Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.03.2021

Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20   

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BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20 (https://dejure.org/2021,3666)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2021 - 1 StR 242/20 (https://dejure.org/2021,3666)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - 1 StR 242/20 (https://dejure.org/2021,3666)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 40 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 345 Abs. 1 StPO; § 44 Satz 1 StPO
    Bemessung der Tagessatzhöhe bei einer Geldstrafe (Begriff des Einkommens); Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist (grundsätzlich keine Wiedereinsetzung bei bereits erfolgter Revisionsbegründung: Ausnahme bei unvollständiger Akteneinsicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 338 Nr. 5 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 275 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 StPO, § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 40 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 231 Abs. 2 StPO, § 230 Abs. 1, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 37 Abs. 1 StPO, § 178 Abs. 1, § 180 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Revision hinsichtlich der Verfahrensrüge der Nichtladung des Angeklagten; Bestechung und Beihilfe zur Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bemessung der Höhe des Tagessatzes unter Berücksichtigung der persönlichen und ...

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung; Ersatzzustellung der Ladung an einer c/o-Adresse; Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Revision hinsichtlich der Verfahrensrüge der Nichtladung des Angeklagten; Bestechung und Beihilfe zur Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bemessung der Höhe des Tagessatzes unter Berücksichtigung der persönlichen und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wiedereinsetzung: Nachholung von Verfahrensrügen nur ganz ausnahmsweise

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung - Nettoeinkommensprinzip

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1335
  • NStZ-RR 2021, 111
  • StV 2021, 360 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.02.2000 - 4 StR 635/99

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20
    Ergibt sich jedoch aus den Verfahrensakten - wie hier aus der Ladungsverfügung des Vorsitzenden (Bd. XVIII, Bl. 101, 104), auf der ein Vermerk über das Anlegen eines Ladungsheftes angebracht ist -, dass es weitere nicht übersandte Aktenbestandteile gibt, die für die beabsichtigte Verfahrensrüge von Bedeutung sein können, so ist es dem Verteidiger zumutbar, an die Übersendung dieser Aktenbestandteile zu erinnern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99 Rn. 3; vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 Rn. 2 und vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 Rn. 4).

    Ob dieses Verschulden des Verteidigers dem Angeklagten zuzurechnen ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15 Rn. 7; vom 8. April 1992 - 2 StR 119/92 Rn. 4; vom 16. Februar 1990 - 4 StR 663/89; vom 12. April 1989 - 4 StR 71/89 Rn. 2 f.; vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 Rn. 4 und vom 12. Januar 1984 - 4 StR 762/83 Rn. 2; vgl. auch: BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99 Rn. 3 und vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 Rn. 2), kann indes offenbleiben.

  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 514/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20
    Ergibt sich jedoch aus den Verfahrensakten - wie hier aus der Ladungsverfügung des Vorsitzenden (Bd. XVIII, Bl. 101, 104), auf der ein Vermerk über das Anlegen eines Ladungsheftes angebracht ist -, dass es weitere nicht übersandte Aktenbestandteile gibt, die für die beabsichtigte Verfahrensrüge von Bedeutung sein können, so ist es dem Verteidiger zumutbar, an die Übersendung dieser Aktenbestandteile zu erinnern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99 Rn. 3; vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 Rn. 2 und vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 Rn. 4).

    Ob dieses Verschulden des Verteidigers dem Angeklagten zuzurechnen ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15 Rn. 7; vom 8. April 1992 - 2 StR 119/92 Rn. 4; vom 16. Februar 1990 - 4 StR 663/89; vom 12. April 1989 - 4 StR 71/89 Rn. 2 f.; vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 Rn. 4 und vom 12. Januar 1984 - 4 StR 762/83 Rn. 2; vgl. auch: BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99 Rn. 3 und vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 Rn. 2), kann indes offenbleiben.

  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 214/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unterlassen der Begründung von

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20
    Ergibt sich jedoch aus den Verfahrensakten - wie hier aus der Ladungsverfügung des Vorsitzenden (Bd. XVIII, Bl. 101, 104), auf der ein Vermerk über das Anlegen eines Ladungsheftes angebracht ist -, dass es weitere nicht übersandte Aktenbestandteile gibt, die für die beabsichtigte Verfahrensrüge von Bedeutung sein können, so ist es dem Verteidiger zumutbar, an die Übersendung dieser Aktenbestandteile zu erinnern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99 Rn. 3; vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 Rn. 2 und vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 Rn. 4).

