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   OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20   

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OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20 (https://dejure.org/2021,3510)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17.02.2021 - 2 LC 311/20 (https://dejure.org/2021,3510)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - 2 LC 311/20 (https://dejure.org/2021,3510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    ARB 1/80 Art 14; ARB 1/80 Art 7; AsylG § 24 Abs 2; AsylG § ... 3; AsylG § 4; AufenthG § 11 Abs 1; AufenthG § 11 Abs 2; AufenthG § 11 Abs 3; AufenthG § 53; AufenthG § 53 Abs 1; AufenthG § 53 Abs 2; AufenthG § 53 Abs 3; AufenthG § 54 Abs 1 Nr 1
    Ausweisung eines faktischen Inländers; Rechtsschutz gegen die Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots - Anfechtungsklage; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Asylverfahren; Ausweisung; Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots; Drogenhandel; Einreise- und ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (34)

  • OVG Bremen, 15.11.2019 - 2 B 243/19
    Auszug aus OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 11).

    Das bedeutet, dass vergleichbare zukünftige Straftaten des Ausländers nicht eine lediglich entfernte Möglichkeit sind, sondern ernsthaft drohen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 -, juris Rn. 14; Urt. v. 10.07.2012 - 1 C 19/11, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19 -, Rn. 11, juris).

    (6) Mit dieser Würdigung des Prognosegutachtens bei der Feststellung, ob vom Kläger eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 18 - 25. Die dortigen Ausführungen zu den Anforderungen an eine Abweichung der ausweisungsrechtlichen Gefahrenprognose von der strafvollstreckungsrechtlichen Prognose erfolgten nicht im Zusammenhang mit der Frage, wann eine "(schwerwiegende) Gefahr für die öffentliche Sicherheit" im Sinne des § 53 Abs. 1, 3 AufenthG vorliegt, sondern im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 18).

    b) Entscheidend ist die umfassende, einzelfallbezogene Interessenabwägung, die insbesondere unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Art. 8 EMRK zu erfolgen hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 21).

    Ihre Ausweisung bedarf sehr gewichtiger Gründe (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 55]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 19; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 31).

    Im Rahmen dieser Prüfung ist insbesondere eine Auseinandersetzung mit der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 24 entwickelten Maßstäbe geboten (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 32).

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20
    (6) Mit dieser Würdigung des Prognosegutachtens bei der Feststellung, ob vom Kläger eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 18 - 25. Die dortigen Ausführungen zu den Anforderungen an eine Abweichung der ausweisungsrechtlichen Gefahrenprognose von der strafvollstreckungsrechtlichen Prognose erfolgten nicht im Zusammenhang mit der Frage, wann eine "(schwerwiegende) Gefahr für die öffentliche Sicherheit" im Sinne des § 53 Abs. 1, 3 AufenthG vorliegt, sondern im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 18).

    Ausländer, die - wie der Kläger - als Kleinkinder eingereist sind, in Deutschland aufgewachsen sind und nahezu ihr gesamtes Leben hier verbracht haben, genießen zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 54]; Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1282 - Rn. 66]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 19).

    Ihre Ausweisung bedarf sehr gewichtiger Gründe (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 55]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 19; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 31).

    Im Rahmen dieser Prüfung ist insbesondere eine Auseinandersetzung mit der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 24 entwickelten Maßstäbe geboten (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 32).

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20
    Der Begriff des "Privatlebens" i.S.v. Art. 8 EMRK umfasst die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen ansässigen Zuwanderern und der Gesellschaft, in der sie leben ( EGMR , Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99, Üner ./. NL, juris Rn. 59; OVG Bremen, Beschl. v. 17.01.2019 - 1 B 333/18 -, juris Rn. 19).

    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 26).

    Ausländer, die - wie der Kläger - als Kleinkinder eingereist sind, in Deutschland aufgewachsen sind und nahezu ihr gesamtes Leben hier verbracht haben, genießen zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 54]; Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1282 - Rn. 66]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 19).

  • OVG Bremen, 27.10.2020 - 2 B 105/20
    Auszug aus OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20
    Diese Vorschriften sind mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8; Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 22 ff.).

