Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13466
VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19 (https://dejure.org/2020,13466)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.05.2020 - 119-IV-19 (https://dejure.org/2020,13466)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 119-IV-19 (https://dejure.org/2020,13466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,13466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung einer möglichen Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch die gerügte Entscheidungen des OLG Dresden

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 265/10

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch gegen die Installation von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19
    Insofern seien auch die vom Gericht zitierten Leit-entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Installation von Anlagen der Videoüberwachung auf Privatgrundstücken (Urteil vom 16. März 2010 - VI ZR 176/09 - und Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 265/10) in verfassungswidriger Weise angewandt worden.

    Sie verkennen dabei die Auswirkungen solcher Aufnahmen auf die verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen, die sowohl in den von ihnen selbst aufgeführten Leitentscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Installation von Überwachungsanlagen auf Privatgrundstücken (vgl. etwa BGH, Urteil vom 16. März 2010 - VI ZR 176/09 - juris Rn. 11; Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 265/10 - juris Rn. 9) als auch vom Oberlandesgericht ausdrücklich angesprochen wurden.

    Zwar führen die Beschwerdeführer im Ausgangspunkt zutreffend aus, dass es ihnen wegen der durch Art. 31 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf vermittelten Eigentumsgarantie nicht grundsätzlich verwehrt sein kann, ihren Grundbesitz zum Schutz vor unberechtigten Übergriffen auch mit Videokameras zu überwachen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 265/10 - juris Rn. 9 m.w.N.).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19
    Grundbedingungen, insbesondere das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung und die persönliche Ehre (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Rozek in: Baumann-Hasske/Kunzmann, Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 3. Aufl., Art. 15 Rn. 15; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005, BVerfGE 114, 339 [346]).

    Das Oberlandesgericht folgt, wie schon zuvor das Landgericht, erkennbar der allgemeinen und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005, BVerfGE 114, 339 [347 f.]) Ansicht, dass nach § 1004 BGB ein Unterlassungsanspruch nicht nur bei einer Eigentumsbeeinträchtigung, sondern darüber hinaus - bei analoger Anwendung der Vorschrift - auch etwa bei Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bestehen kann (sog. quasinegatorischer Unterlassungsanspruch).

    Der grundrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts bewirkt, dass der Staat gehalten ist, den Einzelnen vor Gefährdungen dieses Rechts durch Dritte zu schützen, was bei der Anwendung der diesem Schutz dienenden zivilrechtlichen Normen zu beachten ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005, BVerfGE 114, 339 [346 f.]).

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19
    Grundbedingungen, insbesondere das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung und die persönliche Ehre (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Rozek in: Baumann-Hasske/Kunzmann, Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 3. Aufl., Art. 15 Rn. 15; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005, BVerfGE 114, 339 [346]).

    Der grundrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts bewirkt, dass der Staat gehalten ist, den Einzelnen vor Gefährdungen dieses Rechts durch Dritte zu schützen, was bei der Anwendung der diesem Schutz dienenden zivilrechtlichen Normen zu beachten ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005, BVerfGE 114, 339 [346 f.]).

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19
    Insofern seien auch die vom Gericht zitierten Leit-entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Installation von Anlagen der Videoüberwachung auf Privatgrundstücken (Urteil vom 16. März 2010 - VI ZR 176/09 - und Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 265/10) in verfassungswidriger Weise angewandt worden.

    Sie verkennen dabei die Auswirkungen solcher Aufnahmen auf die verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen, die sowohl in den von ihnen selbst aufgeführten Leitentscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Installation von Überwachungsanlagen auf Privatgrundstücken (vgl. etwa BGH, Urteil vom 16. März 2010 - VI ZR 176/09 - juris Rn. 11; Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 265/10 - juris Rn. 9) als auch vom Oberlandesgericht ausdrücklich angesprochen wurden.

  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 124-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen aus Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG genügt (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 124-IV-19; Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).

    Aus diesem Zweck des Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf folgt, dass im Einzelnen bestimmt werden muss, wer im Sinne dieser Vorschrift "gesetzlicher" Richter ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 124-IV-19; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19
    Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 115-IV-18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 115-IV-18; st. Rspr).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 1 BvR 288/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Entscheidung über Nachbarstreitigkeiten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19
    Insofern steht die Entscheidung in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach welcher der Betrieb von Überwachungsanlagen auf einem nachbarlichen Grundstück das allgemeine Persönlichkeitsrecht der hiervon Betroffenen berührt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Mai 1993 - 1 BvR 288/93 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 7-IV-97
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19
    7-IV-97; vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 2 BvR 332/05 - juris Rn. 20; Degenhart in: Sachs, Grundgesetz, 8. Aufl., Art. 101 Rn. 17).
  • BVerwG, 15.07.2015 - 9 BN 1.15

    Gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung; Geschäftsverteilungsplan;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19
    Sie setzen sich aber nicht mit der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes auseinander, nach der Geschäftsverteilungspläne bestimmen dürfen, dass eine objektiv fehlerhafte Zuweisung eines Verfahrens an einen bestimmten Spruchkörper unter zu benennenden Voraussetzungen fortgeschrieben werden können, und dies auch nicht gegen die Garantie des gesetzlichen Richters verstößt, wenn weder das Gericht noch die Verfahrensbeteiligten den Zuweisungsfehler bemerkt bzw. geltend gemacht haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 99-IV-18; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 495/83 - juris; BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2015, NVwZ 2015, 1695, 1698 a.E.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 21e GVG Rn. 3; zum "Hereinwachsen" einer an sich unzuständigen Kammer in eine Zuständigkeit vgl. auch Heusch, NVwZ 2015, 1698 [1700]).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 99-IV-18

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im

  • BVerfG, 12.05.2005 - 2 BvR 332/05

    Voraussetzungen von Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft bei

  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
  • VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83

    Zweckentfremdung von gezahlten Prämien zum Ankauf von Warenterminkontrakten -

  • OLG Dresden, 31.07.2018 - 4 U 381/18

    Unterlassungsansprüche wegen der Anfertigung von Lichtbildern einer Person

  • VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 20-IV-99
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 10-IV-23
    Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 68-IV-22; Beschluss vom 28. April 2022 - Vf. 67-IV21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22

    Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil

    Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20
    Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der

    Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 68-IV-22
    Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2022 - Vf. 67-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22

    Erfordernis einer substantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e.

    119-IV-19; Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 39-IV-11; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 78-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 67-IV-21
    Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht