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   VGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 9 S 2011/20   

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VGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 9 S 2011/20 (https://dejure.org/2022,3471)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.02.2022 - 9 S 2011/20 (https://dejure.org/2022,3471)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Februar 2022 - 9 S 2011/20 (https://dejure.org/2022,3471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 2 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 91 VwGO, § 120 VwGO, § 20 Abs 6 RAVersorgSa BW
    Anspruch auf Verzinsung eines gerichtlich zugesprochenen Ledigenzuschlags zu den Leistungen des Versorgungswerks der Rechtsanwälte; Möglichkeit der erneuten Stellung eines vom Gericht übergangen Antrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung des Antrags auf Zahlung eines Ledigenzuschlags ab dem dem Antragseingang folgenden Monatsersten; Gesetzliche Festlegung einer materiell-rechtliche Wirksamkeitsbedingung und Ausschluss von Ansprüchen für die Vergangenheit; Ansprüche des Mitgleids nach den ...

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    P. gegen Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg wegen Zuschlags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 370
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 36.10

    Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Sozialleistungsansprüche;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 9 S 2011/20
    Dieser ist darauf gerichtet, in Fällen von Pflichtverletzungen eines Sozialleistungsträgers denjenigen Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zuständige Sozialleistungsträger die ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis erwachsenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 12.10.1979 - 12 RK 47/77 -, BSGE 49, 76; umfassend zu Entstehung und Entwicklung dieses Anspruchs Schmidt-De Caluwe, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, Berlin 1992, S. 85 ff.; BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 3 C 36.10 -, BVerwGE 140, 103).

    Die Wertung gilt erst recht, wenn eine Hauptpflicht verletzt wird wie diejenige, über den an die Behörde herangetragenen Leistungsantrag eine rechtmäßige Entscheidung zu treffen (BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 6/06 R -, juris; BVerwG, Urteil vom 30.06.2011, a. a. O.).

    Diese Grundsätze, die für das Sozialrecht entwickelt worden sind, können nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht unbesehen auf die Gebiete des allgemeinen Verwaltungsrechts übertragen werden (vgl. Urteile vom 30.06.2011, a. a. O., und vom 24.03.1988 - 3 C 48.86 -, BVerwGE 79, 192).

    Derartige Nebenpflichten bestehen im Grundsatz auch - jedenfalls in entsprechender Anwendung von §§ 14, 15 SGB I - für den Beklagten (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30.06.2011, a. a. O.).

    Der Versicherungsträger ist danach gehalten, auch wenn ein Beratungsbegehren - wie hier - nicht vorliegt, die Versicherten bei Vorliegen eines konkreten Anlasses von sich aus "spontan" auf klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, dass sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nützen würde (BVerwG, Urteil vom 30.06.2011, a. a. O; BSG, Urteil vom 26.10.1994, a. a. O.).

  • BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94

    Altersübergangsgeld - Arbeitsamt - Hinweispflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 9 S 2011/20
    In der Regel wird eine solche Pflicht erst durch ein entsprechendes Begehren ausgelöst (vgl. BSG, Urteil vom 26.10.1994 - 11 Rar 5/94 -, juris m. w. N.).

    Der Versicherungsträger ist danach gehalten, auch wenn ein Beratungsbegehren - wie hier - nicht vorliegt, die Versicherten bei Vorliegen eines konkreten Anlasses von sich aus "spontan" auf klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, dass sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nützen würde (BVerwG, Urteil vom 30.06.2011, a. a. O; BSG, Urteil vom 26.10.1994, a. a. O.).

    Eine Verpflichtung zur Beratung trifft den Versicherungsträger insbesondere im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens; sie ist aber von der Rechtsprechung u. a. auch für den Fall bejaht worden, dass dem Träger in einem früheren Verwaltungsverfahren Fehler unterlaufen sind, die sich nachteilig auf den nunmehr geltend gemachten Anspruch auswirken (vgl. BSG, Urteil vom 26.10.1994, a. a. O.).

