erfolgt wäre.

    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu o.g. Urteil des Senats vom 8.7.2009, a.a.O.) kommt es dabei auf den konkreten Einzelfall und damit die jeweiligen Umstände des Anlegers an, die dieser vorzutragen hat, was hier nicht im Sinne der geltend gemachten Gewinnforderung geschehen ist.

  • OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 23 U 280/09

    Anlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP Medienfonds 3

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 8.7.2009, 23 U 228/08 - bei juris) ist insofern jedoch erforderlich, dass zumindest ansatzweise vorgetragen wird, dass und welche andere Anlage mit dem streitgegenständlichen Betrag erfolgt wäre.

    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu o.g. Urteil des Senats vom 8.7.2009, a.a.O.) kommt es dabei auf den konkreten Einzelfall und damit die jeweiligen Umstände des Anlegers an, die dieser vorzutragen hat, was hier nicht im Sinne der geltend gemachten Gewinnforderung geschehen ist.

  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 23 U 410/09

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 8.7.2009, 23 U 228/08 - bei juris) ist insofern erforderlich, dass zumindest ansatzweise vorgetragen wird, dass und welche andere Anlage mit dem streitgegenständlichen Betrag erfolgt wäre.

    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu o.g. Urteil des Senats vom 8.7.2009, a.a.O.) kommt es dabei auf den konkreten Einzelfall und damit die jeweiligen Umstände des Anlegers an, die dieser vorzutragen hat, was hier nicht geschehen ist.

  • OLG Frankfurt, 27.06.2011 - 23 U 330/09

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 8.7.2009, 23 U 228/08 - bei juris) ist insofern erforderlich, dass zumindest ansatzweise vorgetragen wird, dass und welche andere Anlage mit dem streitgegenständlichen Betrag erfolgt wäre.

    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu o.g. Urteil des Senats vom 8.7.2009, a.a.O.) kommt es dabei auf den konkreten Einzelfall und damit die jeweiligen Umstände des Anlegers an, die dieser vorzutragen hat, was hier nicht geschehen ist.

  • OLG Frankfurt, 27.06.2011 - 23 U 90/09

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 8.7.2009, 23 U 228/08 - bei juris) ist insofern erforderlich, dass zumindest ansatzweise vorgetragen wird, dass und welche andere Anlage mit dem streitgegenständlichen Betrag erfolgt wäre.

    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu o.g. Urteil des Senats vom 8.7.2009, a.a.O.) kommt es dabei auf den konkreten Einzelfall und damit die jeweiligen Umstände des Anlegers an, die dieser vorzutragen hat, was hier nicht geschehen ist.

  • OLG Frankfurt, 27.06.2011 - 23 U 416/09

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP Medienfonds3

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 8.7.2009, 23 U 228/08 - bei juris) ist insofern erforderlich, dass zumindest ansatzweise vorgetragen wird, dass und welche andere Anlage mit dem streitgegenständlichen Betrag erfolgt wäre.

    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu o.g. Urteil des Senats vom 8.7.2009, a.a.O.) kommt es dabei auf den konkreten Einzelfall und damit die jeweiligen Umstände des Anlegers an, die dieser vorzutragen hat, was hier nicht geschehen ist.

  • OLG Frankfurt, 04.02.2013 - 23 U 2/12

    Anlageberatung: Prospekt- bzw. Beratungsfehler aufgrund mangelnder Eindeutigkeit

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 8.7.2009, 23 U 228/08 - bei juris) ist insofern jedoch erforderlich, dass zumindest ansatzweise vorgetragen wird, dass und welche andere Anlage mit dem streitgegenständlichen Betrag erfolgt wäre.

    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu o.g. Urteil des Senats vom 8.7.2009, a.a.O.) kommt es dabei auf den konkreten Einzelfall und damit die jeweiligen Umstände des Anlegers an, die dieser vorzutragen hat, was hier nicht im Sinne der geltend gemachten Gewinnforderung geschehen ist.

