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Rechtsprechung
   OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05, 31 Wx 66/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1114
OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05, 31 Wx 66/05 (https://dejure.org/2006,1114)
OLG München, Entscheidung vom 11.07.2006 - 31 Wx 41/05, 31 Wx 66/05 (https://dejure.org/2006,1114)
OLG München, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 31 Wx 41/05, 31 Wx 66/05 (https://dejure.org/2006,1114)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • spruchverfahren-direkt.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung des Börsenkurses bei einer Marktenge für die Bemessung der Barabfindung nach einem Squeeze-out; Bemessung der Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre im Verfahren der sofortigen Beschwerde im Spruchverfahren nach VV 3500 (Verfahrensgebühr) und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG § 327b; SpruchG § 6 Abs. 2; RVG-VV Nr. 3513, 3500
    Bemessung der Barabfindung nach Squeeze out auch bei Marktenge anhand des Börsenkurses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heranziehung des Börsenkurses bei einer Marktenge für die Bemessung der Barabfindung nach einem Squeeze-out ; Bemessung der Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre im Verfahren der sofortigen Beschwerde im Spruchverfahren nach VV 3500 (Verfahrensgebühr) und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1722
  • DNotZ 2006, 946
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …

    Auszug aus OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05
    Dabei müssen außergewöhnliche Tagesausschläge oder sprunghafte Entwicklungen binnen weniger Tage, die sich nicht verfestigen - gleichgültig, ob es sich um steigende oder fallende Kurse handelt - unberücksichtigt bleiben (BGHZ 147, 108/118; mit unterschiedlicher Tendenz OLG Düsseldorf: NZG 2003, 588; OLG Hamburg AG 2003, 583; OLG Frankfurt/Main AG 2003, 581/582; OLG Stuttgart AG 2004, 43/44).

    Auch deshalb bedarf die Beurteilung der fachlich zuständigen Stelle Börse M. keiner Korrektur, zumal die höchstrichterliche Rechtsprechung schematisierende Betrachtungen in Bezug auf ein Mindesthandelsvolumen ablehnt (BGHZ 147, 108/123 m.w.N.).

    Eine solche Entwicklung schließt es aber nicht aus, dass sich aus verfassungsrechtlichen Gründen die Barabfindung nach den höheren Kursen bemessen muss, denn maßgeblich ist allein die Möglichkeit der Veräußerung durch die Minderheitsaktionäre (vgl. BGHZ 147, 108/119).

    Die Gewichtung nach Umsätzen steht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach der für die Barabfindung heranzuziehende Referenzkurs eine kontinuierliche Entwicklung des Börsenkurses in dem maßgebenden Zeitraum repräsentieren muss und nicht verfestigte sprunghafte Entwicklungen nicht berücksichtigt werden dürfen (BGHZ 147, 108/118).

    Unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist auch in diesem Fall die Heranziehung von Kursen in einem Zeitraum von drei Monaten erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. BGHZ 147, 108/118).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …

    Auszug aus OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05
    Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (BVerfGE 14, 263/284; 100, 289/304 f.; BayObLG AG 1996, 127;… Hüffer AktG 7. Aufl. § 327 b Rn. 4).

    Im Lichte des Grundrechts auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) darf die Verkehrsfähigkeit als Eigenschaft des Aktieneigentums bei der Wertbestimmung des Eigentumsobjekts nicht außer Betracht bleiben (BVerfGE 100, 289/305).

    Eine geringere Abfindung würde der Dispositionsfreiheit über den Eigentumsgegenstand nicht hinreichend Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 100, 289/306).

    Infolge dessen darf ein existierender Börsenkurs bei der Ermittlung des Werts der Unternehmensbeteiligung auch bei einer solchen Strukturmaßnahme nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerfGE 100, 289/307).

    Die Antragsgegnerinnen weisen zu Recht darauf hin, dass der Börsenkurs nicht stets maßgeblich sein muss, insbesondere dann, wenn ungewiss ist, ob ein Minderheitsaktionär wegen bestehender Marktenge seine Aktien tatsächlich zu einem Börsenkurs hätte verkaufen können (vgl. BVerfGE 100, 289/309).

  • OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 W 34/93

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswerts im Wege des …

    Auszug aus OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05
    Dabei müssen außergewöhnliche Tagesausschläge oder sprunghafte Entwicklungen binnen weniger Tage, die sich nicht verfestigen - gleichgültig, ob es sich um steigende oder fallende Kurse handelt - unberücksichtigt bleiben (BGHZ 147, 108/118; mit unterschiedlicher Tendenz OLG Düsseldorf: NZG 2003, 588; OLG Hamburg AG 2003, 583; OLG Frankfurt/Main AG 2003, 581/582; OLG Stuttgart AG 2004, 43/44).

    Zur Prognose der langfristigen Zinsentwicklung darf nicht bestimmend darauf abgestellt werden, ob zum Zeitpunkt des Stichtags und unmittelbar danach eine Niedrigzinsphase herrscht, sondern es ist eine Gesamtschau unter Berücksichtigung der Zinsentwicklung der Vergangenheit anzustellen (vgl. BayObLG NZG 2001, 1033/1035; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/716).

    Denn es ist zu berücksichtigen, dass die angemessene Barabfindung niemals ein exakter Wert sein kann, sondern im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO unter Berücksichtigung aller einschlägigen Parameter festgelegt werden muss (vgl. BayObLG AG 2006, 41/42; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714).

  • BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 172/99

    Ertragswertmethode zur Berechnung von Ausgleich und Abfindung

    Auszug aus OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05
    Zur Prognose der langfristigen Zinsentwicklung darf nicht bestimmend darauf abgestellt werden, ob zum Zeitpunkt des Stichtags und unmittelbar danach eine Niedrigzinsphase herrscht, sondern es ist eine Gesamtschau unter Berücksichtigung der Zinsentwicklung der Vergangenheit anzustellen (vgl. BayObLG NZG 2001, 1033/1035; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/716).

    Greift man auf öffentliche Anlagen mit begrenzter Laufzeit zurück, ist auch die dann erforderliche Wiederanlage zu berücksichtigen, da auf der anderen Seite von einer unbegrenzten Lebensdauer des Unternehmens ausgegangen wird (vgl. BayObLG NZG 2001, 1033/1035).

  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 87/04

    Auswirkungen eines Delistings auf den Fortgang eines aktienrechtlichen …

    Auszug aus OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05
    Eine Unterschreitung des Mindestgeschäftswerts kommt unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht (vgl. BayObLG ZIP 2004, 1952/1956; OLG Stuttgart ZIP 2004, 850/851).

    Im Spruchverfahren wird daher der Geschäftswert nach freiem Ermessen bestimmt (vgl. BayObLG AG 1999, 273; ZIP 2004, 1952/1956).

  • BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00

    Richterliches Schätzungsermessen bei Bestimmung angemessener Aktionärsabfindung - …

    Auszug aus OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05
    Denn es ist zu berücksichtigen, dass die angemessene Barabfindung niemals ein exakter Wert sein kann, sondern im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO unter Berücksichtigung aller einschlägigen Parameter festgelegt werden muss (vgl. BayObLG AG 2006, 41/42; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2006 - 26 W 5/06

    Zur Bewertung von Unternehmen mit der Ertragswertmethode

    Auszug aus OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05
    Die für Unternehmensbewertungen gemeinhin angenommene pauschalierte Steuerbelastung von 35 % begegnet keinen grundlegenden methodischen Einwänden (vgl. IDW S 1 Tz. 53; OLG Düsseldorf Beschluss vom 31.3.2006 Az. I-26 W 5/06; Nachweis bei Juris).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 20 W 4/04

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Geschäftswert bei Zurückweisung des Antrags …

    Auszug aus OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05
    Eine Unterschreitung des Mindestgeschäftswerts kommt unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht (vgl. BayObLG ZIP 2004, 1952/1956; OLG Stuttgart ZIP 2004, 850/851).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - 19 W 9/03

    Abhängiges Unternehmen: Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre in Aktien der …

    Auszug aus OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05
    Der so ermittelte Wert ist aber ohne weiteres taugliche Schätz- und Bemessungsgrundlage für die Festsetzung einer Barabfindung, sofern Börsenkurse berücksichtigt werden müssen (vgl. OLG Frankfurt AG 2003, 581/582; a.A. OLG Düsseldorf NZG 2005, 1012/1015).
  • BayObLG, 10.12.1998 - 3Z BR 159/94

    Bestimmung des Geschäftswerts im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren

    Auszug aus OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05
    Im Spruchverfahren wird daher der Geschäftswert nach freiem Ermessen bestimmt (vgl. BayObLG AG 1999, 273; ZIP 2004, 1952/1956).
  • BayObLG, 02.11.1995 - 3Z BR 67/89

    Vergütung der gemeinsamen Vertreter der nichtantragstellenden, außenstehenden …

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2003 - 19 W 9/00

    Ermittlung des Börsenwertes einer einzugliedernden Aktiengesellschaft

  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 17/90

    Brauerei: Unternehmensbewertung

  • OLG Hamburg, 01.09.2003 - 11 W 30/03

    Rechte eines nicht im Aktienregister eingetragenen Inhabers von Namensaktien

  • OLG Hamburg, 07.08.2002 - 11 W 14/94
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des …

    Die bisher veröffentlichten gerichtlichen Entscheidungen zur Höhe des Kapitalisierungszinssatzes sind sehr heterogen, insbesondere beruhen sie teilweise auf unterschiedlichen methodischen Vorgehensweisen und beziehen sich auf unterschiedliche Stichtage (vgl. z.B. BGH NJW 2003, 3272 = BGHZ 156, 57: 9,5% für Juni 1992; OLG Stuttgart OLGR 2004, 6: 7,8% für Dezember 2000; OLG Stuttgart NZG 2000, 744: 8% für Juni 1990; BayObLG NZG 2006, 156: 7% bzw. 7,7% für März 1989; BayObLG AG 2002, 390: 7% für Mai 1989; BayObLG NJW-RR 1995, 1125: 5,5% für März 1982; BayObLG WM 1996, 526: 5,5 % für März 1982; OLC Celle NZG 1998, 987; 8,5% für März 1989; OLD Düsseldorf AG 2006, 287: 7,5% für August 2000; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588; 9,5% für März 1992; OLG Düsseldorf NZG 2000, 1079: 8% für Mai 1995; OLG Karlsruhe AG 2005, 46: 9% für März 1990; im Ergebnis OLG München Beschluss vom 11.07.2006 im Verfahren 31 Wx 41/05, juris Rn. 12, insoweit nicht in ZIP 2006, 1722 abgedruckt: 6,5% für Juni 2002; weit.

    In der Rechtsprechung sind Risikozuschläge in unterschiedlicher Höhe anerkannt worden (von BGH NJW 2003, 3272, 3273 = BGH 156, 57 wurden 3% nicht beanstandet; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, 595 mit Marktrisikoprämie von 4% und einem Beta-Faktor von 1, 02, woraus sich ein Risikozuschlag von 4, 1% ergibt; nach OLG Düsseldorf AG 2006, 287 Marktrisikoprämie von 5% nicht zu beanstanden, wegen Beta-Faktor 0, 3 aber Risikozuschlag von lediglich 1, 5%; nach BayObLG NZG 2006, 156, 159 sind Risikozuschläge von über 2% besonders begründungsbedürftig; ähnlich im Ergebnis OLG München, Beschluss vom 11.07.2006 im Verfahren 31 Wx 41/05 mit Risikozuschlag wie in Vorinstanz von 1, 5%, insoweit nicht in ZIP 2006, 1772 abgedruckt), teilweise wurden Risikozuschlag und Inflationsabschlag gegeneinander verrechnet (nach OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 747 und OLG Stuttgart OLGR 2004, 6, 10 eine Frage der Vorgehensweise des Gutachters), teilweise aber auch für unbegründet erachtet (nach OLG Celle NZG 1998, 987, 988 Risikozuschlag von 2, 4% nicht anzusetzen, sondern bereits bei der Ermittlung des nachhaltigen Unternehmensertrags zu berücksichtigen;… kritisch auch Emmerich-Habersack § 305 AktG Rn. 68; zur Rechtsprechung Großfeld S. 129 f.).

    c) Von der Summe von Basiszinssatz und Risikozuschlag ist ein pauschaler Abschlag für die vom Anteilseigner persönlich zu entrichtende Einkommensteuer in Höhe von 35% vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf NZG 2000, 293; OLG München ZIP 2006, 1722, 1725; IDW S 1 a.F. Tz. 51 und 99;… Emmerich-Habersack § 305 AktG Rn. 64a;… Riegger in Kölner Kommentar Anh. § 11 SpruchG Rn. 24; Großfeld S. 102 ff. und S. 142).

