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   FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14 U   

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FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14 U (https://dejure.org/2017,52769)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.2017 - 1 K 2164/14 U (https://dejure.org/2017,52769)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 2017 - 1 K 2164/14 U (https://dejure.org/2017,52769)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung der festgesetzten Umsatzsteuer wegen der von der Versandapotheke an Kassenpatienten gewährten Prämien durch Verrechnung der Zuzahlung; Verkauf und Lieferungen verschreibungspflichtiger Medikamente nach Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung der festgesetzten Umsatzsteuer wegen der von der Versandapotheke an Kassenpatienten gewährten Prämien durch Verrechnung der Zuzahlung; Verkauf und Lieferungen verschreibungspflichtiger Medikamente nach Deutschland

  • rechtsportal.de

    Minderung der festgesetzten Umsatzsteuer wegen der von der Versandapotheke an Kassenpatienten gewährten Prämien durch Verrechnung der Zuzahlung; Verkauf und Lieferungen verschreibungspflichtiger Medikamente nach Deutschland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsätze einer im EU-Ausland ansässigen Internet-Apotheke: Erwerbsbesteuerung bei der Lieferung rezeptpflichtiger Medikamente an gesetzliche Krankenkassen - Abzug der an gesetzlich Krankenversicherte gezahlten Prämien von der Bemessungsgrundlage der steuerpflichtigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 889
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 24.02.2015 - V B 147/14

    Umsätze einer Internet-Apotheke

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde hat der BFH mit Beschluss vom 24.02.2015 (Az. V B 147/14) als unbegründet zurückgewiesen.

    b) Auch der Ansatz von "negativen Umsätzen" in Höhe der an die Kassenpatienten gewährten Prämien ("Aufwandsentschädigungen") kommt nicht in Betracht, weil es sich hierbei nicht um Umsätze der Klägerin an die Kassenpatienten handelt, für die diese ein Entgelt an die Klägerin zahlen, sondern umgekehrt um Zahlungen an die Patienten für ihre Mitwirkungsleistung, die der Klägerin erst die Erfüllung ihrer Beratungspflichten ermöglichen (vgl. BFH, Beschluss vom 24.02.2015 V B 147/14, Rn. 11).

    aa) Bei der Bemessung der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen der Medikamente ist ein Abzug der Zahlung für Beratung von der Bemessungsgrundlage nicht möglich, weil § 17 UStG ausdrücklich die Änderung der Bemessungsgrundlage bei einem "steuerpflichtigen Umsatz im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG" voraussetzt (vgl. auch BFH, Beschluss vom 24.02.2015 V B 147/14, Rn. 10 m.w.N).

    Denn es besteht insoweit keine von § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG geforderte hinreichende Verknüpfung zwischen den im Oktober 2013 gewährten Prämien ("Aufwandsentschädigungen) an Kassenpatienten und den ab dem 01.10.2013 erklärten steuerpflichtigen (Versandhandels)Umsätzen an die Privatpatienten und Kunden von OTC Produkten (vgl. auch BFH, Beschluss vom 24.02.2015 V B 147/14, Rn. 10 m.w.N.).

    Denn die Klägerin könnte dann zwar die an die Kassenpatienten im Oktober 2013 gezahlten Prämien ("Aufwandsentschädigungen") in Höhe von xxxx EUR von der Bemessungsgrundlage abziehen, müsste jedoch in diesem Falle zusätzlich als Inlandsumsätze die an die Kassenpatienten erbrachten Medikamentenlieferungen versteuern, was nicht zu einer Minderung, sondern zu einer Erhöhung der Umsatzsteuer führen würde (vgl. auch BFH, Beschluss vom 24.02.2015 V B 147/14, Rn. 10 m.w.N.).

    Der erkennende Senat ist bei der Beurteilung des Hauptantrags nicht von der geäußerten Rechtsauffassung des V. Senates BFH im Aussetzungsverfahren (vgl. Beschluss vom 24.02.2015 V B 147/14) abgewichen.

  • BFH, 18.05.1988 - X R 42/81

    Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14
    Es muss sich um ein eigenes abgabenrechtliches Verhältnis des Klägers zum Finanzamt handeln, da nur hierfür der Finanzrechtsweg eröffnet ist (vgl. § 33 FGO); ein Feststellungsbegehren, das allein die privatrechtlichen Beziehungen eines Klägers zu seinen Vertragspartnern und/oder ausschließlich deren abgabenrechtliche Verhältnisse betrifft, ist unzulässig (vgl. z.B. BFH, Urteile vom 18.05.1988 X R 42/81, BFH/NV 1989, 54; vom 11.04.1991 V R 86/85, BStBl II 1991, 729).

