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   VG Augsburg, 14.11.2017 - Au 3 K 17.196   

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https://dejure.org/2017,42823
VG Augsburg, 14.11.2017 - Au 3 K 17.196 (https://dejure.org/2017,42823)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14.11.2017 - Au 3 K 17.196 (https://dejure.org/2017,42823)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14. November 2017 - Au 3 K 17.196 (https://dejure.org/2017,42823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WHG § 27 Abs. 1 Nr. 1, § ... 31 Abs. 2, § 67, § 68 Abs. 1, Abs. 3; RL 2000/60/EG Art. 4 Abs. 1 lit. a, Abs. 7; BNatSchG § 34, § 67 Abs. 1; BayWG Art. 63 Abs. 3; UmwRG § 1 Abs. 1 S. 1, § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Erfolgreiche Verbandsklage gegen Wasserkraftanlage - Verstoß gegen Verschlechterungsverbot

  • rewis.io

    Erfolgreiche Verbandsklage gegen Wasserkraftanlage - Verstoß gegen Verschlechterungsverbot

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Klagen von Naturschutzverbänden gegen Wasserkraftwerk "Älpele" erfolgreich - Verstoß gegen Wasser- und Naturschutzrecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klagen von Naturschutzverbänden gegen Wasserkraftwerk "Älpele" erfolgreich - Verstoß gegen Wasser- und Naturschutzrecht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 06.09.2016 - 8 CS 15.2510

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer wasserrechtlichen Bewilligung für

    Auszug aus VG Augsburg, 14.11.2017 - Au 3 K 17.196
    Diese Sichtweise lässt außer Betracht, dass ein erstmaliges, die lineare Durchgängigkeit größtenteils oder insgesamt beseitigendes Querbauwerk in einem bis dahin unberührten Gewässer ganz offensichtlich Auswirkungen auf die ökologische Qualität größerer Teile des Oberflächenwasserkörpers hat, wenn - wie hier - dadurch bislang zusammenhängende Lebensräume bestimmter Arten zerschnitten werden (vgl. zur Bedeutung der Durchgängigkeit und der Hydromorphologie für die Gewässerqualität im Falle eines Stauwehrs bereits BayVGH, B.v. 6.9.2016 - 8 CS 15.2510 - juris Rn. 36).

    Denn ungeachtet der Frage, ob die weiteren in § 31 Abs. 2 Satz WHG i.V.m. Art. 4 Abs. 7 WRRL genannten Bedingungen erfüllt wären, besteht kein übergeordnetes öffentliches Interesse an dem Vorhaben (vgl. hierzu und zum Folgenden BayVGH, B.v. 6.9.2016 - 8 CS 15.2510 - juris Rn. 37 ff.).

    (1) Weder aus dem Zweck des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) noch aus dessen Anwendungsbereich lässt sich ein abstrakter Vorrang des öffentlichen Interesses an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes herleiten (BayVGH, B.v. 26.2.2007 - 8 ZB 06.879 - NVwZ 2007, 1101; B.v. 6.9.2016 - 8 CS 15.2510 - juris Rn. 39).

    Zwar besteht ein hohes öffentliches Interesse an der Nutzung der regenerativen Energiequelle Wasserkraft zur Stromerzeugung (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2016 - 8 CS 15.1096 - juris Rn. 17 ff.; B.v. 6.9.2016 - 8 CS 15.2510 - juris Rn. 38).

    Auch die auf Landesebene bestehenden Programme und Konzepte, die die Steigerung erneuerbarer Energiequellen und Förderung der Wasserkraft vorsehen, sowie die entsprechenden Planungen des Landkreises und das Klimaschutzkonzept der Gemeinde ... können ein übergeordnetes öffentliches Interesse an der geplanten Wasserkraftanlage nicht begründen; denn sie stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit des konkreten Vorhabens (BayVGH, B.v. 6.9.2016 - 8 CS 15.2510 - juris Rn. 41).

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Auszug aus VG Augsburg, 14.11.2017 - Au 3 K 17.196
    Eine Verschlechterung im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, sobald sich der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente des Anhangs V der Wasserrahmenrichtlinie um eine Klasse verschlechtert, auch wenn diese Verschlechterung nicht zu einer Verschlechterung der Einstufung des Oberflächenwasserkörpers insgesamt führt (EuGH, U.v. 1.7.2015- C-461/13 - juris Leitsatz 3; BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 7 A 2.15 - juris Rn. 479).

    An diesen Vorgaben für die Zustandsbewertung hat sich daher auch die Verschlechterungsprüfung auszurichten (BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 7 A 2.15 - juris Rn. 497).

