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   BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97   

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https://dejure.org/2002,2699
BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97 (https://dejure.org/2002,2699)
BVerfG, Entscheidung vom 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97 (https://dejure.org/2002,2699)
BVerfG, Entscheidung vom 16. August 2002 - 1 BvR 1241/97 (https://dejure.org/2002,2699)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Stellungnahme der Landesregierung - Scientology-Mitglied - Landesminister - Kulturförderung - Religionsfreiheit - Kunstfreiheit

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 4 Abs. 1, 2
    Verbreitung von Informationen über religiöse Bewegungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1 Abs. 1 iVm 2 Abs. 1; 3; 4; 5 Abs. 3 GG
    Grundrechte, Abwehranspruch gegen amtliche Äußerungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3458
  • NVwZ 2003, 342 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    Gegen wahre Tatsachenbehauptungen gewährt das allgemeine Persönlichkeitsrecht aber grundsätzlich keinen Schutz (vgl. BVerfGE 99, 185 ).

    Dass die Äußerung die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre betroffen hätte (vgl. BVerfGE 99, 185 ), macht auch die Verfassungsbeschwerde nicht geltend.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 10 S 176/96

    Amtliche Äußerungen einer Landesregierung zur Scientology-Organisation

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    b) das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15. Oktober 1996 - 10 S 176/96 -,.

    Die Klage des Beschwerdeführers blieb in allen Instanzen erfolglos (zum Berufungsurteil vgl. VGH Baden-Württemberg, NJW 1997, S. 754; zur Nichtzulassung der Revision BVerwG, NJW 1998, S. 2919).

  • BVerwG, 15.05.1997 - 3 B 19.97

    Verfassungsrecht - Grundrechtseingriff durch Äußerungen einer Landesregierung in

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1997 - BVerwG 3 B 19.97 -,.

    Die Klage des Beschwerdeführers blieb in allen Instanzen erfolglos (zum Berufungsurteil vgl. VGH Baden-Württemberg, NJW 1997, S. 754; zur Nichtzulassung der Revision BVerwG, NJW 1998, S. 2919).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    Die Kunstfreiheit, die in dieser Vorschrift garantiert ist, schützt nicht nur den "Werkbereich" des künstlerischen Schaffens, die eigentliche künstlerische Betätigung also, sondern auch den "Wirkbereich" der Darbietung und Verbreitung des Werks, in dem der Öffentlichkeit Zugang zu diesem verschafft wird (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    Die wirtschaftliche Verwertung eines Kunstwerks wird dagegen durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG nicht gewährleistet, ausgenommen vielleicht für den Fall, dass ohne eine wirtschaftliche Auswertung die freie künstlerische Betätigung praktisch nicht mehr möglich wäre (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 49, 382 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    Es ist auch nicht erkennbar, dass sein Recht, sich eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung zu bilden, sie zu haben und zu bekennen (vgl. BVerfGE 69, 1 ; 93, 1 ), durch seine Nennung in der in Rede stehenden Regierungsäußerung, durch die Bezeichnung auch der Organisation, der er angehört, und durch die Ankündigung beeinträchtigt sein könnte, die staatliche Förderung von Veranstaltungen in Frage zu stellen, bei denen aktiv bekennende Scientologen auftreten.
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    Die Kunstfreiheit, die in dieser Vorschrift garantiert ist, schützt nicht nur den "Werkbereich" des künstlerischen Schaffens, die eigentliche künstlerische Betätigung also, sondern auch den "Wirkbereich" der Darbietung und Verbreitung des Werks, in dem der Öffentlichkeit Zugang zu diesem verschafft wird (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71

    Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    Die wirtschaftliche Verwertung eines Kunstwerks wird dagegen durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG nicht gewährleistet, ausgenommen vielleicht für den Fall, dass ohne eine wirtschaftliche Auswertung die freie künstlerische Betätigung praktisch nicht mehr möglich wäre (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 49, 382 ).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    Es ist auch nicht erkennbar, dass sein Recht, sich eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung zu bilden, sie zu haben und zu bekennen (vgl. BVerfGE 69, 1 ; 93, 1 ), durch seine Nennung in der in Rede stehenden Regierungsäußerung, durch die Bezeichnung auch der Organisation, der er angehört, und durch die Ankündigung beeinträchtigt sein könnte, die staatliche Förderung von Veranstaltungen in Frage zu stellen, bei denen aktiv bekennende Scientologen auftreten.
  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 307/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Mitgliedschaft in der Scientology