    Ob dieses Verschulden des Verteidigers dem Angeklagten zuzurechnen ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15 Rn. 7; vom 8. April 1992 - 2 StR 119/92 Rn. 4; vom 16. Februar 1990 - 4 StR 663/89; vom 12. April 1989 - 4 StR 71/89 Rn. 2 f.; vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 Rn. 4 und vom 12. Januar 1984 - 4 StR 762/83 Rn. 2; vgl. auch: BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99 Rn. 3 und vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 Rn. 2), kann indes offenbleiben.

  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 147/17

    Bemessung einer Geldstrafe (Höhe eines Tagessatzes: Begriff des Einkommens,

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20
    Die Festlegung der Tagessatzhöhe erschöpft sich jedoch nicht in einem bloßen Rechenvorgang, es handelt sich vielmehr um einen wertenden Akt richterlicher Strafzumessung, der dem Tatrichter Ermessensspielräume hinsichtlich der berücksichtigungsfähigen Faktoren belässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17 Rn. 7 mwN; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 40 Rn. 6a mwN; MünchKomm-StGB/Radtke, 4. Aufl., § 40 Rn. 56 mwN).
  • BGH, 20.08.2019 - 2 StR 381/17

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Voraussetzungen, Bestehen bei faktischer

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20
    Die Kostenbeschwerde des Angeklagten L. ist angesichts der Teilaufhebung des Urteils und der insoweit ausgesprochenen Zurückverweisung der Sache gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 1 StR 271/19 Rn. 18 und vom 20. August 2019 - 2 StR 381/17 Rn. 30; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 464 Rn. 20; KK-StPO/Gieg, 8. Aufl., § 464 Rn. 14).
  • BGH, 11.01.2016 - 1 StR 435/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (unverschuldete Fristversäumnis: keine

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20
    Ob dieses Verschulden des Verteidigers dem Angeklagten zuzurechnen ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15 Rn. 7; vom 8. April 1992 - 2 StR 119/92 Rn. 4; vom 16. Februar 1990 - 4 StR 663/89; vom 12. April 1989 - 4 StR 71/89 Rn. 2 f.; vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 Rn. 4 und vom 12. Januar 1984 - 4 StR 762/83 Rn. 2; vgl. auch: BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99 Rn. 3 und vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 Rn. 2), kann indes offenbleiben.
  • BGH, 10.07.2012 - 1 StR 301/12

    Recht auf wirksame Verteidigung und Wiedereinsetzungsantrag (Zulässigkeitsmängel

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20
    b) Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt, wenn die Revision - wie hier - mit der Sach- und der Verfahrensrüge fristgemäß begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 1 StR 301/12).
  • BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen -

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20
    Sie kann nur ausnahmsweise dann gewährt werden, wenn dem Verteidiger trotz angemessener Bemühungen keine vollständige Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensbeschwerden erhoben werden sollen, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97 Rn. 4 mwN für den Fall der Nichtgewährung der Akteneinsicht bis kurz vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist).
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 119/92

    Erfordernis der Begründung einer Revision - Ausnahme vom Grundsatz der

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20
    Ob dieses Verschulden des Verteidigers dem Angeklagten zuzurechnen ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15 Rn. 7; vom 8. April 1992 - 2 StR 119/92 Rn. 4; vom 16. Februar 1990 - 4 StR 663/89; vom 12. April 1989 - 4 StR 71/89 Rn. 2 f.; vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 Rn. 4 und vom 12. Januar 1984 - 4 StR 762/83 Rn. 2; vgl. auch: BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99 Rn. 3 und vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 Rn. 2), kann indes offenbleiben.
  • BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89

    Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge

    Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20
    Ob dieses Verschulden des Verteidigers dem Angeklagten zuzurechnen ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15 Rn. 7; vom 8. April 1992 - 2 StR 119/92 Rn. 4; vom 16. Februar 1990 - 4 StR 663/89; vom 12. April 1989 - 4 StR 71/89 Rn. 2 f.; vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 Rn. 4 und vom 12. Januar 1984 - 4 StR 762/83 Rn. 2; vgl. auch: BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99 Rn. 3 und vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 Rn. 2), kann indes offenbleiben.
  • BGH, 22.10.2019 - 1 StR 271/19

    Einziehung (ersparte Steuer als erlangtes Etwas bei der Hinterziehung von

  • BGH, 16.02.1990 - 4 StR 663/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 12.01.1984 - 4 StR 762/83