    Einer Darlegung der Erwägungen, aus denen der Senator für Inneres im vorliegenden Fall seine Zuständigkeit wahrgenommen hat, anstatt die Entscheidung der parallel zuständigen kommunalen Ausländerbehörde zu überlassen, bedurfte es nicht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 9; Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 72 ff.).

    Da beim Kläger sowohl besonders schwerwiegende Ausweisungs- als auch besonders schwerwiegende Bleibeinteressen vorliegen (vgl. einerseits § 54 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG sowie andererseits § 55 Abs. 1 Nr. 1, 4 AufenthG ) und eine rein arithmetische Bilanzierung nicht zulässig ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 25), wären diese Abwägungsdirektiven hier selbst dann, wenn sie anwendbar sein sollten, im Ergebnis unergiebig.

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20
    Das Bestehen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nach § 60 AufenthG hätte im Übrigen lediglich zur Folge, dass der tatsächliche Aufenthalt des Klägers in Deutschland nicht zwangsweise beendet werden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - 1 C 3.16, juris Rn. 48).

    Die Ausweisung würde in einem solchen Fall nur noch das - legitime - Ziel verfolgen, den Aufenthaltsstatus des Klägers zu verschlechtern (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - 1 C 3.16, juris Rn. 48 aE; Urt. v. 25.07.2017 - 1 C 12.16, juris Rn. 23).

  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

    Auszug aus OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20
    Ausländer, die - wie der Kläger - als Kleinkinder eingereist sind, in Deutschland aufgewachsen sind und nahezu ihr gesamtes Leben hier verbracht haben, genießen zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 54]; Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1282 - Rn. 66]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 19).

    Ihre Ausweisung bedarf sehr gewichtiger Gründe (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 55]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 19; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 31).

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20
    Die ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der zufolge die dem Ausländer in seinem Heimatstaat drohenden Nachteile insbesondere für Freiheit, Leib und Leben in den Abwägungsvorgang bei der Ausweisung einzubeziehen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.05.1990 - 1 B 84/90, juris Rn. 8; Urt. v. 01.12.1987 - 1 C 29/85, juris Rn. 19), stammt aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des AsylVfG vom 26.06.1992.

    Allerdings ist in die Interessenabwägung bei einer Ausweisung die drohende Beeinträchtigung von Belangen des Ausländers im Herkunftsstaat einzustellen, die keinen strikten verfassungs- oder völkerrechtlichen Schutz in dem Sinne genießen, dass die deutschen Behörden unter allen Umständen verpflichtet sind, den Ausländer durch Absehen von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen vor ihrem Eintritt zu bewahren (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.12.1987 - 1 C 29/85, juris Rn. 19).

  • OVG Bremen, 05.07.2019 - 2 B 98/18

    Ausweisung, Abschiebungsandrohung - Abschiebungsandrohung; Ankunftsnachweis;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20
    Ein Wahlrecht zwischen einer Prüfung seines Vorbringens durch die Ausländerbehörde und einer Prüfung durch das Bundesamt hat er nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.02.2019 - 1 C 30.17, juris Rn. 22 f.; BVerwG, Urt. v. 09.06.2009 - 1 C 11/08 -, NVwZ 2009, 1432 [1436 Rn. 34]; BVerwG, Beschl. v. 03.03.2006 - 1 B 126/05 - NVwZ 2006, 830 [831 Rn. 3 und 7]; OVG Bremen, Beschl. v. 05.07.2019 - 2 B 98/18, juris Rn. 12).

    Schwierigkeiten, auf die der Ausländer im Heimatland treffen würde, sind daher zu seinen Gunsten in die ausweisungsrechtliche Abwägung einzustellen, wenn sie unterhalb der Schwelle eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses nach § 60 AufenthG liegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 05.07.2019 - 2 B 98/18, juris Rn. 14; VG Oldenburg, Urt. v. 14.11.2012 - 11 A 3061/12, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20
    Das bedeutet, dass vergleichbare zukünftige Straftaten des Ausländers nicht eine lediglich entfernte Möglichkeit sind, sondern ernsthaft drohen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 -, juris Rn. 14; Urt. v. 10.07.2012 - 1 C 19/11, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19 -, Rn. 11, juris).

