Rechtsprechung
BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erstattung der notwendigen Auslagen bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde wegen Wegfalls der Beschwer in der Hauptsache - Billigkeitsentscheidung unter Berücksichtigung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 6 Abs 1 S 1 Nr 3 RdFunkGebStVtr HA, § 6 Abs 3 RdFunkGebStVtr HA, § 24 SGB 2
Erstattung der notwendigen Auslagen bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde wegen Wegfalls der Beschwer in der Hauptsache - Billigkeitsentscheidung unter Berücksichtigung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde - hier: Gleichbehandlungsaspekte bei der Befreiung ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 6 Abs 1 S 1 Nr 3 RdFunkGebStVtr HA, § 6 Abs 3 RdFunkGebStVtr HA, § 24 SGB 2
Erstattung der notwendigen Auslagen bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde wegen Wegfalls der Beschwer in der Hauptsache - Billigkeitsentscheidung unter Berücksichtigung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde - hier: Gleichbehandlungsaspekte bei der Befreiung ... - Wolters Kluwer
Erstattung notwendiger Auslagen eines Verfassungsbeschwerdeführers wegen Erfolgsaussichten in der Hauptsache in einem Verfahren um die Befreiung von Rundfunkgebühren eines Hartz-IV-Empfängers
- Wolters Kluwer
Erstattung notwendiger Auslagen eines Verfassungsbeschwerdeführers wegen Erfolgsaussichten in der Hauptsache in einem Verfahren um die Befreiung von Rundfunkgebühren eines Hartz-IV-Empfängers
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Erstattung der notwendigen Auslagen bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde wegen Wegfalls der Beschwer in der Hauptsache - Billigkeitsentscheidung unter Berücksichtigung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde - hier: Gleichbehandlungsaspekte bei der Befreiung ...
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Erstattung der notwendigen Auslagen bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde wegen Wegfalls der Beschwer in der Hauptsache - Billigkeitsentscheidung unter Berücksichtigung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde - hier: Gleichbehandlungsaspekte bei der Befreiung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung notwendiger Auslagen eines Verfassungsbeschwerdeführers wegen Erfolgsaussichten in der Hauptsache in einem Verfahren um die Befreiung von Rundfunkgebühren eines Hartz-IV-Empfängers
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren
- 123recht.net (Pressemeldung, 22.12.2011)
Befreiung von Rundfunkgebühren: Härtefallregelung für Menschen am Existenzminimum
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Bessere Chancen auf GEZ-Befreiung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Auch Einkommensschwache dürfen nicht durch Rundfunkgebühren in ihrer Existenz gefährdet werden
- juraforum.de (Kurzinformation)
GEZ-Gebührenbefreiung für ärmere Bevölkerungsgruppen
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 29.03.2007 - 10 K 2418/06
- OVG Hamburg, 23.07.2008 - 4 Bf 141/07
- BVerwG, 22.10.2008 - 6 PKH 26.08
- BVerwG, 20.11.2008 - 6 PKH 29.08
- BVerfG, 16.12.2008 - 1 BvR 3269/08
- VG Hamburg, 07.07.2009 - 10 K 2336/07
- OVG Hamburg, 07.07.2009 - 4 Bf 26/10
- OVG Hamburg, 05.01.2010 - 4 Bf 276/09
- OVG Hamburg, 05.02.2010 - 4 Bf 26/10
- BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3269/08
- BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 656/10
- BVerfG, 13.09.2011 - 1 BvR 3269/08
- BVerfG, 13.09.2011 - 1 BvR 656/10
- BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10
Papierfundstellen
- NZS 2012, 462
- DÖV 2012, 242
- ZUM 2012, 244
Wird zitiert von ... (97) Neu Zitiert selbst (27)
- BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89
Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08
Über die Erstattung der der Beschwerdeführerin entstandenen notwendigen Auslagen ist gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden, nachdem diese ihre Verfassungsbeschwerden für erledigt erklärt hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfGK 3, 326 ).Dabei kann insbesondere dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, maßgebliche Bedeutung zukommen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfGK 3, 326 ).
Bedenken dagegen, dass im Falle einer Erledigung der Verfassungsbeschwerde über die Auslagenerstattung aufgrund einer nur überschlägigen Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde entschieden und dabei zu verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen aufgrund einer lediglich kursorischen Prüfung Stellung genommen werden müsste (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ), greifen jedoch nicht durch, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfGK 3, 326 ).
a) Allerdings folgt dies nicht schon daraus, dass die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerden unterstellt werden könnte, weil die Rundfunkanstalt die Beschwerdeführerin nachträglich von den Rundfunkgebühren befreit und damit ihr Begehren als berechtigt anerkannt hätte (vgl. dazu BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Mai 1997 - 2 BvR 1692/96 -, juris).
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94
Rentenüberleitung IV
Auszug aus BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08
c) Die Entscheidung über die Auslagenerstattung orientiert sich vielmehr an der Erfolgsaussicht der Hauptsachen, weil die verfassungsrechtliche Lage durch die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen an eine zulässige Typisierung durch den Gesetzgeber und deren Grenzen (vgl. etwa BVerfGE 100, 138 ; 103, 310 ; 112, 268 ) bereits geklärt ist.Die ungleiche Behandlung der Beschwerdeführerin gegenüber Empfängern von Arbeitslosengeld II ohne Zuschlag findet ihre sachliche Rechtfertigung ebenfalls nicht in der Möglichkeit, aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität zu generalisieren, zu typisieren und zu pauschalieren (vgl. BVerfGE 100, 138 ; 103, 310 ; 112, 268 ).