  • OLG Frankfurt, 03.01.2011 - 23 U 259/09

    Zum Umfang des Schadensersatzes der Bank bei einem Beratungsfehler (Medienfonds

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 8. Juli 2009, 23 U 228/08) ist insofern erforderlich, dass zumindest ansatzweise vorgetragen wird, dass und welche andere Anlage mit dem streitgegenständlichen Betrag erfolgt wäre.

    Auf Grundlage der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu Urteil vom 8. Juli 2009, a.a.O., zit. nach juris, Rn. 17ff.) kommt es dabei auf den konkreten Einzelfall und damit die jeweiligen Umstände des Anlegers an, die dieser vorzutragen hat, was hier nicht geschehen ist.

  • OLG Frankfurt, 08.08.2014 - 23 U 190/13

    Medienfonds: Voraussetzung entgangener Gewinne und Freistellung von steuerlichen

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urteil vom 8.7.2009, 23 U 228/08 - bei juris; Urteil vom 28.10.2013, 23 U 131/12 - bei juris) ist insofern jedoch erforderlich, dass zumindest ansatzweise vorgetragen wird, dass und welche andere Anlage mit dem streitgegenständlichen Betrag erfolgt wäre.

    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu o.g. Urteil des Senats vom 8.7.2009, a.a.O.) kommt es dabei auf den konkreten Einzelfall und damit die jeweiligen Umstände des Anlegers an, die dieser vorzutragen hat, was hier nicht im Sinne der geltend gemachten Gewinnforderung geschehen ist.

  • OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 55/13

    Fehlerhafte Anlageberatung: Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Beteiligung

  • OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 115/13

    Fehlerhafte Anlageberatung: Aufklärungspflicht bei Beteiligung an Medienfonds;

  • OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 9 U 54/10

    Haftung der Bank bei Kapitalanlageberatung: Schadensersatz wegen fehlender

  • OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 23 U 131/12

    Anrechnung der Ausschüttung im Rahmen der Vorteilsausgleichung bei Medienfonds

  • OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 3 U 46/11

    Fehlerhafte Anlageberatung: Feststellungswiderklage der beklagten Bank wegen

  • OLG München, 07.12.2017 - 23 U 1683/17

    Begründeter Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung bei Abschluss

  • OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 9 U 99/09

    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP 3 Medienfonds)

  • OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 3 U 24/12

    Verjährungsverkürzung für Prospekthaftungsansprüche bei Fondsbeteiligung;

  • OLG Frankfurt, 16.11.2011 - 23 U 103/11

    Rückabwicklung einer Beteiligung an DG-Fonds Nr. 31 (Haftung des

  • LG Hamburg, 10.12.2015 - 327 O 618/14

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei Empfehlung einer

  • OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 9 U 20/10

    Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung bei Beitritt zu Medienfonds (VIP 4)

  • OLG Frankfurt, 23.01.2012 - 23 U 114/10

    Steuervorteile bei VIP 2 Medienfonds

  • OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 9 U 112/09

    Anlageberatungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 4

  • OLG Frankfurt, 02.08.2010 - 23 U 253/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Umfang der Risikoaufklärungspflichten

  • OLG Frankfurt, 22.10.2012 - 23 U 105/11

    Schadenersatz des Anlegers bei Beteiligung am Fonds wegen Prospektfehler

  • LG Münster, 22.11.2012 - 114 O 146/11

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung in Verbindung mit der Zeichnung

  • OLG Frankfurt, 10.06.2013 - 23 U 82/12

    Anlageberatung: Aufklärungspflicht bei Beratung über "Alpha-Express-Zertifikate"

  • LG Frankfurt/Main, 12.09.2011 - 21 O 44/11

    Anlageberatung: Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung aufgrund

  • LG Frankfurt/Main, 12.01.2011 - 21 O 35/10

    Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht wegen fehlerhafter Anlageberatung

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