    "Unerlässlich" in diesem Sinne ist eine Ausweisung, wenn sie verhältnismäßig ist (BVerwG, Urt. v. 10.07.2012 - 1 C 19/11, juris Rn. 21), d.h. wenn das Ausweisungsinteresse das Bleibeinteresse des Ausländers überwiegt.

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20
    Das bedeutet, dass vergleichbare zukünftige Straftaten des Ausländers nicht eine lediglich entfernte Möglichkeit sind, sondern ernsthaft drohen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 -, juris Rn. 14; Urt. v. 10.07.2012 - 1 C 19/11, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19 -, Rn. 11, juris).

    Von ihnen geht aber keine Bindungswirkung aus (BVerwG, Urt. v. 15.1.2013 - 1 C 10/12, juris Rn. 18; Urt. v. 2.9.2009 - 1 C 2/09, juris Rn. 18; Urt. v. 16.11.2000, - 9 C 6/00, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20

    Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung;

  • OVG Bremen, 23.02.2021 - 2 B 285/19

    Zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage durch das

  • VG München, 12.06.2020 - M 1 S 20.30514

    Keine Gruppenverfolgung kurdischer Aleviten in der Türkei

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

  • BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05

    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerfG, 29.01.2020 - 2 BvR 690/19

    Fehlende gewichtende Gesamtbewertung der Lebensumstände einer "faktischen

  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 12.16

    Ausweisung eines Flüchtlings wegen Unterstützung der PKK

  • BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17

    Unwirksame Asylantragsrücknahme im Dublin-Verfahren

  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2017 - 18 A 2735/15

    Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers wegen gegenwärtiger

  • OVG Bremen, 17.01.2019 - 1 B 333/18

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 i.V.m. Art. 8 EMRK; Duldung wegen

  • BVerwG, 28.05.1990 - 1 B 84.90

    Keine Divergenz bei Abweichen von einer Entscheidung des BVerfG - Ausübung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2020 - 11 N 24.18

    Ausländerrecht: Ausweisung eines mehrfach vorbestraften türkischen

  • OVG Bremen, 05.07.2011 - 1 A 184/10

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für in Deutschland aufgewachsene

  • VG Oldenburg, 14.11.2012 - 11 A 3061/12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Gründe; faktischer Inländer; Integration;

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • FG Bremen, 10.11.2022 - 2 K 37/20

    Rechtswidrige Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für Unter-25-Jährigen bei

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

    Erfasst wird damit beispielsweise nach §§ 30, 36 AsylG die - im Eilverfahren gerichtlich bestätigte - Abschiebungsandrohung wegen der Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 17.02.2021 - 2 LC 311/20 -, juris Rn. 83; Hailbronner, AuslR, § 53 Rn. 251 ; Fleuß in: Kluth/Heusch, AuslR, 2. Aufl. 2021, § 53 AufenthG Rn. 141 ff.).

    d) Das Ergebnis der Gesamtabwägung in Gestalt des Überwiegens des öffentlichen Interesses an der Ausweisung würde sich selbst dann nicht ändern, wenn man der Auffassung wäre, auch bei einer inlandsbezogenen Ausweisung dürfte die Frage der Möglichkeit und Zumutbarkeit einer Reintegration des Ausländers in den Heimatstaat nicht ausgeblendet werden (so wohl OVG Bremen, Urteil vom 17.02.2021 - 2 LC 311/20 -, juris Rn. 79 ff., insb. Rn. 81 - zu § 53 Abs. 1 und 3 AufenthG).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung, nach der Nachteile und Gefahren, die dem Ausländer im Herkunftsstaat drohen, im Rahmen der Ausweisung nur unter der Prämisse berücksichtigt werden, dass sie nicht die Schwelle zu einem vom Bundesamt zu prüfenden zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernis überschreiten, und Situationen im Heimatstaat, die ihrer Art nach objektiv geeignet sein mögen, internationalen Schutz oder ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG zu begründen, mit Blick auf die ausschließliche Zuständigkeit des Bundesamts nicht Gegenstand der Abwägung nach §§ 53 Abs. 1, Abs. 2 AufenthG sein können (OVG Bremen, Urteil vom 17.02.2021 - 2 LC 311/20 -, juris Rn. 79 ff. - zu § 53 Abs. 1 und 3 AufenthG; ähnlich auch OVG Bremen, Urteil vom 30.09.2020 - 2 LC 166/20 -, juris Rn. 59 ff. - zu § 6 FreizügG/EU; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.2003 - 13 S 1113/02 -, juris Rn. 23 - zu § 48 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1990), spielt im vorliegenden Fall daher keine Rolle.