Hierzu ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich, dass die mit ihr verbundenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, sie lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 100, 138 ; 103, 310 ; stRspr).
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
Auszug aus BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08
c) Die Entscheidung über die Auslagenerstattung orientiert sich vielmehr an der Erfolgsaussicht der Hauptsachen, weil die verfassungsrechtliche Lage durch die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen an eine zulässige Typisierung durch den Gesetzgeber und deren Grenzen (vgl. etwa BVerfGE 100, 138 ; 103, 310 ; 112, 268 ) bereits geklärt ist.Die ungleiche Behandlung der Beschwerdeführerin gegenüber Empfängern von Arbeitslosengeld II ohne Zuschlag findet ihre sachliche Rechtfertigung ebenfalls nicht in der Möglichkeit, aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität zu generalisieren, zu typisieren und zu pauschalieren (vgl. BVerfGE 100, 138 ; 103, 310 ; 112, 268 ).
Hierzu ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich, dass die mit ihr verbundenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, sie lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 100, 138 ; 103, 310 ; stRspr).
- BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89
Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem …
Auszug aus BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08
Über die Erstattung der der Beschwerdeführerin entstandenen notwendigen Auslagen ist gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden, nachdem diese ihre Verfassungsbeschwerden für erledigt erklärt hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfGK 3, 326 ).Dabei kann insbesondere dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, maßgebliche Bedeutung zukommen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfGK 3, 326 ).
a) Allerdings folgt dies nicht schon daraus, dass die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerden unterstellt werden könnte, weil die Rundfunkanstalt die Beschwerdeführerin nachträglich von den Rundfunkgebühren befreit und damit ihr Begehren als berechtigt anerkannt hätte (vgl. dazu BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Mai 1997 - 2 BvR 1692/96 -, juris).
- BVerfG, 26.07.2004 - 2 BvR 589/04
Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Anordnungsverfahrens
Auszug aus BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08
Über die Erstattung der der Beschwerdeführerin entstandenen notwendigen Auslagen ist gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden, nachdem diese ihre Verfassungsbeschwerden für erledigt erklärt hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfGK 3, 326 ).Dabei kann insbesondere dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, maßgebliche Bedeutung zukommen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfGK 3, 326 ).
Bedenken dagegen, dass im Falle einer Erledigung der Verfassungsbeschwerde über die Auslagenerstattung aufgrund einer nur überschlägigen Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde entschieden und dabei zu verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen aufgrund einer lediglich kursorischen Prüfung Stellung genommen werden müsste (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ), greifen jedoch nicht durch, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfGK 3, 326 ).
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten …
Auszug aus BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08
c) Die Entscheidung über die Auslagenerstattung orientiert sich vielmehr an der Erfolgsaussicht der Hauptsachen, weil die verfassungsrechtliche Lage durch die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen an eine zulässige Typisierung durch den Gesetzgeber und deren Grenzen (vgl. etwa BVerfGE 100, 138 ; 103, 310 ; 112, 268 ) bereits geklärt ist.Die ungleiche Behandlung der Beschwerdeführerin gegenüber Empfängern von Arbeitslosengeld II ohne Zuschlag findet ihre sachliche Rechtfertigung ebenfalls nicht in der Möglichkeit, aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität zu generalisieren, zu typisieren und zu pauschalieren (vgl. BVerfGE 100, 138 ; 103, 310 ; 112, 268 ).
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz
Auszug aus BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08
Das Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln, gilt auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 110, 412 ).Verboten ist daher ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem einem Personenkreis eine Begünstigung gewährt, einem anderen Personenkreis die Begünstigung aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 121, 108 ).
- BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Auszug aus BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08
Zwar findet eine Beurteilung der Erfolgsaussichten analog den Verfahrensordnungen der einzelnen Gerichtszweige (vgl. § 91a ZPO, § 161 Abs. 2 VwGO, § 138 Abs. 1 FGO) im Verfassungsbeschwerdeverfahren in der Regel nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 1996 - 2 BvR 1308/96 -, juris).Bedenken dagegen, dass im Falle einer Erledigung der Verfassungsbeschwerde über die Auslagenerstattung aufgrund einer nur überschlägigen Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde entschieden und dabei zu verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen aufgrund einer lediglich kursorischen Prüfung Stellung genommen werden müsste (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ), greifen jedoch nicht durch, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfGK 3, 326 ).
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08
Zwar ist dieser Betrag absolut nicht sehr hoch, er stellt aber eine intensive Belastung der Beschwerdeführerin dar, da ihr für ihre Lebensführung lediglich die vom Gesetzgeber zur Deckung des Existenzminimums konzipierten Regelleistungen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II (vgl. BVerfGE 125, 175 ) zur Verfügung stehen und deshalb das Fehlen nur geringer Beträge eine spürbare Belastung darstellt. - BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05
Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von …
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00
Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und …
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
- BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92
Parabolantenne I
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92
Elternunabhängige Ausbildungsförderung
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 81/98
Pflegeversicherung II
- BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97
Einheitswert
- BVerfG, 12.12.1967 - 2 BvL 14/62
Verfassungsmäßigkeit der Versorgungsregelungen des G 131
- BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Jugendschutzrecht
- BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten
- BVerfG, 28.05.1997 - 2 BvR 1692/96
Ablehnung der Auslagenerstattung bei Entfallen der verfassungsrechtlichen …
- BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 614/79
Anspruch auf Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- VG Berlin, 28.03.2007 - 27 A 126.06
Befreiung eines Empfängers von Arbeitslosengeld II mit einem Zuschlag unterhalb …
- BVerfG, 14.10.1996 - 2 BvR 1308/96
Notwendige Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren bei Erledigterklärung
- BVerfG, 19.01.2022 - 1 BvR 1089/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Studentin betreffend die Versagung der …
Es gehe insbesondere fehl, dass die Beschwerdeführerin einen Verstoß des angefochtenen Urteils gegen verfassungsrechtliche Grundsätze unter Verweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 2011 (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a. -) zu begründen versuche.Die von der Beschwerdeführerin angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGK 19, 181; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a. -) betreffe Fälle des geringfügigen Überschreitens der sozialrechtlichen Regelsätze, mit denen der vorliegende Sachverhalt nicht vergleichbar sei.
