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   OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 216/10   

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https://dejure.org/2012,22509
OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 216/10 (https://dejure.org/2012,22509)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.07.2012 - 5 LC 216/10 (https://dejure.org/2012,22509)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - 5 LC 216/10 (https://dejure.org/2012,22509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG; Art. 33 Abs. 2 GG; § 1 AGG; § 7 BRRG; § 2 Abs. 1 S. 1, 2 SGB IX
    Vorliegen einer drittgradigen Adipositas als Behinderung i.S.d. Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG; Ablehnung der Berufung in das Beamtenverhältnis mangels gesundheitlicher Eignung als Beeinträchtigung der beruflichen Teilhabe

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Ernennung zur Lehrerin unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe sowie Schadensersatz wegen der bisher nicht erfolgten Übernahme - Gesundheitliche Eignung einer Lehramtsbewerberin - Adipositas als Behinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer drittgradigen Adipositas als Behinderung i.S.d. Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG; Ablehnung der Berufung in das Beamtenverhältnis mangels gesundheitlicher Eignung als Beeinträchtigung der beruflichen Teilhabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Probebeamte - Gesundheitliche Eignung bei Adipositas

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer drittgradigen Adipositas als Behinderung i.S.d. Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG; Ablehnung der Berufung in das Beamtenverhältnis mangels gesundheitlicher Eignung als Beeinträchtigung der beruflichen Teilhabe

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Verbeamtung bei Adipositas dritten Grades

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 855
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 13.04.2012 - 3 BV 08.405

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; gesundheitliche Eignung bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 216/10
    (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 31.5.2011 - 4 S 187/10 -, juris (BMI 31, 4 kg/m²); OVG Münster, Beschluss vom 16.5.2011 - 1 B 477/11 -, juris (BMI 31, 8 kg/m²); VGH München, Beschluss vom 13.4.2012 - 3 BV 08.405 -, juris (BMI 34, 05 kg/m²); von Roetteken, jurisPR-ArbR 6/2012 Anm. 4; Hillebrecht, ZBR 2011, 84 ff.; Schneider et al., The Predictive Value of Different Measures of Obesity for Incident Cardiovascular Events and Mortality; J Clin Endocrinol Metab, April 2010, 95(4):1777-1785; Bender et al., Assessment of excess mortality in obesity, Am J of Epidemology Vol. 147 No. 1 (1998), S. 42).

    keine durchgreifenden Zweifel daran, dass jedenfalls eine zweitgradige (BMI > 35) oder - wie im Fall der Klägerin - schwerere Adipositas einen erheblichen Risikofaktor für zahlreiche Folgeerkrankungen darstellt und das Risiko dauerhafter Erkrankung oder vorzeitiger dauernder Dienstunfähigkeit signifikant erhöht (vgl. VGH München, Beschluss vom 13.4.2012 - a. a. O. - Rn. 38), deren Eintritt daher nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.

    Soweit die Klägerin Bezug auf die den BMI als Indikator der gesundheitlichen Eignung anzweifelnden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluss vom 16.5.2011, a. a. O.) und des Verwaltungsgerichtshofs München (Beschluss vom 13.4.2012, a. a. O.) bzw. Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Urteil vom 31.5.2011, a. a. O.) nimmt, weicht der Senat von dieser Rechtsprechung nicht ab, weil diese Entscheidungen keine Bewerber mit einem BMI von 35 und mehr betrafen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - 1 B 477/11

    Herstellung der aufschiebenden Wirkung einer anhängigen Klage gegen eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 216/10
    (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 31.5.2011 - 4 S 187/10 -, juris (BMI 31, 4 kg/m²); OVG Münster, Beschluss vom 16.5.2011 - 1 B 477/11 -, juris (BMI 31, 8 kg/m²); VGH München, Beschluss vom 13.4.2012 - 3 BV 08.405 -, juris (BMI 34, 05 kg/m²); von Roetteken, jurisPR-ArbR 6/2012 Anm. 4; Hillebrecht, ZBR 2011, 84 ff.; Schneider et al., The Predictive Value of Different Measures of Obesity for Incident Cardiovascular Events and Mortality; J Clin Endocrinol Metab, April 2010, 95(4):1777-1785; Bender et al., Assessment of excess mortality in obesity, Am J of Epidemology Vol. 147 No. 1 (1998), S. 42).