    Rechtliche Wirkungen einer unterlassenen Gewährung von Akteneinsicht innerhalb

  • BGH, 21.02.2024 - AK 4/24

    Versklavung - und die Heranziehung zu militärischen Hilfsdiensten

    Der Ausschluss dieser funktionellen Immunität fremder Hoheitsträger bei Völkerstraftaten gehört zum zweifelsfreien Bestand des Völkergewohnheitsrechts (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, BGHSt 65, 286 Rn. 163 ff. mwN [in Bezug auf Kriegsverbrechen gegen Personen durch nachrangige Hoheitsträger]; ICTY [Appeals Chamber], Urteil vom 29. Oktober 1997 - IT-95-14-AR 108 [Blaskic], Rn. 41; Israel Supreme Court, Urteil vom 29. Mai 1962 [Eichmann], International Law Reports 36 [1968], 277, 308 ff.; IMT, Urteil vom 1. Oktober 1946, www.legal-tools.org/doc/45f18e, S. 56; s. ferner MüKoStGB/Ambos, 4. Aufl., Vor § 3 Rn. 135 ff.; Ambos, StV 2021, 557 f.; Cassese u.a., Cassese's International Criminal Law, 3. Aufl., 240 ff.; LK/Esser/Gerson, StGB, 13. Aufl., § 2 VStGB Rn. 48 f.; Frank/Barthe, ZStW 133 [2021], 235, 238 ff.; Jeßberger/Epik, JR 2022, 10 ff.; Kreicker, Völkerrechtliche Exemtionen, Bd. 1, 2007, 175 ff.; Kreicker, JR 2015, 298, 299 ff.; Kreß in Ambos [Hrsg.], Rome Statute of the ICC, 4. Aufl., Art. 98 Rn. 22 ff.; MüKoStGB/Kreß, 4. Aufl., § 6 VStGB Rn. 117; Kreß, NJW 2021, 1335; Werle, JZ 2021, 732, 733 ff.; Werle/Jeßberger, Völkerstrafrecht, 5. Aufl., Rn. 807 ff.).
  • BGH, 23.06.2022 - 2 StR 269/21

    Revisionsbegründung (Verfahrensrüge: Darlegung, Mangel begründende Tatsachen,

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung oder Nachbesserung einer Verfahrensrüge kommt, wenn die Revision sonst form- und fristgemäß begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 1 StR 203/08, NStZ 2008, 525; Beschluss vom 14. Januar 2021 - 1 StR 242/20, NStZ-RR 2021, 111).

    Zwar räumt der Bundesgerichtshof einem Beschwerdeführer ausnahmsweise die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ein, wenn ihm durch äußere Umstände die Einhaltung der Voraussetzungen für die Einreichung einer substantiierten Verfahrensrüge nicht möglich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 8. August 2001 - 2 StR 313/01; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 1 StR 242/20, NStZ-RR 2021, 111).

  • BayObLG, 09.01.2024 - 202 StRR 101/23

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch, Voraussetzungen für

    Denn bei einem Selbstständigen bestimmt sich die Tagessatzhöhe grundsätzlich nach dem erzielten Gewinn, abzüglich der hierauf entfallenden Einkommensteuern, der für die soziale Absicherung erforderlichen Beträge (vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 113/115) und gegebenenfalls etwaiger Unterhaltsverpflichtungen (BGH, Beschluss vom 14.01.2021 - 1 StR 242/20 = BeckRS 2021, 3064).
  • BGH, 10.01.2023 - 1 StR 464/22

    Begründung der Verfahrensrüge (kein Anspruch auf rechtzeitige Übersendung der

    Ein Ausnahmefall zur Nachholung oder Ergänzung von Verfahrensrügen liegt ersichtlich nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2021 - 1 StR 242/20 Rn. 9 ff. und vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 8/23

    Verwerfung des Antrags eines Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Es kommt daher nicht darauf an, dass eine Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Revision hinsichtlich der Verfahrensrüge grundsätzlich nicht in Betracht kommt, wenn die Revision - wie hier - mit der Sach- und der Verfahrensrüge fristgemäß begründet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2021 - 1 StR 242/20 Rn. 14; vom 10. Juli 2012 - 1 StR 301/12 und vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.03.2021 - 1 StR 242/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11303
BGH, 25.03.2021 - 1 StR 242/20 (https://dejure.org/2021,11303)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2021 - 1 StR 242/20 (https://dejure.org/2021,11303)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2021 - 1 StR 242/20 (https://dejure.org/2021,11303)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 AO; § 1 Abs. 1 AO; § 73 StGB; § 299 Abs. 1 StGB
    Steuerhinterziehung (keine strafbare Hinterziehung von Kirchensteuer); Einziehung (keine gleichzeitige Einziehung von erlangten Bestechungsgeldern und darauf anfallender hinterzogener Steuer)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bewährungsstrafe nach Schuldspruch wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in fünf Fällen sowie wegen Steuerhinterziehung

  • rewis.io

    Einreichung einer unvollständigen Einkommensteuererklärung: Strafbarkeit der Kirchensteuerverkürzung

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Bewährungsstrafe nach Schuldspruch wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in fünf Fällen sowie wegen Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung (Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 25.03.2021 - 1 StR 242/20
    Entgegen der Ansicht des Landgerichts stellt die durch die Einreichung einer unvollständigen Einkommensteuererklärung neben der Verkürzung von Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag zugleich bewirkte Verkürzung von Kirchensteuer keine Steuerhinterziehung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07 Rn. 18; Jäger in Klein, AO, 15. Aufl., § 370 Rn. 21; Schmitz/Wulf in MüKo StGB, 3. Aufl., § 370 AO Rn. 56).

    Ob mit Blick auf die verkürzte Kirchensteuer eine Strafbarkeit wegen tateinheitlich verwirklichten Betruges (§ 263 StGB) vorliegt, ist bisher nicht entschieden (offen gelassen in BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07 Rn. 19 f. mwN; für eine Strafbarkeit: Meyberg in BeckOK OWiG, 29. Edition (Stand: 1. Januar 2021), Art. 4 EGStGB Rn. 2; Putzke in MüKo StPO, 1. Aufl., Art. 4 EGStGB Rn. 6; Rönnau, wistra 1995, 47 ff.; Schützeberg, wistra 2009, 31 ff.; Hellmann, wistra 2004, 201; gegen eine Strafbarkeit: Randt in Joecks/ Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl., § 386 AO Rn. 31; Rolletschke in Graf/ Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 370 AO Rn. 88; Peters in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 386 AO Rn. 77 ff. (Stand: November 2016); ders. in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 370 AO Rn. 242 ff. (Stand: Juli 2019); Krumm in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 370 AO Rn. 78a (Stand: April 2019); Gaede, Der Steuerbetrug, S. 205 ff.).

  • BGH, 05.09.2019 - 1 StR 99/19

    Einziehung (ersparte Aufwendungen als erlangtes Etwas: ersparte Einkommensteuer

    Auszug aus BGH, 25.03.2021 - 1 StR 242/20
    Denn durch die Einziehung sowohl des Wertes der Bestechungsgelder als auch des Wertes der hierauf angefallenen Steuern wird dem Angeklagten im Ergebnis ein höherer Betrag entzogen, als ihm durch die Tat zugeflossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 1 StR 99/19 Rn. 8).
  • BGH, 10.08.2021 - 1 StR 399/20

    Einziehung (Einziehung unmittelbar bei einem für eine Personengesellschaft

    Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf eine Einziehungsanordnung in anderen Veranlagungszeiträumen steuerlich wieder in Ansatz gebracht werden können (vgl. zur Abschöpfung von Bestechungsgeldern und hierauf zu entrichtender Einkommensteuer beim Bestochenen BGH, Beschlüsse vom 5. September 2019 - 1 StR 99/19 Rn. 8 und vom 25. März 2021 - 1 StR 242/20 Rn. 10).
  • BGH, 19.09.2023 - 1 StR 281/23

    Isolierte Anfechtung der Einziehungsanordnung; Bestechlichkeit im geschäftlichen

    Dem ist bei Bestimmung des Einziehungsumfangs jedoch nur dann Rechnung zu tragen, wenn die Tatbeute als "Substrat" und zugleich die vom Täter durch nachfolgende Steuerverkürzungen erzielte Ersparnis in Höhe der auf das Erlangte anfallenden Umsatz- und Ertragsteuern im Wege der Titulierung des staatlichen Zahlungsanspruchs abgeschöpft werden sollen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2023 - 1 StR 436/22 Rn. 4; vom 10. März 2022 - 1 StR 515/21 Rn. 14; vom 10. August 2021 - 1 StR 399/20 Rn. 41; vom 25. März 2021 - 1 StR 242/20 Rn. 10 und vom 5. September 2019 - 1 StR 99/19, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 3 Rn. 8-11).
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