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat vor zehn Jahren mit zwei Beschlüssen den aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG (Schutz des Existenzminimums) und aus Art. 3 Abs. 1 GG fließenden verfassungsrechtlichen Maßstab für die Härtefallbefreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gründen des geringen Einkommens aufgestellt (vgl. BVerfGK 19, 181 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a. -, Rn. 14 ff.).
Der WDR, das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgerichts haben ihre Entscheidungen auf ein Verständnis von der rundfunkbeitragsrechtlichen Härtefallklausel gestützt, das der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 Abs. 1 GG und dem Schutz des Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG) (vgl. BVerfGK 19, 181; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a. -) widerspricht; dadurch wurde die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt.
(1) Durch die versagte Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wurde die Beschwerdeführerin, die von einer bescheidgebundenen Befreiung gemäß § 4 Abs. 1 RBStV mangels Vorliegen der Voraussetzungen ausgeschlossen war, gegenüber solchen Personen benachteiligt, die gemäß § 4 Abs. 1 RBStV auf Antrag von der Beitragspflicht zu befreien sind, weil sie einen Anspruch auf Sozialleistungen haben und ihren das Existenzminimum schützenden Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehungsweise der Sozialhilfe nach dem SGB XII nicht zur Begleichung des Rundfunkbeitrags aufwenden müssen (vgl. BVerfGK 19, 181 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a. -, Rn. 16; BVerwG…, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10.18 -, Leitsatz 3, Rn. 22 ff.).
Er stellt aber für die Beschwerdeführerin, die ihren Lebensunterhalt aus einem Einkommen unterhalb der zur Deckung des Existenzminimums konzipierten sozialrechtlichen Regelleistungen (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 152, 68 ) bestreitet, eine intensive Belastung dar (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a. -, Rn. 19).
Denn die maßgebliche (Verfassungsgerichts-)Rechtsprechung zu Art. 3 Abs. 1 GG und der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als Härtefall (vgl. BVerfGK 19, 181 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a. -, Rn. 14 ff.; BVerwG…, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10.18 -, Leitsatz 3, Rn. 22 ff.) gilt unabhängig davon, ob ein Betroffener dem Grunde nach einer der in § 4 Abs. 1 RBStV katalogisierten Bedürftigkeitsgruppen unterfällt, aber deren Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt, oder aber einer Personengruppe angehört, deren Bedürftigkeit der Rundfunkgesetzgeber in § 4 Abs. 1 RBStV von vornherein nicht erfasst hat.
- LG Karlsruhe, 22.05.2020 - 6 O 85/19
Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …
Im Umkehrschluss kann die intensive Betroffenheit auch nur einzelner durch pauschalierende und typisierende Regelung bedeuten, dass die mit der Regelung verbundene Ungleichbehandlung nicht mehr in Kauf zu nehmen ist und ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -, juris, Rn. 20; Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10;… 1 BvR 1047/10 -, juris, Rn. 43).Allerdings ist dann nicht von der Verfassungswidrigkeit der jeweiligen Regelung auszugehen, wenn die Regelung in besonderen Härtefällen eine Befreiung vorsieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2011, a.a.O., Rn. 20) oder eine solche Möglichkeit sich jedenfalls im Wege der verfassungskonformen Auslegung bietet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. April 2004 - 1 BvR 1372/98 -, juris, Rn. 24).
Jedoch obliegt es dann den Rechtsanwendern, bei Auslegung und Anwendung der jeweiligen Regelung und ihrer Befreiungstatbestände die genannten verfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2011, aaO., Rn. 20;… Beschluss vom 22. April 2004, aaO., Rn. 28).
Läge im Falle der klagenden Partei infolge besonderer Umstände eine besondere, unzumutbare Härte vor, könnte dem auch ohne ausdrückliche Härtefallregelung in der Satzung der Beklagten Rechnung getragen werden (vgl. zu § 37 VersAusglG: BGH…, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 163/17, juris, Rn. 18; BVerfG, Beschlüsse vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -, juris, Rn. 20 …und vom 22. April 2004 - 1 BvR 1372/98 -, juris, Rn. 24).
- BVerfG, 19.01.2022 - 1 BvR 2513/18
Verfassungsbeschwerde eines Studenten gegen die Versagung der Befreiung von der …
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat vor zehn Jahren mit zwei Beschlüssen den aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG (Schutz des Existenzminimums) und aus Art. 3 Abs. 1 GG fließenden verfassungsrechtlichen Maßstab für die Härtefall-befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gründen des geringen Einkommens aufgestellt (vgl. BVerfGK 19, 181 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a. -, Rn. 14 ff.).Der WDR, das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgerichts haben ihre Entscheidungen auf ein Verständnis von der rundfunkbeitragsrechtlichen Härtefallklausel gestützt, das der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 Abs. 1 GG und dem Schutz des Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG) (vgl. BVerfGK 19, 181; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a. -) widerspricht; dadurch wurde der Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt.