    Soweit die Klägerin Bezug auf die den BMI als Indikator der gesundheitlichen Eignung anzweifelnden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluss vom 16.5.2011, a. a. O.) und des Verwaltungsgerichtshofs München (Beschluss vom 13.4.2012, a. a. O.) bzw. Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Urteil vom 31.5.2011, a. a. O.) nimmt, weicht der Senat von dieser Rechtsprechung nicht ab, weil diese Entscheidungen keine Bewerber mit einem BMI von 35 und mehr betrafen.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 4 S 187/10

    Übernahme in das Beamtenverhältnis; Adipositas; Überschreiten der Altersgrenze

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 216/10
    (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 31.5.2011 - 4 S 187/10 -, juris (BMI 31, 4 kg/m²); OVG Münster, Beschluss vom 16.5.2011 - 1 B 477/11 -, juris (BMI 31, 8 kg/m²); VGH München, Beschluss vom 13.4.2012 - 3 BV 08.405 -, juris (BMI 34, 05 kg/m²); von Roetteken, jurisPR-ArbR 6/2012 Anm. 4; Hillebrecht, ZBR 2011, 84 ff.; Schneider et al., The Predictive Value of Different Measures of Obesity for Incident Cardiovascular Events and Mortality; J Clin Endocrinol Metab, April 2010, 95(4):1777-1785; Bender et al., Assessment of excess mortality in obesity, Am J of Epidemology Vol. 147 No. 1 (1998), S. 42).

    Soweit die Klägerin Bezug auf die den BMI als Indikator der gesundheitlichen Eignung anzweifelnden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluss vom 16.5.2011, a. a. O.) und des Verwaltungsgerichtshofs München (Beschluss vom 13.4.2012, a. a. O.) bzw. Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Urteil vom 31.5.2011, a. a. O.) nimmt, weicht der Senat von dieser Rechtsprechung nicht ab, weil diese Entscheidungen keine Bewerber mit einem BMI von 35 und mehr betrafen.

  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 216/10
    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 11. Juli 2006 (- C-13/05 Navas -) entschieden, dass unter einer Behinderung eine Einschränkung zu verstehen ist, die insbesondere auf eine physische, geistige oder psychische Beeinträchtigung zurückzuführen ist und die über einen langen Zeitraum ein Hindernis für die Teilhabe des Betreffenden am Berufsleben bildet.

    Den europarechtlichen Behinderungsbegriff hat der Europäische Gerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 11. Juli 2006 - C-13/05 Navas - definiert; insofern handelt es sich um einen acte éclairé im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 6.10.1982 - C-283/81 CILFIT, Rn. 13-16).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 216/10
    Den europarechtlichen Behinderungsbegriff hat der Europäische Gerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 11. Juli 2006 - C-13/05 Navas - definiert; insofern handelt es sich um einen acte éclairé im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 6.10.1982 - C-283/81 CILFIT, Rn. 13-16).
  • EuGH, 04.06.2002 - C-99/00

    Lyckeskog

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 216/10
    Der Senat ist nicht letztinstanzliches Gericht im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 267 AEUV (ex Art. 234 EG; vgl. EuGH, Urteil vom 4.7.2002 - C-99/00), weil gegen seine Entscheidung die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht statthaft ist (§ 133 Abs. 1 VwGO).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03