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 9 S 2011/20
    Insgesamt handelt es sich deshalb beim Ledigenzuschlag nicht um eine Rechtsposition, die den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießt (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.01.2011 - 8 PA 241/10 -, Juris; VG Hamburg, Urteil vom 05.12.2006 - 10 K 2075/05 -, Juris; zur Parallelproblematik der Ansprüche auf Hinterbliebenenrente, die ebenfalls nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterfallen, BVerfG, Beschluss vom 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86 u.a. -, BVerfGE 97, 271 = Juris Rn. 59 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 19.01.2011 - 3 A 418/09 -, Juris Rn. 74 ff.).

    Dessen Schutzbereich ist berührt, wenn der Normgeber einerseits durch die Anordnung von Zwangsmitgliedschaft und Beitragspflichten in einem öffentlich-rechtlichen Verband der Sozialversicherung, sei es der gesetzlichen Rentenversicherung, sei es der berufsständischen Versorgung, die allgemeine Betätigungsfreiheit des Einzelnen durch Einschränkung seiner wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht unerheblich einengt, andererseits aber - wie hier - dem Mitglied satzungsmäßig zugesagte und beitragsfinanzierte Leistungen wesentlich vermindert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.02.1998, a.a.O., Juris Rn. 66, zur Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung).

    Der hier als Prüfungsmaßstab heranzuziehende Art. 2 Abs. 1 GG ist dabei nicht verletzt, wenn die Eingriffsnormen formell und materiell verfassungsgemäß sind, insbesondere einem wichtigen öffentlichen Interesse dienen und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie den rechtsstaatlichen Anforderungen des Vertrauensschutzprinzips genügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.02.1998, a.a.O., Juris Rn. 67; OVG Saarland, Urteil vom 19.01.2011, a.a.O., Juris Rn. 82).

  • OVG Saarland, 19.01.2011 - 3 A 418/09

    Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Eingriffs in den Zahlbetrag von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 9 S 2011/20
    Insgesamt handelt es sich deshalb beim Ledigenzuschlag nicht um eine Rechtsposition, die den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießt (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.01.2011 - 8 PA 241/10 -, Juris; VG Hamburg, Urteil vom 05.12.2006 - 10 K 2075/05 -, Juris; zur Parallelproblematik der Ansprüche auf Hinterbliebenenrente, die ebenfalls nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterfallen, BVerfG, Beschluss vom 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86 u.a. -, BVerfGE 97, 271 = Juris Rn. 59 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 19.01.2011 - 3 A 418/09 -, Juris Rn. 74 ff.).

    Der hier als Prüfungsmaßstab heranzuziehende Art. 2 Abs. 1 GG ist dabei nicht verletzt, wenn die Eingriffsnormen formell und materiell verfassungsgemäß sind, insbesondere einem wichtigen öffentlichen Interesse dienen und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie den rechtsstaatlichen Anforderungen des Vertrauensschutzprinzips genügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.02.1998, a.a.O., Juris Rn. 67; OVG Saarland, Urteil vom 19.01.2011, a.a.O., Juris Rn. 82).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2014 - 9 S 2333/12

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des sogenannten "Ledigenzuschlags" auf die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 9 S 2011/20
    Insofern gelte, was der erkennende Senat mit seinem Beschluss vom 24.09.2014 (9 S 2333/12) zur Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des sogenannten "Ledigenzuschlags" auf die Altersrente ausgeführt habe.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 24.09.2014 (- 9 S 346/13 -) zum Wegfall des Ledigenzuschlags für nach dem 31.12.1956 geborene Mitglieder des Beklagten ausgeführt (so auch im veröffentlichten Beschluss vom gleichen Tag - 9 S 2333/12 -, juris zur Abschaffung des Ledigenzuschlags in der Satzung eines anderen berufsständischen Versorgungswerks):.