    In Ermangelung von abgestimmten Bewertungsverfahren etwa für die hydromorphologischen Qualitätskomponenten und anerkannten Standardmethoden und Fachkonventionen für die Auswirkungsprognose bei der Vorhabenzulassung, erfordert jede Prüfung des Verschlechterungsverbots eine nicht normativ angeleitete fachgutachterliche Bewertung im Einzelfall (BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 7 A 2.15 - juris Rn. 502).

    Sofern lokal begrenzte Veränderungen der unterstützenden Qualitätskomponenten sich aber in spezifischer Weise auf die biologischen Qualitätskomponenten mit Relevanz für den Oberflächenwasserkörper insgesamt auswirken können, müssen die betroffenen Teilbereiche aber zusätzlich gesondert betrachtet werden (BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 7 A 2.15 - juris Rn. 506).

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung;

    Auszug aus VG Augsburg, 14.11.2017 - Au 3 K 17.196
    Die insoweit für die Abweichungsprüfung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG entwickelten Grundsätze sind auch hier anwendbar (BVerwG, U.v. 11.8.2016 - 7 A 1/15 - juris Rn. 165).

    Da für die Entscheidung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG dieselben Maßstäbe gelten wie für die Entscheidung nach § 31 Abs. 2 WHG (BVerwG, Urt. v. 11.8.2016 - 7 A 1/15 - juris Rn. 165), kann insofern auf die Ausführungen zu § 31 Abs. 2 WHG Bezug genommen werden.

  • EuGH, 04.05.2016 - C-346/14

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 4 Abs. 3

    Auszug aus VG Augsburg, 14.11.2017 - Au 3 K 17.196
    § 31 Abs. 2 WHG setzt die Ausnahmeregelung des Art. 4 Abs. 7 WRRL (vgl. im einzelnen EuGH, U.v. 4.5.2016 - Wasserkraftwerk Schwarze Sulm, C-346/14 - DVBl 2016, 909) in nationales Recht um.

    Ein Vorhaben, das auf die Förderung erneuerbarer Energien durch Wasserkraft abzielt, kann zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Entwicklung sowie zur Sicherheit und Diversifizierung der Energieversorgung beitragen und damit die Erreichung der Zielvorgaben des Kyoto-Protokolls zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaveränderungen beschleunigen (EuGH, U.v. 4.5.2016 - Wasserkraftwerk Schwarze Sulm, C-346/14 - DVBl 2016, 909 Rn. 71 ff.).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 C 1.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsergänzungsbeschluss;

    Auszug aus VG Augsburg, 14.11.2017 - Au 3 K 17.196
    Denn jedenfalls im Rahmen der erforderlichen bilanzierenden Gegenüberstellung der betroffenen Belange im Rahmen des § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG (vgl. dazu etwa BVerwG vom 17.1.2007 - 9 C 1/06 - juris) ergibt sich kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verwirklichung des streitgegenständlichen Vorhabens.
  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung

    Auszug aus VG Augsburg, 14.11.2017 - Au 3 K 17.196
    Eine Verschlechterung im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, sobald sich der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente des Anhangs V der Wasserrahmenrichtlinie um eine Klasse verschlechtert, auch wenn diese Verschlechterung nicht zu einer Verschlechterung der Einstufung des Oberflächenwasserkörpers insgesamt führt (EuGH, U.v. 1.7.2015- C-461/13 - juris Leitsatz 3; BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 7 A 2.15 - juris Rn. 479).
  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879

    Private Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet "Obere Ilz" unzulässig

    Auszug aus VG Augsburg, 14.11.2017 - Au 3 K 17.196
    (1) Weder aus dem Zweck des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) noch aus dessen Anwendungsbereich lässt sich ein abstrakter Vorrang des öffentlichen Interesses an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes herleiten (BayVGH, B.v. 26.2.2007 - 8 ZB 06.879 - NVwZ 2007, 1101; B.v. 6.9.2016 - 8 CS 15.2510 - juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

    Auszug aus VG Augsburg, 14.11.2017 - Au 3 K 17.196
    Bereits die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts als amtlichem Sachverständigen vom 14. Mai 2014, der nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung im Hinblick auf Art. 63 Abs. 3 BayWG 2010 eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48 m.w.N.) ist zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Gewässerqualität durch das Vorhaben im Aufstaubereich oberhalb des Stauwehres um bis zu zwei Stufen, mindestens aber um eine Stufe verschlechtern würde.
  • VGH Bayern, 23.02.2016 - 8 CS 15.1096

    Das Fischereirecht nach Art. 1 Abs. 1 BayFiG gewährt gegenüber

    Auszug aus VG Augsburg, 14.11.2017 - Au 3 K 17.196
    Zwar besteht ein hohes öffentliches Interesse an der Nutzung der regenerativen Energiequelle Wasserkraft zur Stromerzeugung (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2016 - 8 CS 15.1096 - juris Rn. 17 ff.; B.v. 6.9.2016 - 8 CS 15.2510 - juris Rn. 38).
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