    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 216/10
    Handelt es sich allerdings um die Frage, ob einem Einstellungsantrag im Hinblick auf ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal aus Rechtsgründen stattgegeben werden muss oder nicht stattgegeben werden darf, so ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.6.2004 - BVerwG 2 C 45.03 -, BVerwGE 121, 140 = juris Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 216/10
    Den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG hat das Bundesverfassungsgericht zunächst in Anlehnung an das seinerzeit geltende Behinderungsverständnis des verfassungsändernden Gesetzgebers definiert, d. h. entsprechend dem Begriff der Behinderung in § 3 Abs. 1 Satz 1 des Schwerbehindertengesetzes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, juris Rn. 65).
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 216/10
    Es nimmt lediglich Bezug auf den "allgemein auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben abstellenden Behindertenbegriff des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, an dessen Vorgängernorm (§ 3 Abs. 1 SchwbG) sich der verfassungsändernde Gesetzgeber bei der Schaffung des Art. 3 Abs. 2 [gemeint ist wohl: Abs. 3] Satz 2 orientiert hat" (vgl. Beschluss vom 11.1. 2011 - BVerfG 1 BvR 3588/08 -, juris Rn. 55).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 216/10
    Die Eignung in gesundheitlicher Hinsicht ist nach dem allgemeinen Maßstab regelmäßig dann gegeben, wenn sich nach der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn künftige Erkrankungen des Beamten und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausschließen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.7.2001 - BVerwG 2 A 5.00 -, juris Rn. 16 m. N.; Beschluss vom 23.4.2009 - BVerwG 2 B 79.08 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09

    Gesundheitliche Eignung eines behinderten, aber nicht schwer behinderten

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - 6 A 4625/04

    Antrag auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe; Beachtlichkeit einer

  • BVerwG, 23.04.2009 - 2 B 79.08

    Anspruch auf Ausbildung zur Finanzbeamtin - Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • OVG Saarland, 14.05.2019 - 1 A 102/16

    Beamtenverhältnis auf Probe; Übernahme; Schadensersatz; gesundheitliche Eignung,

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten worden ist, dass ein Body-Maß-Index (BMI) von mehr als 35 kg/qm einen erheblichen Risikofaktor für zahlreiche Folgeerkrankungen und damit einen tauglichen Indikator für die mangelnde gesundheitliche Eignung eines Beamten darstelle,(OVG Lüneburg, Urteil vom 31.7.2012 - 5 LC 216/10 -, Juris, Rdnr. 102 ff; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8.11.2012 - 6 A 1459/12 -, Juris, Rdnr. 6; siehe hierzu auch Bayrischer VGH, Beschluss vom 13.4.2012 - 3 BV 08.405 -, Juris, Rdnr. 33 ff., wonach das Vorliegen einer Adipositas Grad I (BMI 30 bis 34, 9 kg/qm) die Prognose mangelnder gesundheitlicher Eignung bei der Entscheidung über die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht rechtfertige; siehe im Weiteren VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25.6.2008 - 1 K 3143/06 -, Juris, Rdnr. 41, und vom 12.12.2005, wie vor, wonach sogar bei einem BMI von über 30 kg/qm die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe entfällt) vermag der Senat dem angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu folgen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 6 A 1459/12

    Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung gegenüber einem Lehrer im

    vgl. dazu ausführlich und überzeugend zur Tauglichkeit jedenfalls eines BMI von mehr als 35 kg/m2 als Indikator für die mangelnde gesundheitliche Eignung eines Beamten auch Nds. OVG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 5 LC 216/10 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 29.04.2013 - 5 LA 186/12

    Gewährung von Mehrarbeitsvergütung gem. § 60 Abs. 3 S. 3 NBG ohne Ausgleich der

    Ein Mensch ist - in Anlehnung an § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX - dann behindert, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (zum Begriff der Behinderung vgl. Nds. OVG, Urteil vom 31.7.2012 - 5 LC 216/10 -, juris Rn. 66 ff.).
  • VG Düsseldorf, 22.01.2013 - 2 K 2198/11

    Kein Anspruch auf Übernahme einer Lehrerin in ein Beamtenverhältnis auf Probe bei

    34 ff., sowie vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, - 5 LC 216/10 - und - 5 LB 33/11 -, jeweils juris; im Ergebnis auch von Roetteken, Anmerkung zu OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Januar 2011 a.a.O., jurisPR-ArbR 36/2011 Anm. 5, für Beamtenbewerber, die behindert, aber weder schwerbehindert noch Schwerbehinderten gleichgestellt sind, vorgenommen hat.