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 9 S 2011/20
    Eine Unabänderlichkeit der bei ihrer Begründung bestehenden Bedingungen widerspräche dem Rentenversicherungsverhältnis, das im Unterschied zu einem privaten Versicherungsverhältnis von Anfang an nicht allein auf dem Versicherungsprinzip, sondern auch auf dem Gedanken der Verantwortung und des sozialen Ausgleichs beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 u.a. -, BVerfGE 122, 151 = Juris Rn. 79 - im Zusammenhang mit dem Eigentumsgrundrecht).
  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 9 S 2011/20
    b) Ausgehend davon hat der Kläger einen Anspruch auf Zahlung von Rechtshängigkeitszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit des Hauptanspruchs - wie aus dem Tenor ersichtlich - in entsprechender Anwendung von § 291 i. V. m. § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 07.09.2000 - 3 C 31.99 -, Buchholz 442.01 § 45a PBefG Nr. 9, und vom 26.07.2012 - 2 C 29.11 -, BVerwGE 143, 381).
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 9 S 2011/20
    Dies ist nicht der Fall, wenn der Versicherte wissentlich oder fahrlässig gegen sich selbst einen erforderlichen Antrag nicht gestellt oder Informationen nicht eingeholt hat (BSG, Urteil vom 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R -, juris; vgl. auch Urteil vom 05.05.1988 - 12 RK 44/86 -, juris).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 9 S 2011/20
    Dabei kann es sich um Nebenpflichten handeln wie diejenigen zur Auskunft, Betreuung und Beratung (§§ 14, 15 SGB I) oder zur verständnisvollen Förderung (BSG, Urteile vom 18.12.1975 - 12 RJ 88/75 -, vom 26.06.1991 - 8 RKn 15/90 -, vom 16.12.1993 - 13 RJ 19/92 - und vom 22.10.1996 - 13 RJ 69/95 -, jeweils juris).
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 9 S 2011/20
    Dabei kann es sich um Nebenpflichten handeln wie diejenigen zur Auskunft, Betreuung und Beratung (§§ 14, 15 SGB I) oder zur verständnisvollen Förderung (BSG, Urteile vom 18.12.1975 - 12 RJ 88/75 -, vom 26.06.1991 - 8 RKn 15/90 -, vom 16.12.1993 - 13 RJ 19/92 - und vom 22.10.1996 - 13 RJ 69/95 -, jeweils juris).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - kein Ende der freiwilligen Mitgliedschaft für die Dauer des

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 1 S 581/18

    Versagung der Genehmigung nach

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 48.86

    Verwaltungshandlung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution -

  • BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 13.09

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum; Einkommen der

  • BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 19.87

    Pflanzenschutzmittel - Sonstige Auswirkungen - Wirkungseintritt - Ersetzbarkeit -

  • BVerwG, 07.09.2000 - 3 C 31.99

    Ausbildungsverkehr; Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr; Ausgleichszahlungen

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 8 LC 31/16

    Absenkung des Ledigenzuschlags von 20 % auf 10 % in der Satzung des

  • BSG, 26.06.1991 - 8 RKn 15/90

    Kinderzuschuß in der Halbwaisenrente als Leistung iS. des VersorgAusglHärteG

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2011 - 8 PA 241/10

    Erklärung über das Nichtvorhandensein einer sonstigen rentenbezugsberechtigten

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1993 - 8 S 1739/93

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen relativer Unwirksamkeit einer

  • BSG, 05.05.1988 - 12 RK 44/86
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1989 - 9 S 3268/87

    Rechtsanwaltsversorgung: Zur Beitragserstattung nach Beendigung der

  • BVerwG, 21.09.1998 - 2 B 46.98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.10.1985 - 13 A 2500/83
  • VG Hamburg, 05.12.2006 - 10 K 2075/05

    Satzungsänderungsanspruch wegen normativen Unterlassens kann nur im Wege der

  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

  • VG Karlsruhe, 04.03.2024 - 10 K 1934/22
    Dabei mag offenbleiben, ob diese sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 666 BGB ergeben, da die Beklagte gleichsam einen Auftrag ihrer Mitglieder zur Verwaltung der Versorgungsabgaben bis zu ihrer Auszahlung als Versorgungsleistungen erfüllt (Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 11. Oktober 2002 - 21 A 391/02 -, juris, Rn. 25), oder aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 14, 15 SGB I auf berufsständische Versorgungswerke (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Februar 2022 - 9 S 2011/20 -, juris, Rn. 106) oder, wie der Kläger vorschlägt, aus einer entsprechenden Anwendung des § 242 BGB.
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