(1) Durch die versagte Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wurde der Beschwerdeführer, der von einer bescheidgebundenen Befreiung gemäß § 4 Abs. 1 RBStV mangels Vorliegen der Voraussetzungen ausgeschlossen war, gegenüber solchen Personen benachteiligt, die gemäß § 4 Abs. 1 RBStV auf Antrag von der Beitragspflicht zu befreien sind, weil sie einen Anspruch auf Sozialleistungen haben und ihren das Existenzminimum schützenden Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehungsweise der Sozialhilfe nach dem SGB XII nicht zur Begleichung des Rundfunkbeitrags aufwenden müssen (vgl. BVerfGK 19, 181 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a. -, Rn. 16; BVerwG…, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10.18 -, Leitsatz 3, Rn. 22 ff.).
Er stellt aber für den Beschwerdeführer, der seinen Lebensunterhalt nach eigenen, ungeprüften Angaben aus einem Einkommen unterhalb der zur Deckung des Existenzminimums konzipierten sozialrechtlichen Regelleistungen (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 152, 68 ) bestreitet, eine intensive Belastung dar (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a. -, Rn. 19).
Denn die maßgebliche (Verfassungsgerichts-)Rechtsprechung zu Art. 3 Abs. 1 GG und der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als Härtefall (vgl. BVerfGK 19, 181 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a. -, Rn. 14 ff.; BVerwG…, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10.18 -, Leitsatz 3, Rn. 22 ff.) gilt unabhängig davon, ob ein Betroffener dem Grunde nach einer der in § 4 Abs. 1 RBStV katalogisierten Bedürftigkeitsgruppen unterfällt, aber deren Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt, oder aber einer Personengruppe angehört, deren Bedürftigkeit der Rundfunkgesetzgeber in § 4 Abs. 1 RBStV von vornherein nicht erfasst hat.
- LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 184/19
Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …
Im Umkehrschluss kann die intensive Betroffenheit auch nur einzelner durch pauschalierende und typisierende Regelung bedeuten, dass die mit der Regelung verbundene Ungleichbehandlung nicht mehr in Kauf zu nehmen ist und ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -, juris, Rn. 20; Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10;… 1 BvR 1047/10 -, juris, Rn. 43).Allerdings ist dann nicht von der Verfassungswidrigkeit der jeweiligen Regelung auszugehen, wenn die Regelung in besonderen Härtefällen eine Befreiung vorsieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2011, aaO., Rn. 20) oder eine solche Möglichkeit sich jedenfalls im Wege der verfassungskonformen Auslegung bietet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. April 2004 - 1 BvR 1372/98 -, juris, Rn. 24).
Jedoch obliegt es dann den Rechtsanwendern, bei Auslegung und Anwendung der jeweiligen Regelung und ihrer Befreiungstatbestände die genannten verfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2011, aaO., Rn. 20;… Beschluss vom 22. April 2004, aaO., Rn. 28).
Läge im Falle der klagenden Partei infolge besonderer Umstände eine besondere, unzumutbare Härte vor, könnte dem auch ohne ausdrückliche Härtefallregelung in der Satzung der Beklagten Rechnung getragen werden (vgl. zu § 37 VersAusglG: BGH…, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 163/17, juris, Rn. 18; BVerfG, Beschlüsse vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -, juris, Rn. 20 …und vom 22. April 2004 - 1 BvR 1372/98 -, juris, Rn. 24).
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2018 - 2 S 1874/18
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Vorlage eines Sozialleistungbescheides
Das Nachweiserfordernis besteht nach dessen Willen auch für den im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 09.11.2011 - 1 BvR 665/10 - und vom 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 - ausdrücklich in § 4 Abs. 6 Satz 2 RBStV geregelten Fall, wonach eine besondere Härte vorliegt, wenn eine Sozialleistung nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 10 RBStV in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten (…vgl. LT-Drs. 15/197, S. 41).Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger angeführten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.11.2011 - 1 BvR 665/10 - bzw. der Parallelentscheidung vom 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -.
Im Verfahren mit dem Az. 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 musste die Beschwerdeführerin, die Zuschläge zum Arbeitslosengeld II erhielt, in dem Zeitraum, in dem diese Zuschläge geringer waren als die zu zahlenden Rundfunkgebühren, zur Zahlung der Rundfunkgebühren auf den Regelsatz des Arbeitslosengeldes II zurückgreifen, wodurch sie gegenüber den Empfängern von Arbeitslosengeld II ohne Zuschlag, die auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreit waren, zu Unrecht ungleich behandelt wurde.
Zwar benennt der Kläger in identifizierbarer Weise die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 09.11.2011 - 1 BvR 665/10 - und vom 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -.
- LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 144/19
Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …
Im Umkehrschluss kann die intensive Betroffenheit auch nur einzelner durch pauschalierende und typisierende Regelung bedeuten, dass die mit der Regelung verbundene Ungleichbehandlung nicht mehr in Kauf zu nehmen ist und ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -, juris, Rn. 20; Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10;… 1 BvR 1047/10 -, juris, Rn. 43).Allerdings ist dann nicht von der Verfassungswidrigkeit der jeweiligen Regelung auszugehen, wenn die Regelung in besonderen Härtefällen eine Befreiung vorsieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2011, aaO., Rn. 20) oder eine solche Möglichkeit sich jedenfalls im Wege der verfassungskonformen Auslegung bietet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. April 2004 - 1 BvR 1372/98 -, juris, Rn. 24).
Jedoch obliegt es dann den Rechtsanwendern, bei Auslegung und Anwendung der jeweiligen Regelung und ihrer Befreiungstatbestände die genannten verfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2011, aaO., Rn. 20;… Beschluss vom 22. April 2004, aaO., Rn. 28).