    So hat das OVG Lüneburg bei einem Bewerber, dem wegen der sog. Scheuermannschen Erkrankung ein GdB von 30 zugesprochen worden war, den modifizierten Maßstab zugrunde gelegt mit der Folge, dass dieser gute Chancen auf Einstellung in das Beamtenverhältnis hat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, a.a.O.), während es die gesundheitliche Eignung von Bewerbern mit zweitgradiger oder sogar drittgradiger Adipositas, die nach Ansicht des OVG Lüneburg die Zuerkennung eines GdB nicht rechtfertigt, unter Zugrundelegung des "strengen Maßstabs" geprüft und hiernach die ablehnende Entscheidung der Einstellungsbehörde als rechtmäßig angesehen hat (vgl. Urteile vom 31. Juli 2012 - 5 LB 33/11 - und - 5 LC 216/10 -, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 3956/11

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

    34 ff., sowie vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, - 5 LC 216/10 - und - 5 LB 33/11 -, jeweils juris; im Ergebnis auch von Roetteken, Anmerkung zu OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Januar 2011 a.a.O., jurisPR-ArbR 36/2011 Anm. 5.

    So hat das OVG Lüneburg bei einem Bewerber, dem wegen der sog. Scheuermannschen Erkrankung ein GdB von 30 zugesprochen worden war, den modifizierten Maßstab zugrunde gelegt mit der Folge, dass dieser gute Chancen auf Einstellung in das Beamtenverhältnis hat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, a.a.O.), während es die gesundheitliche Eignung von Bewerbern mit zweitgradiger oder sogar drittgradiger Adipositas, die nach Ansicht des OVG Lüneburg die Zuerkennung eines GdB nicht rechtfertigt, unter Zugrundelegung des "strengen Maßstabs" geprüft und hiernach die ablehnende Entscheidung der Einstellungsbehörde als rechtmäßig angesehen hat (vgl. Urteile vom 31. Juli 2012 - 5 LB 33/11 - und - 5 LC 216/10 -, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 8446/10

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

    34 ff., sowie vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, - 5 LC 216/10 - und - 5 LB 33/11 -, jeweils juris; im Ergebnis auch von Roetteken, Anmerkung zu OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Januar 2011 a.a.O., jurisPR-ArbR 36/2011 Anm. 5, für Beamtenbewerber, die behindert, aber weder schwerbehindert noch Schwerbehinderten gleichgestellt sind, vorgenommen hat.

    So hat das OVG Lüneburg bei einem Bewerber, dem wegen der sog. Scheuermannschen Erkrankung ein GdB von 30 zugesprochen worden war, den modifizierten Maßstab zugrunde gelegt mit der Folge, dass dieser gute Chancen auf Einstellung in das Beamtenverhältnis hat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, a.a.O.), während es die gesundheitliche Eignung von Bewerbern mit zweitgradiger oder sogar drittgradiger Adipositas, die nach Ansicht des OVG Lüneburg die Zuerkennung eines GdB nicht rechtfertigt, unter Zugrundelegung des "strengen Maßstabs" geprüft und hiernach die ablehnende Entscheidung der Einstellungsbehörde als rechtmäßig angesehen hat (vgl. Urteile vom 31. Juli 2012 - 5 LB 33/11 - und - 5 LC 216/10 -, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 6976/11

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

    34 ff., sowie vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, - 5 LC 216/10 - und - 5 LB 33/11 -, jeweils juris; im Ergebnis auch von Roetteken, Anmerkung zu OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Januar 2011 a.a.O., jurisPR-ArbR 36/2011 Anm. 5.

    So hat das OVG Lüneburg bei einem Bewerber, dem wegen der sog. Scheuermannschen Erkrankung ein GdB von 30 zugesprochen worden war, den modifizierten Maßstab zugrunde gelegt mit der Folge, dass dieser gute Chancen auf Einstellung in das Beamtenverhältnis hat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, a.a.O.), während es die gesundheitliche Eignung von Bewerbern mit zweitgradiger oder sogar drittgradiger Adipositas, die nach Ansicht des OVG Lüneburg die Zuerkennung eines GdB nicht rechtfertigt, unter Zugrundelegung des "strengen Maßstabs" geprüft und hiernach die ablehnende Entscheidung der Einstellungsbehörde als rechtmäßig angesehen hat (vgl. Urteile vom 31. Juli 2012 - 5 LB 33/11 - und - 5 LC 216/10 -, a.a.O.).

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