    In der Praxis werden Prozentsätze zwischen 1% und 3% angesetzt (…Riegger in Kölner Kommentar Anh. § 11 SpruchG Rn. 23; Großfeld S. 149 f.; von BGH NJW 2003, 3272, 3273 = BGH 156, 57 wurden 1% nicht beanstandet; ebenso im Ergebnis OLG München, Beschluss vom 11.07.2006 im Verfahren 31 Wx 41/05, juris Rn. 12, insoweit nicht in ZIP 2006, 1722 abgedruckt,; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, 595 hat bei höherer Inflationsrate im Jahr 1992 einen Abschlag von 2% angenommen).

  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 6/06

    Vorlage zum BGH: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Börsenwertes von …

    Die bisher veröffentlichten gerichtlichen Entscheidungen zur Höhe des Kapitalisierungszinssatzes sind sehr heterogen, insbesondere beruhen sie teilweise auf unterschiedlichen methodischen Vorgehensweisen und beziehen sich auf unterschiedliche Stichtage (vgl. z.B. BGH NJW 2003, 3272: 9,5% für Juni 1992; OLG Stuttgart OLGR 2004, 6: 7,8% für Dezember 2000; OLG Stuttgart NZG 2000, 744: 8% für Juni 1990; BayObLG NZG 2006, 156: 7% bzw. 7,7% für März 1989; BayObLG AG 2002, 390: 7% für Mai 1989; BayObLG NJW-RR 1995, 1125: 5,5% für März 1982; BayObLG WM 1996, 526: 5,5 % für März 1982; OLG Celle NZG 1998, 987; 8,5% für März 1989; OLD Düsseldorf AG 2006, 287: 7,5% für August 2000; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588; 9,5% für März 1992; OLG Düsseldorf NZG 2000, 1079: 8% für Mai 1995; OLG Karlsruhe AG 2005, 46: 9% für März 1990; im Ergebnis OLG München Beschluss vom 11.07.2006 im Verfahren 31 Wx 41/05, juris Rn. 12, insoweit nicht in ZIP 2006, 1722 abgedruckt: 6,5% für Juni 2002; weit.

    In der Rechtsprechung sind Risikozuschläge in unterschiedlicher Höhe anerkannt worden (von BGH NJW 2003, 3272, 3273 wurden 3% nicht beanstandet; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, 595 mit Marktrisikoprämie von 4% und einem Beta-Faktor von 1, 02, woraus sich ein Risikozuschlag von 4, 1% ergibt; nach OLG Düsseldorf AG 2006, 287 Marktrisikoprämie von 5% nicht zu beanstanden, wegen Beta-Faktor 0, 3 aber Risikozuschlag von lediglich 1, 5%; nach BayObLG NZG 2006, 156, 159 sind Risikozuschläge von über 2% besonders begründungsbedürftig; ähnlich im Ergebnis OLG München, Beschluss vom 11.07.2006 im Verfahren 31 Wx 41/05 mit Risikozuschlag wie in Vorinstanz von 1, 5%, insoweit nicht in ZIP 2006, 1772 abgedruckt; OLG München…, Beschluss vom 30.11.2006 im Verfahren 31 Wx 59/06, juris Rz. 34, mit Risikozuschlag von 2, 5%), teilweise wurden Risikozuschlag und Inflationsabschlag gegeneinander verrechnet (nach OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 747 und OLG Stuttgart OLGR 2004, 6, 10 eine Frage der Vorgehensweise des Gutachters), teilweise aber auch für unbegründet erachtet (nach OLG Celle NZG 1998, 987, 988 Risikozuschlag von 2, 4% nicht anzusetzen, sondern bereits bei der Ermittlung des nachhaltigen Unternehmensertrags zu berücksichtigen;… kritisch auch Emmerich-Habersack, § 305 AktG, Rn. 68; zur Rechtsprechung Großfeld S. 129 f.).

    Die Ausführungen im Übertragungsbericht (S. 16) und im Bericht der sachverständigen Prüfer (S. 8) zu einem Wachstumsabschlag von 1% sind angesichts der langfristigen vertraglichen Bindungen der Antragsgegnerin zum DaimlerChrysler Konzern und der im Jahr 2002 geringen Inflationsrate nicht zu beanstanden (vgl. auch BGH NJW 2003, 3272, 3273: dort Wachstumsabschlag von 1% nicht in Zweifel gezogen; ebenso im Ergebnis OLG München, Beschluss vom 11.07.2006 im Verfahren 31 Wx 41/05, juris Rz. 12, insoweit nicht in ZIP 2006, 1722 abgedruckt; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, 595 hat bei höherer Inflationsrate im Jahr 1992 einen Abschlag von 2% angenommen).