Läge im Falle der klagenden Partei infolge besonderer Umstände eine besondere, unzumutbare Härte vor, könnte dem auch ohne ausdrückliche Härtefallregelung in der Satzung der Beklagten Rechnung getragen werden (vgl. zu § 37 VersAusglG: BGH…, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 163/17, juris, Rn. 18; BVerfG, Beschlüsse vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -, juris, Rn. 20 …und vom 22. April 2004 - 1 BvR 1372/98 -, juris, Rn. 24).
- VG Berlin, 22.04.2015 - 27 K 310.14
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich
Art. 3 Abs. 1 GG schließt nicht jede Differenzierung aus und ist nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG, Beschluss vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u. a. -, juris Rn. 14 f., m. w. N. zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht).Weiter setzt eine zulässige Typisierung voraus, dass damit verbundene Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts: BVerfG, Beschluss vom 30. November 2011- 1 BvR 3269/08 u. a. juris Rn. 17;… Beschluss vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 11/94 u. a. -, juris Rn. 130 jeweils m. w. N.).
Allerdings dürfte das Bundesverfassungsgericht insoweit im Einzelfall strengere Maßstäbe anlegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a. -, juris Rn. 19 in Bezug auf Rundfunkgebühren).
Das Bundesverfassungsgericht hat die Schwelle für die Unzumutbarkeit bei Rundfunkgebühren im Bezug auf Personen mit geringem Einkommen sehr niedrig angesetzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a. -, juris Rn. 19).
- BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 2/11 R
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen RF - Befreiung von der …
Ob diese Bestimmung für sich genommen in jeder Hinsicht mit höherrangigem Recht vereinbar war, braucht hier nicht näher geprüft zu werden, denn der Verordnungsgeber hatte durch die Härtefallregelung in § 2 RdFunkGebBefrV BY eine hinreichende Möglichkeit geschaffen, um bei der Rechtsanwendung zu sachgerechten Ergebnissen zu gelangen (vgl dazu allgemein auch BVerfG Beschluss vom 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08 und 1 BvR 656/10 - Umdruck S 7 f) . - LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19
Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …
Im Umkehrschluss kann die intensive Betroffenheit auch nur einzelner durch pauschalierende und typisierende Regelung bedeuten, dass die mit der Regelung verbundene Ungleichbehandlung nicht mehr in Kauf zu nehmen ist und ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -, juris, Rn. 20; Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10;… 1 BvR 1047/10 -, juris, Rn. 43).Allerdings ist dann nicht von der Verfassungswidrigkeit der jeweiligen Regelung auszugehen, wenn die Regelung in besonderen Härtefällen eine Befreiung vorsieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2011, aaO., Rn. 20) oder eine solche Möglichkeit sich jedenfalls im Wege der verfassungskonformen Auslegung bietet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. April 2004 - 1 BvR 1372/98 -, juris, Rn. 24).
Jedoch obliegt es dann den Rechtsanwendern, bei Auslegung und Anwendung der jeweiligen Regelung und ihrer Befreiungstatbestände die genannten verfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2011, aaO., Rn. 20;… Beschluss vom 22. April 2004, aaO., Rn. 28).
Läge im Falle der klagenden Partei infolge besonderer Umstände eine besondere, unzumutbare Härte vor, könnte dem auch ohne ausdrückliche Härtefallregelung in der Satzung der Beklagten Rechnung getragen werden (vgl. zu § 37 VersAusglG: BGH…, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 163/17, juris, Rn. 18; BVerfG, Beschlüsse vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -, juris, Rn. 20 …und vom 22. April 2004 - 1 BvR 1372/98 -, juris, Rn. 24).
- VG Gießen, 18.07.2022 - 9 K 1906/19
Härtefallbefreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Im Anschluss daran hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 19.01.2022 (Az.: 1 BvR 1089/18), auf die das erkennende Gericht die Beteiligten mit gerichtlicher Verfügung vom 25.05.2022 hingewiesen hat und die es seiner Entscheidung zugrunde legt, nunmehr entschieden, dass die maßgebliche (Verfassungsgerichts-)Rechtsprechung zu Art. 3 Abs. 1 GG und der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als Härtefall (vgl. BVerfGK 19, 181 = MMR 2012, 190; BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats ) NZS 2012, 462 Rn. 14 ff.;… BVerwGE 167, 20, Ls. 3, Rn. 22 ff. = BeckRS 2019, 31822 ) unabhängig davon gilt, ob ein Betroffener dem Grunde nach einer der in § 4 Abs. 1 RBStV katalogisierten Bedürftigkeitsgruppen unterfällt, aber deren Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt, oder aber einer Personengruppe angehört, deren Bedürftigkeit der Rundfunkgesetzgeber in § 4 Abs. 1 RBStV von vornherein nicht erfasst hat.Durch die versagte Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wurde die Bf., die von einer bescheidgebundenen Befreiung gem. § 4 Abs. 1 RBStV mangels Vorliegen der Voraussetzungen ausgeschlossen war, gegenüber solchen Personen benachteiligt, die gem. § 4 Abs. 1 RBStV auf Antrag von der Beitragspflicht zu befreien sind, weil sie einen Anspruch auf Sozialleistungen haben und ihren das Existenzminimum schützenden Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehungsweise der Sozialhilfe nach dem SGB XII nicht zur Begleichung des Rundfunkbeitrags aufwenden müssen (vgl. BVerfGK 19, 181 (185) = MMR 2012, 190; BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats) NZS 2012, 462 Rn. 16;… BVerwGE 167, 20, Ls. 3, Rn. 22 ff. = BeckRS 2019, 31822).
Er stellt aber für die Bf., die ihren Lebensunterhalt aus einem Einkommen unterhalb der zur Deckung des Existenzminimums konzipierten sozialrechtlichen Regelleistungen (vgl. BVerfGE 125, 175 (228) = NJW 2010, 505 = NZS 2010, 270 = NVwZ 2010, 580 Ls.;… BVerfGE 152, 68 (113) Rn. 119 = NJW 2019, 3703 = NZS 2020, 13) bestreitet, eine intensive Belastung dar (vgl. BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats) NZS 2012, 462 R. 19).
Denn die maßgebliche (Verfassungsgerichts-)Rechtsprechung zu Art. 3 Abs. 1 GG und der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als Härtefall (vgl. BVerfGK 19, 181 (184 ff.) = MMR 2012, 190; BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats) NZS 2012, 462 Rn. 14 ff.; BVerwGE 167, 20, Ls. 3, Rn. 22 ff. = BeckRS 2019, 31822) gilt unabhängig davon, ob ein Betroffener dem Grunde nach einer der in § 4 Abs. 1 RBStV katalogisierten Bedürftigkeitsgruppen unterfällt, aber deren Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt, oder aber einer Personengruppe angehört, deren Bedürftigkeit der Rundfunkgesetzgeber in § 4 Abs. 1 RBStV von vornherein nicht erfasst hat.
- VG Berlin, 10.11.2015 - 27 K 501.14
Wohnung oder Betriebsstätte im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - RBStV …
- VGH Bayern, 03.12.2013 - 7 ZB 13.1817
Zur Rundfunkbeitragspflicht behinderter und pflegebedürftiger Menschen
- VG Hamburg, 17.07.2014 - 3 K 5371/13
Der seit dem 1. Januar 2013 geltende Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, der für …
- BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - …
- StGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 1 VB 65/13
Zurückweisung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen geräteunabhängigen …
- VG Arnsberg, 20.10.2014 - 8 K 3353/13
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich als verfassungsgemäß i.R.e. …
- VG Düsseldorf, 03.03.2015 - 27 K 9590/13
Zulässigkeit von Beitreibungsmaßnahmen bezüglich der Rundfunkgebühr
- VGH Bayern, 28.02.2018 - 7 BV 17.770
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich
- VG Arnsberg, 20.10.2014 - 8 K 3279/13
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- LSG Baden-Württemberg, 09.10.2014 - L 4 KR 2887/14
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 7686/14
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 5895/14
Nichtbestehende Verletzung der Informationsfreiheit durch die Erhebung des …
- VG Düsseldorf, 10.03.2015 - 27 K 6965/13
- BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15
Eilrechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere …
- VG Weimar, 29.04.2015 - 3 K 208/14
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich
- BVerfG, 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12
Strafvollzug (Antrag auf Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt; …
- BVerfG, 28.03.2022 - 1 BvR 2210/21
Erstattung der notwendigen Auslagen bei Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde …
- VG Düsseldorf, 04.08.2015 - 27 K 4537/14
- VG Berlin, 22.04.2015 - 27 K 357.14
Erhebung von Rundfunkbeiträgen und Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- VG Hamburg, 12.11.2014 - 3 K 5250/13
Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlungsgrundsatz; …
- VG Saarlouis, 29.01.2014 - 6 K 162/13
Befreiung von der Rundfunkgebühren- bzw. Rundfunkbeitragspflicht für Studenten; …
- VG Hamburg, 12.11.2014 - 3 K 159/14
Zur Rundfunkbeitragspflicht der Bewohner von Zimmern in einem Studentenwohnheim
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2018 - 2 A 1912/15
- VG Potsdam, 19.08.2014 - 11 K 4160/13
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2012 - L 19 AS 1412/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2019 - 11 N 109.16
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10
Versetzung; Lehrer; dienstliches Bedürfnis; Personalkräfteüberhang; Auswahl; …
- BVerfG, 22.10.2021 - 1 BvR 1416/17
Verfassungsbeschwerde mangels ergänzenden Vortrags bei entscheidungserheblicher …
- VG Hamburg, 12.11.2014 - 3 K 3941/13
Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlungsgrundsatz; …
- OVG Sachsen, 01.03.2023 - 5 A 104/22
Einkommensschwäche; Verzicht; freiwillig
- VG Hamburg, 30.09.2020 - 3 K 1564/19
Zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Härtefallgründen bei Verzicht …
- VG Hamburg, 07.03.2013 - 3 K 2817/12
Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Nachweis einer …
- VG Hamburg, 12.08.2020 - 3 K 5754/18
- VG Augsburg, 27.07.2012 - Au 7 K 12.95
Waldgenossenschaft; Zustimmung der Waldgenossenschaft zur Veräußerung eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2015 - 11 B 7.13
Rundfunkgebührenbefreiung; Rundfunkbeitragsbefreiung; Versagung von Leistungen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2018 - 16 A 2902/15
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aufgrund der besonderen Härte (hier: …
- OVG Bremen, 14.06.2016 - 1 LB 213/15
Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Gebührenbefreiung; Befreiung von …
- VG Gelsenkirchen, 18.02.2016 - 14 K 3620/14
Härte; Härtefall; Rundfunkbeitrag; Student; Wohnheim; Wohnung; Zimmer; Wohngeld; …
- OVG Bremen, 17.09.2013 - 1 S 149/13
Erforderlichkeit einer speziellen Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf …
- VG Cottbus, 30.01.2020 - 6 K 1565/18