    Die Gerichte sind dementsprechend nur und erst zur Entscheidung berufen, wenn es sich um die ihnen obliegende Aufgabe der Gewährung von Rechtsschutz geht (vgl. Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO-Komm., § 41 Rz. 12.; Gräber/Levedag FGO § 41 Rz. 16; BFH, Urteile vom 20.07.1977 VII R 42/76, BStBl. II 1977, 767; vom 26.03.1981 VII R 14/78, BStBl. II 1981, 586, vom 18.05.1988 X R 42/81, BFH/NV 1989, 54).

    § 41 Abs. 1 FGO gestattet keine Prozessstandschaft (vgl. BFH, Urteile vom 18.05.1988 X R 42/81, BFH/NV 1989, 54; vom 25.04.2012 I R 2/11, BFH/NV 2012, 1649).

  • FG Düsseldorf, 03.11.2014 - 1 V 2937/14

    Umsätze einer im EU-Ausland ansässigen Internet-Apotheke: Erwerbsbesteuerung bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14
    Mit Beschluss vom 03.11.2014 (Az. 1 V 2937/14 A (U)) hat der erkennende Senat den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuer für den VAZ 10/2013 in Höhe von xx EUR (= x EUR mal 19%) abgelehnt.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten 1 K 2164/14 U und 1 V 2937/14 A (U) und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    d) Soweit die Klägerin mit Hinweis auf die Kommentierung von Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 17 Tz. 214, 215, weiterhin die Auffassung vertreten sollte, dass ihr in analoger Anwendung des Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL, § 17 Abs. 1 UStG ein Rückforderungsanspruch in Höhe der Umsatzsteuer, die in dem Erstattungsbetrag rechnerisch enthalten sei, zustehe, ist dem nicht zu folgen (vgl. auch Ausführungen des erkennenden Senates in dem Beschluss vom 03.11.2014 1 V 2937/14 A (U).

  • BFH, 11.04.1991 - V R 86/85

    - Zulässigkeit der Feststellungsklage (§ 41 Abs. 1 FGO) nur bei schlüssig geltend

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14
    Es muss sich um ein eigenes abgabenrechtliches Verhältnis des Klägers zum Finanzamt handeln, da nur hierfür der Finanzrechtsweg eröffnet ist (vgl. § 33 FGO); ein Feststellungsbegehren, das allein die privatrechtlichen Beziehungen eines Klägers zu seinen Vertragspartnern und/oder ausschließlich deren abgabenrechtliche Verhältnisse betrifft, ist unzulässig (vgl. z.B. BFH, Urteile vom 18.05.1988 X R 42/81, BFH/NV 1989, 54; vom 11.04.1991 V R 86/85, BStBl II 1991, 729).

    c) Schließlich ist die Feststellungsklage unzulässig, weil es sich bei dem Feststellungsinteresse i.S. des § 41 Abs. 1 FGO um ein eigenes abgabenrechtliches Interesse handeln muss (BFH, Urteil vom 11.04.1991 V R 86/85, BStBl II 1991, 729 m.w.N.).

  • EuGH, 16.01.2014 - C-300/12

    Ibero Tours - Mehrwertsteuer - Umsätze der Reisebüros - Gewährung von Rabatten an

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14
    (1) Durch die Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 16.01.2014 C-300/12, Ibero Tours, BStBl II 2015, 317) ist bereits geklärt, dass Preisnachlässe, welche ein Unternehmer aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten an Personen gewährt, die außerhalb einer Leistungskette stehen, sich nicht auf die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage auswirken.
  • BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02

    Steuergeheimnis im Gewerbeuntersagungsverfahren

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14
    Rechtsverhältnis i.S. des § 41 Abs. 1 FGO ist jede aus einem konkreten Sachverhalt resultierende, durch Rechtsnormen geordnete rechtliche Beziehung zwischen Personen oder zwischen Personen und Sachen (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 29.07.2003 VII R 39, 43/02, BStBl II 2003, 828, unter 2.b, m.w.N.).
  • FG Münster, 31.01.2017 - 15 K 3998/15

    Keine fortbestehende Steuerschuldnerschaft des Bauträgers

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14
    Dies wäre keine zulässige Rechtsfortbildung im Wege der Analogie, sondern Rechtssetzung, die der rechtsprechenden Gewalt nicht zusteht (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 31.01.2017 15 K 3998/15 U, juris).
  • BFH, 30.03.2011 - XI R 12/08

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Bestimmung des Leistungsempfängers bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14
    Für die Zulässigkeit der Feststellungsklage ist grundsätzlich erforderlich, dass der Kläger ein Interesse an baldiger Feststellung gerade gegenüber dem Beklagten hat (BFH, Urteile vom 07.06.1972 I R 172/70; vom 23.11.1993 VII R 56/93, BStBl II 1994, 356; vom 30.03.2011 XI R 12/08, BStBl II 2011, 819).
  • BFH, 05.06.2014 - XI R 25/12