  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08

    Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer …

    (…BGHZ 147, 108 [juris Rn. 24] "DAT/Altana";… OLG Frankfurt/Main, AG 2007, 403 [juris Rn. 9];… OLG Düsseldorf, NZG 2003, 588 [juris Rn. 47 ff.]; OLG Karlsruhe, ZIP 2004, 2330 [juris Orientierungssatz 2];… OLG Hamburg, NZG 2002, 189 [juris Rn. 45]; OLG München, ZIP 2006, 1722 [juris Rn. 20];… trotz Abweichung im Einzelfall grundsätzlich auch KG, NZG 2007, 71 [juris Rn. 40].) Dies führt aber zu einem Zirkelschluss, weil der Börsenkurs durch die Bekanntgabe der bevorstehenden Strukturmaßnahme und insbesondere durch die Bekanntgabe der zu erwartenden Abfindung wesentlich beeinflusst wird; nach Ankündigung einer Strukturmaßnahme spiegeln die Kurse nicht mehr die Erwartungen der Marktteilnehmer in Bezug auf den künftigen Unternehmenswert wider, sondern nur noch Abfindungserwartungen.

    (OLG München, ZIP 2006, 1722 [juris Rn. 23] hat trotz eines mit 0, 45% vergleichbar geringen Free Float die Maßgeblichkeit des Börsenkurses bejaht, weil ein tatsächlicher Handel von 7, 6% des Free Float und die Feststellung von Geldkursen während eines beträchtlichen Zeitraums darauf schließen lasse, dass eine Aktienveräußerung der der Börse tatsächlich möglich war.).

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Rechtsprechung
   OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05, 33 Wx 66/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6048
OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05, 33 Wx 66/05 (https://dejure.org/2005,6048)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.2005 - 33 Wx 65/05, 33 Wx 66/05 (https://dejure.org/2005,6048)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 33 Wx 65/05, 33 Wx 66/05 (https://dejure.org/2005,6048)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1836e Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1967 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836e Abs. 1 S. 3 § 1967 Abs. 2
    Haftung des Erben für Betreuervergütung - grundbuchmäßig gesicherte Pflicht zur Übertragung eines Grundstücksanteils als abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erbenhaftung für Betreuervergütung; Grundbuchmäßig gesicherte Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücksanteils als eine abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit; Übergang von Ansprüchen auf Aufwendungsersatz und Vergütung auf die Staatskasse; Grenzen der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1531
  • FamRZ 2006, 508
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 03.03.2005 - 3Z BR 192/04

    Rückgriffsanspruch gegen Erben des Betreuten bei gleichzeitiger Inanspruchnahme …

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05
    Soweit der Betreute mittellos ist (§ 1836c, § 1836d BGB), ist er aber weiterhin im Grundsatz gegen einen Rückgriff der Staatskasse geschützt (vgl. § 56g Abs. 1 Satz 2 FGG; BayObLG FGPrax 2005, 120/121 m.w.N.).

    d) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Wert des Nachlasses im Sinne des § 1836e Abs. 1 Satz 3 BGB entsprechend den parallel formulierten § 2311 BGB, § 92c Abs. 2 Satz 2 BSHG, § 102 Abs. 2 Satz 2 SGB XII durch Abzug der Nachlassverbindlichkeiten von dem Aktivvermögen zu ermitteln ist (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699/700; FGPrax 2005, 120/121;… Palandt/Diederichsen BGB 64. Aufl. § 1836e Rn.4; Palandt/Edenhofer § 2311 Rn.3; zum Sozialhilferecht Schellhorn/Schellhorn BSHG 16.Aufl. § 92c Rn.16; BVerwGE 66, 161/163).

    Dieser Vorrang ist auch im Rückgriffsverfahren zu berücksichtigen, da anderenfalls das Ziel der Vorschrift verfehlt und die Haftungsbeschränkung unterlaufen würden (vgl. BayObLG FGPrax 2005, 120/121).

  • BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01

    Bestimmung des Nachlasswertes bei Rückgriffsansprüchen der Staatskasse

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05
    d) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Wert des Nachlasses im Sinne des § 1836e Abs. 1 Satz 3 BGB entsprechend den parallel formulierten § 2311 BGB, § 92c Abs. 2 Satz 2 BSHG, § 102 Abs. 2 Satz 2 SGB XII durch Abzug der Nachlassverbindlichkeiten von dem Aktivvermögen zu ermitteln ist (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699/700; FGPrax 2005, 120/121;… Palandt/Diederichsen BGB 64. Aufl. § 1836e Rn.4; Palandt/Edenhofer § 2311 Rn.3; zum Sozialhilferecht Schellhorn/Schellhorn BSHG 16.Aufl. § 92c Rn.16; BVerwGE 66, 161/163).

    Aus der Vorschrift folgt zugleich ein Nachrang des Regressanspruchs gegenüber solchen Nachlassverbindlichkeiten, die vom Erblasser herrühren (für eine Begrenzung auf solche Verbindlichkeiten Bienwald FamRZ 2002, 700/701), oder zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits dem Grunde nach angelegt waren und wegen ihrer Zwangsläufigkeit für den Erben Vorrang beanspruchen können (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699/700 zu den Begräbniskosten).

  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 28/01

    Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05
    Stirbt der Betreute, wird der Vergütungsanspruch des Betreuers zur Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 1967 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1609/1610; FamRZ 2001, 866/867).

    Ob die Vergütung durch den Erben aus dem Nachlass zu entrichten ist (§ 1836a BGB) oder ob die Staatskasse einzutreten hat (§ 1836 Abs. 2 BGB), lässt sich nur einheitlich beantworten und zwar nach dem Bestand des Nachlasses (vgl. § 1836e Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 BGB) unter Berücksichtigung der den Erben zustehenden Schongrenzen (vgl. § 1836e Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 BGB i.V.m. § 92c Abs. 3 BSHG bzw. § 102 Abs. 3 SGB XII; vgl. zum Ganzen BayObLG aaO = BayObLGZ 2001, 65 ff.).

  • BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53

    Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05
    Dagegen spricht vor allem, dass der Vermächtnisnehmer zu Lebzeiten des Erblassers keinen vormerkungsfähigen Anspruch gegen diesen oder künftige Erben hat (vgl. BGHZ 12, 115; BayObLG 1999, 226) und auch der Anspruch aus einem Schenkungsversprechen von Todes wegen (§ 2301 BGB) nicht durch Vormerkung gesichert werden kann (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 151/152 m.w.N. auch zur gegenteiligen Meinung).
  • BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 109.81

    Sozialhilfe - Hilfeempfänger - Kostenersatz durch Erben - Wert des Nachlasses

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05
    d) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Wert des Nachlasses im Sinne des § 1836e Abs. 1 Satz 3 BGB entsprechend den parallel formulierten § 2311 BGB, § 92c Abs. 2 Satz 2 BSHG, § 102 Abs. 2 Satz 2 SGB XII durch Abzug der Nachlassverbindlichkeiten von dem Aktivvermögen zu ermitteln ist (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699/700; FGPrax 2005, 120/121;… Palandt/Diederichsen BGB 64. Aufl. § 1836e Rn.4; Palandt/Edenhofer § 2311 Rn.3; zum Sozialhilferecht Schellhorn/Schellhorn BSHG 16.Aufl. § 92c Rn.16; BVerwGE 66, 161/163).
  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01

    Auslegung der Grundbucheintragung - strenge Anforderungen an Nachweis …

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05
    Dagegen spricht vor allem, dass der Vermächtnisnehmer zu Lebzeiten des Erblassers keinen vormerkungsfähigen Anspruch gegen diesen oder künftige Erben hat (vgl. BGHZ 12, 115; BayObLG 1999, 226) und auch der Anspruch aus einem Schenkungsversprechen von Todes wegen (§ 2301 BGB) nicht durch Vormerkung gesichert werden kann (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 151/152 m.w.N. auch zur gegenteiligen Meinung).
  • VG Gießen, 29.11.1999 - 6 G 2321/99