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
- VG Berlin, 09.02.2017 - 8 K 388.16
Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- VG München, 26.02.2015 - M 6a K 14.877
Kläger war zuletzt bis ... Dezember 2012 kein privater Rundfunkteilnehmer nach …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2019 - 11 N 68.17
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2019 - 2 A 3783/18
Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht; …
- VG Schwerin, 30.11.2016 - 6 A 1100/14
Zur Rundfunkbeitragsbefreiung führender Härtefall bei einem eine Arbeitsaufnahme …
- VG Schwerin, 19.10.2016 - 6 A 1685/14
Antrag eines Studenten auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2019 - 11 N 110.16
Rundfunkbeitrag - Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
- VG Gelsenkirchen, 12.09.2012 - 7 K 621/12
Heranziehung zum ärztlichen Notfalldienst, nebenberufliche Tätigkeit, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2019 - 11 N 77.17
Bindungswirkung der Bundesverfassungsgerichtsrechtsprechung im …
- VG Berlin, 02.03.2017 - 8 K 418.16
Erhebung von Rundfunkbeiträgen ohne Inanspruchnahme einer Leistung; …
- LSG Baden-Württemberg, 08.12.2016 - L 4 P 4532/15
- VG Gelsenkirchen, 12.06.2012 - 14 K 4583/11
Antrag, Ablichtung, Befreiung, Befreiungsantrag, Beglaubigung, …
- OVG Niedersachsen, 11.06.2012 - 4 PA 153/12
Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei fehlender Beantragung …
- VG Gelsenkirchen, 18.04.2012 - 7 K 283/11
Befreiung vom ärztlichen Notfalldienst, nebenberufliche Privatpraxis
- VG Leipzig, 18.12.2015 - 1 K 1651/14
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2014 - 4 O 246/13
Besondere Härte trotz Überschreitens des sozialrechtlichen Regelsatzes; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - 16 A 326/12
Befreiungsanspruch von der Rundfunkgebührenpflicht wegen eines besonderen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2012 - 16 E 1051/11
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Vorliegen eines besonderen …
- VGH Bayern, 01.08.2012 - 7 C 12.1014
Prozesskostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussichten (verneint); Befreiung von der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2012 - L 8 SO 125/12
- VG Leipzig, 06.05.2015 - 1 K 1437/14
Rechtmäßigkeit einer Erhebung von Rundfunkbeiträgen gegenüber einer Privatperson
- VG Gelsenkirchen, 19.11.2012 - 14 K 3480/12
Atypischer Härtefall; besondere Härte; Bundesverfassungsgericht; …
- VG Greifswald, 06.09.2017 - 2 A 1037/16
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen geringer Einkünfte; analoge …
- VG Greifswald, 22.11.2016 - 2 A 222/15
Keine Rundfunkbeitragsbefreiung für Studierenden ohne Anspruch auf …
- VG München, 04.05.2016 - M 6 K 16.652
Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei Verzicht auf Beantragung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2014 - 16 E 559/14
Überschreiten der sozialhilferechtlichen Bedürftigkeitsgrenze bei der …
- OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 4 LA 196/12
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht in einem Härtefall; Vorliegen eines …
- VGH Bayern, 12.04.2012 - 7 C 12.1014
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei geringem Einkommen und fehlendem …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2012 - 11 N 33.10
Rundfunkgebührenbefreiung; Vermeidung des ergänzenden Bezugs von ALG II durch …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2019 - 11 M 33.15
Rundfunkbeitragsbefreiung wegen Vorliegens eines besonderen Härtefalls
- OVG Sachsen, 06.04.2016 - 3 D 23/16
Befreiung; Rundfunkbeitragspflicht; Bezug von Sozialleistungen; Wohngeld; …
- VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 1089/19
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- VG München, 19.08.2019 - M 26 K 18.4128
Keine Befreiung eines Ehepartner von der Rundfunkbeitragspflicht bei …
- VG Leipzig, 19.05.2015 - 1 K 1024/13
Anforderungen an die Festsetzung gestaffelter Rundfunkbeiträge für einen …
- VG München, 28.11.2014 - M 6a S 14.3626
Kein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. …
- VG Leipzig, 16.07.2014 - 1 K 381/13
Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebühren- bzw. Rundfunkbeitragspflicht
- VerfGH Thüringen, 02.05.2012 - VerfGH 17/09
Normen des Thüringer Beamtenrechts
- VG Aachen, 28.06.2017 - 8 K 525/14
Rundfunkbeitrag; verfassungsgemäß; Befreiung; BAföG; Härtefall; vergleichbare …
- VG Gelsenkirchen, 14.12.2015 - 14 K 3864/13
Befreiung; Rundfunkbeitrag; Härtefall; ALG I; Bedürftigkeitsprüfung; …
- VG München, 05.11.2015 - M 6b K 15.77
Kein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- VG Frankfurt/Oder, 13.03.2014 - 3 K 993/12
Keine Befreiung von der Rundfunkgebühren- oder Rundfunkbeitragspflicht bei Bezug …
- VG Augsburg, 30.08.2013 - Au 7 K 13.824
Keine Verfristung der Klage mangels Zustellung
- VG München, 17.08.2017 - M 6 K 16.2321
Befreiung vom Rundfunkbeitrag nur mit Bescheinigung der Sozialbehörde
- VG München, 27.05.2016 - M 6 K 15.5329
Keine Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht bei Verzicht eines …
- VG Leipzig, 30.10.2015 - 1 K 1817/14
- VG Hannover, 26.03.2014 - 7 A 6287/13
Besondere Härte; geringes Einkommen; Rundfunkbeitragsbefreiung; …
- VG Leipzig, 19.05.2015 - 1 K 1256/14
Rechtsprechung