    Keine Vorsteuerkorrektur beim letzten inländischen Unternehmer einer Lieferkette

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14
    Zum anderen widerspricht die Ansicht, der zum Vorsteuerabzug berechtigte letzte Unternehmer einer Lieferkette müsse auch bei vorausgegangener innergemeinschaftlicher Lieferung des Rabatt gewährenden ersten Lieferers nach § 17 Abs. 1 Satz 4 UStG seinen Vorsteuerabzug berichtigen und jener habe im Bestimmungsland in analoger Anwendung des Art. 185 Abs. 1 der MwStSystRL, § 17 Abs. 1 UStG einen Rückforderungsanspruch in Höhe der Umsatzsteuer (vgl. dazu Stadie in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 17 Rz. 215), sowohl der in § 17 Abs. 1 UStG geregelten Gesetzeslage als auch dem Unionsrecht in der Auslegung durch den EuGH (vgl. BFH, Urteil vom 05.06.2014 XI R 25/12, BFH/NV 2014, 1692).
  • BFH, 04.12.2014 - V R 6/13

    Vorsteuerkorrektur bei Rabattgewährung innerhalb einer in einem anderen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14
    Das verstößt auch nicht gegen den Neutralitätsgrundsatz (vgl. EuGH-Urteil Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 Rdnr. 31); denn der erste Unternehmer erbringt keine im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze (vgl. BFH, Urteil vom 04.12.2014 V R 6/13, BFH/NV 2015, 459).
  • BFH, 25.04.2012 - I R 2/11

    Keine Klagebefugnis des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung eines (Teil-)

  • BFH, 23.01.2013 - X B 84/12

    Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei fehlender Klärungsfähigkeit

  • BFH, 23.11.1993 - VII R 56/93

    Zur Zulässigkeit einer Leistungs- bzw. Feststellungsklage gegen Auskunft des FA

  • BFH, 26.03.1981 - VII R 14/78

    Steuerberater - Gesellschaft - Anforderungen

  • BFH, 22.12.2003 - IX B 100/03

    Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses nicht gesondert anfechtbar

  • BFH, 07.06.1972 - I R 172/70
  • BFH, 20.07.1977 - VII R 42/76

    Rechtsschutzinteresse - Revisionskläger - Feststellungsantrag - Vorläufige

  • FG Hessen, 18.10.2001 - 9 K 2871/98

    Zulässigkeit; Klage; Feststellungsklage; Besteuerungsgrundlage;

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung

  • BFH, 22.06.2016 - V R 42/15

    EuGH-Vorlage zu den Auswirkungen von Abschlägen, die ein pharmazeutischer

  • BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13

    Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

  • BFH, 06.06.2019 - V R 41/17

    EuGH-Vorlage zum Apothekenrabatt im Umsatzsteuerrecht

    Die Klage zum FG hatte nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 889 veröffentlichten Urteil des FG keinen Erfolg.
  • BFH, 18.11.2021 - V R 4/21

    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17.02.2017 - 1 K 2164/14 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Klage zum FG, mit der die Klägerin eine Minderung der Bemessungsgrundlage für steuerpflichtige Umsätze in Höhe von ... EUR geltend machte, hatte nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 889 veröffentlichten Urteil des FG keinen Erfolg.

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Rechtsprechung
   VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14.TR   

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https://dejure.org/2015,20147
VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14.TR (https://dejure.org/2015,20147)
VG Trier, Entscheidung vom 03.02.2015 - 1 K 2164/14.TR (https://dejure.org/2015,20147)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Abgeltung des unionsrechtlichen Mindesturlaubs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Abgeltung des unionsrechtlichen Mindesturlaubs

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 2 C 10/12) ergebe sich, dass nur der unionsrechtlich gewährte Mindesturlaub von 20 Tagen jährlich abzugelten sei.

    Nach Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung des zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbliebenen Resturlaubs, der krankheitsbedingt nicht genommen werden konnte (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, juris; EuGH, Urteil vom 03. Mai 2012 - C-337/10 -, juris).

    Die Richtlinie wurde durch den Mitgliedstaat nicht fristgerecht umgesetzt, die Verpflichtung aus der Richtlinie ist klar und unbedingt und bedarf keines weiteren Ausführungsaktes (stRspr; EuGH, Urteile vom 5. Oktober 2004 - Rs. C-397/01, Pfeiffer - Slg. 2004, I-08835 Rn. 103 m.w.N. und vom 24. Januar 2012 - Rs. C-282/10, Dominguez - ABl EU 2012, Nr. C 73, 2 Rn. 33; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 30 ff., juris).