    Gewährung von Sozialhilfe; Grundstück stellt wirtschaftlich und rechtlich …

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05
    Ob die Ausübung eines solchen, in zulässiger Weise begründeten Anspruchs zu Lasten sozialhilferechtlicher Ansprüche wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB unzulässig sein kann (vgl. VG Gießen NJW 2000, 1515/1516 = DNotZ 2001, 784 ff.; dagegen Mayer DNotZ 2001, 786 ff.) kann dahingestellt bleiben.
  • BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 162/99

    Vergütung eines Berufsbetreuers aus dem Nachlass des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05
    Stirbt der Betreute, wird der Vergütungsanspruch des Betreuers zur Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 1967 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1609/1610; FamRZ 2001, 866/867).
  • BayObLG, 05.07.2000 - 3Z BR 149/00

    Vergütung des Betreuers

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05
    Die Mittellosigkeit ist nur Voraussetzung zusätzlicher eigenständiger Ansprüche des Betreuers gegen die Staatskasse (§ 1836a BGB; BayObLG FGPrax 2000, 202; 2005, 120/121).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.08.2005 - III - 66/05 - 3 Ss 37/05 Owe, III - 66/05, 3 Ss 37/05 Owe   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,79411
OLG Hamburg, 08.08.2005 - III - 66/05 - 3 Ss 37/05 Owe, III - 66/05, 3 Ss 37/05 Owe (https://dejure.org/2005,79411)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.08.2005 - III - 66/05 - 3 Ss 37/05 Owe, III - 66/05, 3 Ss 37/05 Owe (https://dejure.org/2005,79411)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. August 2005 - III - 66/05 - 3 Ss 37/05 Owe, III - 66/05, 3 Ss 37/05 Owe (https://dejure.org/2005,79411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rechtsportal.de

    OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 10
    Unterbrechung der Verjährung durch ergänzende Ermittlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das Datum des Eingangs der Akten beim Gericht muss sich nicht in der Akte dokumentiert sein

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verjährungsunterbrechung - Unterbrechung der Verjährung durch Eingang der Akten bei Gericht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzung für den Eintritt von Verfolgungsverjährung; Verfahrensbedeutung der Unterbrechung der Verjährung; Ergänzende Beweiserhebungen zum Zwecke der Aufklärung der tatsächlichen Grundlagen von Unterbrechungshandlungen ; Unterbrechungshandlung durch Kennzeichnung ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verjährungsunterbrechung - Unterbrechung der Verjährung durch Eingang der Akten bei Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 179
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.08.2005 - III-66/05
    Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 06.10.1981 (BGHSt 30, 215, 219) aber dahin eingeschränkt, dass sich daraus nicht ein Verbot ergänzender Beweiserhebungen zum Zwecke der Aufklärung der tatsächlichen Grundlagen von Unterbrechungshandlungen ergebe.

    Es müssten sich allerdings für die Tatsache der Bekanntgabe, ihren Zeitpunkt und ihren Inhalt konkrete Anhaltspunkte (Beweisanzeichen) aus der Akte ergeben, damit die Entscheidung, ob die Verjährung unterbrochen worden ist, nicht allein vom Erinnerungsvermögen des Ermittlungsorgans abhängt (BGHSt 30, 215, 219; ).

  • BGH, 21.04.1953 - 1 StR 176/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.08.2005 - III-66/05
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings zunächst in seinem Urteil vom 21.04.1953 (BGHSt 4, 135) ausgeführt, die Unterbrechung der Verjährung habe so große Verfahrensbedeutung, dass sie nur von einem Verfahrensvorgang abhängen darf, der aus sich selbst oder aus dem Zusammenhang (Aktenlage) heraus ohne äußere Hilfsmittel verständlich ist.

    Der von BGHSt 4, 135, 137 aufgestellte Grundatz habe sich auf Verjährungsunterbrechung durch richterliche Handlungen bezogen.

  • OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss OWi 24 Z/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 08.08.2005 - III-66/05
    Allerdings ist das OLG Brandenburg (NStZ-RR 1997, 209, 210) und ihm folgend das Schrifttum (…Göhler, 13. Aufl. 2002, Rdz. 36 a zu § 33 OWiG;… Weller, in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 2. Aufl. 2000, Rdz 83 zu § 33 OWiG) der Auffassung, die Verjährung sei durch Eingang der Akten bei Gericht nur dann unterbrochen, wenn der Zeitpunkt des Aktenzuganges anhand des Akteninhalts - üblicherweise durch einen Eingangsstempel - und ohne zusätzliche Ermittlungen nachgewiesen werden kann.
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