BVerfG, 13.09.2011 - 1 BvR 3269/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverfassungsgericht
Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 114 S 1 ZPO, § 121 Abs 2 ZPO
Abänderung einer PKH-Bewilligung: Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts - rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 114 S 1 ZPO, § 121 Abs 2 ZPO
Abänderung einer PKH-Bewilligung: Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts - rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Abänderung einer PKH-Bewilligung: Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 29.03.2007 - 10 K 2418/06
- OVG Hamburg, 23.07.2008 - 4 Bf 141/07
- BVerwG, 22.10.2008 - 6 PKH 26.08
- BVerwG, 20.11.2008 - 6 PKH 29.08
- BVerfG, 16.12.2008 - 1 BvR 3269/08
- VG Hamburg, 07.07.2009 - 10 K 2336/07
- OVG Hamburg, 07.07.2009 - 4 Bf 26/10
- OVG Hamburg, 05.01.2010 - 4 Bf 276/09
- OVG Hamburg, 05.02.2010 - 4 Bf 26/10
- BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3269/08
- BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 656/10
- BVerfG, 13.09.2011 - 1 BvR 3269/08
- BVerfG, 13.09.2011 - 1 BvR 656/10
- BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.10.2008 - 6 PKH 26.08
Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen Nichtbeachtung von Bundesrecht …
Auszug aus BVerfG, 13.09.2011 - 1 BvR 3269/08
gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2008 - BVerwG 6 PKH 26.08 -, b) das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Juli 2008 - 4 Bf 141/07 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 29. März 2007 - 10 K 2418/06 -, d) den Widerspruchsbescheid des Norddeutschen Rundfunks vom 9. Juni 2006 - 315 502 815 -, e) den Bescheid des Norddeutschen Rundfunks vom 11. Januar 2006 - 315 502 815 -. - VG Hamburg, 29.03.2007 - 10 K 2418/06
Auszug aus BVerfG, 13.09.2011 - 1 BvR 3269/08
gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2008 - BVerwG 6 PKH 26.08 -, b) das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Juli 2008 - 4 Bf 141/07 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 29. März 2007 - 10 K 2418/06 -, d) den Widerspruchsbescheid des Norddeutschen Rundfunks vom 9. Juni 2006 - 315 502 815 -, e) den Bescheid des Norddeutschen Rundfunks vom 11. Januar 2006 - 315 502 815 -.
Rechtsprechung
BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3269/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Bundesverfassungsgericht
PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 114 S 1 ZPO, § 121 Abs 2 ZPO
PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts - Wolters Kluwer
Dem Beschwerdeführer wird auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet; Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren und Beiordnung ...
- rewis.io
- rechtsportal.de
Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren und Beiordnung eines Rechtsanwalt auf Antrag
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 29.03.2007 - 10 K 2418/06
- OVG Hamburg, 23.07.2008 - 4 Bf 141/07
- BVerwG, 22.10.2008 - 6 PKH 26.08
- BVerwG, 20.11.2008 - 6 PKH 29.08
- BVerfG, 16.12.2008 - 1 BvR 3269/08
- VG Hamburg, 07.07.2009 - 10 K 2336/07
- OVG Hamburg, 07.07.2009 - 4 Bf 26/10
- OVG Hamburg, 05.01.2010 - 4 Bf 276/09
- OVG Hamburg, 05.02.2010 - 4 Bf 26/10
- BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3269/08
- BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 656/10
- BVerfG, 13.09.2011 - 1 BvR 3269/08
- BVerfG, 13.09.2011 - 1 BvR 656/10
- BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.10.2008 - 6 PKH 26.08
Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen Nichtbeachtung von Bundesrecht …
Auszug aus BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3269/08
gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2008 - BVerwG 6 PKH 26.08 -, b) das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Juli 2008 - 4 Bf 141/07 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 29. März 2007 - 10 K 2418/06 -, d) den Widerspruchsbescheid des Norddeutschen Rundfunks vom 9. Juni 2006 - 315 502 815 -, e) den Bescheid des Norddeutschen Rundfunks vom 11. Januar 2006 - 315 502 815 -. - VG Hamburg, 29.03.2007 - 10 K 2418/06
Auszug aus BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3269/08
gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2008 - BVerwG 6 PKH 26.08 -, b) das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Juli 2008 - 4 Bf 141/07 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 29. März 2007 - 10 K 2418/06 -, d) den Widerspruchsbescheid des Norddeutschen Rundfunks vom 9. Juni 2006 - 315 502 815 -, e) den Bescheid des Norddeutschen Rundfunks vom 11. Januar 2006 - 315 502 815 -.
Rechtsprechung
BVerfG, 16.12.2008 - 1 BvR 3269/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 29.03.2007 - 10 K 2418/06
- OVG Hamburg, 23.07.2008 - 4 Bf 141/07
- BVerwG, 22.10.2008 - 6 PKH 26.08
- BVerwG, 20.11.2008 - 6 PKH 29.08
- BVerfG, 16.12.2008 - 1 BvR 3269/08
- VG Hamburg, 07.07.2009 - 10 K 2336/07
- OVG Hamburg, 07.07.2009 - 4 Bf 26/10
- OVG Hamburg, 05.01.2010 - 4 Bf 276/09
- OVG Hamburg, 05.02.2010 - 4 Bf 26/10
- BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3269/08
- BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 656/10
- BVerfG, 13.09.2011 - 1 BvR 3269/08
- BVerfG, 13.09.2011 - 1 BvR 656/10
- BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08