  • VG Aachen, 06.05.2021 - 8 K 1159/19

    Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; Gefahrenprognose;

    vgl. etwa: BayVGH, Beschluss vom 27. September 2019 - 10 ZB 19.1781 -, juris, Rn. 7; OVG Bremen, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 LC 311/20 -, juris, Rn. 36; Hailbronner , in: Hailbronner, Ausländerrecht, März 2021, § 53 AufenthG Rn. 159.

    vgl. zu Letzterem im ähnlicher Konstellation: OVG Bremen, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 LC 311/20 -, juris, Rn. 76.

    vgl. in ähnlicher Konstellation: OVG Saarland, Beschluss vom 27. März 2018 - 2 B 48/18 -, juris, Rn. 10; BayVGH, Urteil vom 8. März 2016 - 10 B 15.180 -, juris, Rn. 44; OVG Bremen, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 LC 311/20 -, juris, Rn. 77.

  • OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 206/21

    Ablehnung des Rechtsschutzbedürfnisses aufgrund Erledigung der

    Die Vereinbarkeit der ausländerrechtlichen Zuständigkeiten des Senators für Inneres nach § 1 Nr. 1, § 3 Abs. 4 BremAufenthZVO mit höherrangigem Recht wurde vom erkennenden Senat bereits mehrfach geprüft und bestätigt (vgl. Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 23 ff.; Beschl. v. 07.10.2020 - 2 B 51/20 n.v.; Beschl. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20, juris Rn. 8 f.; Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20, juris Rn. 34).

    Soweit der Kläger zutreffend darauf hinweist, dass die vorgenannten Urteile noch nicht rechtskräftig sind, ist festzustellen, dass der Senat die Grundsatzrevision nicht wegen der vorliegend aufgeworfenen Frage, sondern aus völlig anderen Gründen zugelassen hat (vgl. Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20, juris Rn. 78; Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20, juris Rn. 88).

    Soweit der im Antrag auf Aufhebung des Bescheides vom 23.04.2019 konkludent enthaltene (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 21.04.2021 - 2 LC 215/20, juris Rn. 13) Hilfsantrag auf Verpflichtung der Beklagten zur Neubescheidung hinsichtlich der Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots (vgl. zur Statthaftigkeit der Verpflichtungs- anstatt der Anfechtungsklage OVG Bremen, Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20, juris Rn. 85) abgewiesen wurde, kann die Berufung nicht zugelassen werden.

  • OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20

    Ausweisung eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen wegen

    Es ist in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts inzwischen geklärt, dass diese Zuständigkeitsregelung hinreichend bestimmt und mit höherrangigem Recht vereinbar ist (vgl. Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20 -, Rn. 22 ff, juris; B. v. 27.10.2020 - 2 B 105/20 - Rn. juris; Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20 - Rn. 34 juris).

    Da beim Kläger sowohl besonders schwerwiegende Ausweisungs- als auch besonders schwerwiegende Bleibeinteressen vorliegen und eine rein arithmetische Bilanzierung nicht zulässig ist (OVG Bremen, Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20, juris Rn. 58), ist eine umfassende, einzelfallbezogene Interessenabwägung vorzunehmen, die insbesondere unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Art. 8 EMRK zu erfolgen hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 21).

    (OVG Bremen, Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20, juris Rn. 60 - 62).

  • VG Bremen, 28.04.2022 - 2 V 594/22

    Ausweisung - Ausweisung

    Angesichts der verheerenden Auswirkungen, die illegale Betäubungsmittel für Leben und Gesundheit der Bevölkerung haben, ist eine konsequente Vorgehensweise der Behörden gegen Personen, die diese Substanzen verbreiten, gerechtfertigt; daher wiegt das durch solche Straftaten begründete Interesse an der Aufenthaltsbeendigung schwer und berührt ein Grundinteresse der Gesellschaft (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 17.2.2021 - 2 LC 311/20 -, juris).

    Das bedeutet, dass vergleichbare zukünftige Straftaten des Ausländers nicht eine lediglich entfernte Möglichkeit sind, sondern ernsthaft drohen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 -, juris Rn. 14; Urt. v. 10.7.2012 - 1 C 19/11, juris Rn. 16; OVG Bremen, Urt. v. 17.2.2021, - 2 LC 311/20 -, juris).

    "Unerlässlich" in diesem Sinne ist eine Ausweisung, wenn sie verhältnismäßig ist (BVerwG, Urt. v. 10.07.2012 - 1 C 19/11, juris Rn. 21; OVG Bremen, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 LC 311/20 -, juris Rn. 57), d.h. wenn das Ausweisungsinteresse das Bleibeinteresse des Ausländers überwiegt.

  • OVG Bremen, 23.02.2021 - 2 B 285/19

    Zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage durch das

    Die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung des Klägers hat der Senat mit Urteil vom 17.02.2021 zurückgewiesen (2 LC 311/20).

    Insoweit wird auf das Berufungsurteil des Senats vom 17.02.2021 - 2 LC 311/20 - im Hauptsacheverfahren verwiesen.

    Eine besondere Abhängigkeit zwischen dem Antragsteller und seiner Ehefrau bzw. seinen in Deutschland lebenden erwachsenen Verwandten (Mutter, Geschwister), die im Falle einer Abwesenheit des Antragstellers während des Revisionsverfahren schwerwiegende Nachteile für eine der betroffenen Personen befürchten lässt, wurde nicht substantiiert dargelegt (vgl. insofern das Berufungsurteil des Senats v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20, Ziff. 2 b) bb) (2) β und γ).

  • OVG Bremen, 13.04.2021 - 2 LA 269/20
    Es ist dann allerdings auch bei ihrer Gewichtung zu unterstellen, dass sie diese Schwelle nicht überschreiten (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20 , juris Rn. 81; ebenso für die Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20 , juris Rn. 65).

    a) Es spricht einiges dafür, dass eine (nachträgliche) Divergenz zwischen dem angefochtenen Urteil und den Urteilen des Senats vom 30.09.2020 - 2 LC 166/20 -, juris sowie vom 17.02.2021 - 2 LC 311/20 -, juris vorliegt.

    Dabei ist allerdings - um die Abgrenzung zur Zuständigkeit des Bundesamtes zu wahren - zu unterstellen, dass diese Nachteile ihrer Art und Schwere nach nicht die Schwelle zu einem vom Bundesamt festzustellenden zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbot überschreiten würden ( OVG Bremen, Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20 , juris Rn. 81; ebenso für die Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG OVG Bremen, Urt. v. 30.09.2020 - 2 LC 166/20 , juris Rn. 65).

  • VG Freiburg, 21.12.2021 - 8 K 1235/20

    Anwendbarkeit der Rückführungsrichtlinie auf subsidiär Schutzberechtigte;

    Angesichts der verheerenden Auswirkungen, die illegale Betäubungsmittel für Leben und Gesundheit der Bevölkerung haben, ist eine konsequente Vorgehensweise der Behörden gegen Personen, die diese Substanzen verbreiten, gerechtfertigt; daher wiegt das durch solche Straftaten begründete Interesse an der Aufenthaltsbeendigung schwer (st. Rspr. des EGMR, vgl. z.B. Urteil vom 12.01.2010 - 47486/06 - OVG Bremen, Urteil vom 17.02.2021 - 2 LC 311/20 - juris, Rn. 56).

    Selbst wenn man der Auffassung folgte, dass auch bei einer inlandsbezogenen Ausweisung die Frage der Möglichkeit und Zumutbarkeit einer Reintegration des Ausländers in den Heimatstaat nicht ausgeblendet werden darf (so wohl OVG Bremen, Urteil vom 17.02.2021 - 2 LC 311/20 -, juris Rn. 79 ff., insb. Rn. 81 - zu § 53 Abs. 1 und 3 AufenthG), ergäbe sich für den Fall des Klägers kein anderes Ergebnis: Der Kläger hat bis zu seinem 30. Lebensjahr in seinem Heimatland Syrien gelebt, ist dort (wenigstens zwei Jahre) zur Schule gegangen und hat als Gemüsehändler den Lebensunterhalt seiner damals siebenköpfigen Familie bestritten.

  • VG Stuttgart, 05.05.2021 - 8 K 3176/18

    Ausweisung eines Rädelsführers der Terrororganisation Forces Démocratiques de

    Wie das Gericht bereits in seinem Hinweis vom 22.01.2021 ausgeführt hat, äußerte der Kläger mit Geltendmachung dieser Gesichtspunkte ein Asylgesuch im Sinne von § 13 AsylG, weshalb er hinsichtlich aller zielstaatsbezogenen Schutzersuchen und Schutzformen auf das Asylverfahren vor dem Bundesamt zu verweisen ist (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 17.02.2021 - 2 LC 311/20 -, juris Rn. 79 m.w.N.).

    Eine solche Berücksichtigung wäre nur dann angezeigt, wenn die Ausländerbehörde für die Prüfung der zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbote zuständig wäre (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 17.02.2021 - 2 LC 311/20 -, juris Rn. 79.; Fleuß, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 29. Edition, Stand: 01.04.2021, § 53 AufenthG Rn. 85).

  • OVG Bremen, 19.08.2022 - 2 LA 394/21

    Abschiebungsandrohung; Ausweisung; Berufungszulassung; besonders schwer wiegendes

    Diese geltend gemachte Gefahr einer drohenden Verelendung in Guinea wäre allerdings wohl entgegen der Ansicht der Beklagten auch dann im Rahmen der ausweisungsrechtlichen Abwägungsentscheidung zu berücksichtigen, wenn sie, wie geltend gemacht, die Schwelle eines nationalen Abschiebungsverbots überschreitet (vgl. zu der Berücksichtigung von Umständen im Zielstaat der Abschiebung im Ausweisungsverfahren BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 50 ff. m.w.N.; Urt. v. 16.02.2022 - 1 C 6.21, juris Rn. 34; OVG Bremen, Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20, juris Rn. 79 ff.).

    Wäre die Ausweisung als rückkehrbezogen anzusehen, so fänden die Grundsätze Anwendung, die nach der Rechtsprechung bei bestehenden Gefahren und sonstigen drohenden Beeinträchtigungen von Belangen des Ausländers im Zielstaat der Abschiebung im Rahmen der ausweisungsbezogenen Abwägungsentscheidung zugrunde zu legen sind (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 - 1 C 60.20, juris Rn. 50 ff. m.w.N.; Urt. v. 16.02.2022 - 1 C 6.21, juris Rn. 34; OVG Bremen, Urt. v. 17.02.2021 - 2 LC 311/20, juris Rn. 79 ff.).

  • OVG Bremen, 04.01.2022 - 2 LB 383/21

    Abschiebungsandrohung; keine Erledigung durch Vollzug der Abschiebung; Absehen

  • VG Mainz, 19.11.2021 - 4 K 780/20

    Ausweisung nach Straffälligkeit; Wiederholungsgefahr; Prognose; Indizwirkung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.2022 - 2 M 67/22

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers

  • OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22

    Zuständige Behörde für eine länderübergreifende Weiter- oder Rückverteilung nach

  • OVG Bremen, 16.05.2022 - 2 LA 114/21

    Abhängigkeitsverhältnis; Ausweisung; Bewährung; Familiäre Lebensgemeinschaft;

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 13 ME 76/22

    Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsschutz, besonderer; Beschwerde;

  • VG Köln, 06.04.2021 - 12 K 5963/20
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