    Es ist in der Rechtsprechung des EuGH geklärt, dass auch Beamte Arbeitnehmer im Sinne der RL 2003/88/EG sind (EuGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - Rs. C-52/04 - Slg. 2005, I-7111 Rn. 57 ff.; Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10, Neidel - BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 11, juris).

    Des Weiteren stellt auch der Eintritt in den Ruhestand eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Sinne der Richtlinie dar (EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10, Neidel - BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 12, juris).

    Danach ist der Urlaubsanspruch "im Verhältnis zur Dauer der Dienstzeit während dieses Jahres" gegeben; nach dem sechsten Erwägungsgrund der RL 2003/88/EG hat diese Richtlinie den Grundsätzen der Internationalen Arbeitsorganisation hinsichtlich der Arbeitszeit Rechnung getragen (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 19, juris; betätigt durch BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 2 B 57/13, juris).

    Unerheblich ist, ob es sich dabei um "neuen" oder um "alten", also aus dem vorangegangenen Urlaubsjahr übertragenen Urlaub, gehandelt hat (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 23, juris; betätigt durch BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 2 B 57/13, Rn. 8 juris).

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14
    Nach Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung des zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbliebenen Resturlaubs, der krankheitsbedingt nicht genommen werden konnte (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, juris; EuGH, Urteil vom 03. Mai 2012 - C-337/10 -, juris).

    Es ist in der Rechtsprechung des EuGH geklärt, dass auch Beamte Arbeitnehmer im Sinne der RL 2003/88/EG sind (EuGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - Rs. C-52/04 - Slg. 2005, I-7111 Rn. 57 ff.; Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10, Neidel - BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 11, juris).

    Des Weiteren stellt auch der Eintritt in den Ruhestand eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Sinne der Richtlinie dar (EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10, Neidel - BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 12, juris).

  • BVerfG, 15.05.2014 - 2 BvR 324/14

    Zum Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs gem Art 7 Abs 2 der Richtlinie

    Auszug aus VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14
    Diese Auffassung werde auch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 324/14) bestätigt.

    Deshalb sind Urlaubstage, die über den nach Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG unionsrechtlich gewährleisten Mindesturlaub hinausgehen, nicht vom Urlaubsabgeltungsanspruch nach Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG erfasst (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 2 BvR 324/14, Rn. 15, juris).

  • BVerwG, 25.07.2014 - 2 B 57.13

    Anspruch eines in den Ruhestand versetzten Beamten auf finanzielle Abgeltung von

    Auszug aus VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14
    Danach ist der Urlaubsanspruch "im Verhältnis zur Dauer der Dienstzeit während dieses Jahres" gegeben; nach dem sechsten Erwägungsgrund der RL 2003/88/EG hat diese Richtlinie den Grundsätzen der Internationalen Arbeitsorganisation hinsichtlich der Arbeitszeit Rechnung getragen (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 19, juris; betätigt durch BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 2 B 57/13, juris).

    Unerheblich ist, ob es sich dabei um "neuen" oder um "alten", also aus dem vorangegangenen Urlaubsjahr übertragenen Urlaub, gehandelt hat (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 23, juris; betätigt durch BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 2 B 57/13, Rn. 8 juris).

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14
    Die Richtlinie wurde durch den Mitgliedstaat nicht fristgerecht umgesetzt, die Verpflichtung aus der Richtlinie ist klar und unbedingt und bedarf keines weiteren Ausführungsaktes (stRspr; EuGH, Urteile vom 5. Oktober 2004 - Rs. C-397/01, Pfeiffer - Slg. 2004, I-08835 Rn. 103 m.w.N. und vom 24. Januar 2012 - Rs. C-282/10, Dominguez - ABl EU 2012, Nr. C 73, 2 Rn. 33; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 30 ff., juris).
  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14
    Die Richtlinie wurde durch den Mitgliedstaat nicht fristgerecht umgesetzt, die Verpflichtung aus der Richtlinie ist klar und unbedingt und bedarf keines weiteren Ausführungsaktes (stRspr; EuGH, Urteile vom 5. Oktober 2004 - Rs. C-397/01, Pfeiffer - Slg. 2004, I-08835 Rn. 103 m.w.N. und vom 24. Januar 2012 - Rs. C-282/10, Dominguez - ABl EU 2012, Nr. C 73, 2 Rn. 33; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 30 ff., juris).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-52/04

    Personalrat der Feuerwehr Hamburg - Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2164/14
    Es ist in der Rechtsprechung des EuGH geklärt, dass auch Beamte Arbeitnehmer im Sinne der RL 2003/88/EG sind (EuGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - Rs. C-52/04 - Slg. 2005, I-7111 Rn. 57 ff.; Urteil vom 3. Mai 2012 - Rs. C-337/10, Neidel - BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, Rn. 11, juris).
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