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
    Auch wenn dies - wie im Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2002 (NJW 2002, S. 2227 ) - offen bleibt, weil die Verwaltungsgerichte hier tatsächliche Feststellungen zu den Zielen und der Betätigung von Scientology nicht getroffen haben, kommt die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 4 Abs. 1 GG nicht in Betracht.
  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14

    Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter

    Auch wenn Grundrechtsbeeinträchtigungen durch staatliches Informationshandeln nicht die Voraussetzungen eines Eingriffs im klassischen Sinne erfüllen, weil sie insbesondere nicht auf einer unmittelbaren Regelungswirkung beruhen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. August 2010 - 1 BvR 2585/06 - NJW 2011, 511 ), kann staatliches Informationshandeln aber zu mittelbar-faktischen Grundrechtsbeeinträchtigungen führen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 12. August 2002 - 1 BvR 1044/93 - NVwZ-RR 2002, 801 und vom 16. August 2001 - 1 BvR 1241/97 - NJW 2002, 3458 ).
  • BGH, 19.03.2014 - I ZR 35/13

    Privatkopieschranke auch bei noch nicht veröffentlichten Werken - Porträtkunst

    (2) Zwar ist die Verfassungsmäßigkeit einer Schrankenregelung des Urheberrechtsgesetzes grundsätzlich allein am Maßstab des Art. 14 GG zu messen und scheidet Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als Prüfungsnorm grundsätzlich aus, wenn es allein um die vermögenswerte Seite des Urheberrechts geht (vgl. zu § 46 UrhG aF BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1971 - 1 BvR 765/66, NJW 1971, 2163; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1978 - 1 BvR 352/71, NJW 1979, 2029 - Kirchenmusik; Kammerbeschluss vom 16. August 2002 - 1 BvR 1241/97, NJW 2002, 3458, 3459 f. - Chick Corea).

    Die Kunstfreiheit schützt in gleicher Weise den "Werkbereich" des künstlerischen Schaffens, also die eigentliche künstlerische Betätigung, und den "Wirkbereich" der Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks, mit dem der Öffentlichkeit Zugang zu dem Kunstwerk verschafft wird (BVerfG, NJW 1971, 1645 - Mephisto; GRUR 2001, 149, 151 - Germania 3; NJW 2002, 3458, 3459 f. - Chick Corea; BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 2501/04, GRUR 2005, 881 - Xavier Naidoo; BVerfG, GRUR 2007, 1085 Rn. 63 - Esra, mwN).

  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer

    Ein privatrechtlicher Unterlassungsanspruch des Klägers aus § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK oder ein allgemein anerkannter öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegen schlichtes Verwaltungshandeln durch amtliche Äußerungen (vgl. BVerfG, NJW 2002, 3458 ff.; BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54/10, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, ZUM-RD 2018, 190, juris Rn. 14 ff.) bestehen nicht.
  • VG Gera, 06.07.2010 - 2 E 465/10

    Aufruf zu einer Gegendemonstration

    Ermächtigung für diese Öffentlichkeits- und Informationstätigkeit sei nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. August 2002 - 1 BvR 1241/97 - NJW 2002, 3458).
  • VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 19.1354

    Zur Äußerungsbefugnis eines Amtsträgers bei der Erfüllung kommunaler

    Dieser allgemein anerkannte Anspruch, der Schutz gegen schlichtes Verwaltungshandeln in Gestalt amtlicher Äußerungen bietet (vgl. BVerfG, B.v. 16.8.2002 - 1 BvR 1241/97 - NJW 2002, 3458 ff.; BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.), greift nicht durch, weil der Kläger durch das streitgegenständliche Schreiben nicht in grundrechtlich geschützten Rechtspositionen verletzt wird.
  • VG Gera, 10.09.2010 - 2 E 465/10

    Kommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht)

    Ermächtigung für diese Öffentlichkeits- und Informationstätigkeit sei nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. August 2002 - 1 BvR 1241/97 - NJW 2002, 3458).
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